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GEZ bei Hartz 4: Ist eine Befreiung von den Gebühren möglich?

In Deutschland wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Gebühren finanziert. Bis zum 31. Dezember 2012 zog die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) diese Gebühren ein. Seit dem 1. Januar 2013 ist dafür jedoch der daraus hervorgegangene ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig.

Das Wichtigste zu GEZ bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Empfänger von Hartz 4 müssen keine GEZ-Gebühren zahlen.
  2. Für die GEZ-Befreiung bei Hartz 4 ist in der Regel jedes Jahr ein Antrag notwendig.
  3. Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt solange, wie die Person Hartz 4 bezieht.
Von der GEZ-Gebühr sind ALG-II-Empfänger befreit.

Von der GEZ-Gebühr sind ALG-II-Empfänger befreit.

Inhalt

  • 1 Was sind GEZ-Gebühren?
  • 2 Müssen Hartz-4-Empfänger GEZ-Gebühren zahlen?
    • 2.1 Gibt es einen GEZ-Befreiungsantrag für Hartz-4-Empfänger?
    • 2.2 Wie lange gilt beim Bezug von Hartz 4 die GEZ-Befreiung?
    • 2.3 Wer ist noch vom Rundfunkbeitrag befreit?

Was sind GEZ-Gebühren?

Die GEZ-Befreiung für Hartz-4-Empfänger gilt unabhängig von der Anzahl der Rundfunkgeräte in der Wohnung.

Die GEZ-Befreiung für Hartz-4-Empfänger gilt unabhängig von der Anzahl der Rundfunkgeräte in der Wohnung.

Der offizielle Name dieser Gebühr lautet Rundfunkbeitrag. Umgangssprachlich wird er allerdings noch oft als GEZ-Gebühr bezeichnet. Mit dem Rundfunkbeitrag werden nicht nur Programme für das Fernsehen und den Hörfunk, sondern auch Onlineangebote finanziert.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Es spielt auch keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag beträgt pro Monat 17,50 Euro. Es gilt eine vierwöchige Zahlungsfrist. Der Beitrag ist in der Regel quartalsweise zu entrichten.

Müssen Hartz-4-Empfänger GEZ-Gebühren zahlen?

Hartz-4-Empfängern steht monatlich nur ein Betrag zur Verfügung, mit dem sie ihren Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts decken können. Daher stellt sich die Frage, ob auch beim Bezug von Hartz 4 Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

Laut § 4 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) müssen Empfänger von Sozialgeld und von Hartz 4 keine GEZ-Gebühren bezahlen.

Gibt es einen GEZ-Befreiungsantrag für Hartz-4-Empfänger?

Sie wollen keine GEZ-Gebühr  bei Hartz 4 zahlen? Ein Befreiungsantrag ist dann erforderlich.

Sie wollen keine GEZ-Gebühr bei Hartz 4 zahlen? Ein Befreiungsantrag ist dann erforderlich.

Die GEZ-Befreiung bei Hartz 4 tritt nicht automatisch in Kraft. Es ist ein Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung des Hartz-4-Empfängers erforderlich. Diesen müssen sich Leistungsbezieher allerdings nicht selbst besorgen.

Wenn der Antrag auf Hartz 4 bearbeitet worden ist und festgestellt wurde, dass der Betroffene Anspruch auf diese Grundsicherung hat, verschickt das Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Mit diesem zusammen erhält der Leistungsberechtigte eine Bescheinigung, welche als Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Hartz-4-Empfänger verwendet werden kann.

Wer den GEZ-Befreiungsantrag bei Hartz 4 nicht stellt, muss den Rundfunkbeitrag trotz Leistungsbezug zahlen!

Wie lange gilt beim Bezug von Hartz 4 die GEZ-Befreiung?

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren bei Hartz 4 gilt für den Zeitraum des Leistunsgbezugs, der auf dem Bewilligungsbescheid angegeben ist. Das ist in der Regel ein Jahr. Im Anschluss daran muss der Betroffene erneut einen GEZ-Befreiungsantrag wegen Hartz-4-Bezug stellen.

Kann von der GEZ-Gebühr bei Hartz 4 eine Befreiung auch rückwirkend erfolgen? Gemäß § 4 Absatz 4 RBStV ist eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahren möglich. Auf diese Weise kann der Betroffene bereits gezahlte Gebühren zurückbekommen.

Wer ist noch vom Rundfunkbeitrag befreit?

Nicht nur Empfänger von Hartz 4 sind von GEZ-Gebühren befreit.

Nicht nur Empfänger von Hartz 4 sind von GEZ-Gebühren befreit.

Von der GEZ-Gebühr sind Hartz-4- und Sozialgeld-Empfänger, aber auch andere Personen befreit. Laut § 4 Absatz 1 RBStV gilt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren auch für Empfänger von:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld (wenn die Person nicht bei den Eltern wohnt)
  • Hilfe zur Pflege
  • Blindenhilfe

Keine Rundfunkbefreiung wie bei Hartz-4-Bezug, aber eine Ermäßigung auf ein Drittel erhalten gemäß § 4 Absatz 2 RBStV folgende Personen:

  • blinde sowie sehbehinderte Personen (Grad der Behinderung mindestens 60)
  • hörgeschädigte Personen
  • behinderte Personen (Grad der Behinderung mindestes 80)
Auch diese Personen müssen wie Empfänger von Hartz 4 einen GEZ-Befreiungsantrag bzw. einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen.

Bildnachweise: depositphotos.com/nikkolia, fotolia.com/ake1150, fotolia.com/gzorgz, fotolia.com/Rynio Productions

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