Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, werden finanziell unterstützt. Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – besser bekannt als Hartz 4. Diese Unterstützung erhalten Personen jedoch nicht automatisch. Erfahren Sie hier alles zum Arbeitslosengeld-2-Antrag.
Das Wichtigste zum Hartz-4-Antrag zusammengefasst:
Den Hartz-4-Antrag stellen Sie persönlich beim Jobcenter, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie den Hartz-4-Antrag beim Jobcenter ausfüllen müssen.
Nein. Sie müssen nach Ablauf eines Jahres einen Weiterbewilligungsantrag stellen, sofern Sie weiterhin auf Hartz-4-Leistungen angewiesen sind.

Wichtige Informationen zum Hartz-4-Antrag:
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Inhalt
So stellen Sie einen Antrag auf Hartz-4-Leistungen

Den Arbeitslosengeld-2-Antrag müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen. Hierbei handelt es sich um die Einrichtung, in deren Bezirk Sie gemeldet sind bzw. wo Sie sich gewöhnlich aufhalten. Sie können die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf ALG 2 direkt dort abholen. In der Regel wird in einem Zuge ein Termin für die Arbeitsvermittlung festgelegt.
Denken Sie daran, den Hartz-4-Antrag rechtzeitig zu stellen. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass das Arbeitslosengeld 2 nicht rückwirkend erbracht werden kann. Für die Tage vor der Antragsstellung erhalten Sie also in der Regel keine finanzielle Unterstützung.
Wie müssen Sie den Hartz-4-Antrag ausfüllen?
Sie müssen für alle Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, einen ALG-2-Antrag stellen. Leben Sie gemeinsam mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie nicht für jeden Einzelnen einen Antrag ausfüllen. Es ist jedoch nötig, dass zusätzlich zum Hauptantrag die Anlage WEP (Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft) eingereicht wird.
Besonders umfangreich ist der sechsseitige Hauptantrag mit dem Titel „Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“. In diesem müssen Sie unter anderem Angaben zum Wohnort und Familienstand sowie zu den Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen. Des Weiteren ist im Hartz-4-Antrag zu vermerken, ob Sie Einkommen erzielen und über Vermögen verfügen.

Mit dem Hauptantrag ist es in der Regel jedoch nicht getan. Nicht nur der Regelsatz wird ausbezahlt, in der Regel übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Miete und Heizung der Bedarfsgemeinschaft. Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie zusätzlich zum Hartz-4-Antrag die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung) einreichen. Unter anderem gibt es noch die folgenden Anlagen:
- Anlage KI – Kinder
- Anlage EK – Einkommenserklärung
- Anlage EKS – Erklärung zum Einkommen Selbstständiger
- Anlage VM – Vermögen
- Anlage VE – Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Anlage MEB – Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Wissen Sie nicht genau, welche Anlagen Sie beim Antrag auf Hartz IV ausfüllen müssen, können Sie sich an einen Sachbearbeiter im Jobcenter wenden.
Den Folgeantrag dürfen Hartz-4-Empfänger nicht vergessen
Leistungen der Grundsicherung werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Bleiben Sie weiterhin hilfebedürftig, müssen Sie einen Hartz-4-Folgeantrag stellen. Dieser ist jedoch weniger umfangreich als der erste Hartz-4-Antrag.
Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag nicht, erhalten Sie bzw Ihre Bedarfsgemeinschaft auch kein Arbeitslosengeld II mehr. Denken Sie also rechtzeitig daran, die nötigen Unterlagen auszufüllen und beim Jobcenter abzugeben.
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Zomorodi meint
Ich möchte eine Beschwerde bei einem Anwalt einreichen und sie gegen die Person der Frau die meiner Sachbearbeiter bei jobcenter ist, aus folgenden Gründen einreichen: 1. Diese Frau, während dieser zwei Jahre, mit den falschen Entscheidungen, die mir jetzt gemacht werden, ist meine Zeit, meine Zukunft, sowie das Budget Die Regierung, die von der Regierung als mein Flüchtling und für die richtige Erziehung und Ausbildung angesehen wurde, ist bisher geheilt worden. Während sie hat mich immer wieder ein Flüchtling aus als Ausländer, die Flüchtlinge von Recht und Steuern haben beleidigt, als sie ihnen Leben gibt, und sie sagte, so habe ich Entscheidungen zu treffen, die sie für mich getan hat und der einzige Weg zu laufen.!!
Während dieser zwei Jahre habe ich nur nach einem Karrierekurs gefragt, dass die mit einem Gutscheinbildung möglich ist, für den ich mehr als 3,4 Umschulung beantragt habe, die alle vom Umschulung abgelehnt wurden, und es ist interessant, dass der letzte Grund Sie ist in meinem Alter, um meine Ausbildung zu verweigern, die in den letzten zwei Jahren 36 erreicht hat.Ich bitte sie um Ihren hilfen brauche
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Zomorodi,
Sie können unter Umständen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem kostenlos eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Jan meint
Hallo,
was macht ein Mensch in Berlin, der nichts als einen Ausweis und eine Steuernummer (wegen vorheriger Selbständigkeit) hat? Bisher wurde dieser aus dem ursprünglichen Wohnort abgemeldet und somit in die Obdachlosigkeit entlassen, dann zwischen den Ämtern hin- und hergeschickt. Anträge auf Unterstützung wurden bislang nicht angenommen, mit dem Hinweis, man sei nicht zuständig oder die erforderlichen Nachweise fehlten. Nachweise kann dieser Mensch nicht liefern, weil aufgrund einer Hausdurchsuchung sämtliche Unterlagen verloren gegangen sind. Andere Unterlagen, z.B. Kontoauszüge, sind kostspielig, die betroffene Person ist aber mittellos und findet nur hie und da Obdach. Was tun?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Jan,
die Person sollte sich dringend an eine Wohnungslosenhilfe oder Wohnhilfe wenden. Diese kann bei verschiedenen Problemen weiterhelfen. Auch eine Sozialberatungsstelle in der Region kann weiterhelfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Jan meint
Hallo, Teammitglied,
zunächst danke für die Antwort (Ich nehme an „Wohlhilfe“ sollte „Wohnhilfe“ heißen?).
Leider führt die uns aber nicht weiter. Angeblich hat besagte Person all das schon versucht und ist überall abgeblitzt. Der Andrang in Berlin ist groß, die Mehrheit der Ratsuchenden sind anscheinend Geflüchtete oder Osteuropäer. Wer also in diese Kategorie nicht fällt und daher eine nicht so leicht zu lösende Gemengelage hat, wird möglicherweise wirklich nur weiterverschoben. Ich versuche die Stelle zu finden, die ich zusammen mit dieser Person angehen kann. Das heißt, eine Stelle, die uns nicht nur ein Antragsformular in die Hand drückt und dann die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Der Knackpunkt scheinen ja die fehlenden Nachweise zu sein und somit scheitert der Antragsweg von vornherein. Ist das also die Rechtslage, dass jemand, der solche Nachweise naturgemäß nicht liefern kann, dann ganz offiziell auf der Straße vegetieren darf?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Jan,
leider ist uns eine weiterführende Beratung nicht möglich. Wir hoffen allerdings, dass Sie fündig werden und würden uns freuen, wenn Sie eine etwaige Lösung hier teilen würden, damit unter Umständen auch andere Ratsuchende davon profitieren können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Anne meint
Es geht um den Antrag auf ALG.2. Vom Jobcenter würde uns gesagt, dass man ihn definitiv nur persönlich in besagtem Termingespräch abgeben kann. Nun ist der Antragsteller zwischenzeitlich ins Krankenhaus gekommen und nicht transportfähig. Das Jobcenter will aber keinen schriftlichen Antrag annehmen. Ist das rechtlich zulässig?
Löser meint
Ich habe schon seit Februar einen Antrag alg4 gestellt und noch keinen Bescheid erhalten was kann ich tun.
Klaus meint
Bei uns liegt der Antragsteller im Koma, kann den Antrag also nicht selbst unterschreiben. Darf dann ein Verwandter mit Generalvollmacht den Antrag stellen?
Michael meint
War heute beim JobCenter. Bei der Stelle zum Erstantrag. Dauerte nicht mal 10 Minuten, warum man allerdings mit nur 3 Leite vor einem über eine 2 Stunden warten muss ist mir ein Rätsel.
Dann bekam ich keinen Antrag mit, sondern sollte ganz woanders hinfahren, zur Antragshilfe. Dort angekommen sagt man mir ich wäre zu spät, obwohl die mich dort angemeldet haben und ich gleich mit dem Auto dort hingefahren bin. Einen Antrag gab man mir nicht mit, der wurde quasi verweigert, mit der Begründung : „Das man mir aufschreiben müsste, was ich dann vorzulegen hätte. So was hab ich noch nie gehört. Soll morgen noch mal hin oder später, nur um mir einen Antrag abzuholen, den ich mir hier bei uns eigentlich gar nicht abholen kann, somit bin ich quasi dazu genötigt den Antrag mit jemanden zusammen auszufüllen.
Ist das normal?
Das kann doch nicht sein wozu war ich den bei der Anmeldestelle im Gespräch ?
Ist das so überhaupt rechtens ?
MfG
Michael
Daniel H. meint
Hallo!
Ich bin seit April diesen Jahres Arbeitslos, seit Juli verheiratet und habe im August eine Umschulung begonnen.
Aufgrund meiner Heirat und die dadurch geänderten Steuerklassen (Ich war Steuerklasse I, nun Steuerklasse V) wurde mir vom eh schon geringen Arbeitslosengeld extra 150€ abgezogen. Nun da ich viele Fixkosten habe (Auto, Miete, usw.) war es schon vor diesem negativen Bescheid eh schon schwierig, durch das Leben zu kommen. Meine Frau verdient nicht schlecht mit der neuen Steuerklasse III, aber sie kann auch nicht alles auffangen von mir.
Ist es denn möglich, trotz dem Gehalt meiner Frau, eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes zu beantragen mit zusätzlichen Hartz IV?
Monika meint
Hallo, mein Vater hat einen Antrag auf ALG II gestellt vor über zwei Monaten. Bisher hat er keinen Bescheid erhalten. Wenn er anruft um Nachzufragen sagt die Sachbearbeiterin ständig sein Fall sei kompliziert weil er eine Lebensversicherung abgeschlossen hat….sie müsste das mit ihrem Chef klären und würde zurück rufen. Leider klärt sich da nichts und zurück gerufen wird er auch nicht. Was kann er tun um den Vorgang zu beschleunigen? Er kann seine Miete mittlerweile nicht mehr zahlen und sich nicht mal Essen kaufen. Ich bin für jeden Rat dankbar.