Bürgergeld und Weiterbildung: Was zahlt das Jobcenter?

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum von Arbeitslosen sicherstellen. Ziel ist es, die Betroffenen in eine neue Arbeit zu bringen. Dazu können auch Aus- und Weiterbildungen durch das Jobcenter gefördert werden. Seit dem 1. Juli 2023 können Empfänger von Bürgergeld ein Weiterbildungsgeld erhalten. Wie hoch die Prämie ist und welche Weiterbildungen dafür in Frage kommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Weiterbildung bei Bürgergeld-Bezug

Wer bekommt Weiterbildungsgeld vom Jobcenter?

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Empfänger von Bürgergeld, die eine Weiterbildung machen, welche zu einem Berufsabschluss führt, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Dieses wird nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Wann haben Sie Anspruch auf den Bürgergeldbonus?

Es gibt nicht nur das Weiterbildungsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Auch ein Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat ist möglich. Diese können Sie vom Jobcenter erhalten, wenn Sie an Weiterbildungen, die mindestens acht Wochen dauern und nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, teilnehmen.

Wie lange unterstützt das Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug eine Weiterbildung?

Für Bezieher von Bürgergeld-Leistungen kann die Förderung einer Weiterbildung nun über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Für Harz-4-Beziehende sind es maximal zwei Jahre gewesen.

Weiterbildungsgeld bei Bürgergeld-Bezug

Gibt es bei Bezug von Bürgergeld einen Bonus für eine Weiterbildung?
Gibt es bei Bezug von Bürgergeld einen Bonus für eine Weiterbildung?

Durch die Einführung des Bürgergeldes sollte der Fokus der Jobcenter noch stärker darauf liegen, die Menschen bei der Suche nach einer (neuen) Arbeitsstelle zu unterstützen. Mit dem zweiten Teil der Reform zur Änderung der Sozialleistungen, wurden auch neue Regelungen für Aus- und Weiterbildungen eingeführt.

Ziel war es, diese für Leistungsempfänger attraktiver zu gestalten. So gibt es seit Juli 2023 für Empfänger von Bürgergeld ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Um dieses erhalten zu können, muss es sich um eine Weiterbildung handeln, die zu einem Berufsabschluss führt.  

Wichtig: Zudem ist es möglich, dass Sie eine Weiterbildungsprämie als Bürgergeld-Empfänger erhalten. Diese gibt es in einigen Fällen für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Wie können Bürgergeld-Empfänger das Weiterbildungsgeld beantragen?

Erhalten Sie Bürgergeld und eine Weiterbildung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern, so wird Ihnen das Jobcenter dabei helfen, diese auch antreten zu können. Der Sachbearbeiter ist also stets über Weiterbildungen, an welchen Sie teilnehmen, informiert.

Das hat den Vorteil, dass Sie das Weiterbildungsgeld nicht gesondert beantragen müssen. Es wird automatisch monatlich vom Jobcenter an Sie ausgezahlt und auch nicht auf die Leistungen aus dem Regelsatz angerechnet.

Bürgergeldbonus: Wann haben Sie Anspruch darauf?

Sie erhalten zusätzliches Geld, wenn Sie als Empfänger von Bürgergeld eine Weiterbildung machen.
Sie erhalten zusätzliches Geld, wenn Sie als Empfänger von Bürgergeld eine Weiterbildung machen.

Neben der Prämie, die ein Empfänger von Bürgergeld, welcher eine Weiterbildung macht, erhält, gibt es auch einen sogenannten Weiterbildungsbonus bei Bürgergeld-Bezug. Die Sonderzahlung beträgt 75 Euro pro Monat. Um diese erhalten zu können, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Weiterbildung dauert mindestens acht Wochen
  • Die Weiterbildung zielt nicht auf einen Berufsabschluss ab (sonst hätten Sie ja einen Anspruch auf das Weiterbildungsgeld)

Eine gesonderte Beantragung ist auch bei dieser Leistung nicht notwendig, der Bonus wird vom Jobcenter automatisch an Sie ausbezahlt.

Gut zu wissen: Ein solcher Bürgergeldbonus kann kommt auch für junge Leistungsempfänger in Betracht, welche an berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Welche Maßnahmen dabei genau gefördert werden, sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter vorab klären.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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