Arbeit gesucht: Ich suche einen Job, aber wo soll ich anfangen? Stellenanzeigen gibt es eigentlich genug im Internet. Doch gerade weil die Flut an Jobportalen so überwältigend sein kann, ist es schwer, bei der Jobsuche den Überblick zu behalten. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Tipps für die Jobsuche.
Das Wichtigste zur Jobsuche kurz und knapp zusammengefasst
Arbeitsuchende können etwa das Beratungsangebot des Arbeitsamtes wahrnehmen, nicht nur um einen Job zu suchen, sondern auch, um mögliche Berufswege zu erörtern.
Bei der Jobsuche außerhalb von Deutschland müssen Sie u. a. länderspezifische Bewerbungsverfahren berücksichtigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn ALG-1-Empfänger im Ausland nach einem Job suchen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Leistungsmitnahme.

Inhalt
Arbeitssuche mithilfe des Arbeitsamtes
Auf der Suche nach Arbeit landen Bewerber früher oder später beim Arbeitsamt. Hier erhoffen sie sich Hilfe bei der Arbeitssuche. Über die Jobbörse der Agentur für Arbeit können sie selbst aktiv suchen. Dabei können Bewerber die Suche nach Region oder sogar Tätigkeitsfeld eingrenzen und so Zeit sparen.

Wenn Sie noch am Anfang Ihres Berufslebens stehen und gar nicht sicher sind, welche Tätigkeit zu Ihnen passt, können Sie die Beratung des Arbeitsamtes vor Ort oder online in Anspruch nehmen. Durch einen psychologischen Test vom Arbeitsamt können Sie Ihre Stärken und Schwächen herausfinden und so die Jobsuche zielgerichteter durchführen.
Verlassen Sie sich aber nicht zu sehr auf das Arbeitsamt und werden Sie selbst aktiv. Meist greifen die zuständigen Sachbearbeiter auch nur auf dieselben Onlinequellen zurück, die Sie auch von zuhause einsehen können. Sie müssen also selbst aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen und sollten nicht nur auf Vorschläge vom Arbeitsamt warten.
Jobsuche und Jobvermittlung im Internet

Die Jobsuche im Internet ist die wohl gängigste Art der Arbeitssuche. Ratsam ist es dennoch, Online-Stellenangebote nicht nur auf diversen Jobbörsen im Internet zu filtern, sondern diese auch direkt auf der Homepage des jeweiligen Arbeitgebers nachzuprüfen.
Es gibt auch private Anbieter der Jobvermittlung, an die Sie sich wenden können, wenn Sie bei der Jobsuche online nicht fündig werden. Der Nachteil bei der privaten Arbeitsvermittlung ist, dass in der Regel eine Gebühr fällig wird, sobald Sie einen Arbeitsplatz finden.
Eine Nebenjob-Suche können Sie im Übrigen wesentlich einfacher gestalten, indem Sie den persönlichen Kontakt suchen. Wer beispielsweise an der Kasse oder im Restaurant jobben will, sollte einmal direkt vor Ort nachfragen, ob Bedarf herrscht.
Stellenangebote außerhalb von Deutschland

Die meisten Bewerber beschränken sich bei der Jobsuche zunächst regional. Sie möchten einen Job finden, der nicht zu weit weg von Heimat und Familie ist, denn ein Umzug ist aufwendig und könnte außerdem andere Familienmitglieder entwurzeln.
Allerdings wird die Arbeitsplatzsuche im Ausland auch immer attraktiver. Gerade unter jungen Leuten, die noch nicht sesshaft werden möchten und auch noch nicht so fest an ihr aktuelles Umfeld gebunden sind, begeben sich auf Arbeitssuche außerhalb von Deutschland.
Bei der Stellensuche im Ausland gibt es einige Aspekte zu bedenken:
- Bewerbungsverfahren im Ausland können je nach Land stark von dem abweichen, was Bewerber hierzulande gewöhnt sein. Das geht bei den klassischen Unterlagen schon los. Informieren Sie sich deshalb über länderspezifische Bewerbungsverfahren. Wie wird der Lebenslauf gestaltet? An wen geht die Bewerbung? Gibt es ein Einstellungsverfahren? Diese und weitere Fragen sollten Sie vorab klären.
- Wer sich außerhalb des deutschsprachigen Raumes bewirbt, sollte selbstverständlich auch über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Arbeitgeber im Ausland können ein Sprachzertifikat der Landessprache oder der allgemeinen Unternehmenssprache (z. B. Englisch) verlangen.
- Darüber hinaus müssen Ihre Bewerbungsunterlagen in die jeweilige Sprache übersetzt werden. Während Anschreiben und Lebenslauf meist noch von Ihnen in der Fremdsprache verfasst werden dürfen, müssen offizielle Dokumente (Zeugnisse etc.) unter Umständen beglaubigt übersetzt werden. Über den internationalen Urkundenverkehr, die Legalisation von Urkunden oder das Apostille-Verfahren (Bestätigung der Echtheit) informieren auch Konsulat oder Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland.
- Abweichungen kann es auch bezüglich Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte geben. Klären Sie also vorab Urlaubsanspruch, Probezeit, Arbeitszeit und soziale Arbeitssicherung. Beachten Sie auch, dass eine Arbeitserlaubnis meist an die Aufenthaltserlaubnis geknüpft ist.
Arbeitslosengeld im Ausland

Wer in Deutschland arbeitslos gemeldet ist und bei der Jobsuche den Eindruck hat, in Deutschland für die gewünschte Tätigkeit nicht genug freie Arbeitsplätze zu finden, der kann auch den Radius der Jobsuche noch erweitern.
Solange Sie innerhalb der EU Arbeit suchen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von drei Monaten. Dieser Anspruch auf Leistungsmitnahme kann auf höchstens sechs Monate verlängert werden und ist nur für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union möglich.
Leistungsmitnahme ist möglich, wenn Sie…
- arbeitslos sind und sich in Deutschland arbeitslos gemeldet haben.
- nach den allgemeinen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.
- in einem EU-Mitgliedstaat Arbeit suchen möchten.
- die Pflichten und ausländischen Rechtsvorschriften erfüllen (Das ALG kommt von einem Träger im Ausland. Auch hier müssen Sie Vermittlungsvorschlägen und Kontrollterminen nachkommen).
- die Wartefrist erfüllt haben (Sie müssen vier Wochen vor Ihrer Ausreise dem Arbeitsamt noch zur Verfügung stehen).
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen.
Die Leistungshöhe ändert sich hier nicht, die Beträge werden wie gewohnt auf Ihr deutsches Konto überwiesen oder nach der Ausreise auf das ausländische Konto weitergezahlt. Der Antrag auf Leistungsmitnahme nimmt einige Zeit in Anspruch, Sie sollten sich deshalb frühzeitig mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Möglich ist die Leistungsmitnahme nur bei Arbeitslosengeld 1, Hartz-4-Empfänger haben diesen Anspruch nicht.
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Turdiyev meint
Ich will in Deutschland arbeiten und leben. Ich bin 32 Jahre alt und Deutschlehrer in Usbekistan.