Der kürzlich veröffentlichte „Atlas der Arbeit“ vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gibt einen interessanten Einblick in die Arbeitswelt Deutschlands. Aus der Statistik geht hervor, dass 7,4 Millionen Menschen auf 450-Euro-Basis arbeiten. Für ganze 4,7 Millionen ist der Minijob die einzige Einnahmequelle.
Niedriglohnarbeit in Deutschland nimmt zu

Aus der Statistik geht ebenfalls hervor, dass bei 44 Prozent der Neuanstellungen zunächst befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Sicherheit im Job gibt es demnach gerade für Menschen, die in die Arbeitswelt starten, immer seltener.
In diesem Zusammenhang steht aktuell auch die Deutsche Post in der Kritik: Das Unternehmen macht eine Unbefristung unter anderem davon abhängig, wie häufig die Mitarbeiter sich krankmelden und wie viele selbstverschuldete Unfälle mit dem Postauto produziert werden.
Hinzu kommt der stetige Wandel des Arbeitsmarktes. Demnach gebe es immer mehr Niedriglöhner und auch der Wegfall von Arbeitsplätzen durch den Einsatz von Robotern und anderen technischen Errungenschaften erschwere den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Viele Arbeitnehmer finden oft nur eine Anstellung auf 450-Euro-Basis. Für 4,7 Millionen Menschen in Deutschland ist der Minijob dabei einzige Einnahmequelle. Die Betroffenen sind also in der Regel noch von Hartz-4-Leistungen abhängig.
Wird ein Minijob auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet?

Ist ein Minijob einzige Einnahmequelle, müssen die Betroffenen in der Regel zusätzlich vom Arbeitslosengeld 2 leben, sofern kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Aber wirkt sich die Beschäftigung auf 450-Euro-Basis eigentlich auf den Hartz-4-Anspruch aus?
Grundsätzlich wird Einkommen auf die Jobcenterleistungen angerechnet. Allerdings gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro, welcher anrechnungsfrei bleibt. Zudem definiert § 11b Absatz 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) folgendes:
Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
- für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent […]
Eine Beispielrechnung zum Verständnis: Nicole hat einen Minijob als einzige Einnahmequelle und bezieht dementsprechend zusätzlich Hartz 4. Da das Einkommen den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird es auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.
Nicole verdient genau 450 Euro im Monat. Nach Abzug vom Freibetrag bleiben noch 350 Euro übrig. Von diesen sind wiederum gemäß 20 § 11b Absatz 3 SGB II 20 Prozent (70 Euro) anrechnungsfrei. Als anzurechnendes Einkommen bleiben somit 280 Euro übrig. Dieser Betrag wird vom monatlichen Regelsatz abgezogen.