SCHUFA: Bonitätsprüfung durch die private Wirtschaftsauskunftei

Das Wichtigste zur SCHUFA in Kürze

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA (oder „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) sammelt Daten über Unternehmen und Privatpersonen, um Auskunft über deren Kreditwürdigkeit geben zu können.

Welche Daten werden von der SCHUFA gesammelt, um die Bonität zu berechnen?

Dies sind vor allem Informationen über Geschäftsbeziehungen, aber auch Personendaten. Ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie an dieser Stelle.

Wann erfolgt die Löschung eines SCHUFA-Eintrags?

Dies hängt von der Art des Eintrags ab. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Fristen finden Sie hier.

SCHUFA – Der Riese unter den Auskunfteien

Worum handelt es sich bei der SCHUFA? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Worum handelt es sich bei der SCHUFA? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Ob ein Umzug in eine neue Wohnung ansteht, ein Kredit beantragt oder ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden soll – meistens wird dazu vom Unternehmen die SCHUFA abgefragt. Einen Kredit mit negativem SCHUFA-Eintrag erhalten Betroffene eher selten. Denn ist der Score-Wert niedrig, ist die Kreditwürdigkeit des Kunden laut SCHUFA nicht gegeben.

Aber was ist die SCHUFA eigentlich? Können Sie auch einen Kredit ohne Bonitätsprüfung erhalten? Ist ein Kredit ohne SCHUFA-Auskunft überhaupt seriös? Wie Sie die SCHUFA beantragen können und welche Dinge es zu beachten gibt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Worum handelt es sich bei der SCHUFA?

Ein Vertrag kann trotz negativer SCHUFA möglich sein. Es gelten die Vertragsrichtlinien.
Ein Vertrag kann trotz negativer SCHUFA möglich sein. Es gelten die Vertragsrichtlinien.

Bei der SCHUFA Holding AG handelt es sich um die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditwürdigkeit. Die privatwirtschaftliche deutsche Auskunftei hat ihren Geschäftssitz in Wiesbaden. Die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen.

Ziel der SCHUFA ist es, Vertragspartner mittels einer sogenannten SCHUFA-Auskunft vor Kreditausfällen zu schützen. Derzeit hat die SCHUFA rund 4.500 Vertragspartner. Dazu zählen u. a.:

  • zahlreiche Banken
  • Sparkassen
  • Kreditkarten- und Leasinggesellschaften
  • Einzel- und Versandhandel
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Gas-, Wasser- und Stromversorgungsbetriebe
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Unternehmen aus dem E-Commerce-Bereich
  • Inkasso-Unternehmen

Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?

Seit dem 1. April 2010 ist die Datenübermittlung der SCHUFA in § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Personenbezogene Daten dürfen dementsprechend nur über eine Forderung übermittelt werden, wenn diese durch ein Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel gemäß § 794 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegt.

Auch Forderungen, die in der Insolvenztabelle festgestellt wurden, Forderungen, die der Schuldner anerkannt hat oder wenn der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde. Grundsätzlich müssen zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die SCHUFA mindestens vier Wochen liegen.

Die eingestellten Daten werden nur teilweise von der SCHUFA selbst ermittelt. U. a. werden externe Systeme wie das der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) berücksichtigt. In der Regel liefern allerdings die Vertragspartner (z. B. Banken) die Daten über ihre Kunden an die SCHUFA. Dazu ist allerdings eine Einwilligung des Kunden nötig.
Online können Sie einen Kredit ohne vorherige SCHUFA-Auskunft abfragen.
Online können Sie einen Kredit ohne vorherige SCHUFA-Auskunft abfragen.

Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte organisiert die SCHUFA selbst. Neben dem Namen speichert die SCHUFA auch die Adresse (gegenwärtige und frühere), Geburtsdatum sowie Positiv- und Negativmerkmale der Kunden. Als Positivmerkmale zählen beispielsweise vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäftsbeziehungen.

Als Negativmerkmal registriert die SCHUFA nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die verspätete oder fehlende Kreditrate, überzogene Konten, nicht bezahlte Rechnungen usw. Folgende Daten können von der SCHUFA bei Einwilligung des Kunden gespeichert werden:

  • Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsname
  • aktuelle und frühere Anschriften
  • Kredit- und Leasingverträge
  • Eröffnung von Konten
  • Kreditkarten
  • Handyverträge
  • Kundenkonten beim Versandhandel
  • fällige, ausreichend gemahnte und nicht bestrittene Forderungen
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
  • Missbrauch von Konten und Kreditkarten nach Nutzungsverbot
  • Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
  • Privatinsolvenz
  • Konditionsanfragen
  • Anfragen nach Branche

Wann wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht?

Grundsätzlich werden die Daten bei der SCHUFA nur für eine bestimmte Zeit gespeichert. Anschließend lassen sich die SCHUFA-Einträge löschen bzw. werden von Mitarbeitern der SCHUFA gelöscht. Damit Ihre Bonität nach gewisser Zeit wiederhergestellt ist, gelten folgende Verjährungsfristen:

VerjährungsfristEintragungen
nach 12 MonatenAnfragen für Finanzprodukte
nach 3 Jahren- Abbezahlte Kredite
- Kreditkartenkonten
- Eidesstattliche Versicherungen
- Abweisungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse
- Versagung der Restschuldbefreiung
nach 3 Kalenderjahren- Informationen zu fälligen Forderungen (4 Jahre, wenn die Angelegenheit nicht geregelt ist)
- Erteilung der Restschuldbefreiung
- Aufhebung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
nach 6 KalenderjahrenEröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
nach 10 JahrenAnkündigung einer Restschuldbefreiung

Sollte die entsprechende Frist bereits abgelaufen sein und der Eintrag ist noch immer vorhanden, können Sie den SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Daten, die sich auf Kundenkonten, wie beispielsweise ein Girokonto oder ein Telekommunikationskonto beziehen, werden direkt nach der Auflösung des Kontos gelöscht.

Sie können veraltete und falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen.
Sie können veraltete und falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen.

Seit einigen Jahren bietet die SCHUFA eine Ausnahmeregelung für kleine Forderungen an. Folgende Punkte müssen vorliegen:

  • Meldung der Forderung nach dem 1. Juli 2012
  • Betrag der Forderung ist weniger als 2000 Euro
  • Begleichung der Forderung innerhalb von sechs Wochen
  • kein Vollstreckungsbescheid

Bei einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis kann der Eintrag in die SCHUFA schon früher gelöscht werden. Dazu müssen Betroffene eine Kopie des Löschbescheids per Einschreiben mit Rückschein vom Schuldner an die SCHUFA senden.

Sollten in Ihrer SCHUFA falsche oder veraltete Daten stehen, können Sie diese löschen lassen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Geschäftsstelle oder an den Verbraucherservice. Weiterhin sollten Sie sich an den Vertragspartner wenden, der den Eintrag in der SCHUFA getätigt hat.

Wie funktioniert der SCHUFA-Score?

Die SCHUFA bietet einen Basisscore für Vertragspartner an. Der Wert liegt zwischen 1 und 100 und wird dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet. Dieser Wert soll die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers darstellen. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher einen Kredit ohne positiven SCHUFA-Eintrag bekommt.

Bei einer SCHUFA-Abfrage ist der Score-Wert laut Angaben der SCHUFA vom Zweck abhängig. Das bedeutet im Klartext, dass eine Versicherung einen anderen Score erhält als der Mobilfunkanbieter. In den Basisscore gehen u. a. die Anzahl der Wohnungswechsel sowie die Anzahl der Bankkonten ein.

Wie genau der Wert zustande kommt, ist und bleibt vorerst Betriebsgeheimnis der SCHUFA. Der Score wird laut SCHUFA alle drei Monate berechnet. Er ist in Prozent angegeben. Hohe Werte sind dementsprechend positiver zu bewerten als niedrige Werte. Bei 100 % handelt es sich um einen rein theoretischen Wert.
Eine Kreditkarte erhalten Sie trotz negativer SCHUFA meistens nur in Ausnahmefällen.
Eine Kreditkarte erhalten Sie trotz negativer SCHUFA meistens nur in Ausnahmefällen.

Laut einer Studie der SCHUFA aus dem Jahr 2017 zahlten 2016 97,8 Prozent der Deutschen ihre Ratenkredite pünktlich zurück. Dabei handelt es sich um das beste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Außerdem ergab sich, dass die Kunden immer häufiger Kreditangebote der Banken vergleichen.

Dieses Ergebnis bezieht die SCHUFA aus den Kreditanfragen. Diese haben sich von 3,4 Millionen auf insgesamt 22,9 Millionen erhöht. Einen Kredit trotz negativem SCHUFA-Eintrag zu bekommen, gestaltet sich in Deutschland als schwierig.

2016 verzeichnete die SCHUFA besonders im Nord-Osten Deutschlands und im westlichen Nordrhein-Westfalen bei über 9,5 % der über 18-Jährigen mindestens ein hartes oder weiches Negativmerkmal. In Bayern und Baden-Württemberg waren nur rund 5 bis 6,5 % der Einwohner davon betroffen.

Wie Sie eine kostenlose SCHUFA-Auskunft online bekommen

Damit Sie Ihre Daten einsehen können, die in der SCHUFA gespeichert wurden, haben Sie die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen. Auf der Homepage der SCHUFA werden Ihnen allerdings vor allem kostenpflichtige Pakete angeboten. Dabei handelt es sich in der Regel um mehrere Auskünfte jährlich.

Diese Produkte sind für 3,95 bis 6,95 Euro monatlich zu erwerben. Sie bieten vor allem eine Online-Übersicht über die Daten, die von Ihnen bei der SCHUFA gespeichert sind. Sie haben also die Möglichkeit, falsche Daten unmittelbar nach deren Eintragung zu melden und löschen zu lassen. Über neue Daten werden Sie per SMS oder E-Mail informiert.

Außerdem kann eine schriftliche Bonitätsauskunft bei der SCHUFA beantragt werden. Diese können Sie sowohl online als auch telefonisch oder schriftlich bestellen. Die Kosten liegen bei 29,95 Euro und Sie erhalten zwei Dokumente. Dabei handelt es sich um eine beweiskräftige Auskunft für Dritte und eine umfangreiche Auskunft für Ihre Unterlagen. Aber gibt’s die SCHUFA auch kostenlos?

Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Mensch das Recht auf eine Auskunft über die bei einem Unternehmen über sich selbst gespeicherten Daten. Außerdem haben Sie das Recht, die über sich gespeicherten Daten korrigieren zu lassen. Daher hat jede Person die Möglichkeit, jährlich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu erhalten.

Einen Antrag auf eine kostenlose SCHUFA können Sie online einreichen. Klicken Sie auf „Auskünfte“ und scrollen Sie anschließend bis nach ganz unten zu „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dort klicken Sie wiederum aus „Mehr Infos & Bestellung“.

Ein Girokonto trotz negativer SCHUFA kann in Form des Basiskontos abgeschlossen werden.
Ein Girokonto trotz negativer SCHUFA kann in Form des Basiskontos abgeschlossen werden.

Anschließend wird Ihnen in einer Tabelle erneut ein kostenpflichtiges mit dem kostenlosen Produkt gegenübergestellt. Wählen Sie auch hier die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ aus und klicken Sie auf „jetzt bestellen“. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, das Formular in verschiedenen Sprachen herunterzuladen.

Das Formular füllen Sie aus und legen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei. Anschließend können Sie die Dokumente per Post an die SCHUFA verschicken. Beachten Sie allerdings, dass es mehrere Wochen dauern kann bis Sie Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft per Post erhalten.

Erhalten Sie einen Kredit trotz negativer SCHUFA?

Grundsätzlich reicht schon eine vergessene Rechnung aus, um einen negativen SCHUFA-Eintrag zu bekommen. Auch bei einem Kredit trotz Hartz 4 ist es nicht so einfach, von der Bank die gewünschte Summe zu erhalten. Aber können Sie auch einen Kredit mit negativer SCHUFA erhalten?

Ja, das ist durchaus möglich. Online bieten verschiedene Kreditinstitute auch Kredite an, für die keine positive SCHUFA vonnöten ist. Meistens muss allerdings mindestens eine mittlere Bonität vorliegen. Aber sind diese Kredite auch seriös?

Um einen seriösen Kreditvermittler zu finden, sollten Sie in jedem Fall die Angebote im Internet vergleichen und ggf. auch Rezensionen zu den einzelnen Vermittlern durchlesen. Bei den meisten Kreditvermittlern gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen, bevor Sie den Kredit überhaupt erhalten.

Teilweise werden im Internet auch Kredite gänzlich ohne SCHUFA-Auskunft angeboten. Diese verfügen allerdings häufig über einen sehr hohen Zinssatz. Überprüfen Sie daher unbedingt die Höhe der Zinsen und achten Sie darauf, dass Sie keine Vorkosten leisten müssen.

Ein Konto ohne SCHUFA-Bonitätsprüfung erhalten

Die meisten Verbraucher bekommen ziemlich einfach und unproblematisch ein Girokonto bei der Bank. Das liegt daran, dass das finanzielle Risiko im Vergleich zum Kredit deutlich geringer ist. Trotz möglichem Dispo und zugehöriger Kreditkarte ist das Maß der Verschuldung gering.

Aber auch die Eröffnung eines Kontos kann sich bei einer negativen SCHUFA als schwierig gestalten. Viele Banken gewähren Verbrauchern kein Girokonto ohne eine SCHUFA-Auskunft. Wie kommen Sie als Verbraucher also an ein Konto, wenn Sie eine negative SCHUFA aufweisen?

Grundsätzlich schafft auch hier das Internet Abhilfe. Verschiedene Anbieter gewähren Ihnen ein Girokonto, ohne dass eine SCHUFA-Auskunft nötig ist. Verbraucherschützer warnen allerdings vor ausländischen Anbietern. Häufig müssen Verbraucher mit überhöhten Gebühren rechnen.

SCHUFAfreie Kredite erhalten Sie vor allem im Internet. Ein Vergleich lohnt sich.
SCHUFAfreie Kredite erhalten Sie vor allem im Internet. Ein Vergleich lohnt sich.

Achten Sie zudem auch auf die Einrichtungskosten bei der Kontoeröffnung sowie auf monatliche Kontoführungsgebühren. Meistens werden beleglose Buchungen bei einem Girokonto ohne SCHUFA-Auskunft zusätzlich berechnet.

Grundsätzlich steht jedem deutschen Bürger ein sogenanntes Basiskonto zu. Dabei handelt es sich um ein SCHUFAfreies Konto. Dieses kann nur im Guthaben verwendet werden. Ein Dispokredit sowie eine Überziehung des Kontos sind daher nicht möglich.

Allerdings ist die Flexibilität dadurch meistens eingeschränkt. An EC-Terminals im Einzelhandel kann oftmals nicht mit der Karte gezahlt werden. Die Abhebung des Geldes vom Automaten ist hingegen problemlos möglich.

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SCHUFA: Bonitätsprüfung durch die private Wirtschaftsauskunftei
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „SCHUFA: Bonitätsprüfung durch die private Wirtschaftsauskunftei

  1. hille

    Hallo!
    ich möchte von frierichroda nach norderstedt ziehen.ich beziehe AlG2! habe keine eigene wohnung in thüringen und auch keine möbel.wie muss ich mich verhalten? Bekomme ich unterstüzung vom jobcenter norderstedt ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hille,

      es ist ratsam zunächst mit dem aktuellen Jobcenter in Kontakt zu treten und anschließend im künftigen Jobcenter nachzufragen. Dort wird Ihnen gesagt, was zu tun ist und welche Schritte Sie beachten müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Marlis F.

    Ich bin seit Januar in einer Sozialen Einrichtung für Obdachlose . Musste meine Wohnung verlassen und habe nur das nötigste mitgenommen. Leider habe ich noch keine Wohnung gefunden. Kann ich auch ein Antrag auf Kleidergeld stellen.?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marlis,

      wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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