Um für das Alter vorzusorgen oder sich später einmal eine eigene Immobilie leisten zu können, schließen viele Arbeitnehmer einen Bausparvertrag ab. Sie zahlen dazu einen kleineren Betrag monatlich ein und bekommen jährlich Zinsen von der Bank. Wird der Bausparvertrag aber auf Hartz 4 angerechnet, wenn Sie die Leistung wegen Arbeitslosigkeit beziehen müssen?
Das Wichtigste zum Bausparvertrag bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst
Beziehen Sie Hartz 4, muss ein Bausparvertrag beim Jobcenter gemeldet werden. Andernfalls drohen Sanktionen.
Für den Bausparvertrag bei Hartz 4 gilt ein Freibetrag in Höhe von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Zur Altersvorsorge können sogar 750 Euro pro Lebensjahr angelegt werden.
Einen Bausparvertrag fürs Kind sollte auf dessen Namen abgeschlossen werden. Nur so gilt der separate Grundfreibetrag für Kinder. Mehr zum Bausparer für Kinder lesen Sie hier.

Inhalt
Gibt es bei Hartz 4 für den Bausparvertrag einen Freibetrag?
Arbeitnehmer, die Ihren Job verlieren und einen Bausparvertrag haben, fragen sich sobald sie Hartz 4 beziehen müssen, ob der Vertrag auf die Regelleistung angerechnet werden kann und ob sie diesen angeben müssen.
Grundsätzlich muss jegliches Einkommen und Vermögen dem Jobcenter gemeldet werden. Haben Sie Ihren Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug nicht angegeben, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Außerdem droht Ihnen in dem Fall eine Sanktion vom Jobcenter. Dann können Ihre monatlichen Regelleistungen gekürzt werden.

Für die Altersvorsorge liegt der Freibetrag für Hartz-4-Empfänger sogar noch höher. Pro vollendetem Lebensjahr hat jede Person ab 15 Jahren einen Anspruch auf 750 Euro. Diese können sowohl in einer Rentenversicherung als auch in einem Bausparvertrag angelegt werden. Für diesen Freibetrag muss das Vermögen jedoch so angelegt sein, dass eine Verwertung des Geldes vor dem Renteneintrittsalter ausgeschlossen ist.
Hartz-4-Bezug und Bausparvertrag: Ist eine Auszahlung ohne Anrechnung möglich?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 2. April 2012 [Az. L 1 AS 5113/11] entschieden, dass die Zinserträge aus dem Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug allerdings als Einkommen zu bewerten sind. Dies gilt, obwohl die Zinsen in der Regel nicht direkt ausgezahlt werden können.
Ein Hartz-4-Empfänger hatte gegen die Anrechnung der Zinsen durch das Jobcenter geklagt. Jährlich 70 Euro Zinsen wurden ihm auf den Regelsatz angerechnet. Sein Vertrag sah allerdings vor, dass diese Zinsen nicht sofort ausgezahlt, sondern für die Altersvorsorge verwendet werden sollten und dadurch eine Kürzung nicht in Ordnung wäre.
Damit die Zinsen für den Lebensunterhalt verwendet werden können, sieht der Richter es als zumutbar, bei Hartz-4-Bezug den Bausparvertrag auflösen zu lassen. Einzig und allein eine Versicherungspauschale von 30 Euro kann von den Zinserträgen abgezogen werden.
Ist es möglich, bei Hartz-4-Bezug einen Bausparvertrag fürs Kind anzulegen?

Wenn Sie einen Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug für Ihr Kind abschließend wollen, sollten Sie diesen auf den Namen des Kindes schreiben. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte am 13 Mai 2009 [Az. B 4 AS 79/08 R], dass nur so der Freibetrag des Kindes berücksichtigt werden kann.
Minderjährige Kinder dürfen laut Grundfreibetrag ein Vermögen in Höhe von 3.100 Euro besitzen. Hinzu kommt ab dem 15. Lebensjahr ein zusätzlicher Freibetrag für die Altersvorsorge. Dieser beträgt pro vollendetem Lebensjahr 750 Euro. Eine Verwendung vor dem Ruhestand muss allerdings vertraglich ausgeschlossen sein.
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Gudrun Z. meint
Habe einen Bausparvertrag ausgezahlt bekommen 725 Euro Bekomme Rente Tochter harttz4 befarfsgemeinschaft .wird der Betrag angerechnet
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Gudrun,
da es sich dabei um eine einmalige Zahlung handelt, wird dies als Einkommen angesehen. Sofern Sie mit Ihrer Tochter eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird dieses bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Manuela B meint
Meie Eltern haben für meinen Sohn einen Bausparvertrag angelegt mit meinen Eltern als begünstigte. Ich bin Aufstocker bei Hartz iv. Darf daher Bausparer trotzdem angerechnet werden?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Manuela B,
in Einzelfällen wie diesen, sollten Sie sich direkt bei einer Sozialberatungsstelle oder dem Jobcenter erkundigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sayf meint
Hallo,
Mir hat meine Bausparkasse gekündigt weil ich lange kein Betrag drauf gezahlt habe. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, das ich die Zinsauszahlung nachweisen soll, ich habe glaube ich die Unterlagen schon längst vernichtet! Muß ich auch die Auszahlung nachweisen oder nur den Zinsertrag? Wie bekommen die das mit das mir was ausgezahlt wurde? Ich beziehe Arbeitslosengeld II bin aber z. Zt. In Erziehungszeit.
Alex R. meint
Hallo, ich habe während meines ALG2 Bezuges für meine Tochter (im Moment 14 Jahre) eine Rentenversicherung abgeschlossen. Der Wert beträgt derzeit knapp 3000€, leider hat man mich bei Abschluss (trotz Hinweis auf ALG2 Bezug) falsch beraten und es erfolgte kein Antrag auf Verwertungsausschluss. Was kann jetzt passieren?
Ghost meint
Guten Tag, ich habe meine VL aufgelöst und es wurden mir Zinsen berechnet obwohl ich schon seit 3 Monaten ALG 1 Empfänger bin.
Meine Frage: ist dies richtig oder kann ich von der Bank (Sparkasse) die Zinsen zurück fordern ? Es handelt sich zwar nur um etwas über 300,- aber dies ist ja auch Geld! Ich hoffe auf viele Lösungsvorschläge.
Viele Grüße aus dem Norden
Stefan meint
Hallo zusammen,
Mein Bausparer ist an die Haus finanzierte Bank abgetreten. Kann das Guthaben des Bausparvertrages angerechnet werden?
Gruß
Bernd K. meint
Bekomme seit Juli 2019 Hartz 4 habe dann meinen Bausparvertrag aufgelöst, um meine monatlichen Kosten zu senken habe ich davon mein Auto abgezahlt der Rest befindet jetzt auf meinem Konto kann mir dieses Geld als Einkommen vom Jobcenter angerechnet werden