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Bedarfsgemeinschaft auf Probe: Rechtliche Grundlagen

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Wird die Höhe der Leistungen vom Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) berechnet, ist es maßgeblich, in welcher Lebenssituation sich der Leistungsberechtigte befindet. Lebt dieser in einer Bedarfsgemeinschaft, mindert dies beispielsweise den Anspruch. Doch was ist eigentlich eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe?

Das Wichtigste zur Bedarfsgemeinschaft auf Probe kurz und knapp zusammengefasst

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) auf Probe bilden Paare, die zusammenziehen und Hartz 4 beziehen, für die Dauer eines Jahres.

Wann genau liegt nach dem Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft vor?

Grundlage für die Bedarfsgemeinschaft auf Probe ist § 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II). Mehr dazu hier.

Wann geht eine Bedarfsgemeinschaft in eine normale über?

Ist das Probejahr beendet und beide Hartz-4-Empfänger leben weiterhin zusammen, bilden sie fortan eine Bedarfsgemeinschaft. Dies hat Auswirkungen auf den Regelsatz beider Leistungsempfänger.

Wenn Sie mit Ihrem Partner bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, wird ein Probejahr gewährt. Erst nach dessen Ablauf gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft.
Wenn Sie mit Ihrem Partner bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, wird ein Probejahr gewährt. Erst nach dessen Ablauf gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft.

Inhalt

  • Bei Hartz-4-Bezug: Probejahr mit dem Partner zum Zusammenleben
  • Bedarfsgemeinschaft auf Probe gemäß SGB II
    • Nach dem Probejahr: Bedarfsgemeinschaft gegründet

Bei Hartz-4-Bezug: Probejahr mit dem Partner zum Zusammenleben

Möchten Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, wird das Probejahr ohne Antrag gewährt.
Möchten Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, wird das Probejahr ohne Antrag gewährt.

Grundsätzlich können Paare, die beide Hartz 4 beziehen, zusammenziehen. Bei Eheleuten ist sodann von einer Bedarfsgemein­schaft auszugehen, was Auswirkungen auf den maßgebenden Hartz-4-Regelsatz hat.

Ziehen allerdings zwei Leistungsempfänger zusammen, die nicht verheiratet sind, ist nicht automatisch von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Besteht keine Partnerschaft, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, erhält jeder Bewohner den Regelbedarf für Alleinstehende.

Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Paar handelt. Diesem wird allerdings ein Jahr gewährt, in dem es prüfen kann, ob das Zusammenleben klappt. In diesem Zusammenhang ist von der Bedarfsgemeinschaft auf Probe die Rede, welche den Regelsatz zunächst nicht beeinflusst.

Wichtig: „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“ ist ein umgangssprachlicher Begriff. Im Fachjargon wird dieser allerdings nicht verwendet, da es sich in diesem Fall nicht um eine eigentliche Bedarfsgemeinschaft handelt. Dies hätte nämlich Auswirkungen auf den Regelsatz. Für die Verständlichkeit werden wir den umgangssprachlichen Begriff allerdings im weiteren Textverlauf nutzen.

Bedarfsgemeinschaft auf Probe gemäß SGB II

In § 7 SGB II ist deutlich geregelt, wer einer Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen ist. Diese besteht nicht nur bei verheirateten oder Paaren mit Kindern, sondern auch, wenn ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen, erkennbar ist.

Wann genau davon auszugehen ist, wird in § 7 Absatz 3a SGB II definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.
Der erste Punkt ist dabei die entscheidende Formulierung, wenn es um die Bedarfsgemeinschaft auf Probe geht: Erst nach einem Jahr wird angenommen, dass Paare eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Nach dem Probejahr: Bedarfsgemeinschaft gegründet

Eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden in aller Regel Paare.
Eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden in aller Regel Paare.

Ist das Jahr vergangen und beide Partner leben weiterhin zusammen, wird aus der Bedarfsgemeinschaft auf Probe eine reale BG mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen: Die beiden Leistungs­empfänger erhalten nun nicht mehr den Regelsatz für Alleinstehende.

Vielmehr haben sie nunmehr Anspruch auf den maßgebenden Regelbedarf für Mitglieder einer BG.

Kommt es während der Bedarfsgemeinschaft auf Probe zur Trennung und beide Parteien leben nicht mehr zusammen, so bleiben die Regelsätze davon unberührt.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Daxiao Productions, fotolia.com/ © rilueda, istockphoto.com/ © wavebreakmedia

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Bedarfsgemeinschaft auf Probe: Rechtliche Grundlagen
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Gustaf meint

    8. Mai 2019 um 22:42

    Hallo, Ich bekomme von Jobcenter Hartz4.
    Meine Freundin ist allerdings noch Schülerin und hat kein eigenes Einkommen.
    Kann man da zusammen ziehen?
    Oder wie läuft es da ab?
    Zwecks Miete Geld und soweiter

    Antworten
  2. Daiana M. meint

    11. Mai 2019 um 12:53

    Hallo,
    Ich bekomme mit meinen beiden Söhnen ALG 2.möchte nun mit meinem Freund zusammenziehen, der Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor.Mein Freund hat selber 4Kinder aus erster Ehe die alle zwei wochen zu uns kommen werden deshalb ist die wohnung etwas größer was aber vom Jobcenter respektiert wird jedoch bekomm ich natürlich nur den Regelsatz den vorher auch bekommen habe.Heute kam ein Brief für einen Termin mit meinem Freund zur Befragung bzgl des Probehahres.Meine Frage: darf das Jobcenter das?Und habe ich überhaupt die Vorraussetzungen für dieses Probejahr?wir haben getrennte Konten, Versicherungen etc. Er arbeitet bis abends…ist also tagsüber kaum zuhause…
    Danke im Vorraus

    Antworten
  3. Nadine meint

    21. Mai 2019 um 17:30

    Hallo
    Ich würde gern das Jahr auf Probe beantragen. Ich bin alg2 Empfängerin und habe eine Tochter (4jahre) . Mein freund ist auch alg2 empfänger und nicht der leibliche Vater meines Kindes.
    Würden wir trz das Probe Jahr bekommen ?
    Lg nadine

    Antworten
  4. jennifer S. meint

    6. August 2019 um 12:32

    Hallo,
    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
    Ich lebe seit 6 Monaten mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft. Da er voll verdienter ist, stehen mir von Seite des Jobcenters noch 34€ Monatlich zu. Allerdings reicht das mitsamt seinem Gehalt vorne und hinten nicht und er ist auch nicht gerade begeistert davon, mich finanziell komplett mittragen zu müssen.
    So.
    Mein bescheid hat nun geendet und ich muss mein hartz4 neu beantragen bzw verlängern.
    Jetzt ist die Frage ob es, nach einem halben Jahr, möglich ist, aus dieser Bedarfsgemeinschaft raus zu kommen und das über Beziehung auf Probe laufen zu lassen.

    Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. August 2019 um 13:34

      Hallo Jennifer,

      das ist nicht möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. BIANCA meint

    2. September 2019 um 10:50

    Hallo, ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Er ist meister in seinem Beruf, hat ein eigenes Haus, verdient sehr gut, ist aber auch den ganzen Tag arbeiten. Ich habe ein kleine Tochter, die nicht von ihm ist, habe eine kleine teilzeitstelle von 10 Std und einen 450 Euro Job bei dem ich aber auch nur etwas über 300 Euro verdiene. Also viel verdiene ich nicht. Das was ich vom Amt bekomme ist auch nicht mehr viel. Wir haben getrennte Konten, vorher nie zusammen gelebt. Eine Freundin sagte mir ich solle das Jahr auf Probe beantragen, jetzt steht im Internet aber das ein wechselseitige Wille vermutet wird wenn zum Beispiel Kinder oder angehörige mit im Haushalt leben. Alle anderen Punkte erfüllen wir. Wir haben keine gemeinsamen Kinder, getrennte Konten, vorher noch nie zusammen gelebt.

    Antworten
  6. Lina meint

    9. Oktober 2019 um 0:59

    Guten Tag,

    Ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Da er berufstätig ist und ich noch Schülerin bin, wird ein Antrag für das “Jahr auf Probe” abgelehnt. Was gäbe es noch für Möglichkeiten? Es ist wirklich dringend.

    Antworten
  7. Elisa meint

    15. Oktober 2019 um 14:59

    Hallo!

    Ich lebe seit April bei meinem Freund und wir waren beide berufstätig. Nun hat mein Freund seinen Job verloren und da er kein ganzes Jahr am Stück gearbeitet hat muss er nun Hartz4 beantragen. Bekommen wir so denn auch noch die Chance auf die Probezeit (Bis März nächsten Jahres)?

    Antworten
  8. Jennifer f. meint

    25. Oktober 2019 um 8:53

    Hallo, mein Partner und ich haben seit ein paar Monaten die bedarfsgemeinschaft auf probe.ich habe meinen Sohn mitgebracht, nun bin ich von ihm schwanger, was wir dem Amt auch mitgeteilt haben. Jetzt möchte ich mich aber von ihm trennen weil es einfach nicht mehr funktioniert und es die Hölle ist mit ihm.
    Was kann ich jetzt tun? Die Wohnung ist für 4 Personen angemessen. Ich habe Angst das ich schwanger und mit meinem anderen Sohn auf der Straße Lande da die Wohnung ja nur für 4 Personen zugelassen ist. Wer muss ausziehen?Und er hat schon angedeutet das er nicht ausziehen will da es genauso seine Wohnung ist.
    Bitte bitte helft mir, ich habe wahnsinnig angst.
    Liebe Grüße Jennifer

    Antworten
  9. Linda meint

    25. Oktober 2019 um 12:15

    Guten Tag ich habe eine kleine Tochter bin Alleinerziehend. Meine frage wenn der kinds Vater mit uns zusammen wohnen möchte. Kann das auch als probejahr gehen? Da das zusammenleben funktionieren erst muss.

    Antworten
  10. Jenna meint

    4. November 2019 um 19:26

    Hallo,
    Mein Freund ist jetzt zu mir gezogen vor einer Woche, wir wollen das Jahr auf Probe in Anspruch nehmen. Sind auch noch nicht lange zusammen. Er arbeitet und hat rund 1800€ netto mntl. Ich beziehe ALG 2 und habe erfahren dass ich schwanger bin. Wie läuft es da mit dem Probejahr und mit seinem Gehalt und mein Regelsatz? Liebe Grüße

    Antworten
  11. Pia P. meint

    18. November 2019 um 11:16

    Hallo, mal ne Frage. Der Freund meiner Tochter war heute beim JobCenter und die haben ihm gesagt das es Wohnen auf Probe nicht mehr geben würde. Entspricht das der Wahrheit?
    Lg

    Antworten
  12. Marcus meint

    2. Dezember 2019 um 11:13

    hallo,

    Ich habe da mal eine Frage, vielleicht könnten Sie mir mal weiter helfen..

    Ich bin berufstätig und wohne mit meiner Freundin seit 6 Monaten zusammen.
    Nun ist meine Freundin Arbeitslos geworden und müsste Hart4 Beantragen.

    Kann man da noch sagen das man eine “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” ist?

    Danke erstmal…

    Antworten
  13. Stephie meint

    27. März 2020 um 12:36

    Hallo.

    Ich habe eine Frage dazu. Mein Partner (arbeitet Vollzeit) und ich ( mache derzeit eine Umschulung – dennoch ALGII abhängig) möchten zusammen ziehen.

    Ich selber habe 2 Kinder – sind aber nicht seine. Wäre hier eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe möglich?

    Liebe Grüße

    Antworten
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