Das Wichtigste zu Hartz 4 und BAföG kurz und knapp zusammengefasst
Nein, BAföG und Hartz 4 schließen sich grundsätzlich aus. Ersteres ist dem Arbeitslosengeld 2 vorrangig.
Das Beziehen von Hartz 4 ist für Studenten ohne BAföG-Anspruch nicht vorgesehen.
Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, BAföG und Arbeitslosengeld 2 gleichzeitig zu erhalten. Mehr dazu hier.
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Als Hartz-4-Empfänger BAföG beziehen, geht das?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) soll eine Chancengleichheit für eine gute Bildung schaffen. Schüler und Studenten können die Zahlungen in Anspruch nehmen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Aber können Sie neben BAföG auch Hartz 4 beziehen? Findet BAföG im Sozialgesetzbuch (SGB) Berücksichtigung?
Was ist BAföG eigentlich?
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind eine Form der Sozialleistung, welche junge Menschen in Anspruch nehmen können, um eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Hier erfahren Sie mehr zum BAföG während der Ausbildung.
Durch monatliche Zahlungen soll gewährleistet werden, dass der betreffende Schüler oder Student den Lebensunterhalt bestreiten und sich somit voll und ganz auf die Ausbildung konzentrieren kann. Hier wird also im Bildungssektor eine Chancengleichheit geschaffen, von der Kinder einkommensschwacher Menschen profitieren sollen. Es handelt sich dabei allerdings um ein Darlehen, welches teilweise zurückgezahlt werden muss.
Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So besteht eine Altersgrenze von 45 Jahren und nicht jede Ausbildung ist auch förderungswürdig. Für die Berechnung der monatlichen BAföG-Zahlung spielt das Einkommen (auch das der Eltern) eine zentrale Rolle.
BAföG und Hartz 4: Konkurrierende Leistungen

Studenten- bzw. Schüler-BAföG und Hartz 4 sind zwei Sozialleistungen, welche grundsätzlich miteinander konkurrieren.
Da es sich bei der Ausbildungsförderung um eine vorrangige Leistung handelt, können Hartz 4 und BAföG nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf welche wir im weiteren Verlauf des Textes eingehen werden.
Der Ausschluss einer gemeinsamen Auszahlung von BAföG und Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft oder an Einzelpersonen ergibt sich aus § 7 Absatz 5 SGB II:
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. […]
Der zeitgleiche Bezug von Hartz 4 und BAföG wird im SGB II also ausgeschlossen. Darüber hinaus muss eine BAföG-Rückzahlung bei Hartz-4-Bezug nicht erfolgen, da sich beide Leistungen ausschließen.
Wann zahlt das Jobcenter trotz BAföG-Anspruch?
Hartz 4 für Studenten ohne BAföG-Anspruch ist ebenso ausgeschlossen, da die Ausbildung in diesem Fall durch das Einkommen der Eltern finanziert werden kann. Doch wie fast überall gibt es auch hier Ausnahmen von dieser Regel.
Diese werden in Bezug auf BAföG und Hartz 4 in § 7 Absatz 6 SGB II beschrieben. Sie gelten
- für Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und bei
- Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt liegt, sie verheiratet sind oder sie mit eigenen Kindern in einem Haushalt leben.
Der Bezug von ALG II für Studenten ohne BAföG-Anspruch ist ausgeschlossen, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass entweder die Eltern für die Ausbildung aufkommen oder Vermögenswerte vorhanden sind, mit deren Hilfe die Bildung selbst finanziert werden kann.