• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!

Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Das Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld-2-Empfängern nicht nur den Regelsatz, mit dem der Lebensunterhalt zu bestreiten ist, es übernimmt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Was passiert in diesem Zusammenhang, wenn es zu einer Nebenkostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug kommt?

Das Wichtigste zur Nebenkostenrückzahlung bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Wird eine Nebenkostenrückzahlung angerechnet?

Eine Nebenkostenerstattung wird bei Hartz-4-Bezug in der Regel gemäß § 22 Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) auf die ALG-2-Leistungen angerechnet.

Warum wird die Rückzahlung angerechnet?

Betroffene können eine Hartz-4-Nebenkostenrückzahlung nicht einfach einbehalten. Sie wird vom Jobcenter als Einkommen gewertet und mindert damit den Bedarf. Denn das Jobcenter zahlt in aller Regel die Kosten der Unterkunft und Heizung.

In welchen Fällen darf ich die Rückerstattung behalten?

Nur in Ausnahmefällen haben ALG-2-Empfänger einen Anspruch darauf, die Rückzahlung zu behalten. Dies ist etwa der Fall, wenn das Guthaben durch geliehenes Geld aufgebaut wurde oder Hartz-4-Empfänger einen Teil der Miete für die Wohnung selbst bezahlen.

Hartz 4 und Nebenkosten: Eine Rückerstattung wird meist auf die Leistungen angerechnet.
Hartz 4 und Nebenkosten: Eine Rückerstattung wird meist auf die Leistungen angerechnet.

Inhalt

  • Anrechnung von Guthaben: Nebenkostenrückzahlung gilt als Einkommen
  • Ausnahmefälle bezüglich der Anrechnung der Nebenkostenrückzahlung

Anrechnung von Guthaben: Nebenkostenrückzahlung gilt als Einkommen

Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II gilt bezüglich der Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug Folgendes:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Erhalten Hartz-4-Empfänger also eine Nebenkostenrückzahlung, wird diese in voller Höhe auf die ALG-2-Leistungen angerechnet. Dies geschieht im Monat nach der Gutschrift bzw. der Rückzahlung. Erhalten Sie also eine Rückerstattung bei den Nebenkosten, gibt es im nächsten Monat weniger Geld vom Jobcenter.

Anders als bei der Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug verhält es sich, wenn ALG-2-Empfänger Stromkosten zurückerstattet bekommen. Da Leistungsempfänger die Stromkosten für ihre Wohnung aus dem Regelsatz bezahlen müssen und diese Kosten nicht direkt vom Jobcenter übernommen werden, findet gemäß § 22 Abs. 3 SGB II keine Anrechnung statt.

Ausnahmefälle bezüglich der Anrechnung der Nebenkostenrückzahlung

Keine Anrechnung der Nebenkostenrückzahlung auf Hartz-4-Leistungen: In Ausnahmefällen ist dies der Fall.
Keine Anrechnung der Nebenkosten­rückzahlung auf Hartz-4-Leistungen: In Ausnahmefällen ist dies der Fall.

Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen eine Nebenkostenrückzahlung nicht auf Hartz-4-Leistungen angerechnet wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Betroffene das Guthaben bezüglich der Heizkosten durch geliehenes Geld aufgebaut oder er es aus dem Regelsatz angespart hat.

In einem Fall (Az.: Az.: L 13 AS 164/14) hatte eine Hartz-4-Empfängerin gegen die Anrechnung geklagt. Ihr wurde vom Jobcenter nur ein verminderter Betrag für die Heizkosten bewilligt, die vollen Heizkosten wurden also nicht übernommen. Das restliche Geld bezahlte sie in voller Höhe selbst. Möglich war ihr dies jedoch nur, da sie von einem Bekannten ein Darlehen erhielt. Als die Betroffene dann eine Nebenkostenrückzahlung erhielt, wollte das Jobcenter diese auf ihre Leistungen anrechnen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab der Klägerin Recht. Zwar sehe das SGB II grundsätzlich eine Anrechnung vor, jedoch sei wichtig zu beachten, dass ein Guthaben bei den Heizkosten dem Jobcenter nur dann zu Gute kommen sollte, wenn der Leistungsträger das Geld in erster Linie auch selbst bezahlt hat.
Die Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug hat schon einige Gerichte beschäftigt.
Die Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug hat schon einige Gerichte beschäftigt.

Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden, wenn der ALG-2-Empfänger Zuzahlungen für die Miete seiner Wohnung leistet – also das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt und der Betroffene einen Teil der Kosten selbst trägt.

In einem solchen Fall steht dem Hartz-4-Empfänger ein Betriebskostenguthaben in Höhe von den monatlichen Zuzahlungen mal zwölf Monate zu.

Wie verhält es sich im Gegensatz dazu bei einer Nachzahlung bezüglich der Nebenkosten? Müssen Sie das Geld selbst zahlen und es aus dem Regelsatz zusammensparen? In der Regel kommt das Jobcenter für die Nachzahlung auf, wenn die Kosten für die Wohnung als angemessen bewertet werden. Wird dem ALG-2-Empfänger jedoch ein verschwenderisches Verhalten nachgewiesen, so kann das Jobcenter die Nachzahlung verweigern.

Bildnachweise: fotolia.com/Daniel Jędzura, fotolia.com/Björn Wylezich, istockphoto.com/style-photographs

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!
4.05 5 59
Loading...

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Katja meint

    13. August 2018 um 18:43

    Hallo. Ich arbeite in Teilzeit und bekomme vom Jobcenter eine monatliche Aufstockung von 183 Euro. Wie sieht das in dem Fall mit der Nebenkostenrückzahlung aus?
    Mfg Katja

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 13:55

      Hallo Katja,

      wie im Ratgeber erläutert, kommt das darauf an, ob der Leistungsempfänger selbst ganz oder anteilig für die Kosten der Unterkunft und Heizung aufkommt. Je nach Einzelfall kann die Rückzahlung aber als angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Melanie meint

    28. September 2018 um 15:43

    Hallo,
    Ich habe im Jahr 2017 die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen. Heute (September 2018) kam die Nebenkostenabrechnung von 2017. Ich empfange inzwischen kein ALG mehr. Muss ich das Geld nun an das Jobcenter zurückzahlen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:50

      Hallo Melanie,

      warten Sie ab, ob eine Rückforderung kommt. In der Regel aber nicht, da es sich um Einkommen handelt, das Ihnen jetzt zukommt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Heidi O. meint

    1. Oktober 2018 um 10:12

    Hallo, ich lebe von Hartz4,mein Sohn wohnt noch bei mir und bezahlt Miete und Nebenkosten mit.Jetzt habe ich meine Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter geschickt auf dem ich Nebenkostenrückerstattung bekäme. Das Jobcenter mir aber 100% derNebenkostenrückzahlung einbehalten möchte. Letzte Woche habe ich einen Widerspruch geschrieben, da ich denke, dass meinem Sohn 50% der Nebenkostenrückerstattung zustehen. Was sagen Sie dazu?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      1. November 2018 um 17:03

      Hallo Maik,

      mit gemeinsamem Kind haben Sie in aller Regel keine Chance auf eine Bedarfsgemeinschaft. Ob Ihr Regelsatz allerdings gekürzt wird, hängt von Ihrem errechneten Bedarf ab. Warten Sie deshalb den Bescheid ab. In der Regel gilt: Nur, wenn errechnet wird, dass das Gehalt Ihrer Freundin ausreicht, um nicht nur ihre eigene, sondern auch einen Teil Ihrer Grundsicherung zu stemmen, haben Sie mit Kürzungen zu rechnen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Catharina meint

    16. Oktober 2018 um 22:04

    Hallo,
    ich bekomme seit September 2018 ergänzend zu meinem Elterngeld etwas AlG II. Im Oktober 2018 hat mir mein Vermieter ein Guthaben von einer Betriebskostenabrechnung von 2017 ausgezahlt. (Die Abrechnung kam im Juli 2018). Dieses Guthaben hat mir das Jobcenter in voller Höhe im Oktober angerechnet, obwohl ich zu dem Zeitpunkt aus dem das Guthaben stammt die Miete komplett selber gezahlt habe. Ist das rechtens???

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 10:43

      Hallo Catharina,

      dies ist in der Regel richtig, da das Guthaben Ihnen erst zur Zeit Ihres Leistungsbezugs als Einkommen zugute kommt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Katrin meint

    27. Oktober 2018 um 16:20

    Hallo,Ich arbeite Teilzeit und bekomme Aufstockung. Jetzt wurde mir mein Betriebskostenguthaben voll angerechnet. Obwohl das was ich vom Jobcenter aufgestockt bekomme noch nicht einmal für die Miete ausreicht.sind ca 2 Drittel der Miete.ist das rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. November 2018 um 15:16

      Hallo Katrin,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht beurteilen, ob dies rechtens ist. In der Regel kann Guthaben jedoch im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Petra meint

    7. November 2018 um 17:38

    Ich bin Aufstocker und bekomme 300 Euro vom Amt .Nun habe ich eine Rückzahlung meiner Nebenkosten bekommen von 720 Euro. Ich bezahle meine Miete aber selber von 635 Euro . Muss ich das dem Amt bezahlen?

    Antworten
    • Schneider meint

      20. Dezember 2018 um 16:47

      JA, musst Du leider,
      Selbst Guthaben aus einem Abrechnungszeitraum in dem Du Deine Wohnung aus eigenem Mitteln finanziert hat, nehmen Sie Dir ab.

      Antworten
  7. Dunja meint

    21. Dezember 2018 um 7:47

    Hallo. Ich habe eine rückzahlung für 2017 in höhe von ca 600 Euro erhalten. Jedoch hab ich im jahr 2017 von 01.-08. Krankengeld bekommen und dann alg1. Zusätzlich ab 11.2017 aufgestockt. Darf das amt mir nun all das geld nehmen?

    Antworten
  8. Paul meint

    1. Februar 2019 um 15:32

    Ich habe 2018 harz 4 bekommen. Ab 1’1. habe ich Arbeit. Kann ich meine Nebenkostenabrechnung von 2018 wo ich zahlen muss jetzt noch beim Amt einreichen?

    Antworten
  9. Maria meint

    27. Februar 2019 um 16:42

    Hallo
    Beziehe seit Januar 2019 hartz4. Habe 2018 ohne Amt gelebt, jetzt kam meine Nebenkosten Abrechnung mit Guthaben dard mir das Geld genommen werden?

    Antworten
    • Eva meint

      22. Mai 2019 um 23:30

      Hallo Maria,

      Ich habe derzeit das gleiche Problem. Bist du denn in deiner Sache schon weiter gekommen?

      Antworten
  10. Marina meint

    5. April 2019 um 13:04

    Hallo ich habe 2017 vom ALG2 gelebt. Seit Oktober 2018 bekomme ich nur ein Zuschuss. Darf das Arbeitsamt mir das Guthaben welches ich im Dezember 2018 bekommen habe voll anrechnen?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. April 2019 um 16:30

      Hallo Marina,

      einmalige Einkünfte können im Monat des Zuflusses angerechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Gabi meint

    30. April 2019 um 16:19

    Ich habe eine Frage habe heute vom Jobcenter Bescheid bekommen dass sie Nebenkosten die ich zuviel gezahlt bekommen habe vom Vermieter von 2016 bis heute insgesamt 900 € für diese drei Jahre jetzt zurückgefordert werden obwohl alle Abrechnungen pünktlich da waren ist das rechtens

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      9. Mai 2019 um 14:50

      Hallo Gabi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb Ihnen diese Frage nur ein Anwalt beantworten kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. Thomas meint

    14. Mai 2019 um 13:10

    Hallo,
    Bekomme seit Januar 2019 ALG1 und ab März 2019 Aufstockung,hab im April die Heizkostenabrechnung
    mit Guthaben in Höhe von 319 Euro bekommen,beim Jobcenter eine Veränderungsmiteilung gemacht,
    Kopie mit abgegeben.Dürfen die alles einbehalten von der Rückzahlung?
    ALG1: 695,40
    Aufstockung: 58,00
    Miete kalt: 200,00
    Nebenkosten:50,00
    Heizkosten:50,00
    Heizkosten neu an Mai:20,00
    Besten Dank für eure Bemühungen!
    MFG Thomas

    Antworten
  13. Parquet meint

    20. Mai 2019 um 17:00

    Hallo bekomme Aufstockung aber immer nur 6 Monate im Jahr da mir mein weihnachtsgeld angerechnet wird also aufgeteilt, nach den 6 Monaten muss ich einen neuen Antrag stellen und es wird Neu genehmigt oder nicht das ging bis 2018 September habe im März einen neuen gestellt wurde für April 2019 genehmigt aber dann wieder aufgehoben, habe jetzt Betriebskostenabrechnung bekommen 2018 können sie mir diese anrechnen?? Ich habe zwar Wiederspruch gegen den abgelehnten Bescheid eingelegt aber das läuft noch.

    Antworten
  14. Steffen meint

    27. Juni 2019 um 9:05

    Steffen
    Hallo ich habe BK-Guthaben von 2018 und dies wird mir sofort abgezogen und ich bekomme nur den Regelsatz obwohl ich bei Jobcenter angefragt habe ob sie diesen Betrag auf 12 Monate verteilen können Es ist unmöglich sie geben keine Antwort und außerdem sind betrifft es ja die Betriebskosten und somit müsste ja die Grundmiete weiter mit gezahlt werden.
    Wie verhält sich der Sachverhalt?

    Antworten
  15. Marc meint

    30. Juni 2019 um 10:23

    Guten Tag es geht um Folgendes habe von der Mark E 2018 130 Euro fürs gas nachgezählt bekommen wie läuft das Jetzt ab muss ich das dem Jobcenter jetzt komplett bezahlen oder kann ich das jetzt in raten abstottern?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      1. Juli 2019 um 14:30

      Hallo Marc,

      eine Ratenzahlung könnte möglich sein. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  16. Manuel meint

    3. Juli 2019 um 18:32

    Guten tag,
    Folgende Frage zu Betriebskostenabrechnung mit Guthaben.
    Ich beziehe ALG 2 vom Jobcenter.
    Mir wird folgende Miete übernomme:
    Grundmiete: 354,23€
    +Heizkosten: 56,23€
    +Nebenkosten:93,77€
    =504,23€

    Meine vollständige Miete beträgt aber monatlich 545,00€.
    Ich zahle also monatlich 40,77€ vom meinem Regelsatz dazu.
    Jetzt habe ich für 2018 ein Guthaben von 566,88€.
    Muss ich nun alles dem jobcenter zurückzahlen oder steht mir davon auch was zu?
    Schliesslich zahle ich ja 12×40,77€= 489,40€ jährlich dazu.
    Hoffe ihr könnt mir helfen.
    LG Manuel

    Antworten
  17. britta meint

    17. August 2019 um 13:42

    Hallo! Bei mir kommt das jetzt auszuzahlende betriebskostenguthaben aus dem kalenderjahr 2018, in dem ich monatlich 60 euro selbst zur Miete dazugezahlt habe. ( selbstständige Aufstockerin) Ab januar 19 übernimmt das JC jetzt die volle Warmmiete. Wie verhält es sich nun in so einem Fall? Und bezieht sich denn , falls ich etwas behalten darf, der Eigenanteil nicht auch anteilig auf Kaltmiete und Nebenkosten? Vielen Dank Vielen Dank für Eure Infos!

    Antworten
  18. Cat meint

    14. Oktober 2019 um 14:50

    Hallo,
    Ich habe von Januar bis August letzten Jahres meine Miete und Nebenkosten selber bezahlt. Seit September 2018 bin ich Aufstocker und das JC hat für diese vier Monate die vollen Kosten für Miete und Nebenkosten gezahlt. Jetzt bekomme ich eine Rückerstattung. Meine Frage, darf das JC jetzt alles einbehalten oder nur einen Anteil?

    Antworten
  19. Marianne B. meint

    21. Oktober 2019 um 18:29

    Hallo,
    Ich habe heute die Nebenkostenabrechnung von 2018 bekommen. Diese haben ich und mein Sohn selbst bezahlt.
    Erst ab 1. August 2019 bekomme ich zu meiner Erwerbsminderung die Grundsicherung dazu, weil ich jetzt alleine wohne.
    Kann nun das Sozialamt das Guthaben als Einkommen anrechnen und einbehalten?
    Wo kann ich diese Information dazu eindeutig nachlesen?
    LG
    Marianne

    Antworten
  20. uwe meint

    23. Oktober 2019 um 18:48

    hallo,ich verbrauche keine heizung,bei jeder ablesung sind meine 4 heizungen auf 0,ich spare und bei einer rückerstattung wird mir als belohnung fürs frieren auch noch das geld abgezogen,das finde ich ziemlich beschissen.

    Antworten
  21. Vanessa B. meint

    29. November 2019 um 21:14

    Hallo ich habe da mal eine Frage.
    Ich habe für das Jahr 2018 eine Gutschrift der Nebenkosten erhalten (160€ Gutschrift)
    In der Abrechnung geht hervor, das ich an den Heizkosten gespart habe.
    Das Amt hatte mir im Jahr 2018 von
    April-Dezember 85×9=765€ Heizkosten gezahlt.
    Januar-März 2018 hatte ich keine Leistungen vom Amt bekommen.
    Ich habe für das Jahr 2018
    761€ Heizkosten verbraucht
    Jetzt rechnet das Amt mir aus, für das Jahr 2018 hätten die mir 85×12=1020€ für Heizkosten gezahlt.
    Jetzt wollen die mir
    1020-761=259€ anrechnen
    Das können die doch nicht machen ???

    Antworten
  22. Kaehler meint

    1. Januar 2020 um 0:19

    Hallo, ich beziehe ALG 2 mein Mann bezieht eine Rente. Er bezieht kein ALG 2 ich bekomme anteilig weil seine Rente über dem Regelsatz liegt. Er Zahlt die Hälfte der Miete und Nebenkosten von seiner Rente der Anteil von mir wird vom Amt getragen.

    Ist es korrekt das bei der Betriebskostenrückerstattung die Hälfte bei ihm als Einkommen angerechnet wird und wir die ganze Summe an das Amt zurück Zahlen müssen. Das die Hälfte die sie auch gezahlt haben verstehe ich ja aber die Hälfte von meinem Mann der es von seiner Rente zahlt?

    Antworten
    • Gabriele M. meint

      29. Februar 2020 um 7:56

      hallo,
      bei uns ist es ebenso. Ich beziehe keine Leistungen, habe im vergangenen Jahr die Nebenkosten und einen Teil des Unterhalts für meinen Mann aus meiner Rente bestritten und soll jetzt die Erstattung ans Jobcenter zahlen. Also praktisch doppelt bezahlen, einmal im laufenden Jahr und nun nochmal ans Jobcenter. Da mein Mann ebenfalls eine kleine Rente bezieht, hat das Jobcenter die Nebenkosten nicht mal voll für meinen Mann getragen. Es ist für mich nicht einzusehen, warum die Erstattung nun voll als Einkommen angerechnet wird und voll zu erstatten ist.

      Antworten
  23. Renate meint

    2. Januar 2020 um 22:21

    Hallo ich bekomme Hatz 4 und lebe mit 4kindern zusammen
    Eine davon arbeitet und eine studiert. Beide zahlen Anteile a Miete und Nebenkosten mit. Nun bekam ich eine Erstattung von den Nebenkosten.darf ich das behalten?

    Antworten
  24. Sabine meint

    3. Januar 2020 um 17:14

    Gibt es Fristen für die Rückforderung durch das Jobcenter?

    Antworten
  25. K.,John meint

    9. Februar 2020 um 7:56

    Kann das Amt Betriebskosten Sprich ein Guthaben zurückverlangen welches vor eintritt in das
    Hartz 4 entstanden ist? In meinem Fall habe ich eine Abrechnung bekommen für 2018.
    Gezahlt wurde diese Dezember 2019 rückwirkend für 2018.
    durch meine Partnerin die ab August 2019 Hartz 4 bezieht kam nun eine Rückvorderung.
    Anzumerken ist das ich 2018 die miete vollkommen selbst gezahlt habe.

    Antworten
  26. Helga D. meint

    12. Februar 2020 um 8:34

    Hallo,
    Ich habe eine kleine Tochter und musste ins Krankenhaus. Für die Zeit musste ich eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung bezahlen ,weil ich keine Verwandten habe die sich um meine Tochter kümmern könnten.
    Weil ich nicht so viel Geld hätte,habe ich dafür die Betriebskostenrückzahlung genommen,leider übernimmt die Krankenkasse nur die Hälfte der Kosten. Jetzt fehlt das Geld für die Betriebskosten und ich weiss nicht was ich jetzt machen soll.

    LG Helga

    Antworten
  27. oliver meint

    2. April 2020 um 9:26

    hallo

    wir waren 3 jahre nicht im Bezug von ALG2. Nachdem wir jetzt nei im Leistungsbezug sind ab 11/2019 will das jobcenter das guthaben aus betriebskosten zu 100% einbehalten für zeiten wo wir nicht im leistungsbezug waren 11/2018 – 10/2019. zuvor hatten wir nur wohngeld und rente. haben wir nicht somit auch unsere betriebskosten selbst bezahlt und somit dürfte das jobcenter die betriebskosten nicht einbehalten. ist das so richtig ?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Bürgergeld
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2022 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht