Das Wichtigste zum Hartz-IV-Freibetrag in Kürze
Der Grundfreibetrag für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit liegt bei 100 Euro. Demnach ist bei Hartz 4 ein Zuverdienst von 100 Euro möglich, ohne dass dies zu einer Kürzung der Leistung führt.
Üben Sie einen Minijob aus, ist alles, was die Grenze von 100 Euro übersteigt, ist mit 20 Prozent anrechnungsfrei.
Der Gesetzgeber sieht bei Hartz 4 ein sogenanntes Schonvermögen vor. Demnach verfügt jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft über einen Mindestfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro, bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Inhalt
Einkommensfreibetrag bei Hartz 4

Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) dürfen sich etwas Geld dazuverdienen. Häufig kann ein solcher Job äußerst hilfreich dabei sein, sich wieder in das Arbeitsleben einzugliedern und später in eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung zu wechseln.
Bezüglich dieses Themas kommen jedoch häufig viele Fragen auf. Hierbei geht es vor allem darum, wie viel der Betroffene von seinem Einkommen behalten darf, welche Summen auf das ALG 2 angerechnet werden und die staatlichen Leistungen somit vermindern.
Im folgenden Ratgeber erklären wir, wie hoch bei Hartz 4 der Freibetrag auf das Einkommen ausfällt und was Leistungsbezieher außerdem beachten sollten.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Ein Betrag bis 100 Euro brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden. In diesem Freibetrag auf das Einkommen bei Hartz IV sind enthalten: die Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen = 30,00 Euro.
Freibetrag bei einer geringfügigen Beschäftigung
Die sogenannten Minijobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen. Was von diesem Betrag die Grenze von 100 Euro übersteigt, ist mit 20 Prozent anrechnungsfrei. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeltes an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten: Lohnkirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung.
Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte

Die Lohngrenze für Minijobs ist von 400 Euro auf 450 Euro gestiegen. Die Obergrenze für die Gleitzone, Midijobs genannt, hat sich von 800 Euro auf 850 Euro erhöht.
Außerdem werden Minijob-Verhältnisse rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.
Informationen zum Nebeneinkommen
Wie verhält es sich mit dem Nebeneinkommen? Welche Freibeträge sind hier festgelegt?
- Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 Euro brutto bis 1.000 Euro brutto monatlich ist 20 % anrechnungsfrei.
- Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1.000,01 Euro bis 1.200,00 Euro brutto monatlich ist 10 % anrechnungsfrei.
- Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1.200,01 Euro bis 1.500,00 Euro brutto monatlich ist 10 % anrechnungsfrei für Bedürftige mit mindestens einem Kind.
- Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn die Gesamthöhe der Kosten als angemessen bewertet kann.
Hartz-4-Einkommen: Freibetrag auf Ferienjobs
Ferienjobs für Schüler/innen, die das 25. Lebensalter nicht vollendet haben, sind nicht bedarfsmindernd anzurechnen, wenn
- das Einkommen den Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
- das Einkommen in den Schulferien und innerhalb von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird.
Beachten Sie: Ob Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, ist auch davon abhängig, wie viel sie verdienen. Besonders bei Aufstockern ist das normalerweise nötig. In diesem Fall ist zusätzlich der geltende Steuerfreibetrag zu beachten.
Was gehört zum Schonvermögen?

Es gibt Freibeträge, die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers abzuziehen sind.
So hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hartz-4-Empfänger einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 9.750 Euro.
ALG-II-Bezieher die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr (max. 33.800 Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen.
Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählt:
- das angesparte Vermögen der Riester-Rente,
- angespartes Schmerzensgeld,
- eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
- ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 Euro,
- ein angemessener Hausrat,
- Vermögen für eine Altersversorgung,
- Eigentum welches selbst genutzt wird (120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Eigenheim),
- Vermögen, welches zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird,
- und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10 % zu rechnen ist.
Liebes Hartz-4-Hilfeteam,
gehört das, was ich aktuell auf meinem Girokonto habe auch zu meinem „Vermögen?“
Hallo liebes Harz4 Hilfe Team
wir haben für unseren Sohn Pflegegeld nachgezhalt bekomnen,bekommen jetzt seid diesem Monat ein Höheres Pflege Geld. Wie verhält sich das jetzt? Müssen wir von der Nachzahlung erst leben bevor wir wieder alg 2 bekommen? ? Wir warten schon seid 2 Wochen auf einem Termin vom JC bis jetzt kommt nichts. Wir haben echt Angst zur Zeit! Lg
Hallo Silvia,
beim Pflegegeld handelt es sich um eine zweckbezogene Einnahme. Diese muss zwar beim Jobcenter angegeben werden, wird allerdings nicht auf den Regelsatz angerechnet. Das gleiche gilt für die Nachzahlung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Pflegegeld darf Generell nicht bei HarzIV angerechnet werden, egal ob der Pflegende oder Pflegebedürftige es hat.
Generell wird das Pflegegeld bei Hartz 4 nicht angerechnet. Es zählt zu den Ausnahmen beim Zuflussprinzip bei Arbeitslosengeld-2-Bezügen. Das bedeutet, es wird nicht als zusätzliches Einkommen gewertet und somit erfolgt keine Anrechnung vom Pflegegeld auf die Grundsicherung. Es handelt sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme. Weder beim Pflegebedürftigen noch beim Pflegenden wird das Pflegegeld angerechnet auf die Hartz-4-Leistungen.
Nur Pflegeld das man für Pflegekinder bekommt wird angerechnet.
Nicht für Kinder die Krank und eine Pflegestufe haben,gild auch bei Erwachsenen.
Ich meine, nein. Soweit bekannt, wird das Pflegegeld bei Hartz IV gar nicht angerechnet, da es für die Aufwendungen und der damit verbundenen Kosten der Pflege ist.
Hallo . Pflegegeld ist nicht anrechenbar . Ich bekomme für zwei meiner Kinder ebenfalls pflegegeld und es wird auch nicht angerechnet .
was muß ich von der Steuerrückzahlung von 1350 € zurückzahlen?
Zählt Krankengeld nicht als EINKOMMEN? Da ich seit fast einem Jahr krank bin,erhalte ich monatlich Krankengeld. Da ich mit meinem Sohn zusammen lebe,habe ich für ihn Lebensunterhalt beantragt. Mein komplettes Krankengeld wird berechnet,jedoch erhalte ich keinen Cent Freibetrag. Und meine Miete wird auch nicht ganz berechnet wie sie ist.
Liebes Hilfe Team.
Ich habe 3 verschiedene Einkommen aus Tätigkeiten in verschiedenen Jugenclubs und bekomme ergänzend Harz4.
1. Honorarvertrag : 100,-€ monatlich
2. Ehrenamtspauschale als Übungsleiterin: 100,-€ monatlich
3. Ehrenamtspauschale als Übungsleiterin: 75,-€ monatlich
Das Jobcentert berechnet mir daraus einen individuellen Freibetrag von 210,-€ und 65,-€ werden als Einkommen angerechnet.
Kann ich dagegen Wiederspruch einlegen?
Sind die 175,-€ Ehrenamtspauschale nicht anrechnungsfrei und das Einkommen aus Honorar erst anzurechnen wenn es 100,-€ übersteigt?
Mit freundlichem Gruß. Susanne
Hallo Susanne,
es ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass das Jobcenter bei der Berechnung die aus dem Ehrenamt erhaltenen Leistungen voll anrechnungsfrei stellt. Diese sind bis zu einem Betrag von 200 Euro Anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einkünfte können jedoch wiederum angerechnet werden. Wenden Sie sich für die genaue Prüfung der Berechnung an einen Anwalt und legen Sie ggf. Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Krankengeld ist Einkommen und entsprechend anzurechnen, genau wie Gehalt und Lohn. Was für einen Freibetrag meinst Du? Wenn Du als Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Sohn Hartz IV beantragst, wird die Miete ebenso berechnet, als hättest Du zu wenig Lohn und beantragst die Aufstockung. Vorausgesetzt, Du hast entsprechenden Wohnraum und entsprechende Kalt- und Warmkosten (Miete).
hallo habe mal eine Frage, wie werden die Freibeträge auf Einkommen ausgerechnet. mein Mann hat unterschiedliches Einkommen bei 1184,14 wurde ein Freibetrag von 228.14 ausgerechnet, wie kann ich das bei meinen weiteren Bescheiden selbst prüfen ob die Freibeträge stimmen
Die Freibeträge bei Berufstätigen richten sich nach dem Einkommen und sind dementsprechend gestaffelt. Du findest diese auch im Netz.
liebes Team,
Meine Frage wäre, ich bin voll erwerbsgemindert und bekomme eine kleine Rente den Rest ist Grundsicherung von Sozialamt.
Ich hatte einen minijob bei 100 € netto und bekomme 70 ,€ angerechnet ist das rechtens??
Also 30 € wären dann für mich bei 40 Stunden im Monat.
MFG
Sorry, aber war das bei einem Nettostundenlohn i.H.v. 2,50 EUR dann nicht sowieso der verkehrte Arbeitgeber & Job?
Hallo ich bin Rentnerin , mein Mann Hartz4 ! Welchen Freibetrag habe ich ?
Bin mir nicht ganz sicher. Ihr stockt also auf, da die Rente nicht ausreichend ist. Du hast auf alle Fälle einen Betrag von 30,– € im Monat für pauschale Versicherungen. Ich meine, daß die Freibeträge nur für Arbeitnehmer gelten, da diese ja auch meist Ausgaben dafür haben, bin aber nichts ganz sicher, ob nicht doch was noch abzusetzen möglich ist.
hi , habe mal eine frage , wieviel wird mir angerechnet , wenn mein sohn Hartz 4 beantragt, und was kann ich angeben , habe laufende kosten (kredit ,Miete usw )und die fressen ja schon fast mein Einkommen auf!!
Hallo Brigitte, ich bekomme auch seit längerem Krankengeld. Leider bekommt man wenn man krank ist auch noch weniger Freibetrag. Mir werden 30 Euro Versicherungspauschale als Freibetrag angesetzt. Das heißt Regelbedarf 2015 = 399€ – Krankengeld -30 € = dein Regelbedarf. Wenn deine Wohnung nicht „zu groß“ oder „zu teuer“ (siehe Mietspiegel) ist, musst du die komplette Miete plus Heizkosten bekommen. Das steht dir zu. Gute Besserung
Wir haben steuern zurück bekommen und brauchen unbeding ein neues Auto… Meine Frau bekommt Hilfe vom Amt wegen unserer kleinen Tochter da sie erst nächstes Jahr in den Kindergarten geht. Hat aber ne Arbeitsstelle, jetzt wird uns alles abgezogen… Ist das normal?
Gruß klause
Ja, die Steuerrückerstattung wird leider angerechnet als Einkommen.
So,hab da auch mal eine frage und zwar werde ich ab den 10.1 wieder ein bisschen arbeiten gehen beziehe aber auch hartz 4 jetzt weiss ich ja schon das der monatl.freibetrag 100€ sind kommen da jetzt noch 10% oder20% dazu oder nicht das verstehe ich nicht lebe in einer bedarfsgemeinschaft zusammen mit meinem lebensgefährden und unserem gemeinsamen sohn wir bekimmen alle hartz 4 mein sohn ist 12 jahre alt…danke für euere antworten schonmal
wenn ich ab August Hartz IV bekomme aber Zahlungen aus Tätigkeiten im Juli, alsoals ich noch nicht Hartz IV Empfänger war, erst im August bekomme werden diese von den Leistungen von Hartz IV abgezogen? Also kann es möglich sein das ich dann keine Hartz IV Leisungen bekomme?
Ja, das kann sein. Es gilt das Zuflußprinzip, also der Monat in dem Du das Geld auf Deinem Konto hast.
Hallo Jupp, hallo Birgit,
das ist insofern korrekt. Würden Sie durch die Zahlungen allerdings aus dem Hartz-4-Bezug herausfallen, kann die Zahlung ggf. auf die nächsten sechs Monate aufgeteilt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
mein hartz Viet antrag wurde abgelehnt. Ich verstehe aber nicht warum.
ich lebe mit Freund und Kind (Bedarfsgemeinschaft) zusammen bei meinen Eltern (Haushaltsgemeinschaft).
ich habe ein Vermögen von 8.000€, das wären zum einen die riesta Rente, Giro Konto, Sparkonto, Bausparvertrag.
mein Giro und sparkonto wird monatlich weniger.
wäre mein Grundfreibetrag nicht 3.100€ pro Person? sprich ich dürfte 6.200€ behalten bzw plus die einmal Betrag von 750€ also 1500€ noch dazu haben..
wie verhält sich das nun mit meist en Grundfreibetrag und mein vermögen?
bitte helft mir!
Hallo Simone,
der Freibetrag beträgt 3100 Euro für Sie und 3100 Euro für Ihren Partner. Hinzu kommen weitere 3100 Euro für Ihr Kind. Dementsprechend liegt Ihr Vermögen unter dem Freibetrag. Vielleicht liegen andere Gründe für die Ablehnung des Bescheides vor. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich arbeite Vollzeit und Verdiene 1000.00 € und wohne in einem Gemeinschaft Wohnung mit mein Freundin und Kind wie viel würde ich von Amt bekommen das ich Allein Verdiener bin
Mit freundlichen Grüßen
Ja – ist richtig. Viele Arbeitnehmer arbeiten ab 1. 1. und bekommen den Lohn auch erst im Februar, also nachträglich, was nicht ungewöhnlich ist. Wenn Du also zum Amt gehst, mußt Du die Lohnbescheinigung im August mitnehmen (obwohl es der Lohn für Juli ist). So kann berechnet werden, da Du für August ja noch keinen Lohnabrechnung hast.
hab eine frage,wie wird das einkomen und mit dem freibetrag rechnen,ich habe da ein problem damit .was wird angerechnet.ich lebe mit mein sohn noch zusammen,er hat jetzt eine ausbildung angefangen,vorher war er schüler,und was steht uns zu?????
Hallo Nicole,
grundsätzlich haben Sie einen Freibetrag von 100 Euro. Das Gehalt, das über diesen Wert hinausgeht, bleibt bis 1.000 Euro mit 20 % anrechnungsfrei, von 1.000 bis 1.200 Euro mit 10 %. Ist Ihr Sohn noch minderjährig und wohnt bei Ihnen, kann die Grenze auf 1.500 Euro ausgeweitet werden. Was Ihnen nun zusteht, ist auch davon abhängig, welchen Lohn Ihr Sohn in seiner Ausbildung erhält.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, Ich bin 62 und Witve rente 139€ Erwerbsminderungrente 122€ HartzIV 670€ .darf ich 100€ dazu verdienen ohne abzug?
Mfg,Ilona
Hallo Ilona,
Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Einkommen gewertet und auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet. Die ersten 100 Euro können demnach anrechnungsfrei bleiben, von den restlichen 22 Euro sind 20 % anrechnungsfrei, also 4,40 Euro. Sollten Sie einen weiteren Job annehmen wollen, werden normalerweise beide ‚Verdienste‘ – also die Erwerbsminderungsrente sowie das Gehalt – zusammengerechnet und daraus ein neuer Freibetrag ermittelt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ja, das entspricht dem Grundfreibetrag. Du Kannst auch mehr verdienen, bekommst aber nach Abzug des Gfb
nur 20% vom Restbrutto wenn es unter 1000€ sind. Beispiel: Mini-Job : Einnahme: 250€, behalten darfst Du also: 100€ Gfb + 250€ – 100€= 150€ x 0,2 (20%)= 30€ = 130€ die Du behalten darfst.
Hallo. Ich würde gern mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich erhalte aus gesundheitlichen Gründen Bürhergeld. Mein Freund hat ein Einkommen von 1500 Euro Netto. Hätte ich noch Anspruch auf Bürgeld? wieviel stünde mir noch zu ?
Hallo
Ich habe einen 165 Euro job was wird mir jetzt angerechnet ??
Hallo Marco,
bei einem monatlichen Einkommen von 165 Euro dürfen Sie zunächst 100 Euro behalten, von den restlichen 65 Euro noch einmal 20 %. Insgesamt macht das einen Freibetrag von 113 Euro.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Du darfst 100€ + 13€ = 113€ behalten.
Sie schreiben, dass das angesparte Vermögen der Riester-Rente nicht zum verwertbaren Vermögen eines Hartz IV ALG II Empfängers gehört. Mein Riester-Rente-Provider hat mir aber diese Woche geschrieben, dass der Gesetzgeber für Riester-Renten vorgesehen hätte, dass eine vorzeitige Auflösung jederzeit möglich wäre. Somit wäre ein Verwertungsausschluss nicht möglich. Meine Frage lautet: Ist das angesparte Vermögen der Riester-Rente nicht mehr vor Dritten geschützt? Oder hängt dies davon ab, ob die Riester-Rente eine Mindestvertragslaufzeit hat oder nicht (wenn es dies überhaupt gibt bei Riester-Renten)?
Hallo Linda,
es ist in der Tat möglich, eine Riester-Rente vorzeitig aufzulösen. Trotzdem gilt sie beim Hartz-4-Bezug normalerweise als Schonvermögen, das vor dem Bezug nicht verwertet werden muss.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich bekomme Harz 4 und fuer meine Kinder je pflegegeld habe was beiseite legen Koennen . Wie viel darf ich auf ein sparkonto bzw darf man so was besitzen?
Hallo Alex,
für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Vermögensfreibetrag. Dieser beträgt normalerweise 150 Euro pro Lebensjahr bei Volljährigen. Beachten Sie auch, dass gewisse Vermögenswerte aufgrund von Schonvermögen nicht mit in das verwertbare Vermögen einberechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
beziehe seit 6 Jahren Hartz 4. War in der Zeit Schülerin.
Beginne im Sommer eine Ausbildung .
Netto 700€ im ersten Jahr.
Bekomme ich da auch 100€ + 20%?
Hallo Melanie,
das kommt darauf an, wie hoch Ihr Anspruch auf Hartz 4 wäre, wenn Sie kein Einkommen hätten. Liegt dieser Hartz-4-Satz über dem von Ihnen genannten Gehalt, können Sie aufstockend Hartz 4 erhalten. In diesem Fall wäre eine Anrechnung mitsamt genannter Freibeträge möglich. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter um zu klären, welchen Anspruch Sie haben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich beziehe ein Nebeneinkommen aus geringf. Beschäftigung mit unterschiedlicher Stundenzahl monatlich. Ich erhielt immer eine Summe X vom Jobcenter zum Anfang des Monats und am 15. wurde dann mit meinem Einkommen verrechnet und mir dann am ca. 21. nachgezahlt. Jetzt erhielt ich Nachricht vom Jobcenter das künftig eine Verrechnung erst NACH neuem Bewilligungsbescheid erfolgt, d.h. ich muss bis 9/2017 die Abrechnungen sammeln, dann einreichen und dann erfolgt eine Verrechnung. Habe ich jedoch wenige Einsätze im Job, dann habe ich auch wenig Geld im Monat. Ich arbeite aber doch um monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben und NICHT, um im Oktober evtl. eine Nachzahlung zu erhalten. Gibt es da „so behauptet die Jobcom“ ab 1.1.17 ein neues Gesetz und was kann ich tun, um monatliche Verrechnung zu erhalten ? Vielen Dank für eine Information.
Hallo Elke,
ob es ein entsprechendes Gesetz gibt, können wir Ihnen zurzeit nicht beantworten. Allerdings kommt es durchaus häufig vor, dass die Berechnung eines Durchschnittseinkommens nach dem jährlichen Bewilligungszeitraum erfolgt. Dies vereinfacht die Berechnung. Wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder im Zweifelsfall an eine Beratungsstelle bzw. einen Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo nochmal,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bisher wurde auch immer monatlich abgerechnet. Das Problem habe ich meiner Sachbearbeiterin geschildert und sie meinte nur, das Problem wäre dort bekannt, aber man müsste sich an die Gesetze halten und ab 1.1.2017 gäbe es eine neue Verordnung. Im Gespräch mit ihr komme ich da also leider nicht weiter.
Vll ist ja hier noch jemand, der gleiches Problem hat und evtl. Lösungsvorschläge ?
Hallo Elke,
möglicherweise hängt dies auch mit der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zusammen. In den fachlichen Weisungen zu § 41 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) steht allerdings, dass der BWZ auch auf sechs Monate verkürzt werden kann, falls beispielsweise ein schwankendes Einkommen vorliegt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, BG mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern (5+8). Gehälter + Kindergeld insgesamt 2700 Euro – Freibetrag?
2700 – 100 Gfb = 2600,- Euro (- 999,- = 1601,- Euro – 1500,- Euro= 101 Euro)
10 % von 999 = 199,80 Euro
20 % von 1500 = 150 Euro
= 349,80 Euro Freibetrag insgesamt? oder 449,80 Euro? Ist das nicht eh dann die absolute Obergrenze des Freibetrages? oder andersherum: von 2700 Euro sind 2.251 anrechenbares EK?
Bitte hilfe, Knoten im Kopf
Hallo, ich bekomme mein Gehalt immer am letzten Tag des Monats. Für April 2017 sollte ich am 28 April erhalten. Aber, wegen Wochenende und 1Mai wurde mein Gehalt, 1035 Euro, am 2 Mai auf dem Konto gebucht. Und dann kommt noch am 31 Mai das Gehalt für Mai, auch 1035Euro. Wie wird Jobcenter mein Einkommen für April und Mai rechnen? Vom Jobcenter bekomme ich noch die Zuzahlung in Hohe 680 Euro + 394 Euro Kindergeld. BG 2 Erwachsene und 2 Kinder( 8 Jahre ). Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Anna,
normalerweise sollte Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter wissen, dass das Gehalt vom 2. Mai dem Monat April zuzuordnen ist. Aus diesem Grund sollte sich an Ihrer Berechnung in der Regel nichts ändern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo , brauche dringend euren Rat .
Ich übe eine geringfügige Beschäftigung aus ( 100,00 € ) , diese werden nicht auf Hartz IV angerechnet soweit alles o.k.
Ab August kommt zu dieser Tätigkeit noch der Bundesfreiwilligendienst hinzu ( 190,00 € Taschengeld ) . Jetzt sagt das Jobcenter , dass wegen dieser Tätigkeiten ca 88,00 € auf Hartz IV angerechnet werden .
Ist das korrekt , es gibt doch diesen Freibetrag , wie hoch wäre dieser , gibts den wirklich nur für eine dieser Tätigkeiten ?
Erbitte Rückantwort .
Mit freundlichen Grüßen
Heike
Hallo Heike,
normalerweise darf ein Taschengeld eines Bundesfreiwilligendienstes laut § 11b des SGB 2, das nicht mehr als 200 Euro beträgt, grundsätzlich anrechnungsfrei behalten werden. Allerdings werden in der Regel keine zwei, sondern lediglich ein Freibetrag gewährt. Deshalb kann es sein, dass das Jobcenter Ihre Verdienste aus Bufdi und Minijob verrechnet. Wenden Sie sich allerdings noch einmal an Ihren Sachbearbeiter, um das Problem zu klären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen!
Ich beziehe seit meiner Scheidung Hartz4.
Nun bekomme ich vorraussichtlich von meinem Ex Mann einen Ausgleichsbetrag für unseres gemeinsames Haus das er behält! Sind unter 8000 Euro!
Gibt es da einen Freibetrag was ich behalten darf? Ich kann leider nichts dazu finden?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Conny,
bitte wenden sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Sozialrecht oder direkt an Ihr Jobcenter. Normalerweise wird der Erlös als Einkommen angerechnet. Somit würden Sie in der Regel zunächst kein Arbeitslosengeld 2 mehr erhalten, da Sie nicht mehr hilfebedürftig sind.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
bin in einer Bedarfsgemeinschaft ,mein Mann ist ehrenamtlich in einem Sportverein tätig und erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 200Euro .Jobcenter rechnet es aber als Nebenverdienst an.ist das rechtens?
Danke für Rückantwort
Hallo Monika,
ist die Tätigkeit Ihres Mannes nach § 12, 26, 26 a oder b des Einkommenssteuergesetzes steuerfei, so darf ein Freibetrag von bis zu 200 Euro laut § 11b Absatz 2 SGB 2 normalerweise nicht auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin derzeit 26 Jahre alt und mache zur Zeit eine schullische Ausbildung und bekomme, dank einem neuem Gesetz, glücklicherweise immer noch Hartz4, da BaföG meinten sie zahlen nicht.
Nun sind bald Sommerferien und ich habe mir überlegt einen Ferienjob zu machen, statt die ganze Zeit nichts zu tun, jedoch bin ich mir nicht sicher wieviel Geld ich in meiner Situation in einem solchen Job Verdienen kann/darf, und wieviel ich gegebenenfall abgeben müsste.
In der obigen Beschreibung, fand ich auch keinen Fall der mich mit beeinzog,
Ich freue mich auf Antwort.
Hallo Christoph,
normalerweise wird Ihr Verdienst wie oben beschrieben mit einem 100-€-Freibetrag sowie darüber hinausgehend mit 20 bzw. 10 % des Gehalts nicht auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet. Höhere Freibeträge bei Ferienjobs können normalerweise laut ALG-2-Verordnung nur bis zu einem Alter von 25 Jahren geltend gemacht werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag, ich bekomme eine Altersrente aus Ausland, einmal in 3 Monate , ca. 450, 00 Euro, ich habe 14 Järige Tochter, wie hoch kann mein Freibetrag sein?
Danke
Hallo Klushin,
wie es sich mit Renten aus dem Ausland verhält, können wir Ihnen nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bzw. an das für Sie zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe im juni eine Abfindung erhalten in Höhe von 1800 euro. Da ich wenig Arbeitslosengeld erhalte bekomme ich Aufstockung mit Hartz 4. Ich dachte die ganze Zeit das die einmalige Zahlung nach dem zufluss Prinzip angerechnet wird und ich dadurch nur den Monat Juni gezahlte Beträge zurück zahlen muss. Heute habe ich nun raus gefunden das die Summe bis 6Monate angerechnet werden kann. Habe ich denn gar keinen Freibetrag auf diese Art von Einkommen. Und wie ist es wenn ich ab 1.7. Wieder Arbeit habe und 786 euro Brutto verdiene wird das dann zu den 300euro dazu gezählt und davon dann das anrechenbare Einkommen berechnet?
Mein Bedarf liegt bei 1175 euro. Abzüglich kindergeld.
Grüße yvonne
Hallo Yvonne,
eine einmalige Zahlung wird normalerweise im Zuflussmonat berücksichtigt. Dies gilt aber nicht, wenn Sie dadurch aus dem Hartz-4-Bezug herausfallen würden. Dann kann die Zahlung auf sechs Monate aufgeteilt werden. Ein Freibetrag besteht normalerweise nur in Form der herkömmlichen Freibetragssummen. Die Einkommen werden dann in der Regel addiert.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Hartz4Team,
ich bin Alleinerziehende von zwei Kindern (13J+16J) und fange bald wieder an ein paar Stunden zur arbeiten.
Ich würde ca. 170€ verdienen.
Ist es richtig, dass ich von den genannten 170€, 114€ behalten darf oder ändert sich da was wegen meiner Kinder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lieben Dank
Nicole
Hallo Nicole,
auch mit Kindern haben Sie in dem Geldrahmen normalerweise den gleichen Freibetrag wie Hartz-4-Empfänger ohne Kinder. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, einen Alleinerziehenden-Mehrbedarf zu beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hi, ich habe eine Frage bezüglich einer eventuellen Bafög Nachzahlung die ich zum August vermutlich erhalten werde. Es wird eine Nachzahlung von drei Monaten sein und für den August selbst ebenfalls. Ich beende mein Studium mit dem derzeitigen Semester das im September bzw. Ende August vorbei ist. Habe grade meinen Bachelor gemacht. Da mich meine Eltern nicht mitfinanzieren können, und ich mir während der Abschluss Prüfungen keinen Job suchen konnte möchte ich Hartz V beantragen. Jetzt bin ich natürlich verunsichert wegen der Nachzahlung. Würde diese mir berechnet werden, auch wenn ich erst ab September Leistung beziehen würde? Oder wäre dies dann noch unter dem Schonbetrag zu sehen? Ich habe etwas sorge, da ich mit dem Geld dringend Schulden an Freunde zurück geben möchte die mir in der Zeit ausgeholfen haben.
Eine andere Frage wäre ob es notwendig sein wird mich in diverse Maßnahmen quasi zu stecken, auch wenn ich die nächsten Monate nur überbrücken will um dann den Master zu beginnen. Zudem bin ich körperlich ziemlich eingeschränkt und müsste mich vorübergehend dringend um meinen gesundheitlichen Zustand kümmern. Viele Grüße
Hallo,
normalerweise können Sie Bafög und Hartz 4 nicht gleichzeitig beziehen. Fraglich ist aber, ob das Bafög mit in die Berechnung einbezogen wird, da Sie es ja rückwirkend erhalten. Ggf. wird Ihnen dies aber als „Einkommen“ angerechnet und somit erhalten Sie dann erstmal kein Hartz 4. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der dies für Sie regeln kann.
Sofern Sie dem Amt darlegen können, dass Sie in kürze einen Master beginnen und ggf. schon eine Zusage haben, müssen Sie nicht davon ausgehen, Maßnahmen besuchen zu müssen. Allerdings kann das Amt ggf. von Ihnen verlangen, dass Sie sich in dieser Zeit einen Aushilfsjob o.ä. suchen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Hartz4Team,
habe folgendes Problem, bin Schwerbehindert und habe das Merkzeichen G im Ausweis. Jetzt schickt mich die LVR in Rente ( wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ) Bekomme 279 Euro von der LVR. Habe vorher Hartz4 bezogen…. nun meinten die von der Arge ich sollte zum Sozialamt gehen und dort Leistungen beantragen. Ist dieses Vorgehen von der Arge richtig ? Man hat mir gesagt ich würde weiter Hartz4 beziehen und hätte sogar trotz der 279 Euro Rente einen Freibetrag auf der Rente. Was ist den jetzt nun richtig ??? Würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen.
Mit freundlichen Gruß Kai
Hallo Kai,
Sie können einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dieser muss beim Sozialamt eingereicht werden. Das Jobcenter ist in Ihrem Fall nicht zuständig.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern…7 & 12 Jahre. Seit Mitte Juni 2017 arbeite ich auf 450 Euro Basis in einem Büro…der Job ist super…
Nun zu meinem Problem…ich habe anteilig für den Monat Juni 2017 255 Euro ausgezahlt bekommen von meinem Arbeitgeber.
255 Euro -100 Euro anrechnungsfreier Betrag…= 155 Euro – 80% 124 Euro…was auf mein Hartz4 angerechnet wird…nun habe ich heute eine Zahlungsaufforderung bekommen…dass ich 171.00 Euro zurückzahlen soll…ist das richtig…weil ich bin davon ausgegangen 124 Euro muss ich an das Amt abführen…vielen Dank im Vorraus…ich bin völlig fertig…???
Hallo Andrea,
leider fehlen uns weitere Informationen, um eine genaue Berechnung durchzuführen. Grundsätzlich müssten 124 Euro ans Jobcenter gehen. Fragen Sie am besten Ihren zuständigen Sachbearbeiter, wie der Betrag von 171 Euro zustande kommt. Im Zweifelsfall können Sie einen Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, beziehe hartz 4 wie es mit kfz Versicherung. ? Gibt es Unterstützung in irgendeiner hinsicht ? Zum Beispiel wenn man geringfügig Arbeit hat und auf das Auto angewiesen ist…
Hallo Emo,
die Kfz-Versicherung müssen Sie aus dem Regelsatz bestreiten. Zuschüsse sind in aller Regel nicht vorgesehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich habe ein Frage zu dem kleinen Verdienst meines Sohnes.
Mein Sohn ( 14 ) hat bis vor kurzem noch Zeitschriften zugestellt und hat in den letzten Monaten unter 50.- Euro im Monat verdient.
Er hatte einen Freibetrag von 100.- Euro .
Nun haben wir für das letzte halbe Jahr einen Änderungsbescheid bekommen , wo wir Geld zurück zahlen sollen .
Meinem Sohn wurde aufgrund des Freibetrages auch das Kindergeld angerechnet.
Das ist schwer zu erklären für mich, darum hier ein Beispiel:
190.- Euro Kindergeld + 50.- Euro Gehalt = 240.- Euro.
240 Euro Gehalt – 100.- Euro Freibetrag = 140.- Euro das auf Harz 4 angerechnet wird.
Nun werden nur noch die 50.- Euro angerechnet als Freibetrag ( sein echter Verdienst ) und wir sollen quasi die 50.- Euro von dem Freibetrag zurück zahlen, da es ja als Einkommen gerechnet wird.
Ich hoffe man konnte mir folgen.
Danke schonmal für Ihre Antwort.
Habe auch mal ,ne Frage zum Einkommen,mein Nachbar bezieht Altersrente,und verdient sich noch 100 Euro dazu,Seine Frau bezieht Hartz 4,leben in einer Bedarfsgemeinschaft,und von seinem Nebenjob bleiben ihm nur die 30 Euro Versicherungspauschale . Jetzt meine Frage,ist dies rechtens?
Hallo Diana,
grundsätzlich kann Ihr Nachbar einen Nebenjob ausüben, wenn er Altersrente bezieht. Bis zu einem Verdienst von 450 Euro ist dies auch steuerfrei. Leider kennen wir die genauen Umstände nicht und können deshalb keine Einschätzung geben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich würde gerne wissen wie ein einmaliger Treuebonus (3000€) von meinem Arbeitgeber bei Alg2 Bezug berücksichtigt wird? Ich bin derzeit in Elternzeit und beziehe aufstockend alg2. Mein Arbeitsverhältnis besteht Dorf, jedoch bleibe ich für die nächsten zwei Jahre in elternzeit.
Wir die Bonus für den Zugangsmonat voll angerechnet und der Rest in Vermögen umgewandelt oder wird das gesamte Geld auf die darauf folgende Monate runtergebrochen, so dass die Zahlung für die nächsten Monate zunächst ausbleibt? Wäre das rechtens? Danke für die Antwort.
Hallo Julia,
das Geld wird als Einkommen auf Hartz 4 angerechnet. Dementsprechend bleibt die Zahlung für die nächsten Monate aus und wird verrechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
auch ich möchte hier eine Frage stellen: Ich arbeite 25 Std/Woche und bekomme ergänzend AlgII. Mein Arbeitgeber zahlt mir Kilometergeld und vorher auch noch Verpflegungsgeld. Werden diese Sonderzahlungen die in den ersten 3 Monaten steuerfrei sind auf die Leistungen angerechnet, oder sind es Freibeträge? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Hallo Karola,
das Kilometer- und Verpflegungsgeld vom Arbeitgeber darf Ihnen nicht als Einkommen auf Hartz 4 angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich beziehe ALG II und habe im September 266€ Brutto als Komparse verdient (netto etwa 160€).welcher Betrag wird mir da vom JC rückwirkend für den September abgezogen bezw. wie wird das mit dem Regelsatz verrechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Gotta
Hallo Ralf,
Ihnen steht ein Freibetrag von 100 Euro zu. Von dem restlichen Verdienst dürfen Sie 20 Prozent behalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Abend,
ich befinde mich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis, durch das ich eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 550 Brutto erziele. Neben bei bin ich in einer Gemeinde als ehrenamtlicher Flüchtlingsbeauftragter tätig dafür bekome ich aber 200€ . Im Jobcenter werden die 200 € angerechnet und als Gehalt angesehen, also dadurch und durch die Ausbildungsvergutüng ergibt sich ein Freibetrag in Höhe von -330€ laut $ 11b (2) S3 SGB 11(-)!!!
Wie würden Sie den Sachverhalt beurteilen denn ich würde einen Widerspruch einlegen
Hallo Benan,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo, ich habe auch eine Frage.
Ich bekomme eine Aufsstockung, mein Einkommen ist aber immer unterschiedlich, kann ich eine monatliche Berechnung anfordern
Hallo Heike,
der Regelsatz wird in diesem Fall immer wieder neu berechnet. Das Jobcenter bestimmt in diesem Fall ein Durchschnittseinkommen und ermittelt Ihren Bedarf anhand der Lohnabrechnungen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes hartz4 Team,
Habe seit 16.10.2017 einen Minijob und 138,-€ verdient. Heute bekam ich vom Jobcenter eine Rückzahlungsaufforderung von 59,87 € . Wenn ich das Straßenbahngeld von 32,-€ noch abziehe bleiben mir von dem ganzen Geld unterm Strich noch 46,13 € übrig. Ist das normal. Ich denke man kann 100,-€ vom Einkommen behalten , wieso muss ich dann 59,87€ zurückzahlen?
Hallo Cornelia,
grundsätzlich können Sie Ihren Sachbearbeiter fragen, wie sich der Betrag zusammensetzt. Ist die Höhe Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt, können Sie einen Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall hilft der Gang zum Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Moinsen,
zählt der Freibetrag von 100 Euro im Monat auch für die Vermögensumwandlung z. B. durch den Verkauf von privaten Sachen auf eBay oder wird so etwas durch gewisse Paragraphen gesondert geregelt?
MfG
Hallo,
dabei handelt es sich um Einkommen. Dieses ist bis zu einem Betrag von 100 Euro im Monat anrechnungsfrei.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Moinsen,
hatte jetzt ein Termin bei meiner Sachbearbeiterin. Die hat Ihre Aussage zum Anfang auch bestätigt um diese dann später mit sehr viel Unsicher wieder zu korrigieren. Meiner Meinung nach hat sie das jetzt einfach nur subjektiv entschieden ohne die Sachlage hundertprozentig selbst zu kennen. Sie meinte nur die 100 Euro Freibetrag gelten nur Einkommen und nicht für Vermögen.
Auf jeden Fall will sie mir dadurch die 30 €, welche ich im November auf eBay durch den Verkauf meiner privaten DVD-Sammlung erhalten habe auf das Hartz 4 anrechnen.
Gibt es denn irgendeinen Paragraphen oder Gesetzestext auf den ich mich stützen kann?
Hallo,
bei den Ebay-Einnahmen handelt es sich um einmaliges Einkommen nach § 11 Abs. 3 SGB II.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe einen 205€ job wie viel darf ich davon behalten?
MfG
Hallo Michelle,
100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den 105 Euro können Sie weitere 20 % anrechnungsfrei behalten. Der Rest wird auf Ihren Regelsatz angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Könnte mir jemand sagen was genau in die 100€ Freibetrag rein fallen?
Es ist so das ich alleinerziehend bin und 24 Std. Arbeite meine Arbeitsstelle liegt kürzeste Entfernung 19,8km eine fährt entfernt ich arbeite drei Tage Woche das heißt 12,99 Tage im Monat! Mir würde fahrtgeld bewilligt das wird aber mit den 100 Euro Freibetrag verrechnet und somit bekomme ich nichts mehr ! Ich habe eine bekannte die Arbeitet an ihrem Wohnort und fährt mit dem Rad und hat die 100 Euro komplett für sich, ich verstehe diese Berechnung dadurch nicht entweder ist es fahrtgeld oder nicht??? Kann mir da jemand helfen?
Hallo Sigrid,
Fahrtkosten, Werbungskosten sowie Versicherungsbeiträge sind im Freibetrag von 100 Euro inbegriffen. Der Freibetrag kann nur erhöht werden, wenn Sie dem zuständigen Jobcenter nachweisen können, dass Sie höhere Ausgaben haben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Was heißt das hinzuverdienen? Bei 450€ Job darf ich 170 € Behalten. Heißt ich habe dann 579 statt 409 € oder?
Hallo Sabine,
ja, das ist richtig.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe eine frage ich beziehe bafög lebe mit meinen kinder und ehemann in einem haushalt da ist jetzt meine frage darf ich trotz hartz 4 und bafög einen mini job von 150 euro machen ohne das mir das abgezogen wird? Vielen dank
Hallo Corinna,
leider kennen wir Ihre genauen Lebensumstände nicht. Bitte wenden Sie sich daher an einen Sachbearbeiter oder ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebe Tim ich behtzie Arbeitlos Geld zwei. Habe eine einmalig Erbschaft Summe von 2300 Euro werden das berechnet .Und muss ich züruck zahlen wenn ich in disse zeit Geld gehkricht habe.
Hallo Giovanni,
die Erbschaft wird als Einkommen angerechnet. Die Anrechnung auf den Regelsatz kann über bis zu sechs Monate gestreckt werden. Ggf. können sich dadurch Rückzahlungen ergeben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
liebes team
und zwar hab ich folgendes problem ich habe diesen monat zu wenig verdient als ich beim amt angemeldet bin da mein chef zu wenig arbeit momentan hat er möchte mich auch deshalb demnächst kündigen und der man von der leistungsabteilung meinte er brauch erst meine kündigung vom arbeitsgeber die kommt aber erst in 3 monaten ich hab aber jetzt zuwenig verdient und komme nicht über die runden es fehlen knapp 600 euro stehe momentan mittellos da was kann ich tun
Hallo,
Sie sollten unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen und sobald wie möglich die monatlichen Lohnabrechnungen beim Jobcenter einreichen, sodass Ihr Regelbedarf neu berechnet werden kann.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
ich habe ein 1 E Job -Aufwandsentschädigung vom Amt bekommen ,30 std wöchentlich und habe im Monat 10 std a 8,84 mininjob wird dies als Freibetrag gerechnet bis grenze 100 E oder darf ich dann nur 20 % behalten und der resr behält Amt oder wird dies alles gesamt angerechnet also auf 188,84 E gerechnet und muss rund 72 E an amt zahlen ?
Hallo Bernd,
der 1-Euro-Job ist anrechnungsfrei. Für den Minijob zählt der Freibetrag von 100 Euro plus 20 % als anrechnungsfrei.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,
ich habe eine Frage: Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind (3 Jahre). Ich beginne ab Februar eine neue Arbeit. Nun meine Frage, wie hoch ist die Grenze um ALG 2 zu beantragen. Ich habe jetzt eine Teilzeitstelle und dann eine Vollzeit. Kann man dann noch auf Unterstützung vom Amt hoffen?
MfG
Hallo Constance,
das hängt vom Einkommen und Vermögen von Ihnen und von den Kindern ab. Auch die Miete spielt dabei eine Rolle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Nur zur Info:
Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro monatlich wurde mit der Gesetzesverschärfung im August 2016 komplett abgeschafft.
Einer persönlichen Meinung dazu enthalte ich mich lieber. Die Wörter, die mir dazu einfallen, wären vermutlich alle justiziabel 😉
Die Werbungskostenpauschale sollte daher m.M.n. hier nicht mehr erwähnt oder auf diese Änderung hingewiesen werden.
Vielen Dank & alles Gute!
Hallo,
vielen Dank für die Information. Wir haben unseren Text dahingehend angepasst.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe mir im Jahnuar 2016 meine Riesterrente auszahlen lassen. Ca. 540 € wurden mir überwiesen.
Nun will das Jobcenter das Geld zurück. Doch es ist doch mein Gespartes und eine Vermögensumwandlung oder? Gibt es da einen Paragraphen, der klärt, das mir das Geld zusteht?
Danke
Gruss Angie
Hallo Angie,
es handelt sich dabei um einmaliges Einkommen, welches auf den Regelsatz angerechnet wird. Dementsprechend kann das Jobcenter das Geld zurück verlangen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Mann erhält Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit, ist schwerbeschädigt und hat den Pflegegrad 3. Frau pflegt ihn, hat kein eigenes Einkommen, nur Pflegegeld, da sie nicht arbeitet.
Gibt es hier auch Freibeträge bzw. was wird bei Sonderbedarf, Mehrbedarf durch die Pflege bzw. Schwerbehinderung usw., hier noch berücksichtigt? Jobcenter hat nur die 30,– € pauschale Versicherung berücksichtigt.
Weitere Frage: Selbstgenutzte Eigentumswohnung (Personen 2, Quadratmeter etwas über 59 – somit in Ordnung). Einige Gerichte erkennen inzwischen auch die Tilgung mit an, wenn die Kredite lange vor dem Bezug von Hartz IV aufgenommen wurden (ist der Fall, 1995 gekauft), nicht mehr soviel Kredit abzuzahlen ist (ist der Fall, ca. 6000,– €, 2 Jahre und 8 Monate) und wenn Zins + Tilgung wenigcer als die ortsübliche Miete beträgt (ist der Fall, beides zusammen gerade mal 277,– €, dafür gibt es keine vergleichbare Wohnung). Kann die Übernahme komplett beantragt werden bei dem geringen Preis?
Deute ich die vorherigen Kommentare richtig, daß Fahrtkosten von den 100 Euro Freibetrag beglichen werden müssen….heißt, wenn die monatlichen Fahrtkosten unter 100 Euro liegen erhält man nichts vom Amt
Hallo Gerlinde,
das ist richtig, haben Sie höhere Kosten, können diese gesondert angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Asterix,
tatsächliche Fahrtkosten, die höher sind, können vom Jobcenter ebenfalls angerechnet werden, sofern Sie einen Nachweis haben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mein Partner und ich wollen gemeinsam mit 2 Kindern zusammenziehen. Er bekommt ca. 1.650,- Gehalt und ich bekomme mit den Kindern wegen Elternzeit noch ALG II. Meine Frage ist, was wird von meinen Partner angerechnet und wieviel bleibt übrig?
Danke für die Bemühung und Antwort
Hallo Sophie,
mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie berechnen, wie viel ALG 2 Ihnen zustehen würde.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
an das Team
ein Bekannter von mir hat eine Erbschaft von etwa 100.000€ hat er da nicht einen Freibetrag von 20.000€ er ist Erwerbsunfähigkeit Rentner mit 100% Schwerbehinderung er hat auch die Merkmale G aG H und B er lebt in einer
Betraf Gemeinschaft Verheiratet sein Mann ist auch hartz4 Empfänger. der Bekannte hat eine Eigentumswohnung die er jetzt verkaufen muss weil er keine Treppen mehr steigen kann um sich eine Behindertengerechte Wohnung zu kaufen. Wen kein Freibetrag, wie lange muss er dann von dieser Erbschaft leben bis er wieder Anrecht hat auf Leistungen sein Ehepartner ist jetzt 60 Jahre er selbe ist 56 Jahre und schwer krank Umzug ist unbedingt notwendig.
Hallo Axel,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
HaIIo AxeI, meines Wissenstandes aIs Privatperson nach (bin kein teamMitgIied) , hat Ihr Bekannter dann wieder anspruch auf Ieistungen, wenn die Erbschaft (bis auf den betrag den er besitzen darf) aufgebraucht ist.
Kauft er von diesem Betrag eine Behindertengerechte Wohnung, soIIte er darauf achten, das sie der „angemessenheitsgrenze“ entspricht. dh sie darf gIaube ich nicht grösser aIs eine gewisse qm anzahI sein, damit er nicht gezwungen werden kann, sie anschIiessend wieder zu verkaufen.
Diese auskunft gebe ich aIs privatperson, ohne jegIiche gewähr, und hoffe trotzdem Ihnen damit AnhaItspunkte zu Iiefern die ihnen nützen.
Iiebe Grüsse, Sabiene
Hallo Hartz4Team,
seit September 2017 bin ich ehrenamtlich im Bereich Familienbetreuung tätig und bekomme eine Aufwandsentschädigung von 8,84 € pro geleistete Stunde.
Meine monatliche Auszahlung liegt immer so zwischen 60,00 und ca. 194,00 Euro. Nur im Januar (für geleistete Stunden im Dez.) lag ich mit 25,00 € über dem Freibetrag von 200,00 €
Ich bekomme die Auszahlung immer rückwirkend zum nächsten 15. eines Monats und pünktlich lege ich auch immer meinen Kontoauszug dem JC vor.
Bis her haben sie es so hingenommen und alles lief glatt.
Nun habe ich eine neue Berechnung bekommen in dem nicht nur die 20% von der Mehrzahlung über dem Freibetrag angerechnet wurde, sondern mir jetzt pauschal ein „Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ in Höhe von pauschal 250.00 € auf mein ALG II – mit Freibetrag – anrechnen.
1 – ist das kein Einkommen, sondern eine Aufwandsentschädigung
2 – liege ich bis auf diese Ausnahme immer unter 200,00 Euro
Nun meine Frage: darf das JC mir pauschal eine Summe anrechnen, so das ich dann jeden Monat auf eine neue Aufrechnung warten muss und mir praktisch mein Unterhaltsgeld bei Zahlung erst einmal gekürzt ist und ich auf Nachzahlung warten muss?
So kann ich meine monatlichen Verpflichtungen und Festabgaben nicht kalkulieren und werde dann wohl mein Ehrenamt aufgeben müssen.
Hallo Gaby,
Sie sollten beim Jobcenter zunächst nachfragen, warum Ihnen eine Pauschale angerechnet wurde. Ist dies nach dem Gespräch auch weiterhin der Fall, haben Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen und die Sachlage von einem Anwalt einschätzen zu lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Hartz4-Team,
meine Frage betrifft die Versicherungspauschale von 30,-€ mtl. und für wen diese geltend gemacht werden kann.
Ich lebe in einer BG mit meinen zwei Töchtern (22 und 14) und beziehe Alg 2 als „Aufstockung“.
Meine volljährige Tochter erhält als Schülerin Bafög in Höhe von 231.-€ (wovon 93,- € als Ausbildungsfreibetrag anrechnungsfrei sind) und durch einen Minijob 89,- € mtl.
– Hätte sie dann noch zusätzlich Anspruch auf diese Versicherungspauschale? (Den sogen. Freibetrag von mtl 100,- € erreicht sie ja mit ihrem Minijob-Einkommen nicht…) Oder wäre diese Versicherungspauschale bereits in dem Ausbildungsfreibetrag vom Bafög enthalten?
Hätten auch ich und meine jüngere Tochter Anspruch auf diese Pauschale?
Für eine klärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar,
Mit freundlichen Grüßen,
Hanna
Hallo H.,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Iiebes Team von Harz 4 hiIft harz4,
Ich Iebe mit meinem Partner (beide ü25J) in einer Iebensgemeinschaft, wir beide haben keinen job, ich beziehe Einkommen aus Erwerbsunfähigkeitsrente.
Rente: 650,47
Harz 4: 625,72
Miete: 625 (inkI Nebenkosten und Heitzung, excI Warmwasser (da über Strom)
an aufstockendem Harz 4 erhaIten wir nun : 625,72 , da uns die Rente (abzügIich 30 euro Versicherungsfreibetrag) angerechnet wird.
Gebe ich diese ZahIen jedoch in Ihren Rechner ein, müsste ich rund 100 euro mehr erhaIten, wie kann das zustandekommen? Der Bescheid ist da für mich schwer zu durchschauen, die Diskrepanz scheint in der Berechnung der Miete zu stecken, die im Bescheid IedigIich mit 476 euro warm aufgeführt wird.. (zusatz wegen warmwasser 17,20 euro)
ErhaIten wir nun seit 5 Monaten (denke da entstand das ProbIem bei einer Mieterhöhung weIche ich dem Jobcenter aber gemeIdet habe) zuwenig Ieistungen? oder Iiegt es irgendwie an der Rente, die zeitgIeich aIs Änderung eintrat?
Hallo Sabiene,
Sie können Ihren Bescheid von einem Anwalt kostenlos überprüfen lassen. Dazu können Sie Beratungshilfe beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich hab da auch mal eine Frage.
Ich bekomme von meiner Mutter und von meinen Bruder Pflegegeld.Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn. ( Anerkenntnis Beschluss vom Amtsgericht)Da ich Aufstocker bin und selber nicht genug Einkünfte erziele, übernimmt das Jobcenter als Absetzbetrag meine als tatsächlich gezahlten Unterhalszahlungen an mein Sohn.( Nachweis immer Kontoauszug in Kopie) Kann das Jobcenter im nachhinein die Absetzbeträge von mir zurückfordern, weil ich das Pflegegeld erhalte?
Hallo Blackpilz74,
Pflegegeld kann unter Umständen auch als Einkommen angerechnet werden, allerdings nicht immer. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt, dem Sie ihre genaue Situation schildern können. Dieser kann Ihnen dann eine genaue und fallbezogene Antwort geben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin Kassenprüfer in einem gemeinnützigen Verein. Dort wird ein Mann, welcher vom Amt und Schlechtwettergeld, mit nichtberufstätiger Frau und 4 Kindern, aus der Vereinskasse für seine Arbeit, welche darin besteht Platzpflege zu betreiben, bar bezahlt. Muss ich diesbezüglich etwas beachten? Welche Summe darf er bei der Auszahlung nicht überschreiten?
Hallo Gabi,
es muss sich um eine angemeldete ehrenamtliche Arbeit handeln. Andernfalls könnte dies als Schwarzarbeit gelten.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
wenn ich mir als ALG2-Empfänger ein Tagesgeldkonto einrichte und auf diesem Geld anspare, kann das Jobcenter den Betrag anrechnen? Solange es den Freibetrag nicht überschreitet, dürfte es doch keine Probleme geben? In unserem örtlichen Jobcenter hat man mir allerdings gesagt, dass es angerechnet werden kann. Die ganze Situation verunsichert mich nun doch etwas.
LG
Hallo Heiko,
dabei kommt es oft auf die Art des Vermögens an und wie dieses angespart wurde. Es kommt nämlich beispielsweise darauf an, ob es sich um verwertbares Vermögen oder Schonvermögen handelt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich wollte mal fragen, ob wenn mein Vater Harz 4 bekommt und meine Schwester und er nichts dazu verdienen ich dann anstatt der 100 von den beiden das Geld auch dazu verdienen kann, da sie nicht können und somit 300 Euro verdienen könnte ?
Hallo Paul b.,
das kommt zum einen darauf an, ob Sie mit den beiden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum anderen spielt es eine Rolle, wie alt Sie sind (über 18? Über 25?). Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie selbst erwerbstätig sind. Ohne diese Informationen, lässt sich die Frage nicht beantworten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
ich habe mein Studium beendet und bin seit Februar Hartz 4 Empfängerin. Ich habe soeben meine Steuerklräung für das Jahr 2016 gemacht (in diesem Jahr habe ich auch ein Praktikum mit Mindestlohn gemacht). Bei der Erklärung kam nun raus, dass ich ca 500 Euro in 3 – 8 Wochen zurück erstattet bekomme. Muss ich das dem Hartz 4 Amt melden, da es ja nun eine einmalige weitere Einkunft gibt.
Viele liebe Grüße
Anni
Hallo Anni,
Einnahmen müssen dem Jobcenter grundsätzlich gemeldet werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag ich habe eine Frage ich bin bin bitten geheiratet früher hab ich witwenrente gekriegt jetzt hab ich Abfindung gekriegt ich hätte aber offene Geld Schulden für damals entschieden Beerdigung von mein erste Mann
Und ich hab dieses Abfindung Geld zurück bezahlt an der jenige bei wenn ich damals Geld geliehen ich kriege aber harz 4 und muss ich jetzt Papiere vorliegen das ich das Geld nicht habe oder so ich hab natürlich ein leihevertrag
Hallo Vera,
Sie sind verpflichtet jedes Einkommen, also auch solches aus einer Abfindung, dem Jobcenter zu melden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Servus
Ich bin gerade in einer arbeit tätig mein verdienst ist 1320 euro netto,lebe mit meiner Frau zusammen und haben 1 Kind die Frau arbeitet nicht, die frage ist jetzt was würde ich c.a vom jobcenter bzw alg2 noch dazu bekommen wäre sehr lieb wenn ihr ein betrag nennen könntet,verstehe nähmlich nicht des mit demm 100 freibetrag und 10 % bzw wie ich es ausrechnen muss 🙂 lg
Hallo liebes Hartz 4team
Ich erhalte ALG1 ,715,20 mtl. Habe Aufstockung beantragt überall wahrheitsgemäß erklären wovon ich bis zum Antrag gelebt habe.meine Frage ist ,ich habe voriges Jahr eine Abfindung erhalten die ich zur Bestreitung meiner montl. Kosten mit verwendet habe .muss ich die Abfindung mit angeben,und wird die als Vermögen mit gerechnet?
Es ist nur ein sehr kleiner Betrag noch vorhanden
Hallo Chrissi,
ja, Sie müssen Ihr gesamtes Vermögen offenlegen und Einsicht in Ihr Einkommen gewähren. Wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung des Antrags noch signifikante Reste dieser Abfindung vorhanden waren und trotzdem Hartz 4 gezahlt wurde, dann können Kürzungen die Folge sein.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
eine knifflige Frage: Wurde durch Arbeitsunfall arbeitslos. Erst Verletztengeld, dann Krankengeld, dann Verlust des befristeten Arbeitsplatzes, ALG I, dann automatisch ALG II da durch die Verletzung noch immer dauerhaft arbeitsunfähig. Durch falsche Auskünfte kein aufstockendes ALG II bekommen obwohl ALG I deutlich nicht ausreichte. Die dadurch entstandenen privaten Schulden (3.900€) könnte ich durch Hilfe an einem Filmprojekt jetzt wieder zum Teil ausgleichen. Ich würde 1.500€ bekommen, und müsste Rechnungen schreiben für „Leihgabe Archivmaterial“. Meine Frage nun: wie dies legal bewerkstelligen ohne dass man mir das Geld wegnimmt? In wieviele Einzelrechnungen/-beträge muss ich es staffeln? Wann angeben (beim nächsten Antrag Verlängerung ALG II)?
Vielen herzlichen Dank!!
Hallo Thorsten,
Sie sind verpflichtet, jegliches Einkommen beim Jobcenter anzugeben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Vielen Dank für die Antwort, aber dass es anzugeben ist stand doch ohnehin außer Frage, meine Fragen lauteten daher doch:
– „In wieviele Einzelrechnungen/-beträge muss ich es staffeln?“
– „Wann angeben (beim nächsten Antrag Verlängerung ALG II)?“
Über Beantwortung würde ich mich nachwievor sehr freuen, vielen Dank!
Hallo Torsten,
Sie sollten die Beträge nicht erst beim nächsten Antrag angeben. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter, ob eine formlose Mitteilung (inklusive Belege) ausreicht, oder eine Veränderungsmitteilung nötig ist. Ob und in wie viele Einzelrechnung die Beträge gestaffelt werden müssen, können wir nicht sagen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hey! Also meine Eltern beziehen ebenfalls vom Amt Harz 4 Geld und ich bin somit mit denen unter einem Hut. Ich suche zur Zeit einen Ausbildungsplatz und wollte in der Zeit nicht nichts tun. Wäre es Möglich ein Teilzeitjob erstmals anzustreben ? Was müsste ich in dem Sinne an Geld abdrücken wenn die Vergütung bei ca. 700€ liegen würde?
Mfg Ans
Hallo,
übersteigt Ihr Einkommen den Freibetrag von 100 Euro, wird es auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet. Von einem Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 Euro brutto bis 1.000 Euro brutto sind zudem monatlich 20 % anrechnungsfrei.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen,
ich erhalte Elterngeld, knapp 500€, da ich bis zum Mutterschutz in Teilzeit gearbeitet habe.
Das Jobcenter sollte mir eigentlich einen Freibetrag von 300€ anerkennen und nur alles darüber liegende anrechnen als sonstiges Einkommen.
Es ist aber so, dass im neuen Bescheid ab August 2018 nur 215€ anerkannt werden vom Elterngeld als Freibetrag, statt 300€, das ist doch nicht rechtens?!
Außerdem rechnete mir das Jobcenter das volle Mutterschaftsgeld aus den 2 Monaten nach der Geburt an, obwohl die Elterngeldstelle das Mutterschaftsgeld bereits angerechnet hat und ich deswegen kein Elterngeld bekommen habe. Auf das Mutterschaftsgeld NACH Geburt müsste doch auch ein Freibetrag sein in Höhe des Elterngeldfreibetrages, da ich ja gearbeitet habe.
Hab ich einen Denkfehler?
Danke im Voraus für die Hilfe.
Hallo Sarah,
erkundigen Sich sich am besten bei Ihrem Sachbearbeiter nach der Herleitung des Betrages. Ergeben sich daraus Logiklücken, können Sie zum Beispiel Widerspruch einlegen. Generell gilt aber ein Freibetrag von 100 € sowie 20 % des Restbetrags bis 1.000 €. In Ihrem Fall errechnet sich also ein Einkommensfreibetrag von 180 € Euro nach herkömmlicher Rechnung. Allerdings liegen uns die Einzelheiten Ihres Falles nicht vor, Ihr Anspruch kann demnach abweichen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich weiß jetzt, wie das Jobcenter den Freibetrag für das Elterngeld berechnet hat in meinem Fall: durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, abzüglich 100€ und vom Rest nochmal 20% + 30€ Versicherungspauschale.
Sie rechnen also so, als wäre das Elterngeld Erwerbseinkommen, das ist aber doch keins.
Das ist niemals rechtens. Sobald man mehr als 300€ Elterngeld bekommt wenn man vorher arbeiten war, sind doch die ersten 300€ laut §10 Abs. 5 BEEG frei oder nicht?
Danke.
Hallo Sarah,
in Absatz 5 des von Ihnen zitierten Paragraphen steht:
ALG 2 ist eine Leistung nach SGB II und als solche ausgenommen. Die Anrechnung des Elterngeldes erfolgt also in der Regel wie bei Einkommen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
hallo an alle Interessierten,
die Aussage auf meine Frage ist schlichtweg falsch. Die durch eine Klage für die Öffentlichkeit frei zugänglichen fachlichen Weisungen (bei Interesse einfach danach googeln) der Bundesagentur für Arbeit für die §§11-11b SGB II geben ganz klar vor, dass bei einem Elterngeld von über 300€, natürlich durch vorherhiges Erwerbseinkommen bedingt, auch ein Freibetrag von 300€ zu gewähren ist.
Nur wenn man durchschnittlich weniger als 300€ verdient hat, bekommt man den jeweiligen Betrag als Freibetrag, also zB bei nem Minijob der durchschnittlich 210€ eingebracht hat, sind 210€ von den 300€ nicht anzurechnen.
Und das ab Geburt! Das heißt eine Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nach Geburt darf ebenfalls nicht stattfinden, da die Elterngeldstelle das Mutterschaftsgeld nach Geburt bereits anrechnet.
Nur das Mutterschaftsgeld vor der Geburt wird komplett angerechnet. Zu den 300€ zu gewährendem Freibetrag kommen sogar noch 30€ Versicherungspauschale hinzu, also sind 330€ frei, wenn man vorher so viel Arbeitseinkommen hatte (also wir reden hier immer vom Durchschnitt der letzten 12 Monate), dass mehr als 300€ Elterngeld gezahlt werden.
Nur die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld sind wie reguläres Einkommen zu behandeln, darauf gibt es 100€ Grundfreibetrag und dann noch 20% vom Rest dazu.
Ich hoffe jeder Betroffene übernimmt diesen Text den ich jetzt formuliert habe, um wie ich auch zu meinem Recht zu kommen, wenn so mit dem jeweiligen Jobcenter kommuniziert wird. Ich habe inzwischen alle meine Freibeträge bekommen, wie ich sie oben beschrieben habe.
VG
Sarah L.
Hallo Sarah,
wenn Sie an der Rechtmäßigkeit dieser Anrechnung zweifeln suchen Sie einen Anwalt für Sozialrecht auf. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und können daher keine näheren Aussagen über Ihre Situation treffen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
wenn ich einem H4 mit ALG2 im Monat beim Minijob 150.-€ auszahle und die Kosten für Kranken Pflege BG trage bleiben ihm 110.-€ und 40.-€ werden vom ALG2 abgezogen?
Hallo Reiner,
wie im Ratgeber erläutert, sind vom Restbetrag (nach Abzug des Freibetrags) 20 % anrechnungsfrei. Berechnungen im Einzelfall führen wir nicht durch.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. liebes Team
bevor ich mit Zahlen und Angaben anfange, möchte ich nur eine einfache pauschalisierte Frage beantwortet bekommen.
Ich bekomme Hartz4 seit Jahren und meine Frau Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Diese Rente wird regelmäßig erhöht. Heizkosten als Beispiel wurden mir bis vor kurzen recht gut erstattet. Da meine Frau aber neuerdings zuviel Rente bekommt, muss sie jetzt für ihre Heizkosten usw. selbst aufkommen. Mein Anteil wird noch ausgezahlt. Komisch ist nur, dass die Rente grundsätzlich auf mein Hartz4 angerechnet wird, so wie immer. Also unter dem Strich – es bleibt monatlich die gleiche Summe insgesamt. Nach Abzug der Selbstbeteiligung meiner Frau ist dies aber nicht mehr der Fall. ???!!! Ist das nicht irgendwie eine irwitzige Logik? Danke für Ihre Antwort.
Hallo
ich muss jeden Tag 36 km zur Arbeit hin und zurück. Bin Ja ALG II Aufstocker mit zwei Kinder einen Partner der selber 450 € Job hat und diesen auch zur Arbeit fahren muss zweigschen durch. Bekommt man kein Fahrkostenzuschuss weil wenn ich monatlich noch 250 e Benzinkosten habe das geht voll ins leere.
MfG
Wester
Hallo,
ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Groß und Außenhandelskaufmann.
Ich kann am Wochenende bei einer Sicherheitsfirma arbeiten die mich anmelden wollen auf 450€ aber soviel verdiene ich nicht annähernd. Es ist vllt mal 1x im Monat und nichtmal mehr als 8 Std wenn maximal 8 Std.
Was muss ich beachten was muss ich tun? Und wenn Monatelang nichts ist?
MfG
Hallo Tim
suchen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Jede Änderung (auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit) müssen Sie dem Jobcenter mitteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich erhalte ALG I und stocke mit SGB II auf. ALG I ist kein Erwerbseinkommen, sondern sonstiges Einkommen und deshalb gibt es darauf keinen Freibetrag. Allerdings kann ich 30,–€ Versicherungspauschale und die Kfz-Vers. absetzen. Dann habe ich mich nebenberuflich selbstständig gemacht und nach Abzug aller Ausgaben erzielte ich monatlich ein Erwerbseinkommen von 30,80 €, das unter dem Freibetrag liegt und meines Wisses anrechnungsfrei ist.
Nun wurde vom JC so vorgeganen, dass das ALG I und das Erwerbseinkommen zusammengerechnet wurde und davon erfolgten die Absetzbeträge. Das ergibt insgesamt ein höheres anrechenbares Einkommen. Nämlich genau die 30,80 €.
Meines Wissens darf ich 100,– € dazuverdiehnen. Darin sind auch die Vers.P + die Kfz-Vers. enthalten. In meinem Fall 30,– € + 18,95 € + die 30,80 € Hinzuverdienst. Ergiebt 79,75 €. Also unter 100,– €.
Die 30,80 € dürften mir doch gar nicht angerechnet werden.
Vielen Dank für Eure Antwort.
LG, Lena
Hallo Lena,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie Ihren Bescheid einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Hartz 4 Team,
ich beziehe ALG II und nebenbei verdiene 100€/Monat. Nun will ich einige alte Sachen auf Ebay verkaufen (Klammonten, Schuhe… zum Teil neu). Alle Sachen waren schon in meinem Besitz als ich ALG II beantragen musste, habe aber dazu keine Belege…
Wird mir das als Einkommen angerechnet? Gilt hier die „150 € pro Lebensjahr“ Regelung?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Jon
Hallo,
meine Familie bezieht AlG II. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, ich habe Minijob. Unser Einkommen wird ordentlich mit den Leistungen verrechnet. Ab dem letzten Monat verdient auch unser 13-jähriger Sohn ca. 50,- monatlich. Davon hat das Jobcenter einen Freibetrag von 15,- errechnet. Der Rest wird mit unseren Leistungen verrechnet.
Gilt in dem Fall die anrechnungsfreie Grenze von 100,- nicht?
Danke
Tatjana
Hallo Team,
ich bin gerade zum Hartz4-Emfänger (53 Jahre alt) geworden.
Nun möchte bzw. muss ich mein Auto verkaufen (alter [von der Redaktion entfernt] /Wert ca. 2-3 Tsd Euro).
Wird das dadurch generierte Geld verschont?
Was muss ich beachten oder beim JC melden?
Besten Dank und viele Grüße
J. J.
Hallo J. J.,
Sie sollten die Einnahme durch den Verkauf des Autos unbedingt dem Jobcenter mitteilen. Der Betrag kann dann als Einkommen angerechnet werden (im Monat des Zuflusses).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team, wie verhält es sich hiermit? Alg2-Empfänger, von Beruf Grafikdesigner, bekommt kleinen Auftrag von Unternehmen für Grafikarbeit, für den es 150 Euro gibt. Kein Honorarvertrag o.ä. sondern (voraussichtlich) einmaliger Auftrag. Welcher Betrag bleibt anrechnungsfrei. Wie teilt man sowas dem Jobcenter mit. Nennt man das dann Erwerbseinkommen? Oder ist das, weil es ja keinen Honorarvertrag gibt, „sonstiges Einkommen“? Das Unternehmen wünscht eine Rechnung. Lieben Dank vorneweg für Aufklärung. Viele Grüße, Wirrkopp
Hallo Wirrkopp,
in der Regel gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter und teilen ihm das Einkommen mit. Normalerweise ist dann auch ein Nachweis zu erbringen. Was den Honorarvertrag angeht, so können wir Sie nur an einen Anwalt verweisen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag
Ich bin jetzt Hartz 4 Empfänger geworden habe einen Nebenjob angenommen auf 100 Euro im Monat, bekomme Mindestlohn 8.84 die Stunde, dann darf ich wie viel Stunden arbeiten? Ich denke ich darf dann nur 11 Stunden im Monat arbeiten!
Danke
hallo
ich bin 19 jahre alte ,ich war bis jatz in der jugenden helfe aber jatzt ist die jugend abdt hagte zu mir ist ich mich jabseter melden muss ,die frage ist ich habe ein schwerbehenderte eiswei von 50 prozent dorf ich ein mehr bedorf fur behenderte menchen beantragen oder nicht ? und die zweite frage ist dorfe ich bis 100euro pro monat noch verdienen oder nicht ?
DANKE
Hallo,
mein Freibetrag von 100 Euro, der für die Monate Januar und Februar 2019 zunächst anerkannt war, wurde nun in einem Änderungsbescheid für die Monate März bis Juni vom Jobcenter auf nur 30 Euro herabgesetzt, mit der Begründung, dass ich keine Gewerbeanmeldung vorlegen konnte, weil diese nach meinen eigenen Angaben vom Gewerbemeldeamt abgelehnt wurde. (siehe wörtliche Begründung unten) In dem neuen Bescheid steht bei der Berechnung nun „Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen 30,00“, statt wie vorher „Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 100,00“.
Ich kann diese Änderung bzw. Herabsetzung des Freibetrags absolut nicht nachvollziehen. Ob nun mit Gewerbeanmeldung oder ohne, jeder Arbeitslose, auch so einer wie ich der sich als Freiberufler selbstständig machen möchte, kann doch bis 100 Euro nebenbei anrechnunsfrei was dazuverdienen. Warum jetzt nur 30 Euro als „Absetzung“ statt 100 Euro Freibetrag?
Ich bin ratlos und werde dagegen einen Einspruch beim Jobcenter bald einlegen. Ob dieser erfolgversprechend sein wird oder nicht, weiß ich noch nicht und werde ich noch sehen…
Meine Gewerbeanmeldung wurde von meinen zuständigen Gewerbemeldeamt in Niedersachsen nach einem Gespräch von den Sachbearbeitern dort abgelehnt mit folgender wortwörtlicher Begründung: „Sie verdienen und konsolidieren Geld aus selbstständiger Tätigkeit, also Bitcoin Mining, wie Sie angeben. Somit sind Sie Privatperson und kein Gewerbetreibender, weil Sie das erwirtschaftete Geld aus Bitcoin nicht dritten Personen, wie z.B. Kunden, zur verfügung stellen, sondern nur für sich selbst konsolidieren. Somit gilt ihr Einkommen wie Zinseinnahmen bei einer Bank oder Verdienst aus eigener Arbeit. Damit können wir Ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe anerkennen. Allerdings sollten Sie sich beim Finanzamt deswegen melden wegen Steuererklärung.“
Diese Antwort vom Gewerbemeldeamt habe ich dem Jobcenter auch genau so schriftlich mitgeteilt. Und daraufhin kam nun der Änderungsbescheid mit der Herabsetzung meines monatlichen Freibetrags von 100 Euro auf nur 30 Euro. Die restlichen 70 Euro werden mir nun ab März 2019 von meinem Hartz 4 Leistungssatz abgezogen!
Wie gesagt, ich bin deswegen absolut ratlos und verstehe es nicht. Brauche da unbedingt Hilfe und Klärung…
Danke im Voraus
Hallo Alexander,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Mit einem Beratungshilfeschein (erhältlich beim Amtsgericht), können Sie ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt finanzieren. Lassen Sie den Bescheid vom Anwalt prüfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
ich habe mal eine Frage die mich nur indirekt betrifft und ich hoffe, Sie können mir weiter helfen.
Die Tochter meines Lebensgefährten (34Jahre) ist Arbeitslos und lebt mit im Haus.
Die Mutter ist vor 10 Jahren verstorben, sodass Sie durch die Erbengemeinschaft 1/6 des Hauses geerbt hat und im Grundbuch eingetragen ist.
Sie bekommt seit ca einem 3/4 Jahr keine Bezüge, da es lt. ihrer Aussage heisst, Sie muss ihren Anteil des Hauses verkaufen und von diesem Erlös ersteinaml leben.
Nun meine Frage, ist dies richtig?
Ich meine, vom gesamten Haus wären das umgerechnet vielleicht 2 Zimmer, als Hartz IV bezieher stehen einem aber doch eine gewisse qm Größe als Wohnbereich zu, welcher auch bezuschusst wird und Lebenshaltungskosten welche gezahlt werden.
hallo ihr lieben
ich habe eine frage ich habe einen teilzeitjob muss aber jeden tag ca. 60 km zur arbeit fahren das jobcenter rechnet mir aber nur die hinfahrt an mit 0,20 ct mit der Begründung beim Finanzamt könnte ich auch nur eine strecke anrechnen ist das richtig so?
danke für eure antwort im vorraus
Hallo liebes Team von arbeitslosenselbsthilfe.org,
ich hätte da auch einmal eine Frage, die Sie wahrscheinlich schon dutzendfach gehört haben.
Zur Zeit nehme ich an einer schulischen Umschulung teil, da mir das Arbeiten in meinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Ich beziehe Hartz vier und muss als jeden Monat mit knapp 300€ über die Runden kommen. Da für mich augenblicklich jeder Euro zählt würde ich mir gerne ein paar Euro dazu verdienen.
Frage:
Wieviel darf ich dazu verdienen ohne, dass mir vom Amt etwas abgezogen wird?
Welche Angaben muss ich dem Amt gegenüber machen und welche Unterlagen beibringen?
(Dies bezieht sich auf das Jobcenter Düsseldorf.)
Mit freundlichen Grüßen
André
Ich habe Einkommen aus einer Heizkostenrückzahlung erzielt für eine Heizperiode, die nicht im Zeitraum des Leistungsbezuges lag. Welcher Freibetrag steht mir für dieses Einkommen zu?
Ich habe bekomme demnächst eine Weiterbildungsprämie für eine erfolgreiche Umschulung zum Fachlageristen in höhe von 1500€ von der Agentur für Arbeit,da ich aktuell noch keinen Folgejob gefunden habe und mein ALG1 zum 09.08.19 bzw da die Abschlussprüfung früher als geplant stattfand wohl noch eine Änderung zum 25.07 zu erwarten ist,musste ich ALG 2 beantragen was auch schon gewährt wurde.Muss ich diese Prämie bei erhalt noch angeben bzw. wird sie mir angerechnet da sie ja von der Agentur kommt und nicht vom Jobcenter oder habe ich diese 1500€ zur freien verfügung.
Zählt EU-Rente als sonstiges Einkommen, oder Einkommen
Hallo! Ich bekomme harz vier, und ich war wegen meinem ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht, nun ist es so das ich wohl Insolvenz geld bekomme für zwei Monate die ich da gearbeitet habe. Nun ist meine Frage ob es komplett angerechnet wird?
Hallo ihr Lieben,
seit kurzem empfange ich Hartz 4. Schon bevor ich die Anträge gestellt habe, ging ich zu einem Casting für Komparsen und wurde jetzt angenommen. Ich bekomme also immer mal wieder, ohne es vorher genauer zu wissen, anfragen für eine Rolle als Komparsin. Für jeden Dreh bekomme ich pro Tag zwischen 70-120 Euro. Ich weiss nur leider erst 1-2 Wochen vorher, ob ich eine Rolle bekomme oder nicht. Was soll ich nun tun? Wird mir das Geld abgezogen vom Amt?
Hallo Harz IV Team,
Ich beziehe Harz IV und habe in Ende August ein Betrag von 102,00€ verdient in einen kurzfristiges Arbeitsverhältnis.
Am 1. September habe ich bei der gleichen Firma nochmals 84,00€ verdient, auch in einen kurzfristiges Arbeitsverhältnis.
Dieser Firma hat in September beiden Lohnbeiträgen, also für Aug.+Sept., auf meinem Konto überwiesen.
Jetzt, in Oktober, teilte das Amt mich mit das für den Monat September 86,00€ zu viel verdient würde als das Freibetrag erlaubt und nun diesen 86,00€ am Amt überweisen muss.
Das Amt lehnt es ab das diesen Beträgen aus zwei verschiedenen Monaten erstanden sind, obwohl das Amt den Arbeitsvertrag, Lohnabschriften und Kontoauszügen vorliegt.
Ist das möglich?
MfG
Caroline
Hallo,
Ich bekomme ein Gehalt von 1.375€ brutto (1.100€ netto laut Bescheid) und mein Mann und ich erhalten Aufstockend Leistungen.
Im Bescheid steht bei mir ein Freibetrag von 317€ monatlich.
Bedeutet also ich Rechne
Gesamtbedarf – Gesamteinkommen =
Monatlich zustehende Leistungen
Also haben wir laut Alg 2 Bescheid das Geld was sich aus dem Gesamteinkommen und den zustehenden Leistungen ergibt.
Beispiel: 1.706,54€ – 986,50€ = 720,04€
Bekommen wir dann jetzt 1.706,54? Oder kann ich den Freibetrag direkt mit dazu rechnen??
Wenn mir die Firma einen Dienstwagen über die 1% Regelung anbietet. Wird mir das Als Einkommen angerechnet?
Hallo…
Ich habe einen Halbtagsjob, bin also Aufstocker beim Jobcenter.Nun übe ich seit Januar 19 noch in einer Jugendhilfeeinrichtung ein Ehrenamt aus, wo ich monatlich 200,- als Aufwandsentschädigung erhalte.
Das Jobcenter rechnet mir diese Aufwandsentschädigung nun in voller Höhe an.Ich kann aber nirgendswo den entsprechenden Absatz finden das Aufstocker vom Freibetrag ausgeschlossen sind.Können sie mir da weiterhelfen?Mit freundlichen Grüßen M.G.
Hallo,
ich bin nach dem Studium zurück in die Heimat gezogen und vorerst arbeitslos. Ich erhalte Hartz4, jedoch wurde dort ein Taschengeld in Höhe von 150€ als Einkommen berechnet. Dieses Taschengeld hatten meine Eltern nach dem Umzug nur weiterhin überwiesen, weil noch nicht sicher wann und ob ich ALGII erhalten.
Ich möchte nun Widerspruch dagegen einlegen, weil diese Überweisungen nicht weiter getätigt werden. Ist es realistisch, dass die Auszahlung des ALGII angepasst werden?
Freundliche Grüße
Ich wohne in meinem eigenen Haus welches noch nicht abbezahlt ist. Habe eine Wohnung vermietet. Zusätzlich habe ich ein Minijob (450,00). Zurzeit beziehe ich eine BU Rente. Die läuft aber in 2 1/2 Jahren aus. Habe eine Schwerbehinderung (60%). Was wird wie berechnet? Wird die Mieteinnahme wie der Minijob gerechnet,also 100,00 +20% Freibetrag.Wie berechnet sich der Abtragung an die Bank? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß Chris
Ich hab eine wichtige Frage: Gilt bei einer Umschulung über Hartz IV wie bei ALGI ein monatlicher Freibetrag von 400€ vom Praktikumsbetrieb (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder nur 100€?
Und was ist mit Werbungskosten, Fahrtkosten, Büromaterial, Literatur etc.?
Hallo, meinem Sohn und mir wird als Hartz4 Empfänger, monatlich der Unterhalt vom Vater (360 Euro) voll angerechnet, was mir auch „einleuchtet“. Nun ist jedoch im Rahmen von Corona, der Freibetrag alleinerziehender Mütter auf 4.000 Euro erhöht worden. Bezieht sich dies auch monatlich „abgezogene“ Unterhaltseinkünfte, die ja in der Gesamt Leistung als Einnahme angerechnet werden?
Meine Frage 1: können wir den Corona bedingt erhöhten Freibetrag von 4 TSD Euro, in der Amtsleistung geltend machen bzw. welche Vorteile hat dieser Freibetrag für uns?
Frage 2: Bisher blieben mir bei geringfügigen 450 Euro Jobs grade mal 120 Euro. Ist bei der aktuellen Freibetrag Erhöhung (4.000 Euro für Alleinerziehende) denn von einer höheren „Zugewinn Summe“ nach Anrechnung des Freibetrags auszugehen? Sprich, was habe ich denn für Vorteile durch die Anhebung?
Frage 3: Das Jobcenter fragt/gleicht immer wieder meine Telefon & Handynummer bei Kontaktaufnahmen ab. Ich finde es sehr „merkwürdig“, daß zwar automatisch von Kommunikationsmitteln ausgegangen wird, diese jedoch nicht in der Grundversorgung finanziell berücksichtigt werden. Ich erwarte ja keine volle Kostenübernahme, aber zumindest einen Zuschuß? Wie sonst sollte ich denn für das Amt & Arbeitgeber erreichbar sein? Das Gleiche mit unserer Hausrat & Haftpflicht Versicherung, wenn Schäden entstehen, würde diese das Jobcenter doch niemals bezahlen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank, M.A.
Ich wohne in Bremerhaven und bekomme Hilfe vom Sozialamt und mein Mann wohnt in einer anderen Stadt, aber er arbeitet Vollzeit und sein Gehalt beträgt ca. 1500 netto
Wird mir mein Taschengeld abgezogen