Personen, die Hartz 4 (auch bekannt als ALG 2) beziehen wollen, müssen beim zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen. Zusätzlich dazu ist es unter Umständen erforderlich, Anlagen auszufüllen. Eine dieser Anlagen ist das Formular EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Das Einkommen einer Person darf für einen Anspruch auf Hartz 4 eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Das Wichtigste zur Anlage EKS kurz und knapp zusammengefasst
Die Anlage EKS ist ein Teil des Antrags auf Hartz 4.
In das EKS-Formular sind Angaben zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit einzutragen.
Die Angaben in der Anlage EKS sind durch Nachweise zu belegen. Mehr zu den Nachweisen hier.

Inhalt
Was ist in der Anlage EKS einzutragen?

Wer im Hauptantrag ankreuzt, dass er Einkommen erzielt, hat die Anlage EK auszufüllen. Handelt es sich um Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, muss er zusätzlich dazu noch die Anlage EKS beim Jobcenter einreichen.
In der EKS-Anlage ist unter anderem Folgendes einzutragen:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.)
- eventuell persönliche Daten einer weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft, welche eine selbständige Tätigkeit ausübt
- Daten zu der selbständigen Tätigkeit (z. B. Gewerbeart, Beginn der Tätigkeit, Betriebsstätte, Rechtsform des Unternehmens)
- Angaben zu eventuell vorhandenem Personal
- Informationen über eventuell empfangene Zuschüsse bzw. Beihilfen (Zuschüsse bzw. Beihilfen können z. B. Einstiegsgeld, Gründungszuschuss oder Subventionen für Landwirtschaftsbetriebe sein.)
- Daten zu eventuell aufgenommenen Darlehen
- Angaben zu Betriebsräumen
- Zahlen zu Betriebseinnahmen, Wareneinkauf, Kraftfahrzeugkosten, Reisekosten etc.
Außerdem hat der Antragsteller anzukreuzen, ob es sich in der für das Jobcenter bestimmten Anlage EKS um vorläufige oder abschließende Angaben handelt. Was ist damit gemeint? Stellt der selbständig Tätige zum ersten Mal einen Antrag auf Hartz 4, hat er “vorläufig” anzukreuzen. In diesem Fall genügt es, wenn er nur eine Anlage EKS dem Antrag beilegt.
Sollte der Hilfebedürftige jedoch bereits Hartz 4 beziehen, hat er zwei Exemplare der Anlage abzugeben. In einem davon ist “vorläufig” anzukreuzen und Angaben für den in der Zukunft liegenden Zeitraum der Bewilligung zu machen. Im anderen Exemplar hat der Antragsteller “abschließend” anzugeben und Informationen zum vergangenen Bewilligungszeitraum einzutragen.
Welche Nachweise gehören zur Anlage EKS?

Neben dem Hauptantrag und den Anlagen sind in der Regel auch bestimmte Nachweise zu erbringen. Dies ist bei der Anlage EKS notwendig, falls der Antragsteller Zuschüsse oder Beihilfen erhalten hat. Ebenfalls erforderlich sind Belege, sollten Beihilfen bzw. Zuschüsse beantragt worden sein.
Des Weiteren sind Nachweise vonnöten, wenn angegeben wird, dass die selbständige Tätigkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Außerdem müssen sämtliche aufgeführten Ausgaben belegt werden. Das Jobcenter prüft die Zahlen zu den Betriebseinnahmen bzw. – ausgaben.
Zu Betriebseinnahmen zählen sämtliche Einnahmen, die durch selbständige Erwerbstätigkeit erzielt werden und die tatsächlich innerhalb des Bewilligungszeitraums zufließen. In Bezug auf die Betriebsausgaben werden keine Abschreibungen bzw. andere pauschale Abzüge berücksichtigt. Die Mehrwertsteuer zählt zu den Betriebseinnahmen, die Vorsteuer zu den Betriebsausgaben.
Wo bekommen Antragsteller die Anlage EKS?
Es ist möglich, direkt im Jobcenter die nötigen Formulare wie die EKS-Anlage zu erhalten. Alternativ kann die Anlage EKS auch online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Bildnachweise: istockphoto.com/Brilt, fotolia.com/lichtmeister, fotolia.com/Halfpoint
heinz.b. meint
Der Link zur Seite der Arbeitsagentur führt nicht zum Vordruck Anlage EKS
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Heinz,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Link führt zu allen Formularen zur Beantragung von ALG 2, unter anderem ist dort auch die Anlage EKS zu finden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Robertos meint
Ja, nur dass die PDF schon seit mindestens 12 Monaten nicht downloadbar ist…..schade, dass ich die PDF hier nicht finden kann….
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Robertos,
die PDF ist unter dem oben angegebenen Link nun abrufbar.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Günter meint
ich kann nur den bisherigen usern beipflichten: die EKS 2017 ist nicht (!!!) downloadbar. Zur Verfügung wird eine ausfüllbare PDF 2013 -Datei gestellt.
Selbst bei der Arbeitsagentur für Arbeit ist seit längerer Zeit die EKS nicht downloadbar. Unfassbar.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Günter,
das ist das aktuellste Formular, das wir verlinken können. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter, um diesbezüglich weitere Auskünfte zu erhalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Clara meint
Das Formular ist veraltet, von 2013. Man benötigt einen speziellen Reader, den man kostenlos herunterladen kann für das jeweils aktuelle Formular. Hat man den nicht auf dem Rechner, zeigt das Formular Fehler an.
MfG
Clara
Josef S. meint
Obwohl das Jobcenter mit Papier bisher nicht sparte, muß es derzeit wohl Beschaffungsprobleme
damit haben, da ich verlangte Vordrucke nicht mehr zugesandt bekomme, sondern mir diese
im Web suchen und selbst ausdrucken muß.
Aber bei der Höhe meines Regelsatzes ist das alles kein Problem ( Mitwirkungspflicht ).
Unverschämtheit.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Josef S.,
normalerweise stellt das Jobcenter Computer und Drucker am jeweiligen Standort zur Verfügung, an denen Sie die benötigten Dokumente ausdrucken können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Christoph meint
In der Liste auf den Link des EKS mit rechter Maustaste Ziel speichrn unter, dann klappts
Petra meint
hallo,
ich habe eine frage zu der anlage eks:
mit welchen beträgen bekomme ich den “Gewinn (A abzüglich B)”!!! zusammen:
habe ich es so richtig gemacht?
A) Summe der Betriebseinnahmen (A1-A7) mit DEN 19% Ust Betrag zusammen??
B) MINUS der Summe (die sich aus den 2 Summen ergeben):
– von der “Zwischensumme (B1-B7) “PLUS” der Summe (B1-B18) die beiden zusammen rechnen
und diese Summe von oben 1 abziehen????
Würde mich über eine Antwort freuen.
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Petra,
wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare haben, sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache halten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Gabriele meint
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema EKS.
Sind die Fahrkosten (z.B. Monatskarte) erforderlich?
Ich bezahle 27,50 Euro pro Monat durch Berlinpass.
Sollte ich die öffentliche Verkersmittel obligatorisch anzeigen?
Vielen Dank!
Oberhuber meint
(off topic)
Hallo, sehr geehrtes Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org,
ich wollte Ihnen schreiben, dass der Leiter des Jobcenter Starnberg mich fertig machen möchte.
Das Jobcenter hat etwas zu verbergen.
Es hat damit zu tun, dass ich einmal in psychiatrischer Behandlung war.
Das gibt natürlich keiner gerne zu!
Bei mir wurde auch keine Krankheit festgestellt- im Gegenteil, die extrem renommierte Klinik gab danach zu, dass ich nur eine psychische Störung hatte und sagte immer, ich solle wiederkommen, wenn die wieder auftritt. Sie haben auch die Eingangsuntersuchung weggelassen. Um die Krankenhausrechnung einzukassieren, hat das MPI MUC dann möglicherweise eine “Fantasieerkrankung” genannt. Das war meistens während des mehrmonatigen Aufenthaltes eine tatsächlich psychiatrische Erkrankung, die einen stationären Aufenthalt auh gerechtfertigt hätte (freiwillig blieb ich nicht… ich hatte über Probelme beim Berufseinstieg gejammert und wurde dann nicht entlassen. Ich war neu in der Stadt und kannte keinen Anwalt, der auch zu teuer war).
Aber jetzt kenne ich einen enorm renommierten Anwalt, der den Versuch des Jobcenter Starnberg vor ein paar Jahren, mich wegen Gemeingefährlichkeit einliefern zu lassen, abwehrte! Das ist klasse- besonders, weil moich das Jobcenter Starnberg immer noch als gemeingefährlich bezeichnete – kürzlich laut im ganzen Jobcenter- wo Anders vielleicht nicht- da fann nur als psychiatrisch erkrankt. Soweit mein Erfahrungsbericht: immer für einen guten Anwalt sorgen, wenn einem so etwas passiert! Dass das teuer ist, ist das Problem dabei. Das Geld fehlrt mir beruflich, und so bleibe ich Kunde (ich wollte schon zwei Mal weg ziehen, aber das Jobcenter holte mich beide Male zurück…). Einmal davon hatte ich ein Studium angefangen.
Nicht verzweifeln, wenn Jemand das macht, sondern einen Anwalt einschalten- das war natürlich nicht das ganze Jobcenter, sondern eine Angestellte damals, und das ist jetzt peinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Oberhuber
Bobby meint
Hallo,
Wie soll man die EKS Anlage als Selbständiger neugründen ausfüllen wenn man kein Einkommen/Ausgaben hat ?