Das Wichtigste zu Bürgergeld und Stromkosten
Vom Bürgergeld-Satz wird der Strom nicht übernommen. Er muss aus dem Regelsatz gezahlt werden. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. Wird die Warmwasseraufbereitung über einen elektrisch betriebenen Boiler durchgeführt, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Eine Tabelle zur Höhe des Ihnen zustehenden Mehrbedarfs finden Sie hier.
Heizkosten in angemessener Höhe übernimmt der Bürgergeld-Regelbedarf. Strom wird nur bezahlt, wenn Sie diesen zur Warmwasseraufbereitung oder für den Betrieb einer elektrischen Heizung benötigen. Gas wird übernommen, wenn Sie eine Gasheizung betreiben. Mehr dazu steht an dieser Stelle.
Für Empfänger von Bürgergeld ist die Übernahme einer hohen Stromkosten-Nachzahlung nicht vorgesehen. In diesem Fall können Sie ein Darlehen vom Jobcenter beantragen. So vermeiden Sie eine Stromsperre. Eine dauerhafte Lösung ist dies allerdings nicht. Mehr dazu finden Sie hier.
Inhalt
Bürgergeld und Strom: So ist die aktuelle Lage

Werden für Bürgergeld-Empfänger die Stromkosten übernommen? Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Nein. Das Jobcenter zahlt im Rahmen der Bürgergeld-Leistungen die Stromkosten nicht. Was können Betroffene bei einer zu hohen Stromrechnung tun? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 502 Euro. Von dieser Summe sind 8,48 % für den Posten “Energie und Wohninstandhaltung” vorgesehen. Das sind gerade einmal 42,55 Euro monatlich für die Deckung der Stromkosten oder knapp 511 Euro jährlich. Laut einer Berechnung des Online-Portals Check24 deckt damit das Bürgergeld die Stromkosten ebenso wenig ab wie zuvor Hartz IV. Ein durchschnittlicher 1-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr etwa 1500 Kilowattstunden Strom. Trotz der Strompreisbremse lägen die jährlichen Stromkosten bei 641 Euro jährlich, also 25 % über der Bürgergeld-Pauschale für Strom.
Übernommen werden beim Bürgergeld-Bezug Kosten für Miete und Heizung, Strom zahlt der Bürgergeld-Empfänger jedoch aus dem Regelsatz. Die Stromkosten sind für hilfebedürftige Bürger trotz Strompreisbremse daher kaum bezahlbar. Die Preise sind stark angestiegen, sodass keine spürbare Verbesserung für Empfänger von Bürgergeld eingetreten ist. Stromkosten sind Teil des Regelbedarfs und werden jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Die nächste Überprüfung und ggf. Anpassung der Regelsätze findet erst Anfang 2024 statt.
Bei diesen Ausnahmen übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld die Stromkosten

Für Empfänger von Bürgergeld ist eine Stromkostenübernahme in wenigen Ausnahmefällen dennoch möglich. Da Heizkosten in angemessener Höhe im Rahmen der Kosten für die Unterkunft (KdU) übernommen werden, zahlt das Jobcenter mit Bürgergeld den Strom, wenn dieser für den Betrieb einer elektrischen Heizung verwendet werden muss. In diesem Fall zählen die Stromkosten als Heizkosten. Dabei ermittelt das Jobcenter für die Strom-Übernahme die Kosten mittels Schätzung, wenn kein eigener Stromzähler für den Heizstrom vorhanden ist.
Das Jobcenter zahlt mit Bürgergeld keinen Strom – und Gas? Im Rahmen der Leistungen werden Ihre Heizkosten in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, dass auch die Heizkosten einer mit Gas betriebenen Heizung werden anerkannt. Sollten Sie eine hohe Heizkostennachzahlung haben, können Sie eine einmalige Bürgergeld-Zahlung für nur einen Monat beantragen.
Übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld die Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung? In einigen Wohnungen wird das Wasser dezentral über einen elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer erhitzt. Bei Bezug von Bürgergeld wird dieser Strom bezahlt, wenn Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung (nach § 21 Abs. 7 SGB II) stellen. Dieser beträgt bei einem Erwachsenen 2,3 % des Regelsatzes. Weitere Mehrbedarfe entnehmen Sie dieser Tabelle:
Personenkreis | Regelsatz | Prozentsatz | Pauschale |
---|---|---|---|
Volljährige/ Alleinstehende | 502 € | 2,3 % | 11,55 € |
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 451 € | 2,3 % | 10,37 € |
Volljährige unter 25 Jahren | 402 € | 2,3 % | 9,25 € |
Kinder 15 – 18 Jahre | 420 € | 1,4 % | 5,88 € |
Kinder 7 – 14 Jahre | 348 € | 1,2 % | 4,18 € |
Kinder 0 – 6 Jahre | 318 € | 0,8 % | 2,54 € |
Wird die Strom-Nachzahlung vom Bürgergeld bezahlt?

Die Stromkostenübernahme durch das Bürgergeld ist auch bei einer hohen Nachzahlung nicht möglich. Wenn Sie nicht zahlen, kann der Strom bereits ab einem geringen Rückstand von etwa 100 Euro abgestellt werden. Damit das nicht passiert, können Sie eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter vereinbaren. Das Jobcenter kann für Stromkosten und sonstige größere Ausgaben auch ein Darlehen vergeben.
Dieses müssen Sie jedoch zurückzahlen. Daher ist dies keine langfristige Lösung für das Stromkosten-Problem. Bei Leistungsbeziehern kann damit jedoch eine Stromsperre verhindert werden. Ein solches Darlehen darf in diesem Fall nicht abgelehnt werden. Das Jobcenter behält für die Rückzahlung des Darlehens 10% des Regelsatzes für den Antragstellenden (nicht von Minderjährigen) ein, bis es abbezahlt ist.
Bürgergeld und Stromkosten: Ein erneutes Darlehen kann abgelehnt werden, wenn der Empfänger wiederholt nicht bereit ist, seine Stromkosten zu senken.
Jobcenter zahlt Stromkosten nicht: Der Gesetzgeber ist gefragt
Sollten die Ausnahmen für Sie nicht gelten und auch kein Darlehen in Frage kommen, bleibt das Problem bestehen: Für Bürgergeld-Empfänger wird Strom nicht bezahlt. Der Gesetzgeber ist gefragt, dies zu ändern. Schließlich hat bereits 2014 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei einer deutlichen Diskrepanz zwischen Regelsatz und Preisentwicklung der Gesetzgeber zeitnah reagieren und die Regelsätze anpassen muss.