Hartz-4-Bezug: Wann Ersparnisse angerechnet werden

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 13. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und eigene Ersparnisse“ in Kürze

Darf ich als Hartz-4-Empfänger Geld sparen?

Geld sparen mit/trotz Hartz 4 ist per se nicht verboten, jedoch müssen sich Betroffene ab einer bestimmten Höhe auf entsprechende Abzüge von Ihrem monatlichen Hartz-4-Regelsatz einstellen.

Wo liegt die Grenze für anrechnungsfreie Ersparnisse?

Wie viel Erspartes Sie bei Hartz-4-Bezug anrechnungsfrei besitzen dürfen, richtet sich nach Ihrem Alter und ob Sie Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind.

Was muss ich sonst noch hinsichtlich der Ersparnisse als Hartz-4-Empfänger beachten?

Diese Regelungen gelten für Hartz-Ersparnisse aus dem Regelsatz und dergleichen, nicht jedoch für regelmäßige Überweisungen jeglicher Art.

Was passiert bei Hartz-4-Bezug mit Ersparnissen?

Viele fragen sich: "Wieviel darf ich eigentlich sparen bei einem Hartz-4-Bezug?" Dieser Ratgeber klärt auf!
Viele fragen sich: „Wieviel darf ich eigentlich sparen bei einem Hartz-4-Bezug?“ Dieser Ratgeber klärt auf!

Vermutlich jeder, der das Arbeitslosengeld 2 bezieht, weiß auch, dass es nicht ohne Weiteres gewährleistet wird. Neben ermüdenden und oft auch erfolglosen Anträgen wird so gut wie jedes zusätzliche Geld vom erbrachten Hartz-4-Regelsatz abgezogen.

Dies gilt vor allem für die Hartz-4-Empfänger, welche Ersparnisse haben oder voraussichtlich haben werden. Da ist es natürlich vorteilhaft zu wissen, ab welchen Summen eine Kürzung der Leistung droht.

Erspartes und Hartz 4: So viel ist erlaubt

Schon vor dem ersten Leistungsbezug zählen persönliche Ersparnisse: Bei einem Hartz-4-Antrag muss jedes eigene Vermögen und der Besitz transparent gemacht werden. Was dabei als anrechenbar gilt und was nicht, kann bei einem Sachbearbeiter erfragt werden.
Grundfreibetrag: Wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen?
Grundfreibetrag: Wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen?

Im Hinblick auf Hartz 4 unterscheiden sich Ersparnisse und Vermögen: Während der Begriff „Ersparnisse“ weitläufig die Beträge meint, welche während eines Leistungsbezuges anfallen, meint Vermögen den Besitz, welcher bei einer Antragstellung oder Folgeantragstellung vorliegt.

Daneben gibt es das sogenannte „Schonvermögen“. Dieses bezeichnet neben einem Auto beispielsweise auch Geldfreibeträge, welche Leistungsempfänger ohne Anrechnung besitzen dürfen. Fallen während des Bezuges von Hartz 4 Ersparnisse an, dann gelten für diese die gleichen Höchstgrenzen wie für das Schonvermögen.

Dabei gilt: Alter in Jahren x 150 = Grundfreibetrag in Euro. Entsprechend eines Alters von 65 Jahren liegt der Vermögensfreibetrag für einen Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro.

Häufen Sich bei einem Hartz-4- Empfänger Ersparnisse, gilt als Grenze also die so individuell errechnete Höhe.

Hier ist jedoch zu beachten: Sind die so entstandenen Hartz-4-Ersparnisse durch regelmäßige Überweisungen, etwa durch einen Nebenverdienst oder Geldgeschenke entstanden, werden diese als Einkommen gewertet und mit dem Regelsatz verrechnet! Die durch die Formel errechneten Höchstgrenzen gelten für Vermögen, welches bei der Antragstellung vorlag oder was durch einen angemeldeten Nebenverdienst und/oder vom Regelsatz erspart wurde.

Leistungsminderungen umgehen: Können Hartz-IV-Ersparnisse nicht einfach versteckt werden?

Hartz 4 und Geld sparen: Das erscheint vielen fast unmöglich.
Hartz 4 und Geld sparen: Das erscheint vielen fast unmöglich.

Beziehen sie Hartz 4, könnten Betroffene Ersparnisse dahingehend verstecken, als dass diese nicht nachvollziehbar für das Jobcenter sind. Eigene Konten etc. müssen bei einer Antragstellung schließlich immer angegeben werden. Das ärgert natürlich diejenigen Hartz-4-Empfänger, welche Ersparnisse für sich behalten möchten.

Viele empfinden den Wunsch, ihr Geld vor Kürzungen des Hartz 4 lieber „in Sicherheit zu bringen“, indem es einfach nicht eingezahlt oder eben anderweitig nicht nachvollziehbar gemacht wird. Schließlich soll während des Hartz-4-Bezuges mühsam erspartes Geld nicht direkt wieder weg sein.

Trotzdem sollten Sie bedenken, dass im Falle einer Aufdeckung nicht nur Kürzungen, sondern auch Rückzahlungen drohen können.

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Hartz-4-Bezug: Wann Ersparnisse angerechnet werden
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

55 Gedanken zu „Hartz-4-Bezug: Wann Ersparnisse angerechnet werden

  1. fred

    was genau meinen sie damit ——–Häufen Sich bei einem Hartz-4- Empfänger Ersparnisse, gilt als Grenze also die so individuell errechnete Höhe.——-
    gilt bei dem nicht der freibetrag?

  2. Angelika F.

    Hallo .iIch mußte jetzt auf Anweisung der Regierung dank Corona mein Geschäft schließen.da ich jetzt kein Einkommen habe habe ich alg 2beantragt.ich habe 2800 auf dem Konto ,,aber ich habe eine Lebensversicherung auf Rentenbadis die jedoch mit 2Bürgschaften belegt ist.Es sind 38000drauf angespart und 36000als Bürgschafr.wie wird das nun gesehen .wenn ich die Vetsicherung Kündige geht Geld verloren.Riesterrente darf die angerechnet werden oder nicht.Danke für die Antwort

  3. Roland Z.

    Hallo,ich bin seit 08.2015 im Hartz4 Bezug und bekomme in nächster Zeit eine Lebensversicherun ausgezahlt:In meiner Bedarfsgemeinschaft leben noch mein 20 jährige Tochter und meine Frau.Ich habe wärend meiner Arbeitslosigkeit die Lebensversicherung wieter bezahlt.Was wird mir nach der Auszahlung alles angerechnet und welche Freibeträge bleiben mir noch insbesondere von dem angesparten Geld wärend meiner Arbeitslosigkeit?

  4. Hansen

    Hallo liebes Hartz 4 Team,

    bei einer Ersparnis von 2000,-€ die am 01.10.2019 abgehoben wurde… und ich ab dem 01.12.2019 eine mietübernahme und eine Erstataustaung beantragt haben, will das Jobcenter Kontoauszüge von dem Sparkonto. Kann es sein das ich keine Erstattung erhalte?

  5. Franz

    Viele stellen hier ihre Fragen, nur eine konkrete Antwort gibt es nicht. Also spart euch das fragen und sucht an anderer Stelle Hilfe. Außerdem sind einige Fragen unverschämt und beantworten sich von selbst.

  6. Anika

    Hallo. Ich bin im Mai 2018 in meine jetzige Wohnung gezogen. Da das Wohnzimmer bis August nicht bewohnbar war, habe ich eine Gutschrift von meinem Vermieter auf mein Mieterkonto bekommen. Das waren 400€. Im Winter 2018/2019 ging über Wochen keine Heizung. Der Vermieter hat mir diese Heizlüfter gestellt und wieder eine Gutschrift veranlasst von 150€. Diese sind auf meinem Mietkonto.

    Ich würde mir das gerne auszahlen lassen. Jedoch möchte der Vermieter eine Bestätigung vom JC da diese ja die Miete bezahlen.

    Wenn ich das nun dem JC melde, bekommen die dann das Geld, oder ich?

    Ich musste ja 3 Monate mit meiner Tochter in einem kleinen Zimmer leben und nicht das JC und ich habe ja die extra stromkosten gehabt, nicht das JC. Denn das bezahle ich ja von meinem Regalsatz.

    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

    Liebe Grüße Anika

  7. Brina

    Hallo.
    Ich hab mir im September ein Sparkonto gemacht um Geldsparen zu können für neue Möbel. Wollte das Konto dann im Juli angeben wenn ich denn Antrag neu stellen muss. Reicht das ?Hab da nun knapp 300 Euro gespart. Brauch das um meinem Sohn ein Zimmer zu gestalten. Wäre echt blöd wenn das angerechnet wird.

    1. Torsten L.

      Hallo Team, hier Torsten.
      habe am 14.6.19 meine HZ kostengutschrift beim Jobcenter
      eingereicht. War lt. Telefonat
      am 18.6.da. Normal bekomme
      ich einen Änderungsbescheid
      mit reduzierten Leistungen.
      Jetzt sagte der Berater , ich habe leide nicht genau zugehört
      ich müsste einen Kontoauszug
      mit der reduzierten Miete vor-
      legen. Was soll das? Und können die vom Amt was bei
      meinem Kontostand von 3900
      euro Stand 2.7.19 Also eingent-
      lich ist es doch ungewöhnlich
      das mit dem Auszug. Soll ich
      nochmal anrufen?
      Torsten

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Thorsten,

        in diesem Fall sollten Sie sich erneut an das Jobcenter wenden.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. elke g.

      Hallo liebes Team,
      ich bin jetzt 65 Jahre, komme in 8 Monaten in Rente, bin dann aber weiter Hartz 4. Habe mir in den Jahren 10000 Euro angespart, die ich nun gerne in einem Depot in Aktien anlegen möchte damit sie Erträge bringen. Erfährt das Jobcenter von diesem Depot in irgendeiner Form oder über die abgeführte Kapitalertragssteuer ? Wird das Geld einbehalten oder wieviel darf ich ohne Risiko anlegen ?
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Liebe Grüße Elke

  8. Bettina

    Hallo, ich bin alleinerziehende Aufstockerin und habe mir über einen längeren Zeitraum nun etwa 800€ für Notfälle wie z.B. kaputte Waschmaschine etc. angespart. Jetzt vordert das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Nun meine Frage, darf man mir diese 800€ mühsam erspart, anrechnen.
    Danke im Voraus
    Bettina

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