Durch die Einführung vom Bürgergeld zu Beginn des Jahres 2023 soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende reformiert und verbessert werden. In diesem Zug steigt auch der monatliche Regelsatz, welcher Bürgergeld-Empfängern der einzelnen Bedarfsstufen zusteht. In welcher Höhe die Leistung vom Jobcenter vorgesehen ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zum Bürgergeld-Regelsatz
Alleinstehende Leistungsempfänger haben einen Anspruch auf einen Bürgergeld-Regelsatz von 502 Euro pro Monat. Wie hoch der Regelbedarf für Bedarfsgemeinschaften und Kinder ausfällt, entnehmen Sie unserer Auflistung.
Nein. Die Kosten der Unterkunft werden bei der Berechnung vom Bürgergeld-Regelsatz für Kinder und Erwachsene nicht berücksichtigt. Miete, Heiz- und Nebenkosten werden vom Jobcenter separat übernommen, sofern diese angemessen sind bzw. die Beziehenden sich noch in der Karenzzeit befinden.
Der Bürgergeld-Regelsatz setzt sich aus unterschiedlichen Bedarfen zusammen. So umfasst die Leistung beispielsweise Kosten für Nahrungsmittel, Strom oder Bekleidung. Hier können Sie nachlesen, welche weiteren Posten Berücksichtigung finden.
Mit Ablauf des Jahres 2022 endete auch das Sanktionsmoratorium. Das bedeutet, dass Leistungsempfänger bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen wieder sanktioniert werden können. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Bürgergeld-Regelsatz für einen Monat um zehn Prozent gekürzt.
Inhalt
Überblick: Regelsatz beim Bürgergeld
Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro |
Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 Euro |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 Euro |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 Euro |
Kinder (6-13 Jahre) | 348 Euro |
Kinder (0-5 Jahre) | 318 Euro |
Wie hoch ist der Regelsatz beim Bürgergeld?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll das Existenzminimum garantieren. Wer keine Arbeit, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und das Rentenalter noch nicht erreicht hat, der kann Bürgergeld beantragen, sofern eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Wird diese anerkannt, gewährt das Jobcenter einen monatlichen Bürgergeld-Regelsatz. Wie hoch dieser ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, zu welcher Bedarfsgruppe Sie gehören. Nachfolgend ein Überblick:
- Alleinstehende, Alleinerziehende: 502 Euro
- Volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft: 451 Euro
- Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern: 402 Euro
- Jugendliche (14-17 Jahre): 420 Euro
- Kinder (6-13 Jahre): 348 Euro
- Kinder (0-5 Jahre): 318 Euro
Wichtig: Haben Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen, welches den Freibetrag überschreitet, so wird dieses auf die Leistungen angerechnet. Das kann dazu führen, dass der Bürgergeld-Regelsatz entsprechend gemindert wird.
Bürgergeld-Regelsatz: Zusammensetzung der einzelnen Posten

Wie bereits erwähnt, dient der Bürgergeld-Regelsatz dazu, die täglichen Bedarfe zu decken. Dabei gibt es unterschiedliche Ausgaben, die berücksichtigt werden, wenn die Höhe vom Regelbedarf festgelegt wird. Das sind zum Beispiel die Bereiche:
- Getränke und Nahrung
- Unterhaltung, Freizeit und Kultur
- Telekommunikation und Post
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnen, Strom und Wohninstandhaltung
- Innenausstattung und Haushaltsgeräte
- Mobilität
- Gesundheitspflege
- Bildung
Nicht berücksichtigt wird bei der Berechnung vom Bürgergeld-Regelsatz hingegen die Miete. Diese übernimmt das Jobcenter zusammen mit den Ausgaben fürs Heizen als Kosten der Unterkunft. Dafür muss die Miete allerdings angemessen sein.
Gut zu wissen: Einige Leistungsempfänger haben neben dem beim Bürgergeld gewährten Regelsatz auch einen Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche monatliche Zahlung, die zum Beispiel Alleinerziehenden zusteht.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz, wenn Sanktionen ausgesprochen werden?
Durch das Bürgergeld sollen Arbeitsuchende gezielt gefördert und qualifiziert werden. Dafür ist allerdings auch eine gewisse Mitarbeit der Leistungsempfänger vonnöten. Daher können Sanktionen ausgesprochen werden, wenn es zu Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen kommt.
Ist dies der Fall, wird der Bürgergeld-Regelsatz über einen gewissen Zeitraum gekürzt. Folgende Sanktionen sind bei den einzelnen Pflichtverletzungen im Rahmen des Bürgergeld-Bezugs vorgesehen:
- Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrgenommen): Bürgergeld-Regelsatz wird für einen Monat um zehn Prozent gekürzt.
- Erste Pflichtverletzung: Bürgergeld-Regelsatz wird für einen Monat um zehn Prozent gekürzt.
- Zweite Pflichtverletzung: Bürgergeld-Regelsatz wird für zwei Monate um zwanzig Prozent gekürzt.
- Dritte und weitere Pflichtverletzungen: Bürgergeld-Regelsatz wird für drei Monate um dreißig Prozent gekürzt.