Wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen und kann er seine Hartz-4-Ersparnisse verstecken? Meist wird Erspartes auf Hartz 4 angerechnet. In manchen Fällen wird von Betroffenen aber auch erwartet, zu sparen. Lesen Sie hier mehr zu den Freibeträgen bei Hartz-4-Ersparnissen.
Das Wichtigste zur Frage: „Dürfen Hartz-4-Empfänger Ersparnisse haben?“ kurz und knapp zusammengefasst
Zum Zeitpunkt des Hartz-4-Antrags werden Ersparnisse als zu berücksichtigendes Vermögen angerechnet. Aber auch während des Leistungsbezugs können Hartz-4-Ersparnisse angerechnet werden.
Bei Hartz-4-Bezug ist erspartes Geld bis zu einem bestimmten Betrag erlaubt. Es gelten die Freibeträge aus § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) II. Mehr zu den gewährten Freibeträgen hier.
In manchen Fällen erwartet das Jobcenter, dass Erspartes vorhanden ist und Hartz-4-Empfänger vorhersehbare Ausgaben selbst tragen können.

Inhalt
Diese Freibeträge gelten, wenn Hartz-4-Leistungen und Erspartes verrechnet werden

Jedes Vermögen, das verwertet werden kann und darf, muss aufgebraucht werden, ehe ein Hartz-4-Antrag bewilligt wird. Das gilt auch für Folgeanträge und für die Zeit während des Leistungsbezugs. Haben Sie zu viel angespart, geht das Jobcenter davon aus, dass die Hilfeleistungen im bewilligten Umfang nicht benötigt wurden. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene die Beträge zurückzahlen.
Es ist Hartz-4-Empfängern nicht verboten, sich vom Regelsatz etwas anzusparen. Allerdings dürfen die Hartz-4-Ersparnisse eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viel darf ich sparen? Bei Hartz-4-Bezug gelten folgende Freibeträge gemäß § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) II:
- Grundfreibetrag: 150 Euro je vollendetes Lebensjahr für jedes volljährige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.
- Grundfreibetrag von 3.100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind.
- Freibeträge bei einer nicht verwertbaren Altersvorsorge: 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der leistungsberechtigten Person (und deren Partner).
- Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 Euro für jedes leistungsberechtigte Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Zusatz: Die Freibeträge dürfen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese orientiert sich am Geburtsdatum des Leistungsberechtigten:
- Vor dem 1. Januar 1958 geboren: Grundfreibetrag von 9.750 Euro + 48.750 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).
- Nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren: Grundfreibetrag von 9.900 Euro + 49.500 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).
- Nach dem 31. Dezember 1963: Grundfreibetrag von 10.050 Euro + 50.250 Euro aus geldwerten Ansprüchen (Altersvorsorge).
Übersteigen die Hartz-4-Ersparnisse diese Freibeträge, darf das Jobcenter sie als verwertbares Vermögen berücksichtigen. In manchen Fällen müssen Hartz-4-Empfänger ihr erspartes Geld dann erst verwerten, also aufbrauchen, bevor der nächste Antrag bewilligt wird.
In diesen Fällen werden Ersparnisse bei Hartz-4-Bezug erwartet

Was ist, wenn Hartz-4-Empfänger ihr erspartes Geld für einen bestimmten Zweck benötigen? Grundsätzlich dürfen auch Hartz-4-Empfänger Ersparnisse ansammeln.
In manchen Fällen wird sogar von ihnen erwartet, dass sie Geld sparen. Der Hartz-4-Regelsatz setzt sich nämlich aus ganz grundsätzlichen Bedarfen zusammen. Dazu gehören auch wichtige Anschaffungen, wie beispielsweise Haushaltsgeräte.
Bei vorhersehbaren Ausgaben übernimmt das Jobcenter solche Kosten nicht. Das Argument: Wenn es sich um eine absehbare Ausgabe handelt, können Hartz-4-Empfänger den Betrag auf längere Zeit von den bewilligten Leistungen ansparen.
Das gilt vor allem für Ersatzanschaffungen. So müssen Hartz-4-Empfänger sparen, wenn sie eine neue Waschmaschine oder ein Auto benötigen.
Bildnachweise: fotolia.com/carballo, fotolia.com/ivan kmit, fotolia.com/pictworks.
Schreibe einen Kommentar