Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Nebenkostenrückzahlung bei Hartz 4 zusammengefasst:

Wird eine Nebenkostenrückzahlung angerechnet?

Eine Nebenkostenerstattung wird bei Hartz-4-Bezug in der Regel gemäß § 22 Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) auf die ALG-2-Leistungen angerechnet.

Warum wird die Rückzahlung angerechnet?

Betroffene können eine Hartz-4-Nebenkostenrückzahlung nicht einfach einbehalten. Sie wird vom Jobcenter als Einkommen gewertet und mindert damit den Bedarf. Denn das Jobcenter zahlt in aller Regel die Kosten der Unterkunft und Heizung.

In welchen Fällen darf ich die Rückerstattung behalten?

Nur in Ausnahmefällen haben ALG-2-Empfänger einen Anspruch darauf, die Rückzahlung zu behalten. Dies ist etwa der Fall, wenn das Guthaben durch geliehenes Geld aufgebaut wurde oder Hartz-4-Empfänger einen Teil der Miete für die Wohnung selbst bezahlen.

Anrechnung von Guthaben: Nebenkostenrückzahlung gilt als Einkommen

Hartz 4 und Nebenkosten: Eine Rückerstattung wird meist auf die Leistungen angerechnet.
Hartz 4 und Nebenkosten: Eine Rückerstattung wird meist auf die Leistungen angerechnet.

Das Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld-2-Empfängern nicht nur den Regelsatz, mit dem der Lebensunterhalt zu bestreiten ist, es übernimmt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Was passiert in diesem Zusammenhang, wenn es zu einer Nebenkostenrückerstattung bei Hartz-4-Bezug kommt?

Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II gilt bezüglich der Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug Folgendes:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Erhalten Hartz-4-Empfänger also eine Nebenkostenrückzahlung, wird diese in voller Höhe auf die ALG-2-Leistungen angerechnet. Dies geschieht im Monat nach der Gutschrift bzw. der Rückzahlung. Erhalten Sie also eine Rückerstattung bei den Nebenkosten, gibt es im nächsten Monat weniger Geld vom Jobcenter.

Anders als bei der Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug verhält es sich, wenn ALG-2-Empfänger Stromkosten zurückerstattet bekommen. Da Leistungsempfänger die Stromkosten für ihre Wohnung aus dem Regelsatz bezahlen müssen und diese Kosten nicht direkt vom Jobcenter übernommen werden, findet gemäß § 22 Abs. 3 SGB II keine Anrechnung statt.

Ausnahmefälle bezüglich der Anrechnung der Nebenkostenrückzahlung

Keine Anrechnung der Nebenkosten­rückzahlung auf Hartz-4-Leistungen: In Ausnahmefällen ist dies der Fall.
Keine Anrechnung der Nebenkosten­rückzahlung auf Hartz-4-Leistungen: In Ausnahmefällen ist dies der Fall.

Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen eine Nebenkostenrückzahlung nicht auf Hartz-4-Leistungen angerechnet wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Betroffene das Guthaben bezüglich der Heizkosten durch geliehenes Geld aufgebaut oder er es aus dem Regelsatz angespart hat.

In einem Fall (Az.: Az.: L 13 AS 164/14) hatte eine Hartz-4-Empfängerin gegen die Anrechnung geklagt. Ihr wurde vom Jobcenter nur ein verminderter Betrag für die Heizkosten bewilligt, die vollen Heizkosten wurden also nicht übernommen. Das restliche Geld bezahlte sie in voller Höhe selbst. Möglich war ihr dies jedoch nur, da sie von einem Bekannten ein Darlehen erhielt. Als die Betroffene dann eine Nebenkostenrückzahlung erhielt, wollte das Jobcenter diese auf ihre Leistungen anrechnen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab der Klägerin Recht. Zwar sehe das SGB II grundsätzlich eine Anrechnung vor, jedoch sei wichtig zu beachten, dass ein Guthaben bei den Heizkosten dem Jobcenter nur dann zu Gute kommen sollte, wenn der Leistungsträger das Geld in erster Linie auch selbst bezahlt hat.
Die Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug hat schon einige Gerichte beschäftigt.
Die Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug hat schon einige Gerichte beschäftigt.

Gemäß eines weiteren Urteils (Az.: S 38 AS 588/10 ER) des Sozialgerichts Kiel darf eine Nebenkostenrückzahlung bei Hartz-4-Bezug außerdem nicht angerechnet werden, wenn der ALG-2-Empfänger Zuzahlungen für die Miete seiner Wohnung leistet – also das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt und der Betroffene einen Teil der Kosten selbst trägt.

In einem solchen Fall steht dem Hartz-4-Empfänger ein Betriebskostenguthaben in Höhe von den monatlichen Zuzahlungen mal zwölf Monate zu.

Wie verhält es sich im Gegensatz dazu bei einer Nachzahlung bezüglich der Nebenkosten? Müssen Sie das Geld selbst zahlen und es aus dem Regelsatz zusammensparen? In der Regel kommt das Jobcenter für die Nachzahlung auf, wenn die Kosten für die Wohnung als angemessen bewertet werden. Wird dem ALG-2-Empfänger jedoch ein verschwenderisches Verhalten nachgewiesen, so kann das Jobcenter die Nachzahlung verweigern.
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Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

10 Gedanken zu „Nebenkostenrückzahlung für Hartz-4-Empfänger – Das ist zu beachten!

  1. Ronald F.

    Hallo Team,
    ich bin Rentner (68) und bekomme die Miete vom Amt bezahlt.
    Jetzt habe ich für 2022 eine Rückzahlung der Betriebskosten erhalten die das Amt haben will weil diese Summe als Einkommen gilt. ABER ich darf doch eine bestimmte Summe dazuverdienen. Wieso bekomme ich dann nicht wenigstens einen Teil des Geldes? Ich spare und das Amt kassiert. Also lohnt sich das sparen für mich nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald F.

  2. Ramona B.

    Was hilft es, wenn ich Fragen stellen kann, aber keine fachlich kompetente Antwort erhalte?

  3. Alexandra P.

    Hallo die jahresendabrechnung Gas Gutschrift habe ich nicht erhalten. Das Guthaben ist bei den Stadtwerken geblieben da eine Rechnung offen war da das Amt einen Monat nicht gezahlt hatte. Dennoch zieht mir das Amt von meinem Regelsatz Geld ab und sagt das wäre richtig auch wenn ich das Geld nicht erhalten habe. Was soll ich jetzt machen

  4. Annett M.

    Hallo, habe die Nebenkosten für 2020 aus eigener Tasche bezahlt.Ab April 2021 beziehen wir Algll. Nun will das Jobcenter von uns das Nebenkostenguthaben von 2020 das im Mai 2021 von Vermieter überwiesen wurde von uns zurück weil es Einkommen sei ob wohl wir die Miete 2020 selber bezahlt haben.

    1. Jacqueline

      Genau daselbe Problem hab ich gerade auch. 2022 alles selber bezahlt und Jobcenter hält jetzt die Hände auf. Obwohl ich diesen Antrag nur gestellt hab, weil das Wohngeld solange dauert und ich von ALG1 nicht alles bezahlen kann. da jetzt aber Wohngeld abgelehnt wurde, sitze ich weiter im Bürgergeld drin und die wollen jetzt von mir fast 600€ aus der Nebenkostenabrechnung 2022 von mir. Habe bei beiden Widerspruch eingelegt, denn das sehe ich nicht ein.

  5. Beatrix

    Hallo und danke für Ihre Hilfe,
    wir bekommen seit März 2022 Harz 4 und nun kam die Nebenkosten Abrechnung für 2022(bin plötzlich alleinerziehende Mutter von vier Kindern).
    Die habe ich eingereicht.
    Nun ist es so das ich die Nebenkosten beim Vermieter aufstocke , was das Jobcenter auch berechnet hat.
    Also alles normal bis jetzt.
    Aber was ich nicht verstehe ist dass die die kompletten 12 Monate berechnen die ich zurück zahlen soll.
    Also auch Januar Februar wo wir noch keine Hilfe erhalten haben.
    Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens denn das Geld habe ich ja komplett aus eigener Tasche bezahlt.
    Meine Frage ist jetzt, ist das rechtens oder soll ich dagegen angehen?

    Liebe Grüße und Dankeschön

  6. Nicole L.

    Wir sind seit letztem Jahr Dezember raus aus dem Hilfebezug, im Laufe des Jahres hat unser Vermieter mehrfach entweder die Kaltmiete als auch die Nebenkosten aufgrund der gestiegenen Kosten angehoben. Die Kaltmiete wurde von der arge anerkannt und berücksichtigt. Nur bei den Nebenkosten kam Monate später ein Brief von der Arge, wir möchten jetzt bitte den Vermieter kontaktieren und er möge uns bitte eine Auflistung der gestiegenen Kosten nachweisen. Es betrifft insgesamt ca 40 Euro monatlich für Heizung (Gas) und der weiteren Nebenkosten. Auf Nachfrage bei der Arge wurde mir gesagt, ich müsse den Vermieter damit nicht belästigen, so dass ich ein Schreiben aufsetze und auf die gestiegenen Nebenkosten verzichte und dafür selbst aufkommen. Wir haben monatlich weniger Unterstützung erhalten als Miete und Nebenkosten von uns gezahlt wurden, da wir nur Aufstocker waren. Wenn wir in diesem Jahr die Abrechnung mit einem Guthaben für letztes Jahr bekommen, darf die Arge das Geld zurück fordern?

  7. Pingback: Vincom

  8. Marianne W.

    Ich bekomme aus Holland zu meiner Rente einen Sorgzuschlag um Pflege zu kaufen.es wird mir jetzt von meiner Grundsicherung abgezogen obwohl die holländisch Behörde es nicht als Einkommen ansieht.Könnten sie mir helfen?

  9. Hans Peter B.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie schreiben:
    Nur in Ausnahmefällen haben ALG-2-Empfänger einen Anspruch darauf, die Rückzahlung zu behalten. Dies ist etwa der Fall, wenn das Guthaben durch geliehenes Geld aufgebaut wurde oder Hartz-4-Empfänger einen Teil der Miete für die Wohnung selbst bezahlen.
    An anderer Stelle schreiben Sie dass das Bundessozialgericht keine Ausnahmen zulässt.
    Was stimmt nun.

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