Kurze Zusammenfassung zu den Nebenkosten bei Hartz-4-Bezug
Das Jobcenter bezahlt neben der Kaltmiete in der Regel bei Hartz 4 auch die Nebenkosten. Stromkosten sind keine Nebenkosten und daher aus dem Hartz-4-Regelsatz zu bezahlen.
Eine Nachzahlung wird ebenfalls durch das Jobcenter übernommen, sofern zum Forderungszeitpunkt Arbeitslosengeld (Alg) 2 gezahlt wurde.
Ein Betriebs- und Heizkostenguthaben wird bei Hartz 4 im Folgemonat von den Hartz-4-Leistungen abgezogen. Das geschieht, wenn der Mieter keine Zuzahlung zur Miete leistet.
Inhalt
Müssen Sie die Nebenkosten bei ALG-2-Bezug alleine tragen?

Die Heizkosten werden bei Hartz 4 in der Regel in einem angemessenen Rahmen übernommen. Gilt dies auch für die Nebenkostenabrechnung? Wird bei Hartz-4-Bezug die Betriebskostenabrechnung durch das Jobcenter erstattet oder ist dies im Regelsatz enthalten?
Hartz 4: Übernahme der Nebenkosten

Empfänger von Sozialleistungen bekommen normalerweise neben dem Regelsatz auch die Kosten für Unterkunft und Miete bezahlt. Dazu gehören neben der Kaltmiete auch die Betriebskosten.
Bei Hartz 4 werden angemessene Nebenkosten normalerweise übernommen. Folgende Ausgaben gehören unter anderem dazu:
- Grundabgaben
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Wasser und Abwasser
- Gebäudeversicherung
- Schornsteinfeger
- Hausmeister
Auch ein TV-Anschluss oder der Garagenstellplatz gehören bei Hartz 4 zu den Nebenkosten – allerdings nur, wenn die Wohnung ausschließlich inklusive dieser Leistungen gemietet werden konnte. Wird bspw. der TV-Anschluss dagegen eigenständig bezogen, ist er bei Hartz 4 in den Nebenkosten nicht inbegriffen, sodass keine Übernahme erfolgt.
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Nachzahlung von Betriebs- und Nebenkosten

Muss während des Hartz-4-Bezuges eine Betriebskostennachzahlung geleistet werden, ist das Jobcenter in der Regel verpflichtet, die Nachzahlung in angemessener Höhe zu zahlen, selbst dann, wenn nicht der gesamte Zeitraum der Betriebskostenabrechnung in den Hartz-4-Bezug fällt. Nebenkosten sind nämlich nicht im Regelsatz enthalten.
Ausschlaggebend ist, dass die Bewilligung von Hartz 4 während der Nebenkostenabrechnung Gültigkeit besaß. Dies bedeutet allerdings auch: Besteht kein Bezug von Hartz 4, wird die Nebenkostennachzahlung durch das Jobcenter nicht mehr übernommen, auch wenn ein Teil des Abrechnungszeitraums in eine Alg-2-Bewilligung fällt.
Betriebskostenguthaben bei Hartz 4
Verursacht der Hartz-4-Empfänger weniger Nebenkosten als veranschlagt, wird dem Hartz-4-Empfänger eine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben zugestellt, das ihm in der Folge ausgezahlt wird.
Allerdings können die gesparten Betriebskosten bei Hartz 4 nicht als Guthaben behalten werden, denn die Rückzahlung der Betriebskosten steht dem Jobcenter zu.
Bei Bezug von Hartz 4 muss ein Betriebskostenguthaben daher dem Jobcenter gemeldet werden. Es wirkt sich im Folgemonat mindernd auf die ausgezahlten Leistungen aus, wird also von ihnen abgezogen.
Unangemessen hohe Unterkunftskosten

Sind bei Hartz 4 die Nebenkosten zu hoch, muss das Jobcenter diese nicht zwingend bezahlen. Auch eine allgemein zu teure Wohnung steht dem Leistungsempfänger in der Regel nicht zu. Normalerweise gilt eine Wohnung von 50 qm für eine Einzelperson als angemessen, die angemessene Miethöhe richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Zu große Wohnungen verursachen oftmals auch eine zu hohe Heizkostenabrechnung bzw. Nebenkostennachzahlung. Hartz 4 allein reicht meistens jedoch nicht aus, um die Mehrkosten der Wohnung zu tragen.
Daher sollten Leistungsempfänger einen Umzug ins Auge fassen. Grundsätzlich gilt, dass das Jobcenter Miete und Nebenkostenabrechnung nur für maximal sechs Monate übernimmt, wenn diese nicht angemessen sind.
Fazit zu Betriebs- und Nebenkosten
Bei Bezug von Hartz 4 werden die Nebenkosten ebenso wie die Heizkosten übernommen. Auch eine Nachzahlung obliegt dem Jobcenter. Werden die Betriebskosten nach dem Hartz-4-Bezug abgerechnet, ist der Leistungsträger jedoch in der Regel nicht mehr zuständig.