Das Wichtigste zum Bausparvertrag bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst
Beziehen Sie Hartz 4, muss ein Bausparvertrag beim Jobcenter gemeldet werden. Andernfalls drohen Hartz-4-Sanktionen.
Für den Bausparvertrag bei Hartz 4 gilt ein Freibetrag in Höhe von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Zur Altersvorsorge können sogar 750 Euro pro Lebensjahr angelegt werden.
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Was passiert mit dem Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug?

Um für das Alter vorzusorgen oder sich später einmal eine eigene Immobilie leisten zu können, schließen viele Arbeitnehmer einen Bausparvertrag ab. Sie zahlen dazu einen kleineren Betrag monatlich ein und bekommen jährlich Zinsen von der Bank. Wird der Bausparvertrag aber auf Hartz 4 angerechnet, wenn Sie die Leistung wegen Arbeitslosigkeit beziehen müssen?
Gibt es bei Hartz 4 für den Bausparvertrag einen Freibetrag?
Arbeitnehmer, die Ihren Job verlieren und einen Bausparvertrag haben, fragen sich sobald sie Hartz 4 beziehen müssen, ob der Vertrag auf die Regelleistung angerechnet werden kann und ob sie diesen angeben müssen.
Grundsätzlich muss jegliches Einkommen und Vermögen dem Jobcenter gemeldet werden. Haben Sie Ihren Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug nicht angegeben, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Außerdem droht Ihnen in dem Fall eine Hartz-4-Sanktion vom Jobcenter. Dann können Ihre monatlichen Regelleistungen gekürzt werden.

Für die Altersvorsorge liegt der Freibetrag für Hartz-4-Empfänger sogar noch höher. Pro vollendetem Lebensjahr hat jede Person ab 15 Jahren einen Anspruch auf 750 Euro. Diese können sowohl in einer Rentenversicherung als auch in einem Bausparvertrag angelegt werden. Für diesen Freibetrag muss das Vermögen jedoch so angelegt sein, dass eine Verwertung des Geldes vor dem Renteneintrittsalter ausgeschlossen ist.
Hartz-4-Bezug und Bausparvertrag: Ist eine Auszahlung ohne Anrechnung möglich?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 2. April 2012 [Az. L 1 AS 5113/11] entschieden, dass die Zinserträge aus dem Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug allerdings als Einkommen zu bewerten sind. Dies gilt, obwohl die Zinsen in der Regel nicht direkt ausgezahlt werden können.
Ein Hartz-4-Empfänger hatte gegen die Anrechnung der Zinsen durch das Jobcenter geklagt. Jährlich 70 Euro Zinsen wurden ihm auf den Regelsatz angerechnet. Sein Vertrag sah allerdings vor, dass diese Zinsen nicht sofort ausgezahlt, sondern für die Altersvorsorge verwendet werden sollten und dadurch eine Kürzung nicht in Ordnung wäre.
Damit die Zinsen für den Lebensunterhalt verwendet werden können, sieht der Richter es als zumutbar, bei Hartz-4-Bezug den Bausparvertrag auflösen zu lassen. Einzig und allein eine Versicherungspauschale von 30 Euro kann von den Zinserträgen abgezogen werden.
Ist es möglich, bei Hartz-4-Bezug einen Bausparvertrag fürs Kind anzulegen?

Wenn Sie einen Bausparvertrag bei Hartz-4-Bezug für Ihr Kind abschließend wollen, sollten Sie diesen auf den Namen des Kindes schreiben. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte am 13 Mai 2009 [Az. B 4 AS 79/08 R], dass nur so der Freibetrag des Kindes berücksichtigt werden kann.
Minderjährige Kinder dürfen laut Grundfreibetrag ein Vermögen in Höhe von 3.100 Euro besitzen. Hinzu kommt ab dem 15. Lebensjahr ein zusätzlicher Freibetrag für die Altersvorsorge. Dieser beträgt pro vollendetem Lebensjahr 750 Euro. Eine Verwendung vor dem Ruhestand muss allerdings vertraglich ausgeschlossen sein.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Bausparverträgen bei Hartz 4. Interessant, dass man auch für Kinder einen eigenen Bausparvertrag anlegen kann. Ich werde mir mal Beratung für einen individuellen Bausparvertrag einholen.