Nullrunde für alle Empfänger von Bürgergeld: Auch im kommenden Jahr wird es keine Erhöhung des Regelsatzes geben. Eine entsprechende Verordnung wurde heute durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss diese noch billigen. Das gilt als Formsache.
Bürgergeld-Erhöhung im kommenden Jahr bleibt wie erwartet aus

Was in den letzten Tagen bereits vermutet wurde, ist heute durch das Bundeskabinett beschlossen worden: Es gibt keine Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2026. Der Grund dafür ist die Inflation, welche zuletzt geringer ausfiel.
Durch den gesetzlichen Berechnungsmechanismus, der die Höhe der Regelsätze ermittelt, wäre eigentlich eine Bürgergeld-Kürzung auf 557 Euro im Monat angebracht gewesen. Allerdings greift eine Schutzklausel, sodass die Regelsätze auf dem Niveau des Vorjahres bleiben.
Zudem wird auch immer wieder eine Reform des Bürgergelds diskutiert. Auch Sanktionen sollen wieder mehr in den Fokus rücken. Ziel sei es, für viele Beziehende die Arbeitslosigkeit durch spezifische Angebote und Weiterbildungen zu beenden.
Gut zu wissen: Auch die Bürgergeld-Sanktionen stehen häufig im Fokus der Diskussionen. Eine stärkere Bestrafung von Pflichtverletzungen wird dabei immer wieder aus verschiedenen politischen Lagern gefordert. Bis dato gab es aber auch diesbezüglich noch keine konkreten Verordnungen oder Gesetzesänderungen.
Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze für 2026?
Die Bürgergeld-Regelsätze werden in einzelne Bedarfsgruppen, welche die Lebensumstände und das Alter berücksichtigen, unterteilt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die monatliche Leistung für Bürgergeld-Empfänger aktuell und somit auch für das Jahr 2026 ausfällt:
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2025/2026 (in €) | |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 |
Zusätzlich zum Regelsatz werden bei Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft übernommen. Das bedeutet, dass das Jobcenter sowohl für die Miete als auch die Heizkosten aufkommt. Allerdings müssen diese angemessen sein.
Diesbezüglich gibt es für jede Stadt und Kommune einzelne Richtwerte, welche sich nach dem örtlichen Mietspiegel errechnen. Daher liegt die Mietobergrenze bei Bürgergeld-Bezug in München zum Beispiel deutlich höher als etwa in Leipzig. Umzüge müssen außerdem stets mit dem Jobcenter abgestimmt bzw. von diesem genehmigt werden.