Hartz-IV-Freibetrag aufs Einkommen – was bleibt vom Verdienst übrig?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Hartz-IV-Freibetrag in Kürze

Wie hoch ist der Freibetrag bei Hartz 4?

Der Grundfreibetrag für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit liegt bei 100 Euro. Demnach ist bei Hartz 4 ein Zuverdienst von 100 Euro möglich, ohne dass dies zu einer Kürzung der Leistung führt.

Wie viel bleibt von einer geringfügigen Beschäftigung übrig?

Üben Sie einen Minijob aus, ist alles, was die Grenze von 100 Euro übersteigt, ist mit 20 Prozent anrechnungsfrei. 

Gibt es einen Freibetrag für bestehendes Vermögen?

Der Gesetzgeber sieht bei Hartz 4 ein sogenanntes Schonvermögen vor. Demnach verfügt jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft über einen Mindestfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro, bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Einkommensfreibetrag bei Hartz 4

Hartz 4: Der Freibetrag, der aufs Einkommen gewährt wird, ist ein wichtiger Faktor.
Hartz 4: Der Freibetrag, der aufs Einkommen gewährt wird, ist ein wichtiger Faktor.

Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) dürfen sich etwas Geld dazuverdienen. Häufig kann ein solcher Job äußerst hilfreich dabei sein, sich wieder in das Arbeitsleben einzugliedern und später in eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung zu wechseln.

Bezüglich dieses Themas kommen jedoch häufig viele Fragen auf. Hierbei geht es vor allem darum, wie viel der Betroffene von seinem Einkommen behalten darf, welche Summen auf das ALG 2 angerechnet werden und die staatlichen Leistungen somit vermindern.

Im folgenden Ratgeber erklären wir, wie hoch bei Hartz 4 der Freibetrag auf das Einkommen ausfällt und was Leistungsbezieher außerdem beachten sollten.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Ein Betrag bis 100 Euro brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden. In diesem Freibetrag auf das Einkommen bei Hartz IV sind enthalten: die Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen = 30,00 Euro.

Freibetrag bei einer geringfügigen Beschäftigung

Die sogenannten Minijobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen. Was von diesem Betrag die Grenze von 100 Euro übersteigt, ist mit 20 Prozent anrechnungsfrei. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeltes an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten: Lohnkirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung.

Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte

Der Hartz-4-Freibetrag aufs Einkommen wurde 2015 geändert.
Der Hartz-4-Freibetrag aufs Einkommen wurde 2015 geändert.

Die Lohngrenze für Minijobs ist von 400 Euro auf 450 Euro gestiegen. Die Obergrenze für die Gleitzone, Midijobs genannt, hat sich von 800 Euro auf 850 Euro erhöht.

Außerdem werden Minijob-Verhältnisse rentenver­sicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Informationen zum Nebeneinkommen

Wie verhält es sich mit dem Nebeneinkommen? Welche Freibeträge sind hier festgelegt?

  • Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 Euro brutto bis 1.000 Euro brutto monatlich ist 20 % anrechnungsfrei.
  • Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1.000,01 Euro bis 1.200,00 Euro brutto monatlich ist 10 % anrechnungsfrei.
  • Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1.200,01 Euro bis 1.500,00 Euro brutto monatlich ist 10 % anrechnungsfrei für Bedürftige mit mindestens einem Kind.
  • Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn die Gesamthöhe der Kosten als angemessen bewertet kann.

Hartz-4-Einkommen: Freibetrag auf Ferienjobs

Ferienjobs für Schüler/innen, die das 25. Lebensalter nicht vollendet haben, sind nicht bedarfsmindernd anzurechnen, wenn

  • das Einkommen den Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
  • das Einkommen in den Schulferien und innerhalb von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird.

Beachten Sie: Ob Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, ist auch davon abhängig, wie viel sie verdienen. Besonders bei Aufstockern ist das normalerweise nötig. In diesem Fall ist zusätzlich der geltende Steuerfreibetrag zu beachten.

Was gehört zum Schonvermögen?

Hartz-4-Freibetrag: Was zählt zum Schonvermögen?
Hartz-4-Freibetrag: Was zählt zum Schonvermögen?

Es gibt Freibeträge, die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers abzuziehen sind.

So hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hartz-4-Empfänger einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 9.750 Euro.

ALG-II-Bezieher die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr (max. 33.800 Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählt:

  • das angesparte Vermögen der Riester-Rente,
  • angespartes Schmerzensgeld,
  • eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
  • ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 Euro,
  • ein angemessener Hausrat,
  • Vermögen für eine Altersversorgung,
  • Eigentum welches selbst genutzt wird (120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Eigenheim),
  • Vermögen, welches zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird,
  • und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10 % zu rechnen ist.
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Hartz-IV-Freibetrag aufs Einkommen – was bleibt vom Verdienst übrig?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

189 Gedanken zu „Hartz-IV-Freibetrag aufs Einkommen – was bleibt vom Verdienst übrig?

  1. Mohanad

    Hallo,

    Ich bekomme bald einen Betrag als Hilfe von einem bekannten im ausland, Ich wollte Fragen Wie hoch der Betrag sein Kann, da ich auch hilfe Von Jobcenter Bekomme.

  2. Moon

    Ich wohne in Bremerhaven und bekomme Hilfe vom Sozialamt und mein Mann wohnt in einer anderen Stadt, aber er arbeitet Vollzeit und sein Gehalt beträgt ca. 1500 netto

    Wird mir mein Taschengeld abgezogen

  3. manuela a.

    Hallo, meinem Sohn und mir wird als Hartz4 Empfänger, monatlich der Unterhalt vom Vater (360 Euro) voll angerechnet, was mir auch „einleuchtet“. Nun ist jedoch im Rahmen von Corona, der Freibetrag alleinerziehender Mütter auf 4.000 Euro erhöht worden. Bezieht sich dies auch monatlich „abgezogene“ Unterhaltseinkünfte, die ja in der Gesamt Leistung als Einnahme angerechnet werden?

    Meine Frage 1: können wir den Corona bedingt erhöhten Freibetrag von 4 TSD Euro, in der Amtsleistung geltend machen bzw. welche Vorteile hat dieser Freibetrag für uns?

    Frage 2: Bisher blieben mir bei geringfügigen 450 Euro Jobs grade mal 120 Euro. Ist bei der aktuellen Freibetrag Erhöhung (4.000 Euro für Alleinerziehende) denn von einer höheren „Zugewinn Summe“ nach Anrechnung des Freibetrags auszugehen? Sprich, was habe ich denn für Vorteile durch die Anhebung?

    Frage 3: Das Jobcenter fragt/gleicht immer wieder meine Telefon & Handynummer bei Kontaktaufnahmen ab. Ich finde es sehr „merkwürdig“, daß zwar automatisch von Kommunikationsmitteln ausgegangen wird, diese jedoch nicht in der Grundversorgung finanziell berücksichtigt werden. Ich erwarte ja keine volle Kostenübernahme, aber zumindest einen Zuschuß? Wie sonst sollte ich denn für das Amt & Arbeitgeber erreichbar sein? Das Gleiche mit unserer Hausrat & Haftpflicht Versicherung, wenn Schäden entstehen, würde diese das Jobcenter doch niemals bezahlen?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank, M.A.

  4. Rosa

    Ich hab eine wichtige Frage: Gilt bei einer Umschulung über Hartz IV wie bei ALGI ein monatlicher Freibetrag von 400€ vom Praktikumsbetrieb (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder nur 100€?
    Und was ist mit Werbungskosten, Fahrtkosten, Büromaterial, Literatur etc.?

  5. Chris

    Ich wohne in meinem eigenen Haus welches noch nicht abbezahlt ist. Habe eine Wohnung vermietet. Zusätzlich habe ich ein Minijob (450,00). Zurzeit beziehe ich eine BU Rente. Die läuft aber in 2 1/2 Jahren aus. Habe eine Schwerbehinderung (60%). Was wird wie berechnet? Wird die Mieteinnahme wie der Minijob gerechnet,also 100,00 +20% Freibetrag.Wie berechnet sich der Abtragung an die Bank? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Gruß Chris

  6. Sebastian

    Hallo,

    ich bin nach dem Studium zurück in die Heimat gezogen und vorerst arbeitslos. Ich erhalte Hartz4, jedoch wurde dort ein Taschengeld in Höhe von 150€ als Einkommen berechnet. Dieses Taschengeld hatten meine Eltern nach dem Umzug nur weiterhin überwiesen, weil noch nicht sicher wann und ob ich ALGII erhalten.
    Ich möchte nun Widerspruch dagegen einlegen, weil diese Überweisungen nicht weiter getätigt werden. Ist es realistisch, dass die Auszahlung des ALGII angepasst werden?

    Freundliche Grüße

  7. Marco G.

    Hallo…
    Ich habe einen Halbtagsjob, bin also Aufstocker beim Jobcenter.Nun übe ich seit Januar 19 noch in einer Jugendhilfeeinrichtung ein Ehrenamt aus, wo ich monatlich 200,- als Aufwandsentschädigung erhalte.
    Das Jobcenter rechnet mir diese Aufwandsentschädigung nun in voller Höhe an.Ich kann aber nirgendswo den entsprechenden Absatz finden das Aufstocker vom Freibetrag ausgeschlossen sind.Können sie mir da weiterhelfen?Mit freundlichen Grüßen M.G.

  8. Motti17

    Hallo,

    Ich bekomme ein Gehalt von 1.375€ brutto (1.100€ netto laut Bescheid) und mein Mann und ich erhalten Aufstockend Leistungen.
    Im Bescheid steht bei mir ein Freibetrag von 317€ monatlich.

    Bedeutet also ich Rechne

    Gesamtbedarf – Gesamteinkommen =
    Monatlich zustehende Leistungen

    Also haben wir laut Alg 2 Bescheid das Geld was sich aus dem Gesamteinkommen und den zustehenden Leistungen ergibt.

    Beispiel: 1.706,54€ – 986,50€ = 720,04€

    Bekommen wir dann jetzt 1.706,54? Oder kann ich den Freibetrag direkt mit dazu rechnen??

    Wenn mir die Firma einen Dienstwagen über die 1% Regelung anbietet. Wird mir das Als Einkommen angerechnet?

  9. Caroline H.

    Hallo Harz IV Team,

    Ich beziehe Harz IV und habe in Ende August ein Betrag von 102,00€ verdient in einen kurzfristiges Arbeitsverhältnis.
    Am 1. September habe ich bei der gleichen Firma nochmals 84,00€ verdient, auch in einen kurzfristiges Arbeitsverhältnis.

    Dieser Firma hat in September beiden Lohnbeiträgen, also für Aug.+Sept., auf meinem Konto überwiesen.
    Jetzt, in Oktober, teilte das Amt mich mit das für den Monat September 86,00€ zu viel verdient würde als das Freibetrag erlaubt und nun diesen 86,00€ am Amt überweisen muss.

    Das Amt lehnt es ab das diesen Beträgen aus zwei verschiedenen Monaten erstanden sind, obwohl das Amt den Arbeitsvertrag, Lohnabschriften und Kontoauszügen vorliegt.

    Ist das möglich?

    MfG
    Caroline

  10. Mai

    Hallo ihr Lieben,

    seit kurzem empfange ich Hartz 4. Schon bevor ich die Anträge gestellt habe, ging ich zu einem Casting für Komparsen und wurde jetzt angenommen. Ich bekomme also immer mal wieder, ohne es vorher genauer zu wissen, anfragen für eine Rolle als Komparsin. Für jeden Dreh bekomme ich pro Tag zwischen 70-120 Euro. Ich weiss nur leider erst 1-2 Wochen vorher, ob ich eine Rolle bekomme oder nicht. Was soll ich nun tun? Wird mir das Geld abgezogen vom Amt?

  11. Nico

    Hallo! Ich bekomme harz vier, und ich war wegen meinem ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht, nun ist es so das ich wohl Insolvenz geld bekomme für zwei Monate die ich da gearbeitet habe. Nun ist meine Frage ob es komplett angerechnet wird?

  12. Peter

    Zählt EU-Rente als sonstiges Einkommen, oder Einkommen

  13. Christian

    Ich habe bekomme demnächst eine Weiterbildungsprämie für eine erfolgreiche Umschulung zum Fachlageristen in höhe von 1500€ von der Agentur für Arbeit,da ich aktuell noch keinen Folgejob gefunden habe und mein ALG1 zum 09.08.19 bzw da die Abschlussprüfung früher als geplant stattfand wohl noch eine Änderung zum 25.07 zu erwarten ist,musste ich ALG 2 beantragen was auch schon gewährt wurde.Muss ich diese Prämie bei erhalt noch angeben bzw. wird sie mir angerechnet da sie ja von der Agentur kommt und nicht vom Jobcenter oder habe ich diese 1500€ zur freien verfügung.

  14. Olaf

    Ich habe Einkommen aus einer Heizkostenrückzahlung erzielt für eine Heizperiode, die nicht im Zeitraum des Leistungsbezuges lag. Welcher Freibetrag steht mir für dieses Einkommen zu?

  15. André

    Hallo liebes Team von arbeitslosenselbsthilfe.org,

    ich hätte da auch einmal eine Frage, die Sie wahrscheinlich schon dutzendfach gehört haben.
    Zur Zeit nehme ich an einer schulischen Umschulung teil, da mir das Arbeiten in meinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Ich beziehe Hartz vier und muss als jeden Monat mit knapp 300€ über die Runden kommen. Da für mich augenblicklich jeder Euro zählt würde ich mir gerne ein paar Euro dazu verdienen.

    Frage:
    Wieviel darf ich dazu verdienen ohne, dass mir vom Amt etwas abgezogen wird?
    Welche Angaben muss ich dem Amt gegenüber machen und welche Unterlagen beibringen?

    (Dies bezieht sich auf das Jobcenter Düsseldorf.)

    Mit freundlichen Grüßen

    André

  16. alex

    hallo ihr lieben
    ich habe eine frage ich habe einen teilzeitjob muss aber jeden tag ca. 60 km zur arbeit fahren das jobcenter rechnet mir aber nur die hinfahrt an mit 0,20 ct mit der Begründung beim Finanzamt könnte ich auch nur eine strecke anrechnen ist das richtig so?
    danke für eure antwort im vorraus

  17. yvonne

    ich habe mal eine Frage die mich nur indirekt betrifft und ich hoffe, Sie können mir weiter helfen.

    Die Tochter meines Lebensgefährten (34Jahre) ist Arbeitslos und lebt mit im Haus.

    Die Mutter ist vor 10 Jahren verstorben, sodass Sie durch die Erbengemeinschaft 1/6 des Hauses geerbt hat und im Grundbuch eingetragen ist.

    Sie bekommt seit ca einem 3/4 Jahr keine Bezüge, da es lt. ihrer Aussage heisst, Sie muss ihren Anteil des Hauses verkaufen und von diesem Erlös ersteinaml leben.

    Nun meine Frage, ist dies richtig?

    Ich meine, vom gesamten Haus wären das umgerechnet vielleicht 2 Zimmer, als Hartz IV bezieher stehen einem aber doch eine gewisse qm Größe als Wohnbereich zu, welcher auch bezuschusst wird und Lebenshaltungskosten welche gezahlt werden.

  18. Alexander

    Hallo,

    mein Freibetrag von 100 Euro, der für die Monate Januar und Februar 2019 zunächst anerkannt war, wurde nun in einem Änderungsbescheid für die Monate März bis Juni vom Jobcenter auf nur 30 Euro herabgesetzt, mit der Begründung, dass ich keine Gewerbeanmeldung vorlegen konnte, weil diese nach meinen eigenen Angaben vom Gewerbemeldeamt abgelehnt wurde. (siehe wörtliche Begründung unten) In dem neuen Bescheid steht bei der Berechnung nun „Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen 30,00“, statt wie vorher „Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen 100,00“.

    Ich kann diese Änderung bzw. Herabsetzung des Freibetrags absolut nicht nachvollziehen. Ob nun mit Gewerbeanmeldung oder ohne, jeder Arbeitslose, auch so einer wie ich der sich als Freiberufler selbstständig machen möchte, kann doch bis 100 Euro nebenbei anrechnunsfrei was dazuverdienen. Warum jetzt nur 30 Euro als „Absetzung“ statt 100 Euro Freibetrag?

    Ich bin ratlos und werde dagegen einen Einspruch beim Jobcenter bald einlegen. Ob dieser erfolgversprechend sein wird oder nicht, weiß ich noch nicht und werde ich noch sehen…

    Meine Gewerbeanmeldung wurde von meinen zuständigen Gewerbemeldeamt in Niedersachsen nach einem Gespräch von den Sachbearbeitern dort abgelehnt mit folgender wortwörtlicher Begründung: „Sie verdienen und konsolidieren Geld aus selbstständiger Tätigkeit, also Bitcoin Mining, wie Sie angeben. Somit sind Sie Privatperson und kein Gewerbetreibender, weil Sie das erwirtschaftete Geld aus Bitcoin nicht dritten Personen, wie z.B. Kunden, zur verfügung stellen, sondern nur für sich selbst konsolidieren. Somit gilt ihr Einkommen wie Zinseinnahmen bei einer Bank oder Verdienst aus eigener Arbeit. Damit können wir Ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe anerkennen. Allerdings sollten Sie sich beim Finanzamt deswegen melden wegen Steuererklärung.“

    Diese Antwort vom Gewerbemeldeamt habe ich dem Jobcenter auch genau so schriftlich mitgeteilt. Und daraufhin kam nun der Änderungsbescheid mit der Herabsetzung meines monatlichen Freibetrags von 100 Euro auf nur 30 Euro. Die restlichen 70 Euro werden mir nun ab März 2019 von meinem Hartz 4 Leistungssatz abgezogen!

    Wie gesagt, ich bin deswegen absolut ratlos und verstehe es nicht. Brauche da unbedingt Hilfe und Klärung…

    Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexander,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Mit einem Beratungshilfeschein (erhältlich beim Amtsgericht), können Sie ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt finanzieren. Lassen Sie den Bescheid vom Anwalt prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. timor

    hallo
    ich bin 19 jahre alte ,ich war bis jatz in der jugenden helfe aber jatzt ist die jugend abdt hagte zu mir ist ich mich jabseter melden muss ,die frage ist ich habe ein schwerbehenderte eiswei von 50 prozent dorf ich ein mehr bedorf fur behenderte menchen beantragen oder nicht ? und die zweite frage ist dorfe ich bis 100euro pro monat noch verdienen oder nicht ?
    DANKE

  20. Norbert

    Guten Tag
    Ich bin jetzt Hartz 4 Empfänger geworden habe einen Nebenjob angenommen auf 100 Euro im Monat, bekomme Mindestlohn 8.84 die Stunde, dann darf ich wie viel Stunden arbeiten? Ich denke ich darf dann nur 11 Stunden im Monat arbeiten!
    Danke

  21. Wirrkopp

    Liebes Team, wie verhält es sich hiermit? Alg2-Empfänger, von Beruf Grafikdesigner, bekommt kleinen Auftrag von Unternehmen für Grafikarbeit, für den es 150 Euro gibt. Kein Honorarvertrag o.ä. sondern (voraussichtlich) einmaliger Auftrag. Welcher Betrag bleibt anrechnungsfrei. Wie teilt man sowas dem Jobcenter mit. Nennt man das dann Erwerbseinkommen? Oder ist das, weil es ja keinen Honorarvertrag gibt, „sonstiges Einkommen“? Das Unternehmen wünscht eine Rechnung. Lieben Dank vorneweg für Aufklärung. Viele Grüße, Wirrkopp

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wirrkopp,

      in der Regel gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter und teilen ihm das Einkommen mit. Normalerweise ist dann auch ein Nachweis zu erbringen. Was den Honorarvertrag angeht, so können wir Sie nur an einen Anwalt verweisen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. J. J.

    Hallo Team,

    ich bin gerade zum Hartz4-Emfänger (53 Jahre alt) geworden.
    Nun möchte bzw. muss ich mein Auto verkaufen (alter [von der Redaktion entfernt] /Wert ca. 2-3 Tsd Euro).
    Wird das dadurch generierte Geld verschont?
    Was muss ich beachten oder beim JC melden?

    Besten Dank und viele Grüße

    J. J.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo J. J.,

      Sie sollten die Einnahme durch den Verkauf des Autos unbedingt dem Jobcenter mitteilen. Der Betrag kann dann als Einkommen angerechnet werden (im Monat des Zuflusses).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Tatjana

    Hallo,
    meine Familie bezieht AlG II. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, ich habe Minijob. Unser Einkommen wird ordentlich mit den Leistungen verrechnet. Ab dem letzten Monat verdient auch unser 13-jähriger Sohn ca. 50,- monatlich. Davon hat das Jobcenter einen Freibetrag von 15,- errechnet. Der Rest wird mit unseren Leistungen verrechnet.
    Gilt in dem Fall die anrechnungsfreie Grenze von 100,- nicht?
    Danke
    Tatjana

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