Bezahlbarer Wohnraum wird immer mehr zur Glückssache in Deutschland. Die Mieten steigen stetig und Bewerber stehen Schlange, um an freie Wohnungen zu kommen. Wer nicht viel Geld zur Verfügung hat, bleibt oft auf der Strecke. Durch Wohngeld kann diesen Menschen unter die Arme gegriffen werden. Doch wann bekommt man eigentlich Wohngeld?
Das Wichtigste zum Wohngeld kurz und knapp zusammengefasst
Um Wohngeld beantragen zu können, müssen sich Leistungsberechtigte an die zuständige Wohngeldstelle wenden.
Ob ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von folgenden drei Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Höhe des Gesamteinkommens und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Hartz-4-Empfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Durch das Jobcenter werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gedeckt.

Inhalt
Was ist Wohngeld eigentlich?
In § 1 Absatz 1 und 2 vom Wohngeldgesetz (WoGG) wird der Zweck definiert, den Wohngeld erfüllen soll:
(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Wohngeld kommt also für Geringverdiener in Frage und soll einen Zuschuss zu den monatlichen Mietkosten darstellen. Es wird auf Antrag bewilligt, wenn alle Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt sind, also eine Wohngeldberechtigung besteht.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich Betroffene bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung ein entsprechendes Formular aushändigen lassen. Dort erhalten sie auch eine umfassende Beratung, ob ein Wohngeldzuschuss in Frage kommt.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können Sie nicht nur erhalten, wenn Sie eine Wohnung angemietet haben. Es kann auch bei Besitzern eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden. In diesem Fall ist dann von einem „Lastenzuschuss“ die Rede.
Eine Einkommensgrenze fürs Wohngeld ist nicht definiert. Es kann also grundsätzlich jede Person erst einmal einen Antrag stellen. Ob dieser dann bewilligt wird, hängt von folgenden drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wieviel Wohngeld steht mir zu?
Wird der Antrag bewilligt, fragen sich viele Betroffene, wonach sich beim Wohngeld die Höhe der Bezuschussung richtet. Dazu werden unterschiedliche Faktoren einbezogen. Zum einen gibt es Miethöchstbeträge, die in verschiedene Stufen gestaffelt sind.
So gelten in unterschiedlichen Städten in Deutschland andere Mietstufen. Diese werden auf Grundlage der durchschnittlichen Mieten und des Einkommens für jede Gemeinde einzeln ermittelt. Die Hauptstadt Berlin wird beispielsweise in Mietstufe vier eingeordnet, München und Köln finden sich in der höchsten Mietstufe (sechs) wieder.
Weiterhin ist die Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder ein wesentlicher Faktor, um die Höhe vom Wohngeld zu berechnen. Der Blick in die Wohngeldtabelle vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorensicherheit gibt Aufschluss, wie viel Wohngeld Ihnen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zusteht.
Hartz 4 und Wohngeld

Das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) dient der Grundsicherung von Arbeitslosen. Je nach vorhandenem Vermögen, Einkommen und Lebensumständen erhalten Hilfebedürftige durch den monatlichen Hartz-4-Regelsatz Geld, um die täglichen Bedarfe zu decken.
Wohnung und Heizung werden dabei gesondert betrachtet. Die Mietkosten werden durch das Jobcenter übernommen, wenn diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Was als angemessen gilt, richtet sich unter anderem nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und dem örtlichen Mietspiegel.
Doch wie verhält es sich mit Hartz 4 und Wohngeld? Es handelt sich hierbei um zwei Sozialleistungen, welche sich grundsätzlich ausschließen. Ein Hartz-4-Empfänger kann demnach also keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
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Anita meint
Ich erhalte Arbeitslosengeld 1. Mein Arbeitlosengeld beträgt 681,60 €. Von diesem ALG zahle ich 325,00 €.
Meine Anfrage:
Habe ich Anspruch auf Wohngeldzuschuss
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Anita,
dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da die Einkommensgrenze für Wohngeld von den Kommunen unterschiedlich geregelt werden kann. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Wohngeldbehörde.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Eri meint
Grüße, ich möchte fragen, ob ich Wohnungsbeihilfe erhalten würde, mit 2.200 brutto und 4 person in die Familie. ich, meine frau und unsere 2 kinder.
danke ihnen im voraus
Rudi meint
ich beziehe eine kleine rente plus ein betrag für die grundsiecherung vom sozialamt. habe jetzt meinen antrag auf pflegestuffe 2 durch( 316,-€ zuzätzlich) wird dieser betrag beim amt angerechnet und muss ich es dem amt mietteilen ???
danke im voraus für ihre antwort
Markus meint
Hallo,
ich bin in der Privatinsolvenz und in der Teilerwerbminderungs-Rente.
Ich Arbeite nur 15 Stunden in der Woche – 60 Stunden im Monat.
Ich bekomme 407,92€ Rente und 694,71 € Lohn .Wenn ich Miete -Strom usw. abziehe , bleiben mir 132,14 € zum Leben .
was steht mir evtl. zu ?
vielen Dank
Renz meint
Hallo. Frage: welcher Betrag vom alg1 wird bei der wohngeldberechnung zu grunde gelegt.Erhalte 460€ alg1.
Danke für die Hilfe
Abdel meint
Grüße, ich möchte fragen, ob ich Wohnungsbeihilfe erhalten würde, mit 2.500 brutto und 2 person in die Familie. ich und meine frau (Sie arbeiten nicht ) .
danke ihnen im voraus