Durch das Sozialsystem in Deutschland soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit geringem oder keinem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Durch Arbeitslosengeld 2 soll die Grundsicherung erfolgen. Doch nicht nur das Einkommen spielt eine Rolle, bei Hartz 4 wird das Vermögen ebenfalls angerechnet.
Das Wichtigste zum Vermögen bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
Ja. Sind verwertbare Vermögenswerte vorhanden, müssen diese zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden. Sind Vermögenswerte vorhanden, werde diese auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.
Es gibt sowohl Freibeträge als auch Vermögenswerte, die nicht angerechnet werden dürfen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Ein Auto zählt zum Schonvermögen, sofern dieses einen Restwert von 7.500 Euro nicht übersteigt.

Wichtige Informationen zum Vermögen:
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Inhalt
Was zählt bei ALG 2 zum Vermögen?
Grundsätzlich muss eine Unterscheidung von Einkommen und Vermögen bei Hartz 4 getroffen werden. Ersteres ist der Betrag, welchen ein Antragsteller monatlich zur Verfügung hat. Dabei kann es sich um eine feste Arbeitsstelle oder einen Mini-Job handeln.
Dieses Einkommen wird entsprechend berücksichtigt und angerechnet, wenn ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird. Ist das Einkommen gering, kann eine Hartz-4-Aufstockung bewilligt werden.
Weitere wichtige Berechnungsgrundlage für Hartz 4 ist das Vermögen. Als solches gelten alle Werte, die der Antragssteller besitzt. Dies können Autos, Immobilien oder ähnliches sein. Sind diese Werte vorhanden, werden Sie auf den maßgebenden Regelsatz angerechnet.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dem Leistungsempfänger alle Besitztümer enteignet werden. Auch bei Bezug von ALG 2 ist ein Vermögensfreibetrag vorgesehen. Sie können also auch mit Hartz 4 Ihr Vermögen „retten“.
Vermögensfreibetrag bei Hartz 4

Die grundsätzlichen Regelungen zu Hartz 4 und Vermögen finden sich in § 12 SGB II. In Absatz 2 wird geregelt, welcher Freibetrag bei Hartz 4 für das Vermögen anzusetzen ist. Zusammenfassend ergeben sich dadurch folgende Freibeträge, die nicht auf den Regelsatz angerechnet werden:
- Grundfreibetrag von 150 Euro für jedes Lebensjahr einer volljährigen Person, welche der Bedarfsgemeinschaft zugehörig ist. Als Freibetrag bei Hartz 4 für das Vermögen werden aber mindestens 3.100 Euro anerkannt.
- Bei Hartz 4 wird ein Sparguthaben von 3.100 Euro als Freibetrag bei minderjährigen Kindern gewährt.
- Ein Freibetrag von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr für eine Altersvorsorge ab 15 Jahren.
- Ein Freibetrag von 750 Euro für jeden Bezugsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft. Dieser wird für notwendige Anschaffungen gewährt.
Nicht anrechenbares Vermögen bei Hartz IV
Darüber hinaus gibt es bei Hartz 4 für das Vermögen einige Werte, die gemäß § 12 SGB II nicht zu berücksichtigen sind. Dies sind beispielsweise:
- Angemessener Hausrat
- Schmerzensgeld
- Wohneigentum, welches selbst genutzt wird
- Werte, bei denen eine Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre
All diese Werte zählen zum sogenannten Schonvermögen und werden somit nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet, wenn Hartz 4 beantragt werden muss.
Zählt die Lebensversicherung beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 zum Vermögen?

Es ist also auch möglich, beim Bezug von Hartz 4 eigenes Vermögen zu behalten. Vermögen und Hartz 4 schließen sich demnach nicht grundsätzlich aus. Nun stellt sich die Frage, ob eine Lebensversicherung auch unter den Freibetrag für das Vermögen bei Hartz-4-Bezug fällt.
Diese ist mit „Nein“ zu beantworten. Die Lebensversicherung wird als vollwertiges Vermögen angerechnet. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein Leistungsbeziehender gezwungen wird, diese zu verkaufen.
Allerdings muss eine Kündigung nicht erfolgen, wenn diese große wirtschaftliche Verluste mit sich bringen würde. Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen, bei denen alle individuellen Umstände des Leistungsempfängers geprüft werden.
Zählt ein Auto zum Vermögen bei Arbeitslosengeld 2?
Ein eigenes Kfz kann bei Hartz 4 als Vermögen angerechnet werden, wenn dieses einen Wert von 7.500 Euro überschreitet. Liegt der Kfz-Wert darunter, zählt das eigene Auto zum Schonvermögen und wird somit nicht angerechnet.
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Leila meint
Hallo,
meine Mutter ist gestorben und sie finanzierte mir mein Auto. Würde die ARGE die monatliche Rate von 104€ übernehmen, damit ich mobil bin?
Bin seit 2005 ALG2-Empfänger und 57 Jahre. Ausserdem habe ich eine 30% Behinderung.