Das Wichtigste zum Minijob in Kürze
Bei einem Minijob darf das monatliche Gehalt nicht über einer Grenze von 520 Euro liegen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja, Einkünfte aus einem Minijob werden auf den Regelsatz angerechnet. Es gibt jedoch gewisse Freibeträge, über die wir Sie hier informieren.
Geben Sie einen Minijob nicht an, können Hartz-4-Sanktionen auf Sie zukommen. Infos dazu erhalten Sie an dieser Stelle.
Inhalt
Was ist ein Minijob?

Durch das ALG II soll das Existenzminimum für Arbeitslose und für Menschen, die trotz einer Beschäftigung nicht über den Regelbedarf verfügen, gewährleistet werden. Ein entsprechender Antrag kann bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Wird Arbeitslosengeld bezogen, sind einige Auflagen zu beachten.
Dazu zählt unter anderen, dass etwaige Einkünfte mitgeteilt werden müssen. Diese werden dann entsprechend auf die Leistungen angerechnet. Doch wie verhält es sich in Bezug auf Hartz IV mit einem Minijob?
Dieser Frage soll der folgende Ratgeber auf den Grund gehen. Dazu wird zunächst der 520-Euro-Job und dessen Funktion erläutert und im Anschluss angegeben, wie bei einem Hartz-4-Empfänger ein Minijob angerechnet werden kann.
Bei einem Mini- oder 520-Euro-Job handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung. Im Rahmen dieser Tätigkeit darf das Gehalt den gesetzlich definierten Höchstbetrag (520 Euro pro Monat) nicht übersteigen.
In diesem Fall ist von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung die Rede. Darüber hinaus besteht auch die Bezeichnung „kurzfristige Beschäftigung“. Hiermit ist eine entsprechend kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses gemeint.
Solch ein Anstellungsverhältnis ist auch für Hartz-IV-Empfänger als Minijob möglich. ALG 2 wird dann anteilig weiterhin bezahlt. Wie genau die Einkünfte angerechnet werden, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Ratgebers.
Hartz 4 und ein 520-Euro-Job lassen sich vereinbaren. Die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung müssen der Behörde allerdings mitgeteilt werden, damit diese entsprechend mit den Leistungen verrechnet werden können. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit.
Weitere Antworten auf wichtige Fragen zum Minijob finden Sie u. a. auf www.nebenjob.de.
Ist es möglich, über das Arbeitsamt/Jobcenter einen Minijob zu erhalten?

Viele Betroffene fragen sich, wie sie einen 520-Euro-Job als Hartz-IV-Empfänger bekommen können. Hier ist die Antwort eigentlich ganz simpel: einfach bewerben. Gerade im Einzelhandel werden Aushilfen oft gesucht.
Zu den Aufgaben zählen dann das Kassieren, Auffüllen der Regale oder sonstige Tätigkeiten im Laden.
Auch im Gaststättengewerbe oder bei anderen Firmen wird immer wieder nach Interessierten an einer geringfügigen Beschäftigung gesucht.
Auch Arbeitsamt und Jobcenter vermitteln Tätigkeiten, die einer geringfügigen Beschäftigung zugeordnet werden könnten. Dabei ist dies in einigen Fällen für den Hartz-IV-Empfänger kein Minijob, sondern ein sogenannter „Ein-Euro-Job“.
Diese Maßnahme soll vorrangig dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Durch die Arbeit wird ein geregelter Tagesablauf geschaffen. Dies kann sich auch positiv auf potentielle neue Arbeitgeber auswirken.
Die Bezeichnung dieser Arten von Tätigkeiten spiegelt das Gehaltsniveau wider: Meist beläuft sich die Entlohnung auf einen Betrag zwischen 1 bis 2,50 Euro. Hier steht also nicht das Einkommen im Vordergrund.
Die Arbeitszeit pro Woche ist außerdem nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung zu vergleichen. Sie beträgt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Maximum von 30 Wochenstunden darf allerdings nicht überschritten werden.
Gut zu wissen: Sind Sie beim Amt gemeldet und erhalten den Status „arbeitslos“, ist ein 520-Euro-Job dennoch denkbar. Bei dieser Beschäftigung haben Sie zudem Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde (Stand: Dezember 2022).
Minijob und Hartz IV: Worauf ist zu achten?

Wenn Sie nun als Hartz-IV-Empfänger einen Minijob annehmen, sind einige Dinge zu beachten. Wichtig ist, dass Sie dem Jobcenter oder Arbeitsamt die Aufnahme dieser Tätigkeit mitteilen und Ihr daraus entstehendes Einkommen darlegen.
Es besteht nämlich die sogenannte Meldungspflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand ungerechtfertigte Leistungen erhält. Handelt es sich um einen erwerbstätigen Hartz-IV-Empfänger, so sind auch aufstockende Leistungen denkbar.
In diesem Fall werden die Einkünfte aus dem 520-Euro-Job auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Leistungen vom Jobcenter sollen dazu dienen, das Einkommen so aufzustocken, dass das Existenzminimum gewährleistet werden kann.
Allerdings wird nicht jedes Einkommen automatisch angerechnet. Es existieren sogenannte Freibeträge. Diese gestalten sich auf Grundlage von § 11b Sozialgesetzbuch II (SGB II) folgendermaßen:
- Der Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat.
- Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro werden 80 Prozent auf die Leistungen angerechnet. 20 Prozent bleiben demnach frei.
- Liegt die Bezahlung einer Tätigkeit zwischen 1001 und 1200 Euro, werden 90 Prozent auf die Leistungen angerechnet. Übrig bleibt dann ein Freibetrag von 10 Prozent im Monat.
Wird ein noch höherer Betrag erwirtschaftet, so wird dieser komplett auf das ALG II angerechnet. Da Hartz-IV-Empfänger beim Minijob in der Regel nicht mehr als 520 Euro verdienen, bleiben also 20 Prozent vom Verdienst frei.
Wie wird beim ALG 2 der Minijob angerechnet?
Doch wie genau werden nun das Arbeitslosengeld und der 520-Euro-Job verrechnet? Ein Fallbeispiel soll diesbezüglich Klarheit schaffen:
Ein Hartz-4-Empfänger erhält durch einen Minijob einen monatlichen Lohn von 520 Euro. Davon ist zunächst der Freibetrag von 100 Euro zu subtrahieren. Somit bleiben 420 Euro übrig. Von diesen werden nun nochmal 20 Prozent (84 Euro) abgezogen.
Als anzurechnendes Einkommen sind 336 Euro übrig. Diese werden in vollem Umfang auf den Regelsatz angerechnet. Beträgt dieser 449 Euro, so würden sich die monatlichen Zahlungen durch das Jobcenter nunmehr auf 113 Euro belaufen.
Als Hartz-IV-Empfänger Minijob verschwiegen, welche Konsequenzen drohen?
Beachten Sie: Vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 werden gewisse Regeln zu Sanktionen ausgesetzt. Bei bestimmten Pflichtverletzungen müssen Hartz-4-Empfänger also vorerst nicht mit Konsequenzen rechnen.

Aus dem Beispiel wird ersichtlich, dass sich die Leistungen vom Jobcenter durch eine geringfügige Beschäftigung deutlich mindern können. Daher ist jeder ALG-II-Beziehende verpflichtet, diese Tätigkeit anzugeben.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Hartz-IV-Sanktionen folgen. Diese machen sich in Form von Leistungskürzungen bemerkbar. Beim ersten Verstoß kann der Regelsatz um 30 Prozent gemindert werden.
Doch nicht nur im Bezug auf Hartz IV und den Minijob können Sanktionen verhängt werden. Dies ist auch der Fall, wenn Leistungsempfänger ihren Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung definiert wurden, nicht nachkommen.
Dabei kann es sich beispielsweise um die Anzahl der Bewerbungen handeln, die pro Monat verschickt werden müssen. Auch verpasste Termine können eine Leistungskürzung um zehn Prozent nach sich ziehen.
Für ALG-2-Beziehende besteht eine Meldungspflicht gegenüber dem Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter. Die Behörden sind auch über die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung zu informieren. Tun Sie dies nicht, können Sanktionen folgen.
Diese treten in Form von Leistungskürzungen auf. Haben Sie über einen Zeitraum einen zu hohen Regelbedarf angegeben und die Zahlungen von einem überhöhten Regelsatz erhalten, so müssen Sie diese zurückzahlen.
Wie beläuft es sich denn wenn man einen 100 euro job (netto) hat und noch eine teilzeitstelle mit 1100€ brutto? knapp 900€ kommen dabei netto raus, wie errechnet sich der Freibetrag aus der Erwerbstätigkeit?
Hallo Mina,
haben Sie zwei Jobs, so werden in der Regel die Verdienste zusammengerechnet. Um den Freibetrag auszurechnen, sind die Bruttoangaben Ihres Gehalts notwendig. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, vom Gehalt zwischen 101 und 1000 Euro 20%, zwischen 1001 und 1200 (bzw. 1500) Euro noch einmal 10%. Der Rest wird auf den Hartz-4-Satz angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo mein Name ist Denise
Ich habe mal eine Frage und zwar mein Verlobter ist auf vollzeit arbeiten und verdient 1242€ also bekommt er raus und ich nur auf 520€ und haben zwei kleine Kinder. Müssen Miete von 860€ Zahlen und Strom von 70 €. Bekommen wir dann noch was von Amt?
Hallo mein Name ist Denise
Ich habe mal eine Frage und zwar mein Verlobter ist auf vollzeit arbeiten und verdient 1242€ also bekommt er raus und ich nur auf 520€ und haben zwei kleine Kinder. Müssen Miete von 860€ Zahlen und Strom von 70 €. Bekommen wir dann noch was von Amt?
Ich habe folgendes Problem:
Meine Mutter ist alleinerziehend, bezieht Hartz4 und ich habe jetzt einen Job, bei dem ich ungefähr 1100€ netto bekomme. Da das Jobcenter jetzt davon ausgeht, dass ich in meiner Haushaltsgemeinschaft mein Geld teile und mit meiner Mutter zusammen wirtschafte (SGB 2, Paragraph 9, Absatz 5), wird das gesamte Geld verrechnet. Demzufolge muss ich meiner Mutter ungefähr 700€ geben (wenn nicht mehr, da sie nicht mit dem Geld macht, was man machen sollte), um den ihr abgezogenen Betrag wieder auszugleichen.
Ich möchte nicht zusammen wirtschaften und würde selbstverständlich für meinen Teil aufkommen, jedoch kann man doch nicht verlangen soviel Geld abzugeben. Wenn ich aber meiner Mutter kein Geld gebe, dann hat sie keins und der Staat wäre doch weiterhin verpflichtet, sie in einem solchen Falle zu unterstützen oder liege ich da falsch? Die Kinder dürfen doch nicht aufgrund solcher Umstände darunter leiden und so kann man einfach kein Leben führen.
Ich weiß, dass man diese Vermutung des Jobcenters widerlegen kann, jedoch will ich von Ihnen wissen, was ich in einem solchen Widerspruch aufschreiben soll und wie hoch die Erfolgsaussichten wären.
Ich hoffe, dass Sie meine Situation ein wenig nachvollziehen können und ich freue mich über Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Jermain R.
Hallo Jermain,
in der Regel bilden Sie mit Ihrer Mutter keine Bedarfsgemeinschaft, sondern lediglich eine Haushaltsgemeinschaft, da Sie ein eigenes Einkommen haben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mir ist heute eine Minijob in der Gastronomie angeboten worden. Haette ich dann schlussendlich wirklich nur 100 Euro pro Monat mehr in der Tasche? Vom Jobcenter bekomme ich den Regel Satz + meine Miete erstattet.
Danke fuer Info
Hallo Kai,
das ist davon abhängig, wie viel Sie monatlich in Ihrem Job verdienen. Vom Bruttoverdienst bleiben Ihnen zunächst 100 Euro als Freibetrag, zusätzlich können Sie bei einem Gehalt zwischen 101 und 1000 Euro 20 % dieses Betrags behalten. Der restliche Verdienst wird mit Ihrem Hartz-4-Satz verrechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Was ist das denn für eine abzocke?
Dann bleibt man doch lieber arbeitslos und lässt sich darauf noch die miete bezahlen anstatt wie verrückt zu ackern und dann auch noch alles abtudrücken.
Sehe ich da was falsch?
Hallo Emily,
grundsätzlich soll Arbeitslosengeld II vor allem der Überbrückung bis zu dem Zeitpunkt dienen, bis eine Person wieder selbstständig ihren eigenen Lebensbedarf erwirtschaften kann. Es handelt sich dabei um Fremdgelder (Steuergelder), die für die soziale Absicherung aller aufgewendet werden. Ziel ist es vor allem auch, Betroffenen die Selbst- und Eigenständigkeit wieder zu ermöglichen und sie aus der ewigen Abhängigkeit zu entlassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe einen minijob. Bekomme aber jeden Monat unterschiedlichen Lohn. Einmal 169 Euro einmal 182 Euro. Mein Sachbearbeiter geht aber auf dem Bescheid davon aus das ich die vollen 520 Euro bekomme. Habe jetzt dagegen Wiederspruch eingelegt.
hallo …
wir beziehen seit geburt meiner tochter hartz4. ich bin jetzt in erziehungsurlaub. mein mann ist oder war student musste dem aber abbrechen. damit wir alle hartz4 bekommen können. nun möchte mein mann nicht mehr hartz4 bekommen und deswegen hat er einen aushilfejob angenommen damit er weiter studieren kann und meine tochter und ich weiterhin beim amt bleiben können. aber der amt schickt weiterhin meinen mann zu einem dähmlichen kurs wo nichts gemacht wird. mein mann kommt aus der türkei. er hat kein gelernten beruf. deswegen hat er schwerigkeiten bei der job suche. deswegen sagt amt zu mir, ihr mann findet nichts also kein vollzeit dann müssen sie arbeiten gehen. ich jik im erziehungsurlaub. hab ihm für drei jahre beantragt.
geht sowas??
also meine tochter und ich hartz 4 mit miete und mein mann student mit aushilfejob?
vielen dank für die antwort..
mfg
bozkurt
Hallo S. Bozkurt,
normalerweise ist dies möglich. Allerdings wird das Gehalt Ihres Mannes auf Ihren Hartz-4-Bedarf angerechnet, da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn Sie Hartz 4 beziehen, müssen Sie zudem alles dafür tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern, sprich: sich einen Nebenjob suchen. Elterngeld wird normalerweise auch erstmal nur zwölf Monate lang bewilligt. Fragen Sie ggf. bei einem Anwalt für Sozialrecht nach.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meine Freundin kommt aus der Dominikanische Republik und will nach ihrem deutschkurs einen deutschen Schulabschluss machen.wir waren letztens eingeladen zur arbeitsvermittlerin und wir dachten wir hören uns mal die Chancen an und was es für Möglichkeiten gibt…es ging in diesem Gespräch leider nur darum das sie unbedingt einen NebenJob annehmen muß sonnst werden die Bezüge gekürtzt…meine frage müssen wir einen nebenjob überhaupt machen? Wir leben in einer bedarfsgemeinschaft mit gemeinsanen kind und Geld wird eh angerechnet und für mich ist eigentlich nebenjob keine Alternative …ich will das sie Schule macht und direkt danach eine Ausbildung sich sucht…
Hallo Ronny,
in der Regel sind Empfänger von Arbeitslosengeld 2 dazu verpflichtet, möglichst schnell aus der Hilfebedürftigkeit auszusteigen. So etwas wird normalerweise in der Eingliederungsvereinbarung geregelt, die zu Beginn der Leistungsgewährung unterschrieben werden soll. Haben Sie dies ebenfalls getan, kann das Jobcenter Sie dazu auffordern, Ihre Hilfebedürftigkeit durch einen Nebenjob zumindest zu verringern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo in die Runde,
Folgende Situation:
Miete wird vom Jobcenter komplett an Vermieter überwiesen
Wohnung ist von mir Untervermietet , Jobcenter weiß Bescheid
Habe Minijob unter 450,00€.
Kriege niedrigeren Regelsatz
Darf das Jobcenter dann auch die Kosten für Miete und Nebenkosten mindern wenn beim Regelsatz nichts mehr geht?
Hallo Fabi,
liegt nach der ersten, wiederholten Pflichtverletzung eine weitere vor, können auch die Kosten für die Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gestrichen werden. Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. Er kann sich im Einzelfall verringern, wenn die betreffende Person sich nachträglich bereiterklärt, ihren Pflichten nachzukommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
meine frage bezieht bezieht sich auf einen 450,00 euro job- basis, dass heisst aber – je nach bedarf des pot.arbeitgebers ist jeder monat unterschiedlich – da ich nach bedarf eingeteilt werde – das jobcenter zieht aber bereits bei meldung automatisch u.gänzlich vorab 450,00 euro – obwohl ich selbst noch nicht weiss – wieviele
stunden anfallen ,das kann doch nicht rechtens sein – da ich fälligkeiten bzw. fixkosten zu zahlen habe ???
das jobcenter hat hier bereits vorschnell gehandelt u.ich habe den job nicht angetreten – da erkrankt –
mfg
Hallo Zana,
bei schwankendem Einkommen wird vom Jobcenter meist ein Durchschnittseinkommen berechnet. Wenn Sie den Job nicht angetreten haben, Ihnen das Geld trotzdem als Einkommen angerechnet wurde, müssen sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag. Dies hat eine Bekannte gemacht. Leider interessiert dies den Sachbearbeiter nicht. Sie wird irgendwann im kommenden Monat einen 450€ antreten, was schon letzten Monat angerechnet wurde. Es hat aber keinen Vertrag gegeben nur die mündliche Zusage. Entstanden ist dies, da der jobcoach dem Jobcenter dies so mitgeteilt hat. Sie hat weniger Leistungen bekommen, was sie zwar jetzt nachgezahlt bekommt aber auch im Mai wird die Berechnung so bestehen bleiben. Außerdem bekommt sie ja auch erst frühestens Ende des Monats Mai ihren ersten Lohn. Darf das JC dies so handhaben?
Hallo Astrid,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb keine genauen Aussagen zur Rechtmäßigkeit solcher Handhabungen des Jobcenters machen können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wir sind eine familie. Jetzt habe ich und 2 Stiefsöhnen eine Miniob gefunden. Was bedeutet das für unsere leistung. Wie wirt das berechnet. In unsere BG existieren 3 Mini Jobs. Wir sind in momrnt mit 7 Personen.
Hallo Ronald,
jeder von Ihnen darf von seinem Verdienst monatlich einen gewissen Freibetrag behalten, der Rest wird mit Ihrem Hartz-4-Bedarf verrechnet. Verdienen Sie in Ihrem Minijob also zum Beispiel 450 Euro pro Monat, so dürfen Sie davon 170 Euro behalten. Diese Freibeträge gelten für jeden in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Erwerbsfähigen. Um den Restbetrag wird der Ihnen zustehende Bedarf gekürzt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ja für was gehen die menschen arbeiten für nichts wenn mann alles angerechnet bekommt zuerst wollen die das die hart4 arbeiten gehen sollen und dann für nicht .verdiehen .die mit ihre strafe und alles anrechnen finde ich nicht in Ordnung.von denn
Hallo in die Runde,
ich habe vielleicht noch ein recht interessante Fragestellung zum Thema, wo zu ich bislang leider noch keine Antwort im Netz finden konnte. Wie schaut es denn aus wenn eine Person im ALGII Bezug ist und eine Übungsleiterpauschale von mtl. (max.) 200 € erhält, welche ja komplett steuer- und anrechnungsfrei ist und nun >>zusätzlich!<< noch einen Minijob mit einen Arbeitsentgelt von weiteren mtl. 100 € dazu bekommt. Zusammengefasst, die Person würde dann insgesamt monatlich 300 € an Einkommen erzielen (200 € Übungsleiterpauschale + 100 € Minijob). Wird davon etwas angerechnet beim Amt?
Die Erwägung sich mit der Fragestellung direkt beim Amt zu erkundigen ist hierbei ehr von abzusehen, da aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der besagten Person bereits falsche Auskunft gegeben worden ist. Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
David G.
Hallo David,
Hartz-4-Empfängern wird – auch wenn sie mehr als einen Job ausüben – in der Regel lediglich ein Freibetrag gewährt. Haben Sie also ein Einkommen von 300 Euro, so dürfen Sie den erhöhten Freibetrag von 200 Euro behalten. Vom Restbetrag werden 20 % nicht angerechnet, das bedeutet: Am Ende des Monats bleiben Ihnen normalerweise insgesamt 220 Euro, die nicht auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet werden dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage jedoch auch an einen Anwalt für Sozialrecht oder an eine entsprechende Beratungsstelle, um sicherzugehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin Harz 4 Bezieher und arbeitslos, ich habe mich vor 4 Monaten auf eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle 20h/Woche beworben. Ich war zum Vorstellungsgespräch und man war von mir positiv angetan… wegen Urlaub, Weihnachten, Krankheit… wurde meine Einstellung mehrfach verschoben. Vergangene Woche wurde ich angerufen und zum Gespräch geladen. Mir wurde ein Arbeitsvertrag für einen Minnijob ca. 12h/Woche für 450€ vorgelegt. Von den 450,- bleiben mir ca. 165,- anrechnungsfrei. Da ich aber 4 Tage je 3h arbeiten soll entstehen mir Fahrtkosten für die Deutsche Bahn von 128,- im Monat, somit habe ich für 50h/Monat Arbeit gerade mal 37€ mehr als mein ALGII.
Nun meine Frage, kann ich diesen Arbeitsvertrag ablehnen ohne eine Sanktion zu riskieren?
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht dass ich jedes zumutbare Arbeitsangebot annehmen muß, das geeignet ist meine Bedürftigkeit zu verringern…Meine Bedürftigkeit beim Amt würde sich ja um 285€ verringern, zumutbar ist die Arbeit als Hausmeister.
Hallo Sven,
Sie haben die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf die Erstattung der Fahrtkosten zu stellen. Dabei wird normalerweise die günstigste Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gezahlt. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um zu klären, ob diese Erstattung auch Ihnen zuteilwerden kann, bevor Sie möglicherweise Sanktionen aufgrund einer Ablehnung des Jobs riskieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
die Antwort lautet nein,
ich bin Hartz4 Empfänger alleinerziehend mit 4 Kindern Schwerbehindert im Rollstuhl, meine zwei Söhne 17 und 18 arbeiten im Altenheim als FSJ und bekommen 500 € müssen Vollzeit arbeiten, davon dürfen Sie Gerade mal 180 € selbst behalten und es kommt noch besser, von den 180 Euro müssen sie noch ihre Fahrkarte von 60 € selbst bezahlen es bleibt Ihnen gerade mal € 120, als wir beim JobCenter gefragt haben ob sie Fahrkarte erstattet bekommen, haben wir eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das Fahrtkosten selbst getragen werden müssen. Ich weis nicht was hier in unserem Rechtsstaat abgeht, aber dass ist echt unter aller S… lg Florentina
Naja Sie vergessen dabei das Ihre Kinder die FSJ machen auch noch nebenbei volle Bezüge nach SGB2 beziehen.
Sollten denn Ihrer Meinung nach Ihre Kinder ca. 390 € ALG2 und dazu noch 500 € bekommen ?
Hallo,
ich bin Harz 4 Bezieher und habe bis jetzt einen 160,- € Minijob. Heute ist mir noch einer 160,- € Minijob .
Wie wird das angerechnet wenn ich auch den zweiten nehme.
Mit freundlichen Grüßen
Jan W.
Hallo Jan,
normalerweise werden beide Verdienste addiert. Aus der Summe wird dann der Freibetrag errechnet. Bei 160 + 160 Euro, also 320 Euro, sind das insgesamt 100 Euro Freibetrag + 20 % von den restlichen 220 Euro. Insgesamt können Sie demnach 100 Euro + 44 Euro = 144 Euro behalten, der Rest wird verrechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ein freund bekommt ALG2
Er fängt einen Minijo an und das Amt Wieland ihm statt der 384 € jetzt nur noch 184 € ausbezahlen.
Er bekommt mit Abzügen des Jobcenters von seinem 450 € Job nur noch 153€.
Kann ihn das Jobcenter die Leistungen so kürzen das er garnichts mehr hat zum Leben. Ist das gerechtfertigt oder einfach nur Diskriminierung.
Hallo Christina,
ein Einkommen wird grundsätzlich auf den Hartz-4-Satz angerechnet, da sich dadurch die Hilfebedürftigkeit verringert.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich mache zur Zeit eine staatliche Ausbildung an einer Privatschule und lebe von Bafög und aufstockendem Hartz IV.
Im Juni beginnt mein erstes Pflichtpraktikum; ab diesem Zeitpunkt muss ich auch deutlich höhere Schulgebühren zahlen. Das würde rechnerisch funktionieren, da mir der Praktikumsbetrieb 500 € im Monat zahlt, die ich im Prinzip gleich an die Schule weiterreichen werde. Wenn das Jobcenter nun meint, die könnten noch was abhaben, könnte ich die Schulgebühren nicht mehr zahlen und wäre ab Juni pleite.
Was kann ich nun also mit dem Praktikumsbetrieb für einen Vertrag schließen, der es mir ermöglicht, dass die mir monatlich Geld überweisen? Gerne auch direkt an die Schule?
Hallo Alexander,
sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter, um das Problem auf direktem Wege zu lösen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Wie sieht es denn aus wenn ich weniger wie 450 euro verdiene und mit der neuen Berechnung vom Amt sogar weniger im ganzen bekomme als wie vor dieser Tätigkeit? Da es sich um einen auf Abruf vertrag handelt. Bekomme ich dann das was weniger ist später im Monat vom Job center nachgezahlt? Denn so ist es ja eher verlust anstatt gewinn.
Hallo Jasmin,
normalerweise legt das Jobcenter der Berechnung ein durchschnittliches monatliches Einkommen zugrunde.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe einen 450 Euro job seit Mai 2016. Die ersten drei Monate wurde mir jeder Monat nach Eingang der Lohnbescheinigung entsprechend nachgezahlt. Jetzt nach der letzten Bewilligung ( letzten 6 Monate) wurde ein Durchschnitt von allen Zahlungen errechnet. Meine Lohnzahlungen sind sehr unterschiedlich und weichen mtl. mit 50 oder mehr € ab. Dadurch bekam ich nur eine ganz geringe Nachzahlung gegenüber der 3 Monats Zahlung. Ist das korrekt, oder sollte auch da jeder Monat einzeln berechnet werden ?
MfG
Hallo Karin,
die Errechnung des Durchschnittseinkommens vereinfacht die Bewilligung seitens des Jobcenters. Grundsätzlich ist laut fachlicher Weisungen zu § 41 des SGB 2 dazu ein Zeitraum von etwa sechs Monaten zur Ermittlung vorgesehen. Von diesem Zeitraum kann in Einzelfällen jedoch auch abgewichen werden. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter, um das Problem zu besprechen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich bin ohne wohnung , mal da mal dort. Hartz 4 habe şch nicht beantragt. Jetzt İst die zeit gekommen . İcin finde seid 6 Monaten keine Wohnung die mit 5.11 pro m2 enthält . Jetzt habe ich eine 450 Euro Job bekommen. Wollte mir dann eine Wohnung anmieten die aber mit 45 m2 300 Euro kostet. Meine Frage wäre , wenn ich nur für Lebensunterhalt einen Antrag bei Job Center beantragen würde es genehmigt von Job Center ? Oder sagen die die Miete ist zu hoch bei 300 Euro Kaltmiete .?? Es geht ja um mein Lebensunterhalt und nicht um die Mietkosten die würde ich dann mit dem Mini Job bezahlen. Bitte dringend um Antwort -:(( bin im not werde bald auch keine bleibe haben wenn ichverstmal Wohnung nicht unterzeichne .
Hallo Incinaz,
wenn die Wohnung für Ihre Gegend zu teuer ist, haben Sie auch die Möglichkeit, dem Jobcenter anzubieten, die Differenz zu den erlaubten Mietkosten selbst aus Ihrem Regelbedarf zu begleichen. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Sachbearbeiter, um Ihr Problem zu klären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt und Schülerin (habe kein Anspruch auf Bafög) und bekomme Leistungen von Jobcenter Essen. Da ich ganze 365 Euro für Rechnungen verliere (Strom, Telefon, Mutters schulde nach Tod bzw Erbe, Ticket das ich selber zahlen muss ) etc. Da mir nicht viel übrig bleibt für Kleidung und ich auch meine zahnspange finanzieren muss, habe ich ein Minijobs bei McDonald’s angenommen bis zu 450 Euro.. Ich bekomme 312 euro vom Jobcenter selber plus 192 Kindergeld, d.h das fällt direkt weg für meine Rechnugen. Wenn ich 450 Euro Job habe, wird mir dann ja auch nicht viel übrig bleiben oder? Ich bekomme die Stunde 8.84 Euro, 50 Stunden im Monat. Wie viel zieht mir das Jobcenter weg? Lohnt sich das dann für mich überhaupt?
Ich danke dir im Voraus für die Antwort
Hallo R.,
die Einkünfte aus dem Minijob werden auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet. Allerdings bleibt ein gewisser Freibetrag. Wie sich dies in Bezug auf das Kindergeld verhält, sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter klären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich habe seit Ende Dezember mit mein Minijob aufgehört wegen Schwangerschaft! Ich habe aber von meine X Arbeitgeber noch nicht die Abmeldebescheinigung von Minijob erhalten und jetzt verschickt meine bearbeiterin mit Ihn in Kontakt zu kommen! Wenn Sie das schaft dann wird meine Leistung erneut berechnen bekomme ich aber auch was zurück von das was sie abgezogen hat von die Leistung wegen der Minijob?Und wenn ja wie viel beträgt dann monatlich?
DANKE IM VORAUS
Hallo Fani,
wenn Sie kein Einkommen mehr erhalten haben, kann dieses auch nicht auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet werden. Dann kann eine Rückzahlung möglich sein. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage jedoch bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter, da aus der Ferne eine Einschätzung schwierig ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten tag Mein name ist Michael ich hab eine 450 euro job als springer wo durch mein gehalt sehr stark variiert !!!
Die arge Möchte mir die vollen 450 euro einbehalten und erst nach ende bewilligungszeitraum verrechnen meine frage ist das ist das rechtens da ich jetzt noch nich ma mehr wirklich meine rechnungen zahlen kann ich bitte um hilfe ich bin am verzweifeln.
MFG
Michael .B
Hallo Michael,
die Verrechnung nach dem Bewilligungszeitraum ist seitens des Jobcenters normalerweise normal. Wenn Sie durch diese Regelung Ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, sollten Sie versuchen, direkt mit Ihrem Sachbearbeiter zu besprechen, ob auch eine andere Lösung – wie die Heranziehung eines Durchschnittseinkommens – möglich ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe auch das problem ich weis nicht weiter hsbe 3 kinder … sie sagte zwar da gibts ne möglichkeit aber ich habe sie jetz 4 mal schon gefragt wie es heist und habe es net wirjlich verstanden komm mir dumm vor noch mal zu fragen was ich da beantragen soll 280 sind viel Geld die fehlen
Sie meinte was von spitz oder spritz zahlung aber ka weis vllt jemand wie das heist
Hallo Ines,
leider ist uns weder eine Spritz- noch eine Spitzzahlung bekannt. Versuchen Sie am besten erneut das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter zu suchen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Haushaltshilfe empfängt Harz 4 und ist bei mir als Minijob angestellt. Normalerweise bekommt sie weniger als 100 € in Monat, so dass sie keine Abzüge hat. Nun hat sie diesen Monat mehr gearbeitet und würde 120 € verdienen. Wird der Freibetrag über einen gewissen Zeitraum gemittelt (sie bekommt durchschnittlich weniger als 100 €) oder für jeden Kalendermonat direkt berechnet?
Vielen Dank!
Annett K.
Hallo Annett,
der Freibetrag von 100 Euro brutto gilt pro Monat. Dabei zählt das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen eines jeden Monats. Es wird kein durchschnittlicher Wert ermittelt. Die 20 Euro über dem Freibetrag werden Ihrer Haushaltshilfe wahrscheinlich auf den Regelsatz angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe auch eine kurze Frage. Ich bekomme momentan den hartz IV regelsatz. Habe ber gestern eine Probeschicht in der Gastronomie gemacht und sie haben mich gleich angemeldet. Und zwar vorerst auf 840euro, obwohl ich diese im Juni und Juli (aus gesundheitsgründen) nicht erreiche. Sondern erst ab August. Wäre es nicht sinnvoller und finanziell besser mich dann erst auf minijobbasis anzumelden? Ich habe nun angst dass das jobcenter mir sonst nichts mehr zahlt bzw ich den Juni zurückzahlen muss.
Hallo Elli,
in diesem Fall müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Einigung finden, die in beiderseitigem Interesse steht. Liegen Sie mit Ihrem Gehalt unter dem Regelsatz, können Sie allerdings eine Aufstockung beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Moin
Ich überlege einen minijob als zeitungszusteller anzunehmen
Für das Gebiet dass ich übernehmen soll bekäme ich , je nach Monat, 190 -220€.
Wieviel würde mir angerechnet?
Danke im voraus für ihre Antwort
Hallo Wolfgang,
Sie haben zunächst einen Freibetrag von 100 Euro, den Sie behalten dürfen. Das restliche Einkommen wird mit 80 % auf den Hartz 4 Satz angerechnet, die übrigen 20 % dürfen Sie behalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe die Möglichkeit ca. 200€ dazu zuverdienen . Nur ist der Job an vier Tagen und ich müsste pro Tag 80 km zurücklegen. Werden die Fahrtkosten berücksichtigt bei der Berechnung oder bleibt es bei dem Pauschalbetrag 100€ plus 20 %.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Bettina,
Sie können ggf. zusätzlich die Kilometerpauschale gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, um zu prüfen, inwieweit eine zusätzlich Unterstützung möglich ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo wird eigentlich Halbwaisen Rente angerechnet beim Jobcenter?
Hallo Nick,
Halbwaisenrente gilt als Einkommen und wird auf Hartz 4 angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich bin 24 jahre und wohne noch bei meinen Eltern die Alg 2 beziehen.
Zurzeit bin ich arbeitslos aber möchte gern ein 450€ job annehmen.
Wieviel würde geld würde mir da übrig bleiben? Wirklich nur 150€?
Danke im voraus
Hallo Marco,
es gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Von dem übrigen Lohn können Sie 20 % behalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Helfer,
Meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente, vom Jobcenter bekommen wir die Miete, und ich noch 9 Euro Rest. Ich habe einen 100 Euro Job angenommen. Wird das auch an den Gesamtbetrag angerechnet, oder kann ich die 100 Euro ohne Abgaben behalten????
Hallo Michael,
aus einer Erwerbstätigkeit können 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Bei mehreren Jobs wird das Einkommen allerdings addiert, sodass auch hier insgesamt 100 Euro anrechnungsfrei sind.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag!
Was kann man als betroffene Person machen, wenn das Jobcenter bei Berechnung der Leistungen, bei vorhandenem Nebenjob mit Lohn von 8,84 €/Std. einfach von einem Durchschnittsgehalt von 200 € ausgeht, obwohl man im ersten Arbeitsmonat wegen einer Probezeit 20 Stunden arbeiten müsste und danach höchstens 4 Std. pro Arbeitswoche bzw. 16 Std. je Monat tätig wäre, was auch alles im Vertrag vereinbart wurde?
Vielen Dank für alle Antworten.
Hallo Peter,
in diesem Fall kann mit dem neuen Monat eine entsprechende Berichtigung vorgenommen werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hey. Ich habe die Frage, was ist, wenn mein Vater Hartz4 bezieht und ich (19 Jahre) einen 450€ Job anstreben möchte. Also ich bin Schüler und wohne einfach nur bei ihm, müsste ich dann etwas vom meinem Lohn „abgeben“? Weil eigentlich ist mein Vater der Empfänger, nicht ich.
Hallo Sebastian,
bei einem Ferienjob über maximal vier Monate, bei denen nicht mehr als 1200 Euro verdient wird, rechnet das Jobcenter nichts an. Bei einem regelmäßigen 450-Euro-Job wird der Verdienst allerdings auf Hartz 4 angerechnet. Bei 450 Euro pro Monat sind dies rund 280 Euro, die angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Bin alleinerziehende Mutter einer 4 jährigen
Tochter , nun wollte ich Zeitung austragen
Ein Mal die Woche
Meine Frage ist dieser Job okay fürs Jobcenter ?
Da man nur einmal in der Woche austragen muss
Danke im voraus
Hallo Sarah,
wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Jobcenters.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich erhalte hartz 4 und habe einen Minijob ( 1 Stunde pro MEonat, 15 € mtl. brutto ), den mein Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag vorzeitig auflösen möchte. Ich erhalte eine Abfindung in Höhe von 150,00 €. Wird mir der Abfindungsanteil über dem Freibetrag von 100,00€ + 20% abgezogen oder erfolgt eine Verteilung auf mehrere Monate nach § 11 Abs. 3 SGB II. Gibt es bei Auflösung eines Minijobs eine Sperre, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, auch wenn man schon Hartz 4-Empfänger ist?
Hallo Sabine,
von den 150 Euro rechnet das Jobcenter 40 Euro an. Eine Verteilung auf mehrere Monate ist in der Regel nicht möglich. Bezüglich der Sperre sollten Sie sich am besten an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden. Bei einer so geringen Abfindung ist von einer Arbeitslosengeldsperre allerdings in der Regel nicht auszugehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich bin 16 jahre alt meine mutter hat ALG2 wenn ich basis arbeiten gehe für 450€ dürfte ich letzten endes nur 170€ behalten ? Wenn ja gibt es irgend einen weg dies zu ändern :C?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Hallo Nikolaj,
nein, Sie müssen tatsächlich einen Großteil Ihres Verdienstes ans Jobcenter abgeben. Eventuell könnte ein Ferienjob die Lösung Ihres Problems sein.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Team!
Ich beziehe Arbeitslosengeld II und habe, wegen meinem Hobby als Discjockey, ein Einzelgewerbe angemeldet und das Jobcenter weiß diesbezüglich bescheid.
Wenn ich jetzt einen 450 Euro Job antreten würde, und dazu in unregelmäßigen Abständen, vielleicht alle 6 Wochen, als DJ etwas dazu verdienen würde, so das ich z.B. jeden 2. Monat die Grenze von 450 Euro übersteigen würde, wie würde sich diese Situation auf die Pflichtversicherungen wie z.B. Rentenversicherung oder Krankenversicherung auswirken? Oder anders gefragt … wer zahlt die eigentlich, der MinijobArbeitsgeber? Oder das Jobcenter? Oder ich? Oder alle drei zusammen?
Vielen dank schon mal …
Hallo Ingo,
ein einzelner 450-Euro-Job ist nicht versicherungspflichtig. Kommen allerdings mehrere hinzu, sind alle versicherungspflichtig. In diesem Fall werden alle Einkünfte aus den Jobs zusammengerechnet und Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden abgeführt. Eine der Beschäftigung wird dabei mit den Steuermerkmalen Ihrer Lohnsteuerklasse abgerechnet. Für die anderen Beschäftigungen erfolgt die Berechnung anhand der Steuerklasse 6. Die Summe wird von Ihrem Lohn abgezogen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich beziehe im Moment hartz4 und möchte einen 450€ Minijob annehmen als kassierer werden dann die 450 Euro von dem Geld was ich vom Amt beziehe abgezoge oder bekomme ich den selben Zuschuss wie vorher plus die 450 Euro vom der Arbeit
Hallo,
von den 450 Euro bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Von den übrigen 350 Euro werden 20 % abgezogen, sodass insgesamt 280 Euro auf den Regelsatz angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo harz4hilftharz4 Tream,
Ich lebe mit meinem Verlobten in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen jeweils 368 pro Person. Ich mache mein Abitur und bin noch unter 25, bekomme ich Unterstützung bei den Fahrtkosten die ich monatlich bezahle. Mein verlobter möchte arbeiten als mini job 450 eure Basis. Bin ich auch betroffen? Und wie viel genau wird ihm abgezogen?
Danke im voraus
Sarah
Hallo Sarah,
in diesem Fall wird das Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet. 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den übrigen 350 Euro bleiben 70 Euro unberücksichtigt. Die übrigen 280 Euro werden auf den Regelbedarf angerechnet, sodass Ihr Verlobter weniger Hartz 4 erhält.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo harz4hilftharz4 Tream,
seit Mai diesen Jahres beziehe ich leider Hartz4.
Da ich aber seit 5 Jahren einen Nebenjob im Wachdienst habe (Sonntags 6 Stunden inkl. steuerfreie Zuschläge),
gibt es momentan Probleme mit meiner Berechnung, was natürlich auch Fragen aufkommen lassen.
Mein letztes Gehalt habe ich am ca 10 Juli für den Monat Juni erhalten 171€ (aufgrund meiner Krankheit griff die Lohnfortzahlung). Vorweg gesagt verdiene ich i.d.R. 340€, was mir das Jobcenter jeden Monat voll gegenrechnet.
Von anfang an habe ich mit offenen Karten gespielt und denen mitgeteilt, dass ich nur bis Mitte Juni Lohnfortzahlung erhalte und ab da an kein Geld mehr vom Nebenjob erhalte.
Meine Probleme/Fragen sind folgende:
Ist es rechtens, dass mir das Jobcenter mein Junigehalt im Juli gegenrechnen, da ich das Geld im Juli erhalten habe?
Das Jobcenter möchte eine schriftliche Bestätigung vom Nebenjob, dass ich kein Geld mehr erhalte?
Die Frau aus der Buchhaltung des Nebenjobs ist leider nicht die „netteste“ und somit erhalte ich nur eine Verdienstbescheinigung für Juli, wo mein Einkommen 0€ beträgt. Für August erhalte ich aber erst im September.
Mein Problem ist, das Jobcenter zahlt im vorraus für August und bald auch für September.
Jedoch rechnen sie mir die volle 340€ an, bis sie eine Bescheinigung meines Nebenjobs erhalten, dass ich kein Geld mehr erhalte. Diese wiederum stellt mir nur eine Verdienstbescheinigung 1 1/2 Monate später aus.
Was kann ich machen?
P.S.: Tut mir leid für das wirrwarr, aber ich stecke in einer Zweckmühle und beide Parteien, so fühlt es sich an,
haben kein Bock auf „mehrarbeit“ durch meinen „Sonderfall“
Gruß Andre
Hallo Andre,
da Sie das Geld für Juni erst im Juli erhalten haben, darf das Jobcenter Ihnen dieses für den Juli als Einkommen anrechnen. Grundsätzlich sollten Sie Ihren alten Arbeitgeber bitten, Ihnen diese Bescheinigung auszustellen. Ist dies nicht möglich, können Sie Ihren Sachbearbeiter bitten, sich mit Ihrem Arbeitgeber telefonisch in Kontakt zu setzen. Im Zweifelsfall hilft nur der Weg zum Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe eine Frage.Ich bin Alleinerziehende (ich habe mich vor kurzem getrennt) habe ein 6 jährigen Sohn und eine 17 jährige Tochter ich gehe auf 450 Euro arbeiten und den Rest bekomme ich von Jobcenter.Meine Tochter ist auf dem Gymnasium und möchte ihr Abi machen, jetzt möchte sie auf 450 Euro nebenbei arbeiten gehen.Wie sieht das aus würde mir das Geld abgezogen werden was sie verdient+ Sie würde auch unter keinen Umständen Geld abgeben.
Viele grüße Angela
Hallo Angela,
Ihre Tochter darf maximal 100 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass Ihnen dies angerechnet wird. In einem Ferienjob, welcher maximal vier Wochen dauert, darf Ihre Tochter allerdings bis zu 1200 Euro dazuverdienen, ohne dass dieses Geld angerechnet wird.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
bekomme H4,Witwenrente und Betriebsrente.
H4 ist ca. 400,-.
Bei einem 450 Euro Job kann ich 170 Euro behalten. Die 280 Euro werden die mir von H4 400,- abgezogen, so dass mir von H4 gerade mal 120 Euro übrig bleibt oder zu den 400,- H4 dazugerechnet (570,- ?), das ich unterm Strich wirklich 170,- Euro mehr hab und nicht 280-, Euro weniger habe?
Gruß Marion
Diese Rechnung verstehe ich nicht ganz? Entweder darf man als Arbeitsloser einen kleinen HInzuverdienst haben oder nicht. Aber so, hab ich ja weniger „Einnahmen“ bei einem 450 -, Job???
Wo ist hier die Gerechtigkeit?
Hallo,
Sie erhalten in dem Fall noch 120 Euro Hartz 4 plus 450 Euro von Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie schlussendlich 570 Euro monatlich an Hartz 4 und Verdienst bekommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Bekomme hartz4 und Unterhalt für die Kinder. Habe ab nächsten Monat einen 450€ Job. Vom Amt bekomme ich 172€. Da alles verrechnet wird, denke ich das das Geld vom Amt gestrichen wird. Jetzt meine Frage. Wer bezahlt die Krankenversicherung dann? Muss ich die selber zahlen?
Lg
Hallo Patricia,
in diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sollten Sie kein ALG 2 mehr beziehen, durch die Zahlung der Krankenversicherung allerdings wieder bedürftig werden, übernimmt das Jobcenter angemessene Beitragszahlungen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Minijobs dürfen meiner Meinung nach nur von Personen angenommen werden, die nicht sozialversicherungspflichtig sind z. B. Schüler, Ehepartner, Rentner etc. Wieso kann das Amt von mir (Alleinstehend) verlangen, einen 450-Euro-Job anzunehmen. Davon werden schließlich keine Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt. Der Arbeitgeber zahlt zwar 13 % in die gesetzliche Krankenverischerung ein, es besteht jedoch kein Versicherungsschutz (was für ein Witz)!
Im Gesetzbuch steht da etwas von das der Minijob nicht die einzige Tätigkeit sein darf, die zum Lebensunterhalt beträgt bzw. Minijobs dürfen nicht berufmässig ausgeübt werden.
Ich beziehe seit 2013 eine „Weisenrente“ von ca. umgerechnet 250 € monatlich aus der Türkei. Es wird vom Jobcenter voll gekürzt. Nun hatte ich einen Mini job vom 160€ angefangen und es wurde auch alles als Zweiteinkommen gekürzt. Worauf ich aufgehört habe nach paar Monaten weil kein Aussicht bestand auf Vollzeit zu arbeiten. Ich bin alleinerziehend und würde gerne auf 450 € basis arbeiten. Wird das auch voll abgezogen?
Hallo Sinar,
bei einem Minijob bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Bis zu einem Einkommen von 1000 Euro bleiben zusätzlich 20 % anrechnungsfrei. Der Rest wird auf Hartz 4 angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich möchte demnächst einen Nebenjob anfangen. Ich bin 16 Jahre alt und mein Vater kriegt Hartz-4, aber er hat einen Job. bei meinem Nebenjob werde ich so um die 110-140 Euro verdienen. Wird mir die Arge etwas abziehen ??? und muss ich meinen Minijob melden ???
Hallo ilyas,
verdienen Sie über 100 Euro wirkt sich dieser Betrag auf die Hartz-4-Leistungen aus. Sie sind verpflichtet, die Tätigkeit zu melden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe einen 450 Euro Job bei dem mein Arbeitgeber eine Pauschale abzieht, meist so um die 6-10 Euro. Mein Leistungsberechner hat mir nun mitgeteilt,das dieses Geld nicht bei der Berechnung abgezogen wird,obwohl ich das Geld ja nicht erhalte,ist das rechtens ? Wird nicht eigentlich nur das Geld angerechnet, was ich auf das Konto bekomme?
Im Internet habe ich gelesen das der Arbeitgeber entscheiden kann,ob er mir diese Pauschale abzieht oder über Steuerkarte abrechnet.
Gruß Kathrin
Hallo Kathrin,
grundsätzlich kann nur der Betrag angerechnet werden, den Sie tatsächlich erhalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Danke für die Information, kann man das irgendwo nachlesen, damit ich dagegen vorgehen kann?Oder reicht es einfach einen Überprüfungsantrag zu stellen?
Gruß Kathrin
Hallo Kathrin,
ein Überprüfungsantrag sollte ausreichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag, ich arbeite seit März 2017 im Teilzeit(450 Euro auf Stundenlohn) Also ändern sich monatlich die Brutto angaben schwankend.Ich bin als 15std/wo. eingestellt worden.Ich blicke leider nicht durch,das ich vom Jobcenter nur noch 351 Euro bekomme.(Miete wird auf meinen Wunsch direkt an Vermieter überwiesen)Vorher hatte ich regelmäßig 712 Euro ca.(ohne Job)Kindergeld 388 Euro und eben halt den Lohn was Netto ist bekomme ich auch.Wie kann ich das nun in Zukunft berechnen?!
Die letzen monatliche Liste ich mal hier aus so grob auf Brutto/ Netto:
Juli 126/112
August 105/87
Sept kommt am 10.9.
Ich kapier erst wenn ich weiß,wie ich das rechnen kann.
Bevor ich glauben muss,dem Jobcenter eine Art Rechtsantragtermin zu erstellen.
LG Julia
Hallo Julia,
mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Hartz 4 Ihnen im Monat zusteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
ich habe zwei Frage zum Thema Minijob und ALG 2.
Ich habe ab Ende des Monats einen 165€ Job in Aussicht.
Die erste Frage was würde ich von den 165€ behalten und was wird angerechnet?
Die Zweite Frage, wenn ich diesen Job annehme, was hätte dann wenn man auf 165€Basis arbeitet vorrang, die Arbeit und eine Massnahme vom Jobcenter?
Hallo Patrick,
Ihnen steht ein Freibetrag von 100 Euro zu. Zusätzlich dürfen Sie 20 % des restlichen Einkommens behalten – in Ihrem Fall also 13 Euro. Sofern die Maßnahme den Minijob nicht gefährdet, kann das Jobcenter diese anordnen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich mache eine Ausbildung an einer privaten Schule (Schulgeld) und werde neben BaföG und Kindergeld vom Jobcenter ALG II mit 76 € unterstützt. Wenn ich jetzt einen Minijob hätte, und höchstens 100€ verdiene, bleibt das Geld mir dann anrechnungsfrei? Ich könnte bei der Firma (security) nur in meinen Schulferien arbeiten und manchmal gibt es nur wenig Stunden Arbeit sodass es gut sein kann, dass ich monatlich nicht mehr als 100€ verdienen würde. Kann ich das Minijob Geld dann quasi komplett behalten, solange es nicht über 100€ geht?
Vielen Dank für das Konzept Ihrer Seite. Es ist sehr hilfreich.
Ich frage mich, ob die 100€ nicht schon von meinem Bafög abgezogen wurden? Weil gilt es dann nicht auch als Einkommen? Wenn das stimmt, dann würde das heißen, dass ich egal wie viel ich im Minijob verdienen würde nur 20% behalten dürfte. Ich bin ein wenig verwirrt. Bitte helfen Sie mir. Ich bin in einer verzwickten Situation weil das Schulgeld erhöht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Eliza
Hallo Eliza,
der Freibetrag von 100 Euro gilt für Ihr komplettes Einkommen. Es kann nicht ausschließlich auf den Minijob bezogen werden. Sie haben recht, Ihnen würden jeweils 20 % aus dem Minijob bleiben, sofern das Einkommen 1000 Euro nicht übersteigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich lebe in momentan in einer viel zu großen und zu teuren wohnung und kann nicht umziehen und möchte es auch nicht wirklich, weil ich nur vorrübergehend alleine wohne. Es ist aber noch nicht klar, wie lange das noch sein wird. Fakt ist, ich bekomme nicht den normalen regelsatz sondern muss mit 104 euro im monat auskommen, weil der rest eben direkt an den vermieter und den gas/strom-anbieter geht. Wenn ich jetzt einen minijob finde, darf ich dann tatsächlich nur 100€ + 20% behalten, oder hätte das jobcenter rechtlich die möglichkeit, kulant zu sein, damit ich irgendwie tatsächlich überleben kann, ohne ständig zu hungern, in der familie zu betteln oder eigentlich wichtige dinge zu verkaufen?
MfG
Nina
Hallo Nina,
der Minijob würde Ihnen angerechnet werden, wie jedem anderen Hartz-4-Empfänger auch. Wenn Sie die restliche Miete nicht zahlen können, müssen Sie umziehen oder sich vorübergehend einen Untermieter suchen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung und verdiene ca. 570€ netto.Meine Eltern bezien Hartz 4 und meine Geschwister gehen zur Schule.Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern,weshalb ich fragen wollte wie es wäre wenn ich einen Minijob annehmen würde?Dürfte ich dann auch nur 100€ davon behalten?Das wäre dann ja so als würde ich umsonst arbeiten denke ich.
Mfg
Edin
Hallo Edin,
sofern Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird Ihr Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. Es bleiben nur 100 Euro sowie 20 % des restlichen Einkommens anrechnungsfrei.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
meldet euch als haushaltsgemeinschaft, da du durch dein einkommen plus kindergeld plus job deinen unterhalt selbst bestreiten kannst. lies nach unter bedarfsgemeinschaft vs haushaltsgemeinschaft
Hallo,
ich bin Alleinerziehende und habe eine(6 jährige Tochter) arbeite auf 450 euro und den rest bekomme ich v. Jobcenter. Leider komme ich selten auf 450 euro und in den schulferien komme ich grad mal auf 130 euro monatlich weil ich in der Zeit keine Betreuung für mein Kind habe. Ich weiß dass das Jobcenter erstmal die gesamten 280 euro jeden Monat anrechnet und die Differenz mir nach 6 Monaten überweist.
Jetzt ist es soweit, normalerweise müsste ich ich nach deren Berechnung 780 euro zurück bekommen. Doch diesmal hat das Jobcenter entschieden ich werde den Betrag auf weitere 6 Monate verteilt bekommen… sprich: 130, 14 euro monatlich und keine Einmalzahlung von 780euro. Das heisst, das ich weitere 6 monate warten muss bis ich den Gesamtbetrag von 780euro bekomme?
Jetzt gerade wo ich mein Auto in die Werkstatt bringen muss wären die 780euro hilfreich.
Hallo Justyna,
in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden und Ihre Situation schildern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich bin ja seit den 1.10.17 offiziell am arbeiten das Problem liegt jetzt daran das mir nur gesagt wurde 450 bekommen sie und so habe ich das weiter gegeben bei der lohnabrechnung kamm aber 564euro und ein paar zerquetsche raus und die 132euro habe ich so zu den 432Euro bekommen und nur wissen die nur von 432 und fragen sich so ist das andere Geld kommt irgendwas auf mich zu oder womit kann ich rechnen weil ich wusste auch nicht das ich mehr als 450 bekomme obwohl das nicht so gesagt wieder sondern nur 450 euro womit kann ich jetzt rechnen oder kommt was auf mich zu wen ich das noch nachreiche mit den 132???
Hallo Maurice,
die 132 Euro werden ebenfalls auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet. Dementsprechend erhalten Sie weniger Arbeitslosengeld 2.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo und zwar habe ich ein Problem.
Ich wohne in einem betreuten Einzelwohnen. Das Jobcenter übernimmt die Miete. Zur Zeit habe ich einen Minijob 170€ im Monat. Jeden Monat bekomme ich 354€ vom Jobcenter (Ab diesen Monat 10% kürzung) . Ab Januar möchte ich gerne einen 2. Minijob machen auf 450€ Basis, da mir das Geld aufgrund viele Schulden nicht reicht. Wird meine Miete dann noch weiter bezahlt? Wie viel bekomme ich dann jeden Monat vom Jobcenter. Ich würde mich ja gerne vom Jobcenter abmelden damit die mir nichts abziehen aber meine Miete kann ich dann auch nicht selber bezahlen … bitte die prozente in Euro umwandeln wenn ich eine Antwort darauf bekomme sollte…
ja schon wahnsinn,die politiker bei uns sind wirtschaftliche *** [von der Redaktion editiert], bei unserem mindestlohn von 8,50 mit mal 120 Arbeitsstd. gerechnet, sind grad mal 1020 euro,davon die miete und nebenkosten und evtl gas bezahlen,hm……wo leben wir denn? wieviel ich schon an miete bezahlt habe in meinem leben ist wahnsinn,..manchmal kann ich diese leute nur beneiden,nicht abhängig zu sein von alle dem.
Auf jeden Fall ist das mittlerweile bei den mieten nicht mehr mit dem mindestlohn zu packen,die steigen ständig,ganz zu schweigen von den gas und stromkostenabschläge.zahle für 3 zimmer 224 euro im monat abschlag.+450 kalt.was bleibt mir da noch?harz4oyeah:/
Hallo,
ich bin 30 Jahre alt und seit 10 Jahren arbeitslos und bei mir wurde festgestellt, dass ich unter Depression leide. Mein Betreuer (?) weiß bescheid und ich hab mir seit kurzen gedacht, einen Minijob zu nehmen. Erst ein Teilzeit-Job, aber den bekommt man ja auch nicht so ohne weiteres. Vom Jobcenter wurde mit auch ein 1-Euro-Job angeboten, also jedenfalls die Möglichkeit, sowas zu machen. Ich kann mir jedenfalls momentan absolut nicht vorstellen, 8 Stunden pro Tag zu arbeiten.
Da scheint mir der „Kompromiss“ eines Minijobs gerade recht zu kommen. Einerseits, damit ich die Angst überwinden kann, wieder in einen „richtigen“ Job zu kommen, andererseits würde ich auch (nach meinem jetzigen Wissenstand) dauerhaft solche Jobs verrichten. Wie sieht da allgemein die Situation aus? Darf man überhaupt solche Jobs am laufenden Band machen? Oder muss man irgendwann auf jeden Fall wieder nen „richtigen“ Beruf nachgehen?
Vielleicht habt ihr auch einen Rat, was soll man Eltern sagen, die nicht verstehen, dass man die 8 Std Jobs sich nicht vorstellen kann? Klar, ich bin alt genug, aber ich will sie auch nicht dauernd enttäuscht sehen. Es sind leider jene, die über ALG2-Bezieher lästern, die denken, mit Arbeit bist du wertvoller. Es ist praktisch ein Teufelskreis.
Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Pflicht, wie lange man einen Minijob nachgehen darf?
MfG
Hallo Peter,
grundsätzlich ist das Ziel des Jobcenters, dass Sie dauerhaft unabhängig von Sozialleistungen sind. Dementsprechend können Sie zwar einen Minijob nach dem anderen ausüben, allerdings verstößt die Ablehnung einer zumutbaren Vollzeitbeschäftigung gegen Ihre Rechte und Pflichten, sodass Sie in diesem Fall mit Sanktionen rechnen müssten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Danke für die Antwort. Auch wenn ich mir etwas mehr verhofft hätte, aber mehr kann man dazu wohl auch nicht sagen. Klingt nüchtern betrachtet, schon mehr schlecht als recht. Muss ich mal schauen, was ich mache. Ja, zumutbar, leider ist das praktisch alles. Es muss endlich so weit sein, dass zB. Teilzeit-Berufe, für alle zugängig ist.
MfG
Hallo meine lieben ,
Ich bin 16 Jahre alt und würde gerne einen Nebenjob machen und mir etwas Geld verdienen. Jet habe ich aber das Problem das meine Eltern ebenfalls Hartz IV beziehen und alles und selbstverständlich auch Kindergeld für mehrere Kinder. Bis wie viel Geld dürfte ich arbeiten gehen ohne das es angerechnet und meiner Mama abgezogen wird ? Es wäre sehr nett wenn ich schnellst möglich eine Antwort bekomme da es sehr wichtig ist.
Ich danke euch schonmal im Voraus!
LG Angela
also bleiben mir von 450 euro 170 euro?
464+170/634
Hallo,
ja, das ist richtig. 170 Euro aus einem 450-Euro-Job sind anrechnungsfrei, sofern keine weiteren Einkünfte bestehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, meine Mutter ist alleinerziehend und bekommt Hartz IV. Ich bin Studentin und bekomme seit neuestem kein Bafög mehr, da ich nicht die verlangten Leistungen nachweisen konnte. In der Zeit, in der ich Bafög (451€) bekommen habe, habe ich meine Mutter finanziell unterstützt und konnte mit dem Geld auch mein Uni-Leben finanzieren. Da ich nun kein Bafög mehr bekomme und seit 2 Monaten auch kein Einkommen habe und ich immer noch auf die Papiere des Amtes warte, haben sich die Rechnungen angestaut. In einigen Monaten stehen auch die Semesterbeiträge (ca. 270€) vor der Tür. Ich weiß nicht wie ich die bezahlen soll, da ich auch nicht gesagt bekomme, wie viel ich vom Amt bekommen werde. Ich wüsste gerne wie viel mir zusteht. Ich habe gehört, dass man ca. 300€ bekommt. Aber wenn ich dann in dem Monat meine Semestergebühren bezahle, habe ich ja nicht wirklich Geld um über die runden zu kommen. Werden die Semestergebühren vom Amt übernommen oder wie sieht das aus? Ich will aus diesem Grund nicht mein Studium beenden, da ich bereits im 5. Semester bin und am Geld soll es nicht liegen, dass ich mein Studium nicht beenden kann. Wie viel würde mit ungefähr zustehen und wie siehts mit den Semestergebühren aus?
LG
Hallo Ayla,
Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen am besten an das zuständige BAföG-Amt wenden oder das Jobcenter kontaktieren. Eine kostenlose Beratung erhalten Sie zudem bei der Caritas oder ProFamilia.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich bekomme in meinem Job zur Zeit 263€ im Monat nach Prüfung des Amtes bleiben mir davon knapp 100€, ab Februar verdiene ich bin aber 525€ wie viel bleibt mir dann davon ungefähr?
Hallo Anna,
sofern dies Ihr einziges Einkommen ist (Unterhalt, Kindergeld etc. zählt auch als Einkommen) ist ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich werden weitere 20 % bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei 525 Euro bleiben Ihnen monatlich 185 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird auf den Regelsatz angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Meine folgende Frage wirkt vielleicht etwas seltsam,- ich hoffe Sie verstehen trotzdem mein Anliegen:
Zu mir:
Ich habe einen Beruf von wöchentlich 31 Stunden und verdiene 1250,- Euro netto im Monat.
Ich bin 35 Jahre alt und nunmehr elf Jahre in meinem Betrieb beschäftigt.
Zuletzt war ich 3,5 Monate aufgrund von Depressionen krankgeschrieben. In dieser Zeit habe ich das erste Mal mein Leben genießen, Luft holen und nachdenken können. Mir geht es nun besser, und ich nehme meine Arbeit wie gewohnt auf.
Auch wenn 31 Stunden in der Woche so manchem nicht viel erscheint, bin ich aufgrund von viel Verantwortung aber schon mit dieser Stundenzahl psychisch ziemlich ausgelaugt.
Dürfte ich mein jetziges Arbeitsverhältnis in Absprache meines Betriebes in einen 450-Euro-Job umwandeln und gleichzeitig auf legale Weise Hilfe wie z.B. bei der Miete usw. beantragen und beziehen?
Aus mir spricht keinesfalls der Sozialschmarotzer! – Grundgedanke ist, dass ich für mich den Kompromiss finde, aufgrund meinen immer wiederkehrenden psychischen Ermüdungsanfällen meine wöchentliche Stundenanzahl weiter zu verringern, sodass das Leben für mich wieder lebenswerter wird, ich der Gesellschaft aber weiterhin etwas zurückgeben kann. Dabei wäre ich auch bereit die vollen 450 Euro zu „erarbeiten“, auch wenn es an den Staat zurückfließen würde.
Und auch mein Lebensstandart, der wohl sicher unter meinen bisherigen 1250 netto Euro liegen würde, könnte ich verkraften, wüsste ich, dass dieser Gedanke legal und legitim ist, und mir in Sachen Miete etc. trotzdem geholfen würde um zumindest „grundsicherungstechnisch“ leben zu können. – Ich wäre einfach glücklicher.
Ist so etwas überhaupt möglich, oder nur ein Wunschgedanke/Hirngespinst?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort bei Ihnen!
Hallo Danny,
da es sich bei Ihnen um einen speziellen Einzelfall handelt, sollten Sie sich am besten vom zuständigen Jobcenter dahingehend beraten lassen. Die Mitarbeiter können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen erläutern, ob Sie Unterstützung erhalten würden oder nicht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
so wird die abhängigkeit vo a-amt zur abhängigkeit vom arbeitgeber verlagert.
willkommen in deutschland.
irgendwie habe ich das gefühl es gibt immer mehr obdachlose.
was passiert mit nem alg 2 empfänger der im 450 euro(basis) job, in einem monat nur 350 euro oder in einem monat mal nur 150 euro? verdient? zum 15.des monats ,(die arge zahlt vor,der arbeitgeber zahlt nach)
der wird mal eben ein halbes jahr vom jobcenter hingehalten bis er die fehlende differenz erhält!!
während miete,strom,telefon,internet usw. weiterhin zum monatsanfang fällig werden?
ja,ich will unbedingt arbeiten,danke lieber algorithmus…
Vielen Dank für Ihren Tipp!
Gruß
Danny
Mein Partner und ich wohnen zusammen und beziehen hartz4 . Nun habe ich ein 450 euro job in Aussicht. Wird bei meinem Partner auch etwas angerechnet ?
Hallo Michelle,
in der Regel wird das Einkommen zunächst Ihnen und bei Deckung des Lebensbedarfs auch Ihrem Partner angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Simone 13.02.2018
Hallo,
möchte mich an euch wenden ,weil ich nicht weiter weiß.
Ich bin seit 4.11.2018 ein 2.mal verheiratet.Mit im Haushalt iebt meine Tochter 19 Jahre.
Sie befindet sich in einer schulisischen Ausbildung und bekommt Bafög von 231euro.
Da meine Ehe aber nicht gut läuft möchte ich mich wieder trennen.Ich selbst habe seit 4Jahren einen
Minijob von 5 Tagen in der Woche jeweils für eine Stunde.Meine Chefin zahlt mir 9.00euro die Stunde.
Prima Daumen habe ich 189Euro im Monat.Meine Wohnung in der ich jetzt 11Jahre wohne kostet 474Euro warm.Im Mietvertrag steht mein Mann nicht.Ich würde gern in der Wohnung bleiben oder wäre diese zu teuer für mich und meine Tochter.Von meinen Nochehemann kann ich finanziell nichts erwarten da er im Moment EU/ Rente von 877 Euro erhält und noch eine 2.OP vor sich hat.Meine Frage wenn ich mich trenne bekomme ich Hartz4 und wie hoch darf die Miete für mich und meine Tochter sein.Hätte gern mal die Warmmiete gewusst.Vielen Dank im vorraus für Ihre Bemühung.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo Simone,
durchschnittlich betrachtet das Jobcenter 437,40 Euro Bruttokaltmiete für zwei Personen als angemessen. Dies kann sich je nach Ort allerdings unterscheiden. Sofern Sie bedürftig sind, erhalten Sie Hartz 4 zusätzlich zu Ihrem Einkommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, also wenn ich das alles richtig verstanden haben sollte……
ich erhalte momentan Hartz4 und um etwas dazu zu verdienen ohne das das Jobcenter es auf den Regelsatz anrechnet bzw. dann zurückgezahlt werden muss, dürfte man bei einem Minijob im Monat nur 100 verdienen? Also max. 10 Std. bei einem Stundenlohn von 10 €/Std.
Alles was drüber ist wird angerechnet, oder?
Hallo Verena,
ja, das ist richtig.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich habe das alles nicht so gut verstanden bzw bin durcheinander gekommen.
Also wenn ich vom Jobcenter 374,00 euro monatlich bekomme, und selber eine kleine Tätigkeit finde, wo ich im Monat 300 euro verdienen würde. Wie viel prozent wird also für die 300 euro berechnet?? Wie viel würde ich vom jobcenter auf die hand bekommen?? Bitte um eine antwort. Vielen dank
Hallo!!
ich bin seit kurzem Alg2 Empfänger, und würde gerne wissen wie das bei einer Aufnahme eines 450 euro job ist.
was hab ich am ende übrig bei einem Satz von 756eur.
Hallo Michael,
das kann pauschal leider nicht angegeben werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,ich hab mir Nebenverdienst gesucht auf 450€ was bekomm ich da noch aufgestockt?
Hallo Christina,
dies ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich erhalte Hartz4 u habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich ab 01.04.18 einen Minijob für 3 Stunden wöchentlich a 10 Euro brutto die Stunde angenommen habe.
Das heißt ich hätte etwa 120 Euro brutto EK aus Erwerbstätigkeit im Monat, außerdem werde ich in die Rentenkasse einzahlen.
Nun kommt ein Änderungsbescheid für Leistungen, der ein brutto/netto EK von 250 Euro aus Erwerbstätigkeit zugrunde legt u damit die Leistungen ab Mai um 120 Euro gekürzt werden sollen.
Rechnerisch ist das für mich nachvollziehbar, aber wie kann es sein, dass das Amt mehr als doppelt so viel EK anrechnet, als ich gemeldet habe ??? Dürfen die das ??? Muss sich da nicht an gemeldete Zahlen gehalten werden ??? Macht es Sinn schon jetzt Einspruch zu erheben ???
Vielen Dank für eine Rückmeldung. ?
Hallo,
Sie können Einspruch einlegen, wenn die Zahlen nicht korrekt sind. Halten Sie zudem auch Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter. Vielleicht kann dieser Ihnen sagen, warum Ihnen so viel Einkommen angerechnet wurde.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Mutter bekommt ALG2 und ich (Schülerin) gehe nebenher arbeiten. Ich habe einen Minijob auf Stundenbasis und komme nie auf 450 Euro.
Das Arbeitsamt hat sich nun an mich gewandt und verlang, dass ich mein komplettes Gehalt nun zurück bezahle weil ich die Meldefrist versäumt habe (nicht gut, dass weiß ich).
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das alles richtig ist, da ja nicht ich sondern meine Mutter ALG2 bekommt.
Dürfen sie mein Gehalt einfach so zurück verlangen?
Bitte helft mir..
Hallo Sarah,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie mit einem Beratungsschein kostenlos informieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich habe einen Nebenjob bei dem ich 100 Euro im Monat verdiene,nun habe ich die Möglichkeit bei einem anderen Arbeitgeber zusätzlich noch einen 450Euro Job zu machen!
Wie sieht es im Bezug auf Zahlung von Sozialleistungen aus? Muss der Arbeitgeben oder vielleicht sogar beide Arbeitgeben dann Sozialleistungen für mich leisten? Ich würde ja dann insgesamt 550 Euro dazu verdienen?
Im Vorraus vielen Dank für die Antwort!
Hallo Vera,
in diesem Fall greift die Gleitzonenregelung. Beide Arbeitgeber müssen dann die vollen Sozialabgaben leisten. Sie zahlen einen reduzierten Betrag.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mein Sohn bekommt 504 € Schülerbafög und ALG 2.
Laut Bafögamt darf er 450,00 € dazuverdienen.
Laut Jobcenter hat er nur eine Freigrenze von 100,00 €-
Bzw. Jobcenter lehnt 450,00 Job ab.
Kann das sein?
Die ganzen Rechner helfen mir in dieser Frage leider nicht weiter.
Und die Antworten vom Jobcenter verstehe ich nicht
Hallo Nicole,
bei ALG-2-Bezug haben Sie eine monatliche Freigrenze von 100€. Diesen Zuverdienst dürfen Sie komplett behalten. Beträge ab 101 € dürfen nur zu 20%, ab 1001€ nur noch 10€ behalten werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich überlege derzeit mich bei einem Freizeitpark auf 450 € Basis zu bewerben. Jedoch besteht das Problem, dass der Park 1 Std. und 39 Minuten entfernt ist. Meine Frage ist: Wird man vom Jobcenter bei den Fahrtkosten unterstützt wenn man bei den jeweiligen Arbeitgeber angenommen wird, oder muss man die Fahrtkosten für Bus und Bahn vollständig selbst unternehmen?. Meine zweite Frage ist, ich wurde letztes Jahr als Arbeitsunfähig aufgrund meines leichten Autismus und anderer Psychischen Probleme erklärt, kann man dennoch einen Basis Job annehmen?.
Liebe Grüße
Hallo Carina,
dies wird im Einzelfall entschieden, daher ist keine pauschale Antwort auf Ihre Frage möglich.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie ist es, wenn man arbeitsunfähig ist? Wie viel wird dann angerechnet?
Hallo,
sofern Sie arbeitsunfähig sind und kein Einkommen erzielen, kann auch nichts angerechnet werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich wurde gefragt ob ich für eine Kollegin meiner Freundin als Urlaubsvertretung für 3-4 Wochen a 5h/d einspringen würde.
Wird mir der Behalt des Lohnes nach der bekannten Formel (100 € + dementsprechenden %) berechnet oder greift da eine vielleicht eine andere? Wäre es möglich mehr vom Lohn zu behalten, da es eigentlich eine einmalige Sache ist und ich nicht länger dort arbeite, also keinen regelmäßigen Nebenjob hätte?
Vielen Dank.
Hallo Dan,
in der Regel wird dieses Einkommen nach der von Ihnen angesprochenen Formel angerechnet.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich erhalte eine Erwerbsunfähigeits Rente von 513,00€ dazu Arbeite ich noch im Mini Job bei ca.450,-€ was erhalte ich noch an Leistung vom Jobcenter.
Hallo Armando,
bei voller Erwerbsminderung sind Sie in der Regel nicht ALG-II-leistungsberechtigt. Das liegt daran, dass es sich sowohl bei der EM-Rente als auch beim ALG II um Formen der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung handelt, die jeweils unterschiedliche Bevölkerungsgruppen absichern sollen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Bin 31 verheiratet 2 kinder (4 Und 7)
Hartz 4 Empfänger.
Habe Ausbildungsplatz für 1 September gefunden.
Erste lehrjahr verdient ein Azubi 600 euro.
FRAGE:
Bekommt man in meinem Fall
Hartz 4?
Aufstockung?
Oder?
Danke
Hallo Anton,
da Sie als Auszubildender dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Hartz 4. Durch BAföG, Wohngeld etc. gibt es aber alternative Möglichkeiten der Unterstützung, mit der Sie sich befassen können.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich habe einen Job in der Gastronomie und bekomme eine Aufstockung vom Amt dazu.
Ich erhlate seit Mai die steuerfreien Nacht- und Sonntagszuschläge. Mir wurde gesagt, ich solle aufpassen, das diese Beträge beim Amt nicht angerechnet werden, da es Sonderzuschläge sind. Ist das richtig?
Und sollte ich dem Amt etwas dazu schreiben oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, das sie dies beachten?
Hallo Anja,
das kommt darauf an, ob die Zuschläge zweckbestimmt sind oder nicht. Aus der Rechtssprechung geht unterschiedliches hervor. Dient der Zuschlag keinem bestimmten Zweck, darf das Jobcenter diesen als Einkommen anrechnen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, meine Frau ist Aufstockerin und bekommt monatlich 260 € vom Jobcenter. Ich habe eine kleine Rente. Miete für die Wohnung 500 € monatlich, Nebenkosten 210 €. Ich habe nun einen Minijob gefunden und würde monatlich 350 € zuverdienen. Wird mein Minijob voll oder nur anteilig angerechnet, bzw. wieviel wird angerechnet?
Danke für die Antwort.
Es eilt, da ich zusagen muss.
Hallo Roland,
für diese Rechnung ist auch die Höhe Ihrer Rente erforderlich, da eventuell Ihr Anspruch auf Hartz 4 erlischt. Ihre Freibeträge können Sie sich dann selbst errechnen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Wenn man bereits zu 30% Sanktioniert ist und einen 450€ Job Minijob antreten will läuft dann die Sanktion weiter oder wird der Verdienst angerechnet und zusätzlich die 30% weiter einbehalten?
Mfg Andreas St.
Hallo Andreas,
die Sanktion läuft weiter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich gehe seit 1 Woche einer geringfügigen Beschäftigung nach, habe folglich noch keine Lohnabrechnung und der Arbeitsvertrag wurde mir in dieser kurzen Zeit ebenfalls noch nicht zugesand. Ohne Dokumente kann ich jetzt also noch nicht meiner Meldepflicht nachkommen? Ohne Belege kann der Leistungsgewährer noch nichts anfangen? Eine eher bescheidene Frage, aber ich möchte mich nicht der Schwarzarbeit bezichtigen lassen und etwaige Sanktionen kassieren!
MfG
E.R.
Hallo Raphael,
auch wenn noch kein entsprechender Arbeitsvertrag vorliegt, sollten Sie die Beschäftigung dem Jobcenter umgehend mitteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Freundin ist Bezieherin von Hartz4. Sie lebt in ihrer eigenen Wohnung und ist höchstens mal am Wochenende bei mir. Da auch meistens nur von samstags auf sonntags. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass ihr vorgeworfen wird, dass sie sich überwiegend bei mir aufhält, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Aufgrund dessen soll ich sie unterstützen, was aber völlig unmöglich ist, da ich selbst nur auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung arbeite. Ausserdem wäre meine Wohnung für zwei Personen viel zu klein. Ich selbst habe in den letzten eineinhalb Jahren nur ein einziges Mal bei ihr übernachtet. Ist das etwa rechtens oder sollte ich mir besser einen Anwalt einschalten?
Des weiteren ist vor ein paar Wochen mein Onkel verstorben und seine Sachen werden nun nach und nach durch Flohmärkte verkauft. Eigentlich ist es meine „Aufgabe“ dieses zu erledigen, aber durch einen Zwischenfall in meinem letzten Job habe ich Probleme und bekomme Panikattacken, sobald mehr als fünf, sechs Leute auf einer Stelle sind. Daher hat sie den Verkauf für mich übernommen und kümmert sich um alle Dinge die dazu gehören. Das einzige was ich dabei mache ist sie dorthin zu fahren und das Fahrzeug für den Verkauf zu parken, da sie keinen Führerschein besitzt. Danach werde ich abgeholt und am Ende wieder dorthin gebracht um das Fahrzeug zu holen. Jetzt soll sie nachweisen woher die Sachen stammen und was mit dem Geld passiert. Das Geld bekomme ich. Davon gehen wir mal Essen oder machen uns einen schönen Tag. Darf man ihr deswegen die Leistungen verweigern? Denn genau das ist passiert.
Momentan sind wir beide echt am verzweifeln und wissen nicht, was wir nun tun sollen. Vielleicht können Sie uns helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten
Hallo Karsten,
in solchen Fällen wäre es ratsam sich an einen Anwalt für Sozialrecht zu wenden. Dieser kann sagen, welche Schritte Sie unternehmen können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe ein paar Fragen. Die erste, nach langem hin und her würde mein Antrag auf Hartz 4 bewilligt. Es ist relativ leicht nachzuvollziehen was man so an Leistungen bekommt aufgrund der festgelegten Gegensätze. Ich habe zwei Kinder 4 und 7 und wohne seit kurzem bei meiner Mutter bis ich eine Wohnung finde. Wir waren für einige Jahren in Ausland und sind nach der Scheidung von mir und meinem ex Partner wieder in Deutschland.
Jetzt ist mein Antrag auf Kindergeld und unterhaltsvorschuss, bewilligt worden und bis dahin hatte ich den alleinerziehenden Satz zusätzlich zum Regelsatz erhalten
. Jetzt bekomme ich ab nächsten Monat Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss und meine Leistungen beziehen sich auf ungefähr 340 Euro, wenn ich mich recht entsinne. Warum wird in der Berechnung der Zuschuss
Für alleinerziehenfe nun abgezogen. Es ist doch schwer genug alles zu meistern. Man hat mir erklärt dass durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bei mir irgenwie der alleinerziehenden Zuschuss angezogen werden muss durch die Einnahme von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nur warum wird das jetzt abgezogen? Ist das so richtig? Ich möchte mich nur vergewissern, dass es der Richtigkeit entspricht, weil ich es nicht verstehe, dass dieser Zuschuss angezogen wird.
Des weiteren, finde ich derzeitig keine Wohnung. Wir leben momentan zu viert in einer 50m2 Wohnung und das ist schon schwer. Man hat mir gesagt, dass mir eine Wohnung mir Nebenkosten für 711 Euro zustehe nur das zu finden ist schlicht fast unmöglich. Auf solche Wohnungen die rar sind, sind dann so viele Beweber und man hat mir auch von deren Seite gesagt dass sie wissen es schwer ist derartiges in unserem Raum zu finden. Dann hat man mir jetzt gesagt nach monster langen Suche, dass ich ja ein eine Wohnung die über diese Richtlinien liegt einziehen könnte, man es nicht verbieten, könne, nur ich werde dann keine Kosten für Umzug, Einrichtung oder Darlehen für die Kaution erhalten, worauf letzteres für mich unumstößlich wäre in Bezug auf Hilfestellung für solch ein Darlehen. Als ich erklärte dass ich wüsste dass ich sonst die Kaution und sogar Einrichtung ohne jegliche Beihilfe nicht aufbringen werden könnte, das ist einfach ein realistischer Fakt sagte man mir ich solle dich einfach meine Eltern oder Freunde und Hilfe mit der Kaution fragen. Mein Problem ist , ich möchte arbeiten derzeitig habe ich meine Kinder noch mit mir mein großer ist bis 12 Uhr in der Schule und mein kleine hat keinen Kindergartenplatz. Ich möchte ja auch keinen Palast beziehen aber was mir zusteht. Ich hatte überlegt in eine 50 m2 wohnujjg einzuziehen aber ich weiß die Wohnung in die ich jetzt einziehe, in der würden wir die nächsten 4-5 Jahren wohnen bleiben. Die meisten Wohnungen sind eben um die fast 800 Euro mit den Nebenkosten. Wir können so nicht mehr lange wohnhaft bleiben es ist sehr eng und kein Freiraum vorhanden sich zu entfalten und man stößt doch eben an seine Grenzen.
Was kann ich tun? Wo kann man mir helfen? Ich bin schon gemeldet bei Sozialwohnungsanbietern, das wird eine lange Wartezeit werden hat man mir schon im Voraus mitgeteilt.
Hallo Lisa,
zu Ihrer ersten Frage: da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und auch den Berechnungsbogen nicht vorliegen haben, können wir nicht beurteilen, ob dies so richtig ist. Ein Anwalt für Sozialrecht sollte dies prüfen.
Des Weiteren können Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle nach Ihren Möglichkeiten erkundigen. Manchmal empfehlen die Jobcenter auch, eine größere Wohnung zu beziehen und die Kosten durch z. B. Untervermietung zu senken. Möglicherweise finden Sie auch bei kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Caritas) Unterstützung, was Kaution und Umzugskosten angeht, sollten Sie in eine Wohnung einziehen, bei denen das Jobcenter diese Kosten nicht übernehmen würde.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo die Frage die ich habe wurde hier wahrscheinlich schon etliche mal gestellt!
Ich trete demnächst einen Minijob auf 450€ Basis an. nun war ich bei der ARGE und habe versucht Fahrkosten zu Beantragen da ich An u. Ab Fahrt von ca 60Km habe. Die Bearbeiterin sagte mir das ich keinen Fahrkosten Beantragen kann bei einem 450€ Minijob.
Ist das wirklich so ??
Eurem Beispiel folgend sieht das also mit anderen Worten so aus: Wenn ich ALG-II-Empfänger bin und dann einen 450,-€-Job anfange, arbeite ich de facto nicht für einen Lohn von 450,-€, sondern für 124,-€. Das wäre ja nicht sonderlich verlockend…
Meine Frage ist aber: Wie sieht’s denn mit der Miete aus in dem Fall – zahlt das Jobcenter die weiterhin?
Ich bin selbstständig und kann aufstocken. Bekomme deshalb knapp 400 Euro vom Jobcenter.
Nun möchte ich einen 450 Euro Job annehmen.
Wird bei einem Selbstständigen dieser Verdienst (abzüglich Freibeträge) als Betriebseinnahme gewertet oder wird dieses Geld dann immer auf den zu überweisenden Regelsatz angewendet?
Danke und Gruß
Hallo Herbert,
grundsätzlich wird das gesamte Einkommen berechnet. Je nachdem, wie hoch dieses ausfällt, fallen die aufstockenden Leistungen aus, sofern Anspruch auf diese besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe einen Minijob bei einer Apotheke als Kraftfahrer angenommen, das heißt ich fahre bestellte und gekaufte Medikamente den Kunden nach hause. Ich fahre 2 mal die Woche das sind max. 2-3 Stunden die Woche.
Ich bekomme dafür 108€ im Monat ausbezahlt.
Das Jobcenter berechnet mir davon 6 € auf mein Harz4 Geld.
Meine Frage; Ist die Berechnung vom Jobcenter richtig? mir kommt es zuviel vor.
MfG
Bernd
Nach meiner Meinung: Freibetrag EUR 100,00 und 20 % von EUR 8,00 (= EUR 1,60).
Freibetrag somit EUR 101,60.
Einkommen EUR 108,00 minus Freibetrag EUR 101,60 = EUR 6,40.
Wenn das Jobcenter statt EUR 6,40 nur EUR 6,00 abzieht, dann ist der Sachbearbeiter „nett“.
Hallo , ich habe zwei minijobs .Verdienst erste job ca 370 Euro in Monat , zweite job ca 260 Euro in Monat . Meine Frage bin ich Krankenversicheret ? Ich bekomme Hartz 4 , meine drei Kinder uvg und Kindergeld
Danke
Hallo Aziz,
in der Regel müssen Sie krankenversichert sein. Entweder Sie haben sich selbst versichert oder die Krankenkassenbeiträge werden vom Jobcenter oder vom Arbeitgeber gezahlt. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Arbeitgeber und Jobcenter und lassen sich (falls nicht bereits vorhanden) auch unbedingt eine Versicherungsbestätigung ausstellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich hab die Frage:
Ich bin 16 jahre alt und möchte mir mite einem neben job ca 400 Euro verdienen, aber meine Mutter ist Hausfrau bzw. Harz 4 empfängerin. Dazu die Frage, wenn ich den Job anfange, wird mir von den ca 400 Euro etwas oder alles abgezogen? Bzw wird meiner Mutter etwas einbehalten?
Danke im vorraus!! <3
Hallo ich würde in meinen minijob 150€ im Monat verdienen ich bekomme Hartz4?
Wieviel darf ich von den 150€ behalten
Guten Tag
zur Zeit erhalte ich abzüglich der Miete 500,40 € ALG 2. Darin ist noch ein Mehrbedarf enthalten.
Ich trete demnächst einen neuen Minijob an, bei dem ich 264 € monatlich verdiene. Wie hoch sind dann noch die monatlichen Leistungen, die ich erhalte bzw. was wird angerechnet?
Und fällt der Mehrbedarf wegen Behinderung weg, den ich erhalte?
Hallo
ich bin Alleinerziehende Mutter mit zweit Kindern (16 und 8 Jahre) und habe jetzt einen Minijob Vertrag ab 01.06.19 in einer andre Stadt (40 Km. von mir) meine Frage wäre ob ich wegen dem Minijob in die Stadt ziehen darf und ob der Jobcenter das auch genehmigt ?
Danke im Voraus
Hallo Anna,
einen Umzug sollten Sie immer mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen, vor allem, wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters ziehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, hätte da eine Frage
Also ich bin 16 Jahre alt und lebe zusammen mit meinen 3 Brüdern bei meinem Vater (alleinerziehend).
Ich habe mich vor kurzem bei einem 450€ Jobs beworben und mich würde jetzt interessieren ob ich dennoch ‚Abgaben‘ machen müsste oder die volle Summe behalten darf…
Weil ich nicht ganz verstehe warum ich meinem Vater noch Geld geben sollte/müsste….
Danke schonmal
Hallo,
weiss nicht ob das Thema hier hin gehört oder in einem anderen Bereich.
Zu meiner Frageich wohne mit einer guten Freundin seit Jahren in einer WG. Meine Mitbewohnerin sucht jemanden der wöchentlich kleinere Sachen für sie erledigt. Ich habe von ihr das Angebot eines Minijobs auf 300 Euro Basis bekommen, da sie aufgrund von beruflichen Umständen kaum Zeit hat Sachen wie Einkaufen und sonstiges zu erledigen.
Jetzt ist meine Frage was darf ich behalten von den 300 Euro behalten oder kann das Jobcenter eventuell auf den Gedanken kommen ihr Einkommen anzurechnen, da wir ja in der gleichen Wohnung wohnen ( WG) und sie mich als ihre Mitbewohnerin beschäftigen möchte.
Danke im Vorraus.
Hi. I jist got a mini job, but that isn’t enough for living.
What can I apply for to get some more help? And is there something in Germany where they help u pay for your apartment rent? Would like to know everything that is possible and the rules. Hope that someone can help.
Thank You ?
Hallo ,
Ich selbst war über 11 Jahre selbstständig und daher privat versichert , leider lebe ich seit 2 Jahren vom Amt.
Das Jobcenter zahlt jetzt meine private Krankenversicherung in Höhe von ca 300€.
Werde aber jetzt demnächst auf 450€ Basis anfangen zu arbeiten. Also das erste mal seit meiner Arbeitslosigkeit.
Meine Frage wäre , was kommt auf mich zu wie wird das weiter mit meiner privaten Krankenversicherung laufen.
Zahlt weiter das Jobcenter oder mein Arbeitgeber ?
Mit freundlichen Grüßen
Beni
Hallo,
ich bin derzeit Studentin, unter 24Jahre und lebe noch bei meiner Mutter. Ich erhalte BAFöG und habe einen 450€ Nebenjob, der real 220-270€ im Monat abwirft.
Nun heißt es laut Schreiben vom Jobcenter, dass ich meinen Minijob anrechnen lassen muss und das die Leistungen meiner Mutter und kleinen Schwester reduziert. Ist das so richtig?
Zur Info: Ich bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft, da ich über meinen Bedarf komme. Ich zahle meinen Anteil der Miete und nehme kein Geld von meiner Mutter. Also, wohne ich lediglich mit ihr zusammen.
Muss ich also wirklich meinen „mikrigen“ Minijob anrechnen lassen??
LG
Hallo Saddy,
sollten Sie tatsächlich aus der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern herausfallen (was im Einzelfall bei unter 25-Jährigen zu prüfen ist), wirkt sich das insofern auf die Leistungen für Ihre Familie aus, dass Sie für den Regelbedarf nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin 19 und wohne in einer Bedarfsgemeinschaft, ich arbeite bald einen einzigen Monat vollzeitig und verdiene damit 1900€, wie viel davon darf ich behalten weil ich ja noch in dieser Bedarfsgemeinschaft bin, oder soll ich meine Bedarfsgemeinschaft verlassen?
MfG
Hallo folgende Situation
Meine Freundin hat ein 450 Euro Job bis Ende September angenommen und dies auch gemeldet sie verdient allerdings jeden Monat unterschiedlich und sie bezieht weiterhin hartz4
Jetzt hat sie kein hartz 4 bekommen und da angerufen warum nichts überwiesen wurde darauf sagte das Amt das sie erst alle Abrechnungen bis August einreichen muss und danach die Zahlung bekommt
Ist dies rechtens?
Gruß
Daniel
Hallo!
Der Sozialarbeiter eines Freundes hat ihm etwas erzählt, was ich nicht verstehe. Können Sie helfen?
Er ist Flüchtling und bezieht Sozialleistungen ( ich vermute „normales“ hartz iv). Zuvor hatte er eine Ausbildung begonnen, die er aufgrund von Krankheit abbrechen musste.
Ich habe ihm empfohlen übergangsweise 450euro-job zu suchen. Ich war der Meinung das wäre der Freibetrag. Nun habe ich durch Ihren Artikel gelernt, dass es sich bei hartz iv anders verhält.
Konkret in zahlen: Er bezieht ca 350 Euro Sozialleistungen + Miete (ebenfalls ca 350 Euro). Mit einem 450 Euro-Job würde er zusätzlich ca. 120 Euro bekommen? Also wäre er dann bei 570 Euro im Monat. Wie ist es mit der Miete? Wie wird die in dem Rechenbeispiel von Ihnen berücksichtigt?
Sein Sozialarbeiter behauptet er würde mit einem 450Euro Job GAR keine Sozialleistungen mehr bekommen. Das stimmt doch nicht, oder?
Hallo Alinaqi,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das im Einzelfall nicht beurteilen können, zumal unklar ist, um welche Leistungen es sich handel (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Hartz 4). Wir möchten Ihnen bzw. Ihrem Freund raten, eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen oder die Angelegenheit von einem Anwalt (mithilfe des Beratungshilfescheins vom Amtsgericht) prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich hätte eine Frage. Meine Mutter arbeitet und ist selbstständig, trotzdem kriegen wir monatlich Geld dazu gezahlt (Ich meine für die Wohnung). Nun möchte ich arbeiten gehen, beispielsweise 450€ Job. Würde uns das Geld komplett angerechnet werden? Und gibt es die Möglichkeit einen Arbeitnehmer für z.B 200€ Anzumelden ( dementsprechend würde ich dann weniger arbeiten). Wenn ja würde uns wegen dem Freibetrag nur 100€ angerechnet werden?
Liebe Grüße
Hallo
ich bekomme Hartz IV da mein Sohn 100% Schwerstmehrfachbehindert ist und ich mache noch dazu einen 450 € Job. Habe das alles auch beim Jobcenter angemeldet.
Jetzt zu meiner Frage : eine Nachbarin von uns bezieht auch Hartz IV geht zusätzlich noch jedes Wochenende und an Feiertagen auf den Flohmarkt als Händlerin ( lt. eigener Aussage verdient sie an guten WE zwischen 700 und 1000 € ) und geht noch Putzen ( 450 € )und hat weder das eine noch das andere beim Jobcenter gemeldet. Ganz ehrlich das kotzt mich an……kann man da was machen?
Hallo!ich bin seit 3 Jahren Hartz-IV-Empfänger.Ich erhalte jedes Jahr eine Dividendenzahlung von 153.- Euro von meinem Bauverein für meine 1996 gekauften Anteile. Darf die Jobbörse jetzt den vollen Betrag einbehalten,da Sie ja inzwischen auch meine Miete bezahlt?!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer
Hallo,
ich bin seit 1 1/2 Jahren Sozialhilfeempfänger, bin Rheumapatientin, hatte im Dezember eine HüftOP und habe 50% Behinderung durch einen Gleichstellungsantrag, jetzt soll ein Amtsarzt prüfen wieviele Stunden ich i Monat arbeiten kann. Gleichzeitig soll ich mich auf einen Minijob bewerben,
1.)bin ich da auf eine Mindeststundenzahl festgelegt???
Ich habe einen Minijob in Aussicht, zieht sich leider länger hin als geplant – da die ILB die Fördergelder für die Unternehmerin noch nicht gezahlt hat
2.) muß ich eine „Zwischenlösung“ annnehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
Ich beziehe Hartz IV und habe nebenher einen Minijob auf 450 Euro Basis. Im vergangen Monat habe ich nun 458 euro verdient. Was hat das für Konsequenzen?
Viele Grüße,
D.
hy,
mein neuer hartz4 bescheid ist heute ,per post angekommen: dort hat man die letzten verdienste , des mini jobs zusammengerechnet ,und durch 6 monate geteilt…mir also nichts angerechnet. bin in gelsenkirchen registriert, ticken die noch sauber? muß ich denene jetzt noch sagen, das ich nur 100 euro bahlten darf und alles was darüber verdient wird zu 80 prozent nagrechnet wird?
Hallo, ich beziehe Arbeitslosengeld zwei vom Jobcenter ich lebe mit meiner Mama und Bruder zusammen meine Frage ist wenn ich zwei Mini Jobs habe auf 450 Euro Basis wie viel Geld bleibt mir am Ende des Monats könnte mir das einer mal ausrechnen und mir ne Summe nennen Danke im Voraus.
Ich versteh das nämlich nicht mit diesen 20 Prozent Satz.
Hallo und zwar ich bin alleinerziehende Mutter meine Tochter geht jetzt zu einer Tagesmutter 3 mal die Woche. Könnte ich dir 16o Euro arbeiten gehn (2mal die Woche) oder muss ich den oder die 2 tage Kurse machen gehn ?
habe da mal ne frage…bin 34 alleinerziehend und habe einen minijob mit schwankendem einkommen…durch meinen job sollten ich kinderwongeld und uvg beantragen hab ich auch getan und bekomme es seidher…somit fällt meinte 14 jährige tochter ausm hartz raus und bekommt nun weder regelsatz noch mitanteil und und hätte aber bei uvg wongeld und kindergeld einen gewissen überschuss der dann wiederum von meinem hartz regelsatz abgezogen wird .so und nun ist mir aufgefallen das die berechnung vorher als sie noch hartz kriegte so waren das regelsatz und mietanteil zusammengezogen wurden und davon wurde dann das kindergeld abgezogen da es ja einkommen ist so und nun wird aber wohngeld 171€(hart4mietanteil :252€] uvg 272€( hartz4regelsatz 322€) und kindergeld 204€zusammen gerechnet und somit ist doch klar das sie überscuss dann hat wenn alle drei zusammengezogen werden vorher wurden ja nur 2 zusammengezogen und dann kindergeld abgezogen…ist das so richtig das dass so gerechnet wird und das mir das dann abgezogen wird?
vielen lieben dank schonma im voraus
Meine Tochter bezieht Hartz4 und hat einen Minijob auf 450 Euro Basis.Jeden Monat bringt sie ihre Abrechnung zum Amt. Bis jetzt klappte das alles auch sehr gut, doch jetzt sagte man ihr ,es gäbe eine neue Regelung bei der Berechnung.Heisst, man sammelt ein halbes Jahr ihre Lohnbescheinigungen und rechnet dann aus .Fiktiv wird ihr Lohn aber jeden Monat abgezogen.Sie lebt eigentlich mit viel weniger Geld ,als ihr zustehen würde.Meine Frage, ist es rechtens ,das das Amt mit ihr so verfahren kann.Es gab auch schon mehrere Beschwerden von einigen anderen Betroffenden, die aber nicht weiter verfolgt wurden.
Meine Tochter bezieht Hartz4 und hat einen Minijob auf 450 Euro Basis.Jeden Monat bringt sie ihre Abrechnung zum Amt. Bis jetzt klappte das alles auch sehr gut, doch jetzt sagte man ihr ,es gäbe eine neue Regelung bei der Berechnung.Heisst, man sammelt ein halbes Jahr ihre Lohnbescheinigungen und rechnet dann aus .Fiktiv wird ihr Lohn aber jeden Monat abgezogen.Sie lebt eigentlich mit viel weniger Geld ,als ihr zustehen würde.Meine Frage, ist es rechtens ,das das Amt mit ihr so verfahren kann.Es gab auch schon mehrere Beschwerden von einigen anderen Betroffenden, die aber nicht weiter verfolgt wurden.
Wenn man auf dem Land wohnt und weite Anfahrtswege hat und täglich nur z.B.. 2 Stunden arbeiten darf, funktioniert das Modell nicht, insbesondere wenn man ein Auto hat, das pro km teuer ist, also z.B. einen alten Kleintransporter.
Geht dieser dann kaputt oder hat eine teure Reparatur ist auch kein Geld dafür da.
Der Gesetzgeber hat bei der Gesetzgebung wohl nur an die Leute gedacht, die in der Stadt wohnen und kurze Wege haben, die sie auch noch mit dem ÖNPV zurücklegen können.
Hallo,
ich bin 21 Jahre alt und wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern, die Hartz 4 Leistungen beziehen. Nun ich habe Minijob und mein der Freibetrag beträgt 140 Euro nur, weil sie davon ausgegangen, dass ich noch Kindergeld bekomme und haben 204 Euro mit angerechnet. Welche Anprüche habe ich da?
Vielen Dank im Voraus
Hallo ,
Ich bin 20 Jahre alt wohne ich mit meine Mutter ? wenn ich für 160 Euro im Monat arbeiten möchte , wir das Sozialgeld von mir Verringern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gehe einen Minijob den 01.07.20 nach 450 €basis. Ich habe aber noch eine überzalung von 300 € mir werden 30 % vom Lebensunterhalt abgezogen. Ich habe aber keine Miete für August zuzahlen da ich Guthaben von der Betriebskostenabrechnung habe. Ich kriege durch die Kürzung 220€, kriege ich dann zu meinem Gehalt 450 meinen Freibetrag?
Mfg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vom Februar 2022 bis August 2022 einen Minijob ausgeführt. Die ersten zwei Monate bekam ich noch etwas über dreihundert Euro, weshalb das Amt mir Pauschal 200€ Monatlich weniger zahlte. Ab April jedoch durfte ich nur noch drei bis vier Stunden in der Woche arbeiten und bekam dementsprechend ein Gehalt von Hundert bis Hundertfünfzig Euro. Mir fehlten also monatlich ca 50€ (aufwärts) um überhaupt auf den Bedarf zu kommen. Als ich den Minijob dann Aufgab weil mir abzüglich der Fahrtkosten Monatlich nur noch ca 20€ blieben aber 200 abgezogen wurden, bekam ich nach ausführlicher Diskussion und doppelter bis dreifacher Einsendung aller Unterlagen, Gerade so viel Geld zurück, das der Bedarf rückwirkend für 5 Monate gedeckt war, Von den 100€ zuverdienst plus 20% sah ich nichts. Auf Nachfrage, erklärte man mir, die Angelegenheit wäre erledigt. Was kann ich jetzt machen ich habe ein halbes Jahr für lau gearbeitet, während der Inflation alleinerziehend mit Kind noch mal hundert Euro unterm Bedarf gelebt. Gibt es echt keine Chance an meinen Verdienst zu kommen?
MfG
wann wird die nachzahlung berechnet und ausgezahlt wenn man jeden monat die lohnzettel schickt
Hallo,
Wie beläuft es sich, wenn ich als Freiberufler in meiner vorläufigen EKS 500 Euro als geschätzte monatliche Betriebseinnahme angebe, aber dann doch mehr, ca. 840 Euro monatlich einnehmen, aber trotzdem noch unter meinem Bedarf von 883 Euro monatlich bleiben würde. Müsste ich in diesem Fall eine Rückforderung zahlen?
Hallo,
Wie beläuft es sich, wenn ich als Freiberufler in meiner vorläufigen EKS 500 Euro als geschätzte monatliche Betriebseinnahme angebe, aber dann doch mehr, ca. 840 Euro monatlich einnehmen, aber trotzdem noch unter meinem Bedarf von 883 Euro (Bürgergeld) monatlich bleiben würde. Müsste ich in diesem Fall eine Rückforderung an das Jobcenter zahlen?