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Ist ein Minijob während des ALG-Bezugs erlaubt?

Ein Minijob ist nach Definition ein Mini-Job, das heißt es handelt sich entweder um eine sehr kurzfristige oder eine gering entlohnte Beschäftigung. Bis zu 450 Euro monatlich dürfen Sie hier verdienen. Besondere Regelungen gelten, wenn Sie soziale Leistungen in Form von Arbeitslosengeld I oder II erhalten. Worauf Sie achten müssen, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

Das Wichtigste zum Minijob kurz und knapp zusammengefasst

  1. Minijob bezeichnet eine kurzfristige oder eine gering entlohnte Tätigkeit. Es wird hier auch von 450-Euro-Jobs oder geringfügigen Beschäftigungen gesprochen. Jeder Minijob muss angemeldet werden.
  2. Bei geringfügigen Minijobs gilt eine Jahreseinkommensgrenze von 5400 Euro, bei kurzfristigen Minijobs eine zeitliche Befristung von maximal drei Monaten (70 Arbeitstagen) im Jahr.
  3. Bei Bezug von ALG I dürfen Sie mit einem Minijob bis zu 165 € anrechnungsfrei hinzuverdienen, bei Hartz-4-Bezug gilt ein Freibetrag von 100 €.
Bei einem Minijob dürfen Sie 450 Euro verdienen oder nur drei Monate im Jahr arbeiten.

Bei einem Minijob dürfen Sie 450 Euro verdienen oder nur drei Monate im Jahr arbeiten.

Inhalt

  • 1 Voraussetzungen und Bedingungen von einem Minijob
    • 1.1 Minijob: Steuer und soziale Abgaben
    • 1.2 Wie hoch darf der Verdienst beim Minijob sein?
    • 1.3 Wer darf einen Minijob ausüben?
  • 2 Minijob bei ALG-Bezug – geht das?
    • 2.1 Minijob finden und dem Jobcenter melden
    • 2.2 Anrechnung eines 450-Euro-Jobs auf das Arbeitslosengeld

Voraussetzungen und Bedingungen von einem Minijob

Das Wichtigste beim Minijob ist die Anmeldung bei der Knappschaft. Jeden Minijob oder Arbeitsvertrag einer kurzfristigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale anmelden. Ein 450-Euro-Job, der vom Arbeitgeber nicht angemeldet wird, kann als Schwarzarbeit gelten.

Einen Minijob müssen Sie immer anmelden. Das übernimmt aber Ihr Arbeitgeber für Sie.

Einen Minijob müssen Sie immer anmelden. Das übernimmt aber Ihr Arbeitgeber für Sie.

Grundsätzlich wird zwischen 450-Euro-Jobs und kurzfristigen Minijobs unterschieden. 450-Euro-Jobs beziehen sich auf eine monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro (5400 Euro Jahreseinkommen). Kurzfristige Minijobs bezeichnen eine geringfügige Beschäftigung, bei der nicht mehr als drei Monate (insgesamt 70 Arbeitstage) im Jahr gearbeitet wird. Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.

Allgemein wird auch zwischen Minijobs im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt unterschieden. Haushaltsnahe Tätigkeiten, die geringfügig vergütet werden, haben gegenüber den gewerblichen Minijobs vor allem Steuervorteile. Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, müssen Sie diese als Beschäftigte ebenfalls anmelden. Die Anmeldung einer Haushaltshilfe im Privathaushalt kann einfach mit einem Haushaltsscheck erfolgen.

Ein Minijob bringt einige Vorteile. Beispielsweise können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht freistellen lassen. Außerdem müssen Sie in Ihrem Minijob keine Sozialversicherung zahlen.

Wer zu wenig arbeitet und verdient, um als Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigter zu gelten, aber zu viel verdient, um noch als Minijobber durchzugehen, der befindet sich in der Gleitzone. Midijob ist hier die richtige Bezeichnung. Das Arbeitsentgelt liegt in der Regel zwischen 451 und 850 €.

Minijob: Steuer und soziale Abgaben

Ihr Arbeitgeber darf den Minijob pauschal mit 2 Prozent versteuern.

Ihr Arbeitgeber darf den Minijob pauschal mit 2 Prozent versteuern.

Wie verhält es sich beim Minijob mit den Abgaben für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung? Wenn Sie Ihre Tätigkeit vor 2013 aufgenommen haben, ist Ihr Minijob weiterhin rentenversicherungsfrei. Nach den Änderungen, die 2013 gemacht wurden, fallen aber auch bei einem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung an. Von dieser können Sie sich auf Antrag freistellen lassen.

Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es fallen keine Beiträge für die Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an.

Ähnlich verhält es sich beim Thema Minijob und Krankenversicherung. In einem Minijob müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt bei einem 450-Euro-Job in Ihre Krankenversicherung ein. Er leistet hier einen Pauschalbetrag von 13 Prozent, Berechnungsgrundlage ist der Bruttoverdienst des Minijobbers.

Vorteile hat der Minijob auch für Arbeitgeber. Dieser darf jeden Minijob pauschal versteuern. Zwei Prozent beträgt die einheitliche Pauschalsteuer und beinhaltet Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Wie hoch darf der Verdienst beim Minijob sein?

Bei einem 450-Euro-Job können Sie sich von den Beiträgen zur Rente freistellen lassen.

Bei einem 450-Euro-Job können Sie sich von den Beiträgen zur Rente freistellen lassen.

Jeder Arbeitnehmer, der einen Minijob-Vertrag abschließt, darf selbst entscheiden, ob er sich von den Beiträgen zur Rentenversicherung freistellen lassen möchte. Dies geschieht auf Antrag und ist sicherlich einer der Vorteile vom Minijob.

Eine Freistellung bedeutet weniger Abgaben und damit beim Minijob einen besseren Verdienst. Trotzdem müssen Sie bei einem Minijob-Gehalt darauf achten, die monatliche Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Ein Minijob darf nur 450 Euro monatlich einbringen.

Natürlich hat nicht jeder 450-Euro-Job feste Arbeitszeiten. Es kommt vor, dass Sie in einem Monat mehr arbeiten und verdienen und dafür in anderen Monaten weniger. In solchen Fällen ist für den Minijob nicht der 450-Euro-Betrag relevant, sondern das Jahreseinkommen. Solange Sie insgesamt im Jahr die Entgeltgrenze von 5400 Euro nicht überschreiten, handelt es sich weiterhin um einen Minijob.

Außerdem wurde 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt und schrittweise flächendeckend umgesetzt. Das heißt, der Stundenlohn beträgt nun 8,84 Euro.

Im Übrigen darf jemand, der einem versicherungspflichtigen Hauptjob in Vollzeit nachgeht, nur einen Minijob haben. Mehrere 450-Euro-Jobs sind hier unzulässig.

Wer darf einen Minijob ausüben?

Der Minijob ist für Rentner ebenso eine Gelegenheit Geld hinzuzuverdienen, wie für Arbeitssuchende oder Studenten. Bei einem 450-Euro-Job in der Rente muss zum einen die Altersgrenze berücksichtigt werden, zum anderen die Jahreseinkommensgrenze von 5400 Euro für Minijobs.

Solange Senioren das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, müssen Sie diese Verdienstgrenze beachten. Nach Erreichen des Renteneintrittsalters – für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist das das 67. Lebensjahr – dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Anrechnung die Rente befürchten zu müssen. Gesonderte Regelungen gelten für Ruhestandsbeamte.

Treten Sie einen Minijob als Student an, sollten Sie sich über die Freibeträge bei Bafög-Bezug informieren.

Treten Sie einen Minijob als Student an, sollten Sie sich über die Freibeträge bei Bafög-Bezug informieren.

Ein Minijob für Schüler unterliegt keinen besonderen Regelungen. Hier gilt ebenso die Einkommensgrenze von 450 Euro bzw. die Befristung auf drei Monate (70 Arbeitstage). Zu beachten sind hier nur die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Studenten müssen ebenso wie Schüler keine besonderen Regelungen berücksichtigen für ihren Minijob. Als Student dürfen Sie wie jeder andere Minijobber bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Jeder Verdienst über diesen Betrag hinaus liegt nicht mehr im Rahmen des Minijobs. Nur wer Bafög erhält, sollte sich nach den Freibeträgen beim Bafög-Amt erkundigen.

Tatsächlich gibt es den einen oder anderen Minijob, der von Zuhause aus ausgeübt werden kann. Wer einen Minijob in Heimarbeit sucht, sollte aber darauf achten, an einen seriösen Arbeitgeber zu geraten. Im Arbeitsrecht gilt bei solchen Tätigkeiten das Heimarbeitsgesetz.

Es ist grundsätzlich möglich, zwei Minijobs auszuüben. Damit diese aber beide weiterhin als Minijob gelten, müssen Sie die Jahresverdienstgrenze im Auge behalten. Mit beiden Minijobs zusammen sollten Sie im Jahr nicht mehr als 5400 Euro verdienen.

Minijob bei ALG-Bezug – geht das?

Wie viel Sie bei ALG-Bezug durch einen 450-Euro-Job hinzuverdienen dürfen, ist im Gesetz verankert. § 11 b im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zeigt an, wie viel Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen, wenn Sie Grundsicherung (Hartz 4) erhalten. Bei Arbeitslosengeld 1 ist der § 155 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) relevant, der sich zur Anrechnung von Nebeneinkommen äußert.

Es ist nicht unüblich, dass das Jobcenter sogar zu einer geringfügigen oder kurzfristigen Tätigkeit anregt. Immer wieder wenden sich auch Unternehmen an das Jobcenter auf der Suche nach Aushilfskräften und Minijobbern. In diese Kategorie fallen auch Ein-Euro-Jobs.

Ein Minijob in Heimarbeit ist möglich. Hier gilt das Heimarbeitsgesetz.

Ein Minijob in Heimarbeit ist möglich. Hier gilt das Heimarbeitsgesetz.

Minijob finden und dem Jobcenter melden

Wer während der Arbeitssuche nicht völlig untätig sein möchte oder wem das Hartz 4 nicht ganz ausreicht, um alle Kosten zu decken, der darf sich auf Minijob-Suche begeben. Es spricht nichts dagegen, trotz ALG-Bezug auf 450-Euro-Basis einen Job auszuüben. Allerdings gelten hier einige Vorschriften.

Sobald Sie darüber nachdenken, einen Minijob zu suchen, sollten Sie dies mit dem Jobcenter besprechen. Hier wird Ihnen in der Regel auch geholfen einen 450-Euro-Job zu finden. Anmelden müssen Sie ihn beim Jobcenter auch, sobald Sie einen gefunden haben. Es ist wichtig, das Jobcenter rechtzeitig zu informieren, weil sonst Sperrfristen und Sanktionen drohen können.

Außerdem dürfen Sie nur eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche leisten. Diese Begrenzung hängt damit zusammen, dass Sie die eigentliche Arbeitssuche nicht aus den Augen verlieren sollen. Weniger als 15 Stunden wöchentlich dürfen Sie arbeiten. Ganz genau also 14 Stunden 59 Minuten.

Minijob: Der Verdienst bei Hartz-4-Bezug ist nur bis 100 Euro anrechnungsfrei.

Minijob: Der Verdienst bei Hartz-4-Bezug ist nur bis 100 Euro anrechnungsfrei.

Anrechnung eines 450-Euro-Jobs auf das Arbeitslosengeld

Jedes Einkommen, das Sie erhalten oder besitzen, muss bei ALG-Bezug, egal ob Hartz IV oder Arbeitslosengeld 1, dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Minijobs sind deshalb für ALG-Empfänger nicht unproblematisch.

Beim Verdienst aus dem Minijob gilt eine Grenze: Überschreiten Sie ein bestimmtes Einkommen, wird dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das bedeutet, der Betrag wird von den Leistungen, die Sie vom Jobcenter beziehen, abgezogen. Die Freibeträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie Hartz 4 oder ALG I beziehen. Berücksichtigt wird immer das Nettoeinkommen.

  • ALG II (Hartz 4): Sie dürfen bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.
  • ALG I: Sie dürfen bis zu 165 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.
In dem Freibetrag von 100 Euro bei Hartz-4-Bezug ist außerdem die Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro enthalten. Das bedeutet Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, Bürobedarf u.ä.

Bildnachweise: fotolia/Frank Täubel, fotolia/carballo, fotolia/skarie, fotolia/industrieblick, fotolia/Marco2811, depositphotos/AntonLozovoy

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