Anspruch auf Hartz 4 haben nur Personen, die hilfebedürftig sind. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn Besitz und Einkommen des Antragstellers nicht ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei prüft das Jobcenter vorhandenes verwertbares und nicht verwertbares Vermögen. Was das ist, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.
Das Wichtigste zum Thema „verwertbares Vermögen“ kurz und knapp zusammengefasst
Verwertbares Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende kann Folgendes sein: Bargeld, Sparguthaben, Immobilien, Wertpapiere etc.
Vermögensgegenstände sind dann verwertbar, wenn ihr Geldwert für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden kann (z. B. durch Vermietung, Verkauf). Wann Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, erfahren Sie hier.
Solange ein Antragsteller über verwertbares Vermögen verfügt, das den Lebensunterhalt deckt, bekommt er kein Hartz 4.

Inhalt
Verwertbares Vermögen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II

Wer Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt, muss gegenüber dem Leistungsträger alle Vermögenswerte angeben. Nur so kann dieser prüfen, ob eine Hilfebedürftigkeit vorliegt und damit ein Leistungsanspruch besteht.
Dabei wird nur solches Vermögen berücksichtigt, welches als verwertbares Vermögen gilt. In SGB II heißt es konkret:
Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. (§ 12 Abs. 1 SGB II)
Stellt sich nur die Frage, welche Vermögensgegenstände verwertbar sind, was überhaupt mit Verwertbarkeit gemeint ist und welches Vermögen im Umkehrschluss als nicht verwertbar gilt und damit nicht berücksichtigt werden muss. Im Folgenden gehen wir näher darauf ein.
Hierbei handelt es sich um verwertbares Vermögen
Sparguthaben und vorhandenes Bargeld zählen zum verwertbaren Vermögen. Bei Wertpapieren und Immobilien wird es schon schwieriger. Folgendes gilt beim Hartz-4-Antrag als verwertbares Vermögen:

- Bebaute und unbebaute Grundstücke können durch Verkauf oder Beleihung (z. B. Darlehen) verwertet werden. Ist das nicht möglich, soll es vermietet oder verpachtet und so für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden.
- Wertpapiere können durch Beleihung verwertet werden
- Anwartschaften, die nicht unter das Betriebsrentengesetz fallen (gilt auch für Ansprüche, die ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb erworben hat. In diesem Fall zählt der Teil, den der Betroffene selbst eingezahlt hat, als verwertbar.)
- Kapitalbildende Versicherungen
In manchen Fällen kann es einige Zeit dauern, bis das Vermögen verwertbar gemacht werden kann. So lässt sich beispielsweise ein Haus nicht von heute auf morgen verkaufen. Nach § 24 Abs. 5 SGB II muss in solchen Situationen ein Darlehen gewährt werden. Dieses muss allerdings sofort nach der Verwertung zurückgezahlt werden.
Es müssen Freibeträge berücksichtigt werden
Verwertbares Vermögen muss unter Berücksichtigung der Freibeträge ermittelt werden. Der Grundfreibetrag beträgt 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jedes volljährige Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft. Er muss mindestens bei 3.100 Euro liegen.
Für minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro. Andere Freibeträge sind zweckgebunden (z. B. Freibeträge für die Altersvorsorge). Sie werden unabhängig vom Grundfreibetrag gewährt.
So wird nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II jedem Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von bis zu 750 Euro für notwendige Anschaffungen gewährt (z. B. Winterkleidung, Haushaltsgeräte).
Für die Altersvorsorge gilt ein Freibetrag von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr (Ausnahme: Riester-Anlagen).
- nach 1. Januar 1958: 9.750 Euro (Grundfreibetrag) + 48.750 Euro (zweckgebundener Freibetrag)
- nach 31. Dezember 1957: 9.900 Euro (Grundfreibetrag) + 49.500 Euro (zweckgebundener Freibetrag)
- nach 31. Dezember 1963: 10.050 Euro (Grundfreibetrag) + 50.250 Euro (zweckgebundener Freibetrag)
Zum Vergleich: Nicht verwertbares Vermögen

Nicht verwertbares Vermögen, bei Hartz-4-Bezug auch Schonvermögen genannt, umfasst Folgendes:
- Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (unabhängig vom gewählten Durchführungsweg)
- Vermögensgegenstände, über die der Antragsteller und Inhaber nicht selbst verfügen darf (z. B. bei Insolvenz). Kann er nur über einen Teil davon verfügen, so ist dieser zu verwerten.
- Ansprüche auf eine persönliche Leibrente
- Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz
- angemessenes Wohneigentum, das vom Antragsteller selbst genutzt wird
- Angemessener Hausrat
- Ein angemessenes Kfz
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Holger meint
Verwertbares Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende kann Folgendes sein: Bargeld, Sparguthaben, Immobilien, Wertpapiere etc.
Was heißt hier etc.? Wird die beim Vermieter hinterlegte Mietkaution, auf die ich keinen Zugriff habe, als Vermögen bzw. zum Vermögen gerechnet bei Antragstellung auf Hartz 4?