Hartz IV und Minijob: Wie viel Sie davon behalten dürfen

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 8. November 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Minijob in Kürze

Wann handelt es sich um einen Minijob?

Bei einem Minijob darf das monatliche Gehalt nicht über einer Grenze von 520 Euro liegen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Werden Einkünfte aus einem Minijob auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet?

Ja, Einkünfte aus einem Minijob werden auf den Regelsatz angerechnet. Es gibt jedoch gewisse Freibeträge, über die wir Sie hier informieren.

Was kann passieren, wenn Sie einen Minijob als Hartz-4-Empfänger verschweigen?

Geben Sie einen Minijob nicht an, können Hartz-4-Sanktionen auf Sie zukommen. Infos dazu erhalten Sie an dieser Stelle.

Was ist ein Minijob?

Hartz IV und Minijob: Wie passt das zusammen?
Hartz IV und Minijob: Wie passt das zusammen?

Durch das ALG II soll das Existenzminimum für Arbeitslose und für Menschen, die trotz einer Beschäftigung nicht über den Regelbedarf verfügen, gewährleistet werden. Ein entsprechender Antrag kann bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Wird Arbeitslosengeld bezogen, sind einige Auflagen zu beachten.

Dazu zählt unter anderen, dass etwaige Einkünfte mitgeteilt werden müssen. Diese werden dann entsprechend auf die Leistungen angerechnet. Doch wie verhält es sich in Bezug auf Hartz IV mit einem Minijob?

Dieser Frage soll der folgende Ratgeber auf den Grund gehen. Dazu wird zunächst der 520-Euro-Job und dessen Funktion erläutert und im Anschluss angegeben, wie bei einem Hartz-4-Empfänger ein Minijob angerechnet werden kann.

Bei einem Mini- oder 520-Euro-Job handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung. Im Rahmen dieser Tätigkeit darf das Gehalt den gesetzlich definierten Höchstbetrag (520 Euro pro Monat) nicht übersteigen.

In diesem Fall ist von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung die Rede. Darüber hinaus besteht auch die Bezeichnung „kurzfristige Beschäftigung“. Hiermit ist eine entsprechend kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses gemeint.

Solch ein Anstellungsverhältnis ist auch für Hartz-IV-Empfänger als Minijob möglich. ALG 2 wird dann anteilig weiterhin bezahlt. Wie genau die Einkünfte angerechnet werden, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Ratgebers.

Hartz 4 und ein 520-Euro-Job lassen sich vereinbaren. Die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung müssen der Behörde allerdings mitgeteilt werden, damit diese entsprechend mit den Leistungen verrechnet werden können. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit.

Weitere Antworten auf wichtige Fragen zum Minijob finden Sie u. a. auf www.nebenjob.de.

Ist es möglich, über das Arbeitsamt/Jobcenter einen Minijob zu erhalten?

Ein Minijob bei Hartz 4 ist nicht zu verwechseln mit dem Ein-Euro-Job.
Ein Minijob bei Hartz 4 ist nicht zu verwechseln mit dem Ein-Euro-Job.

Viele Betroffene fragen sich, wie sie einen 520-Euro-Job als Hartz-IV-Empfänger bekommen können. Hier ist die Antwort eigentlich ganz simpel: einfach bewerben. Gerade im Einzelhandel werden Aushilfen oft gesucht.

Zu den Aufgaben zählen dann das Kassieren, Auffüllen der Regale oder sonstige Tätigkeiten im Laden.

Auch im Gaststättengewerbe oder bei anderen Firmen wird immer wieder nach Interessierten an einer geringfügigen Beschäftigung gesucht.

Auch Arbeitsamt und Jobcenter vermitteln Tätigkeiten, die einer geringfügigen Beschäftigung zugeordnet werden könnten. Dabei ist dies in einigen Fällen für den Hartz-IV-Empfänger kein Minijob, sondern ein sogenannter „Ein-Euro-Job“.

Diese Maßnahme soll vorrangig dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Durch die Arbeit wird ein geregelter Tagesablauf geschaffen. Dies kann sich auch positiv auf potentielle neue Arbeitgeber auswirken.

Die Bezeichnung dieser Arten von Tätigkeiten spiegelt das Gehaltsniveau wider: Meist beläuft sich die Entlohnung auf einen Betrag zwischen 1 bis 2,50 Euro. Hier steht also nicht das Einkommen im Vordergrund.

Die Arbeitszeit pro Woche ist außerdem nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung zu vergleichen. Sie beträgt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Maximum von 30 Wochenstunden darf allerdings nicht überschritten werden.

Gut zu wissen: Sind Sie beim Amt gemeldet und erhalten den Status „arbeitslos“, ist ein 520-Euro-Job dennoch denkbar. Bei dieser Beschäftigung haben Sie zudem Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde (Stand: Dezember 2022).

Minijob und Hartz IV: Worauf ist zu achten?

450-Euro-Job und Hartz 4: Ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat wird gewährt.
520-Euro-Job und Hartz 4: Ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat wird gewährt.

Wenn Sie nun als Hartz-IV-Empfänger einen Minijob annehmen, sind einige Dinge zu beachten. Wichtig ist, dass Sie dem Jobcenter oder Arbeitsamt die Aufnahme dieser Tätigkeit mitteilen und Ihr daraus entstehendes Einkommen darlegen.

Es besteht nämlich die sogenannte Meldungspflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand ungerechtfertigte Leistungen erhält. Handelt es sich um einen erwerbstätigen Hartz-IV-Empfänger, so sind auch aufstockende Leistungen denkbar.

In diesem Fall werden die Einkünfte aus dem 520-Euro-Job auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Leistungen vom Jobcenter sollen dazu dienen, das Einkommen so aufzustocken, dass das Existenzminimum gewährleistet werden kann.

Allerdings wird nicht jedes Einkommen automatisch angerechnet. Es existieren sogenannte Freibeträge. Diese gestalten sich auf Grundlage von § 11b Sozialgesetzbuch II (SGB II) folgendermaßen:

  • Der Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat.
  • Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro werden 80 Prozent auf die Leistungen angerechnet. 20 Prozent bleiben demnach frei.
  • Liegt die Bezahlung einer Tätigkeit zwischen 1001 und 1200 Euro, werden 90 Prozent auf die Leistungen angerechnet. Übrig bleibt dann ein Freibetrag von 10 Prozent im Monat.

Wird ein noch höherer Betrag erwirtschaftet, so wird dieser komplett auf das ALG II angerechnet. Da Hartz-IV-Empfänger beim Minijob in der Regel nicht mehr als 520 Euro verdienen, bleiben also 20 Prozent vom Verdienst frei.

Wie wird beim ALG 2 der Minijob angerechnet?

Doch wie genau werden nun das Arbeitslosengeld und der 520-Euro-Job verrechnet? Ein Fallbeispiel soll diesbezüglich Klarheit schaffen:

Ein Hartz-4-Empfänger erhält durch einen Minijob einen monatlichen Lohn von 520 Euro. Davon ist zunächst der Freibetrag von 100 Euro zu subtrahieren. Somit bleiben 420 Euro übrig. Von diesen werden nun nochmal 20 Prozent (84 Euro) abgezogen.

Als anzurechnendes Einkommen sind 336 Euro übrig. Diese werden in vollem Umfang auf den Regelsatz angerechnet. Beträgt dieser 449 Euro, so würden sich die monatlichen Zahlungen durch das Jobcenter nunmehr auf 113 Euro belaufen.

Als Hartz-IV-Empfänger Minijob verschwiegen, welche Konsequenzen drohen?

Beachten Sie: Vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 werden gewisse Regeln zu Sanktionen ausgesetzt. Bei bestimmten Pflichtverletzungen müssen Hartz-4-Empfänger also vorerst nicht mit Konsequenzen rechnen.

Sind Sie arbeitslos und geben einen 450-Euro-Job nicht an, können Sanktionen folgen, wenn der Behörde Ihre Tätigkeit auffällt.
Sind Sie arbeitslos und geben einen 520-Euro-Job nicht an, können Sanktionen folgen, wenn der Behörde Ihre Tätigkeit auffällt.

Aus dem Beispiel wird ersichtlich, dass sich die Leistungen vom Jobcenter durch eine geringfügige Beschäftigung deutlich mindern können. Daher ist jeder ALG-II-Beziehende verpflichtet, diese Tätigkeit anzugeben.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Hartz-IV-Sanktionen folgen. Diese machen sich in Form von Leistungskürzungen bemerkbar. Beim ersten Verstoß kann der Regelsatz um 30 Prozent gemindert werden.

Doch nicht nur im Bezug auf Hartz IV und den Minijob können Sanktionen verhängt werden. Dies ist auch der Fall, wenn Leistungsempfänger ihren Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung definiert wurden, nicht nachkommen.

Dabei kann es sich beispielsweise um die Anzahl der Bewerbungen handeln, die pro Monat verschickt werden müssen. Auch verpasste Termine können eine Leistungskürzung um zehn Prozent nach sich ziehen.

Für ALG-2-Beziehende besteht eine Meldungspflicht gegenüber dem Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter. Die Behörden sind auch über die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung zu informieren. Tun Sie dies nicht, können Sanktionen folgen.

Diese treten in Form von Leistungskürzungen auf. Haben Sie über einen Zeitraum einen zu hohen Regelbedarf angegeben und die Zahlungen von einem überhöhten Regelsatz erhalten, so müssen Sie diese zurückzahlen.

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Hartz IV und Minijob: Wie viel Sie davon behalten dürfen
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

211 Gedanken zu „Hartz IV und Minijob: Wie viel Sie davon behalten dürfen

  1. Julia

    Hallo,
    Wie beläuft es sich, wenn ich als Freiberufler in meiner vorläufigen EKS 500 Euro als geschätzte monatliche Betriebseinnahme angebe, aber dann doch mehr, ca. 840 Euro monatlich einnehmen, aber trotzdem noch unter meinem Bedarf von 883 Euro (Bürgergeld) monatlich bleiben würde. Müsste ich in diesem Fall eine Rückforderung an das Jobcenter zahlen?

  2. Julia

    Hallo,
    Wie beläuft es sich, wenn ich als Freiberufler in meiner vorläufigen EKS 500 Euro als geschätzte monatliche Betriebseinnahme angebe, aber dann doch mehr, ca. 840 Euro monatlich einnehmen, aber trotzdem noch unter meinem Bedarf von 883 Euro monatlich bleiben würde. Müsste ich in diesem Fall eine Rückforderung zahlen?

  3. rüdiger K.

    wann wird die nachzahlung berechnet und ausgezahlt wenn man jeden monat die lohnzettel schickt

  4. Nicola S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe vom Februar 2022 bis August 2022 einen Minijob ausgeführt. Die ersten zwei Monate bekam ich noch etwas über dreihundert Euro, weshalb das Amt mir Pauschal 200€ Monatlich weniger zahlte. Ab April jedoch durfte ich nur noch drei bis vier Stunden in der Woche arbeiten und bekam dementsprechend ein Gehalt von Hundert bis Hundertfünfzig Euro. Mir fehlten also monatlich ca 50€ (aufwärts) um überhaupt auf den Bedarf zu kommen. Als ich den Minijob dann Aufgab weil mir abzüglich der Fahrtkosten Monatlich nur noch ca 20€ blieben aber 200 abgezogen wurden, bekam ich nach ausführlicher Diskussion und doppelter bis dreifacher Einsendung aller Unterlagen, Gerade so viel Geld zurück, das der Bedarf rückwirkend für 5 Monate gedeckt war, Von den 100€ zuverdienst plus 20% sah ich nichts. Auf Nachfrage, erklärte man mir, die Angelegenheit wäre erledigt. Was kann ich jetzt machen ich habe ein halbes Jahr für lau gearbeitet, während der Inflation alleinerziehend mit Kind noch mal hundert Euro unterm Bedarf gelebt. Gibt es echt keine Chance an meinen Verdienst zu kommen?

    MfG

  5. Hannes S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich gehe einen Minijob den 01.07.20 nach 450 €basis. Ich habe aber noch eine überzalung von 300 € mir werden 30 % vom Lebensunterhalt abgezogen. Ich habe aber keine Miete für August zuzahlen da ich Guthaben von der Betriebskostenabrechnung habe. Ich kriege durch die Kürzung 220€, kriege ich dann zu meinem Gehalt 450 meinen Freibetrag?

    Mfg

  6. Awin

    Hallo ,
    Ich bin 20 Jahre alt wohne ich mit meine Mutter ? wenn ich für 160 Euro im Monat arbeiten möchte , wir das Sozialgeld von mir Verringern?

  7. maik

    Hallo,
    ich bin 21 Jahre alt und wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern, die Hartz 4 Leistungen beziehen. Nun ich habe Minijob und mein der Freibetrag beträgt 140 Euro nur, weil sie davon ausgegangen, dass ich noch Kindergeld bekomme und haben 204 Euro mit angerechnet. Welche Anprüche habe ich da?
    Vielen Dank im Voraus

  8. Samuel

    Wenn man auf dem Land wohnt und weite Anfahrtswege hat und täglich nur z.B.. 2 Stunden arbeiten darf, funktioniert das Modell nicht, insbesondere wenn man ein Auto hat, das pro km teuer ist, also z.B. einen alten Kleintransporter.
    Geht dieser dann kaputt oder hat eine teure Reparatur ist auch kein Geld dafür da.

    Der Gesetzgeber hat bei der Gesetzgebung wohl nur an die Leute gedacht, die in der Stadt wohnen und kurze Wege haben, die sie auch noch mit dem ÖNPV zurücklegen können.

  9. C.Menzel

    Meine Tochter bezieht Hartz4 und hat einen Minijob auf 450 Euro Basis.Jeden Monat bringt sie ihre Abrechnung zum Amt. Bis jetzt klappte das alles auch sehr gut, doch jetzt sagte man ihr ,es gäbe eine neue Regelung bei der Berechnung.Heisst, man sammelt ein halbes Jahr ihre Lohnbescheinigungen und rechnet dann aus .Fiktiv wird ihr Lohn aber jeden Monat abgezogen.Sie lebt eigentlich mit viel weniger Geld ,als ihr zustehen würde.Meine Frage, ist es rechtens ,das das Amt mit ihr so verfahren kann.Es gab auch schon mehrere Beschwerden von einigen anderen Betroffenden, die aber nicht weiter verfolgt wurden.

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