Unter Grundsicherung ist eine Leistung zu verstehen, welche im Rahmen des Sozialrechts die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleisten soll. Es gibt diese Leistung in Deutschland, aber auch in der Mehrzahl der anderen europäischen Länder. Ihre historischen Wurzeln hat die Grundsicherung in der Armenfürsorge.

Das Wichtigste zum Thema „Grundsicherung“ kurz und knapp zusammengefasst:
Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern und wird vom Staat auf Grundlage des Sozialrechts ausgezahlt.
Es gibt eine Grundsicherung für Arbeitsuchende und eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter.
Inhalt
Wer bekommt Grundsicherung?
Wer erhält nun eine Grundsicherung? Zunächst ist es wichtig, zu wissen, dass es zwei Formen der Grundsicherung gibt:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4 und Sozialgeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Teil der Sozialhilfe)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wann bekommt man als Arbeitsuchender Grundsicherung? Die gesetzliche Regelung zur Grundsicherung, die als Hartz 4 bekannt ist, findet sich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). In § 7 Absatz 1 SGB II ist definiert, wann ein Anspruch auf diese Sozialleistung besteht:

- Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
- erwerbsfähig
- hilfebedürftig
- gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland
Hartz 4 ist eine Grundsicherung, die nur Personen erhalten können, die sämtliche genannten Voraussetzungen erfüllen. Allerdings gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, eine weitere Form der Grundsicherung, das Sozialgeld, zu beziehen. In § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II heißt es:
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung bei Hartz 4?
ALG 2, auch als Hartz 4 bekannt, umfasst in der Regel Leistungen für folgende Bedarfe:
- Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuell vorhandene Mehrbedarfe
Die Höhe der Leistungen der Grundsicherung bei Hartz 4 und beim Sozialgeld richtet sich in Bezug auf den Regelbedarf hauptsächlich nach dem Alter:

- Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 409 Euro Regelbedarf.
- Volljährige Personen, die in einer Partnerschaft leben, erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf.
- Volljährige Personen unter 25 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf.
- Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 311 Euro Regelbedarf.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 291 Euro Regelbedarf.
- Kinder unter sechs Jahren erhalten 237 Euro Regelbedarf.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung definiert. Gemäß § 19 Absatz 2 haben folgende Personen Anspruch darauf:

- Altersgrenze (Renteneintrittsalter) ist erreicht und Hilfebedürftigkeit liegt vor oder
- Volljährigkeit ist erreicht und eine dauerhafte volle Erwerbsminderung sowie Hilfebedürftigkeit liegt vor
Diese Grundsicherung nach SGB XII umfasst den Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Vorsorge- und Zusatzbeiträge. Darüber hinaus können noch Mehrbedarfe hinzukommen. Die Höhe der Leistungen wird von vorhandenem Einkommen beeinflusst, wie z. B. von der Rente.
Wo ist Grundsicherung zu beantragen?
Um Grundsicherung zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Der Grundsicherungsantrag für Hartz 4 ist im zuständigen Jobcenter einzureichen. Dabei handelt es sich um das Jobcenter, welches sich in dem Bezirk befindet, in welchem der Antragsteller gemeldet ist.
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Uli meint
Bei dem Rechner wird für den Antragsteller nicht 409 sondern 368 Euro Regelbedarf. anusgegeben. Kann es sein, dass da ein Fehler vorliegt? Dann soltet Ihr das einmal korrigieren.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Uli,
meinen Sie den Rechner auf https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-rechner/? Sofern Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird der Regelsatz für Paare ausgegeben. Der aktuelle Regelsatz für Paare liegt bei 374 Euro und der für Alleinstehende bei 416 Euro. Wir kümmern uns intern um die Anpassung des Rechners.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Thomas meint
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Norbert meint
Frage: Bis 31.12.2018 ALG I Bezug, danach arbeitssuchend, verheiratet, geb. Juli 1954, keine Ansprüche auf Hartz iV, wie sieht es dann mit der ges. KV aus? gibt es Rentenpunkte?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Norbert,
in Einzelfällen können wir leider keine verbindliche Auskunft geben. Es besteht die Möglichkeit Grundsicherung im Alter zu beantragen. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle, ob es Alternativen gibt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Jörg meint
Ich bin seit dem 1.6.2015 voll Erwerbsunfähig und beziehe die Rente. Da diese nach Abzug der Rente nicht mehr zum Leben reicht muss ich Aufstocken. Vorher bekam ich Grundsicherung, da ich laut Ärztlichen Gutachten nicht einmal mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Da meine Rente höher ist als die Miete , muss ich laut Amt diese selber bezahlen. Das Guthaben bei den jährlichen Nebenkostenabrechnungen muss ich dem Amt komplett zurück zahlen. Begründung sie würden die Miete bezahlen. Das da eine Differenz von über 1000.-€ steht welche das Amt nicht übernimmt, wäre meine Frage jetzt.
Muss ich wirklich alles zurück zahlen oder muss es nicht verrechnet werden. Bei zurück Zahlungen wird der Lebensunterhalt gekürzt aber nicht die Mietzahlungen vom Amt, laut deren Aussagen.
Laut Logik wird jedem Aufstocker die Miete vom Amt bezahlt und zwar komplett. Obwohl der Aufstockungsbetrag wesentlich geringer ist und bei Renten Erhöhungen noch einmal sinkt. Es werden laut Amt nur die Nebenkosten bezahlt. Nicht die Miete als solches im ganzen.
Diese setzt sich doch aus Grundmiete ( Kaltmiete ) + Nebenkosten zusammen. Dann dürfte ich mir ja auch aussuchen was ich bezahle. Das kann es doch nicht wirklich sein.
Als ich jetzt vom Amt schriftlich bestätigt bekommen wollte , das sie die Miete bezahlen, hieß es das können wir nicht. Wir bezahlen Ihren Lebensunterhalt und nicht die Miete. Berechnen aber die Miete wie gesagt als volles ab. Ich bitte um Aufklärung!!
Klaus meint
Ich bin als Rentner Basis versichert bei der Privaten Allianz seit dem 1.1.2019 mit 792 € im Monat !
Ich habe jetzt Grundsicherung im Alter beantragt. Kann das Amt in der Lage mich wieder in die GKV ein. zu gliedern , ich bin 70 % schwerbehindert wonach man nach SGB 9 Anspruch als Nachteilausgleich auf Wiedereingliederung in die GKV hat . In wieweit kann und muß das Amt das durchführen ? Gibt es hierzu ein Grundsatzurteil oder eine Durchführungsverordnung ? Auf eine Antwort dazu währe sehr dankbar .
Helmut meint
Hallo ich bekomme Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung.
!00% Schwerbehindert Merkzeichen: AG
wie hoch ist mein Schonvermögen?
Danke für Antworten