Hartz 4 beim Jobcenter abmelden – So gehen Sie vor

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Abmeldung von Hartz 4 in Kürze

Wann kann ich mich von Hartz 4 abmelden?

Sie können sich grundsätzlich jederzeit von Ihren Hartz-4-Leistungen abmelden. Dazu genügt ein formloses Anschreiben mit Ihrer Unterschrift.

Warum sollte ich mich von Hartz 4 abmelden?

In bestimmten Situationen ist es notwendig, sich abzumelden, um Kürzungen zu vermeiden. Nähere Informationen zu möglichen Gründen für eine Abmeldung finden Sie hier.

Muss ich die Abmeldung begründen?

Nein, wenn Sie sich von Hartz-4-Leistungen abmelden, müssen Sie in der Regel keinen Grund dafür angeben.

Endlich wieder eigenes Geld: Wie können Sie das Arbeitslosengeld 2 wieder abmelden?

Wenn Sie den Sprung ins Berufsleben geschafft haben, müssen Sie sich dann von Ihren Hartz-4-Leistungen abmelden?
Wenn Sie den Sprung ins Berufsleben geschafft haben, müssen Sie sich dann von Ihren Hartz-4-Leistungen abmelden?

Ein Leben hat Höhen und Tiefen. Und so werden die meisten Empfänger von Hartz-4-Leistungen früher oder später eine Arbeitsstelle finden oder anderweitig ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Wenn es soweit ist und Betroffene endlich nicht mehr auf den Hartz-4-Regelsatz angewiesen sind, wissen viele nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Müssen Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, Hartz 4 abmelden? Wenn ja, wie geht eine Kündigung von Hartz 4 vonstatten? Wie Sie Ihr Hartz-4-Verhältnis freiwillig beenden und sich vom ALG 2 ordnungsgemäß abmelden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie können Sie Hartz 4 kündigen?

Mit einem formlosen Schreiben können Sie Ihre Hartz-4-Leistungen kündigen.
Mit einem formlosen Schreiben können Sie Ihre Hartz-4-Leistungen kündigen.

Zur Abmeldung müssen in der Regel keine weiteren Gründe angegeben werden. Dies besagt § 46 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I). Ebenso ist es möglich, ein solches Schreiben jederzeit zu widerrufen. Ein solcher Widerruf ist dann allerdings nicht rückwirkend gültig, sondern gilt „für die Zukunft“, also ab dem Zeitpunkt des Widerrufs.

Grundsätzlich können Sie sich von den Hartz-4-Leistungen jederzeit abmelden, und das ohne Grund. Dazu reicht es aus, dem für Sie zuständigen Jobcenter ein formloses unterschriebenes Schreiben zukommen zu lassen.

Allerdings kann es sein, dass Sie von Ihrem Sachbearbeiter zu einem weiteren Gespräch eingeladen werden, sollten Sie sich von Ihren Hartz-4-Leistungen abmelden. Wenn dieses Gespräch innerhalb des Bezugszeitraums angesetzt wird, sind Sie im Rahmen Ihrer Verpflichtungen angehalten, auch zu erscheinen.

Des Weiteren kann Ihr Sachbearbeiter zur Nachbereitung Nachweise über zukünftige Einkünfte und das anstehende Arbeitsverhältnis von Ihnen verlangen. Sie sind gegenüber dem Jobcenter allerdings lediglich dazu verpflichtet, Einsicht in Kontoauszüge und Einkommen zu gewähren, Ihren Arbeitsvertrag müssen Sie nicht vorlegen.

Welche Gründe können Sie haben, um Hartz 4 abmelden zu können?

Abmelden von Hartz 4: Auch das Zusammenziehen mit dem Partner kann ein Grund sein.
Abmelden von Hartz 4: Auch das Zusammenziehen mit dem Partner kann ein Grund sein.

Es kann verschiedene Anlässe dafür geben, dass Sie Ihre Hartz-4-Leistungen beim Jobcenter kündigen möchten. Der häufigste Grund ist, wie oben genannt, die Arbeitsaufnahme. Wenn Sie einen Job gefunden haben, dann sind Sie oft nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen.

Dies ist der Fall, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens so hoch ist wie die Gesamthöhe der Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Grundsicherung zur Verfügung gestellt werden.

Ein anderer Grund ist, dass Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, welcher genug verdient, um den Lebensunterhalt von Ihnen beiden zu decken. Denn wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen und mit diesem entweder länger als ein Jahr zusammenwohnen, gemeinsame Kinder haben oder Kinder bzw. Angehörige im gemeinsamen Haushalt versorgen, geht das Jobcenter nach § 24 SGB II bei Ihnen von einer Bedarfsgemeinschaft aus, in der von den Mitgliedern erwartet wird, dass sie füreinander einstehen und aufkommen.

Ein letzter Grund für die Abmeldung von Hartz 4 kann auch ein Urlaub sein, den Sie während Ihrer Zeit im Hartz-4-Bezug nehmen. Wenn Sie Ihr Umfeld für einige Tage verlassen, müssen Sie dies dem Amt mitteilen, da Sie laut zweitem Sozialgesetzbuch als Leistungsempfänger dazu verpflichtet sind dem Jobcenter zur Verfügung zu stehen.

Versäumen Sie es, Ihrem Sachbearbeiter Ihre Abwesenheit mitzuteilen und sich gegebenenfalls von den Hartz-4-Leistungen abmelden, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Kürzung der Bezüge.

Existiert für das Hartz-4-Abmelden ein besonderes Formular?

Wie § 46 SGB I besagt, kann eine Abmeldung völlig formlos erfolgen. Wichtig ist lediglich, dass sie von Ihnen unterschrieben wurde. Damit Sie aber eine grobe Orientierung haben, wie ein solches Schreiben aussehen könnte, haben wir Ihnen eine Abmeldung von Hartz 4 als Muster erstellt. Beachten Sie aber, wenn Sie sich von Hartz 4 abmelden, dass dieser Vordruck nur der Orientierung dienen kann und von Ihnen Ihren individuellen Anforderungen entsprechend abgeändert werden sollte.

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

zuständiges Jobcenter
Musterweg 2
12345 Musterstadt

Musterstadt, Datum

Betreff: Abmelden von Hartz-4-Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum TT.MM.JJJJ zurück und möchte mich von sämtlichen Hartz-4-Leistungen abmelden.
Teilen Sie mir bitte schnellstmöglich mit, dass Sie dieses Schreiben zur Kenntnis genommen haben.

(Optional: Im Anhang finden Sie eine Kopie meines Einkommensbescheides sowie einige Kontoauszüge, die bestätigen, dass ich aus eigenen Stücken meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.)

Mit freundlichen Grüßen

__________________
Datum, Unterschrift

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Hartz 4 beim Jobcenter abmelden – So gehen Sie vor
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15 Gedanken zu „Hartz 4 beim Jobcenter abmelden – So gehen Sie vor

  1. Härtwig

    [von der Redaktion entfernt]

    Leipzig,14.12.2018

    Betreff: Abmeldung von Arbeitslosengeld II Leistungen
    mit diesen Schreiben nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum 14.12.2018 zurück und möchte mich von den gesamten Geldleistungen abmelden. Bestätigen Sie mir, dass Sie diese Mitteilung zur Kenntnis genommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    14.12.2018 Härtwig

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Härtwig,

      wir sind nicht das Jobcenter. Bitte senden Sie Ihr Schreiben direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Christopher

    Hallo,

    ich war im Dezember 2016 bis Anfang März arbeitssuchend beim Jobcenter gemeldet und im Bezug von Hartz 4.
    Anfang März habe ich wieder einen Job gefunden, dies ging alles sehr kurzfristig.
    Am 1.3.2017 habe ich per Email das Jobcenter informiert mit allen Infos die dazugehören das ich zum 2.3.2017 direkt anfangen kann zu arbeiten und das ich mich vom Hartz 4 abmelden möchte und ob dies so ausreichend wäre.
    Leider habe ich unmittelbar danach angenommen mit der Abmeldung per Email wäre alles korrekt und habe dies ein wenig aus den Augen verloren.
    Fälschlicher Weise wurde mir weiter Hartz 4 gezahlt, was bei mir aber nicht weiter aufgefallen ist weil ich auch gleichzeitig eine Kontopfändung habe, wo durch das Geld was über 1000 Euro auf mein Konto eingegangen ist direkt gepfändet wurde.
    Nun habe ich natürlich ein Brief bekommen, wo ich aufgefordert werde über 1000 Euro zurück zu zahlen.
    Meine Frage ist, ob die Abmeldung per Email von mir rechtens ist und das Jobcenter nicht hätte auf diese reagieren können, was nicht geschehen ist.
    Mit freundlichem Gruß
    Christopher

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christopher,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb keine Beurteilung im Einzelfall abgeben. Erkundigen Sie sich bitte bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Rousa

    Hallo Team,

    ich habe seit Februar wieder eine Arbeitsstelle und benötige seitdem auch kein Hartz 4 mehr. Allerdings beteiligt sich das JC anteilig an meinem Gehalt für ein paar Monate. Das war mit meiner Bearbeiterin so ausgemacht und alles weitere ging dann über die Personalabteilung meines Arbeitgebers.

    Nun schickt mir das Jobcenter aber immer noch monatlich Geld auf mein Konto – ohne das ich dass beantragt habe. Jetzt frage ich mich ob ich was falsch gemacht habe. Das Jobcenter hat eine Kopie vom Arbeitsvertrag bekommen. Ich habe ihnen auch den Kontoauszug meines ersten Gehalts geschickt wo AUCH der Umsatz von Hartz 4 drauf ist (es sind sogar nur die beiden Posten drauf – also eigentlich nicht zu übersehen). Darüber hinaus weiß natürlich auch meine Bearbeiterin davon mit der ich erst im Dezember darüber geredet hatte.

    Braucht es denn darüber hinaus immer noch eine schriftliche Abmeldung? Sollten Arbeitsvertrag und Auszug des ersten Gehalts nicht reichen? Nicht dass ich noch Strafe zahlen muss.

    grüße und danke,

    Rousa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      diesbezüglich sollten Sie sich an das Jobcenter wenden, damit künftig falsche Zahlungen vermieden werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. W. Pluto

    Ich beziehe ALG II und seit dem April wurde mein WBA auf ein weiteres Jahr verlängert. Nun möchte ich mich aus persönlichen Gründen vom Jobcenter abmelden zum 01. Juni und habe aber auch noch keine Arbeit gefunden. Ich würde größtenteils von meinem Ersparten leben, was zwar auch nicht viel ist aber ich könnte damit einige Monate über die Runden kommen bis ich was gefunden habe. Wenn ich nun eine Verzichtserklärung schreibe, muss ich die Leistungen aus den letzten Monaten auch zurückzahlen? Im April und Mai bin ich ja schließlich noch meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und habe alle Termine eingehalten und auch alle Vermittlungsvorschläge bearbeitet. Und was kommt nach der Abmeldung auf mich zu?

  5. Andreas

    Ich habe eine Frage bezüglich meiner geplanten der Abmeldung:
    Wenn man sich beispielsweise zum 15ten des laufenden Monats abmeldet,
    bezieht sich dann meine abschliessende EKS bis zum 15ten des Monats (also dem Abmeldedatum), oder bis zum Monatsende oder rückwirkend zum Monatsanfang?

    Danke für die Auskunft

  6. Sabrina

    Ich habe eine frage würde in 3 Monaten gerne mit meinem Exmann wieder zusammen ziehen beziehe derzeit Sozialhilfe wann muss ich mich abmelden habe ja 3 Monate Kündigungsfrist in meiner Wohnung
    Muss ich mich dann um 30.9 abmelden also nach den 3 Monaten oder früher

  7. anonym

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage. Ich habe Freitag einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Meine Tätigkeit beginnt zum 1. August. Der Lohn, der das ALG2 zukünftig überflüssig machen wird, wird natürlich erst am Ende des Monats ausgezahlt.
    Reicht es wirklich, am z.B. 1. August (also nach Eingang des ALG 2, da ich sonst im August mittellos wäre), formlos meine Bezüge für ab September aufheben zu lassen? Bin ich wirklich nicht verpflichtet, meine Arbeitsaufnahme zu erwähnen?

    Mein Plan wäre bislang, zum 1. August oder kurz davor/danach einen Brief abzuschicken, der meine Arbeitsaufnahme erklärt, aber auf die Auszahlung im Folgemonat verweist.

  8. Hülya

    Ich beziehe arbeitslosengeld 2 was noch nicht bestätigt wurde. Aber ich möchte wenn nichts finde auszuwandern. Reicht es wenn ich sage das ich 1. August keine leistung mehr beziehe möchte wegen auswandern. Muss ich dann den vorlegen wo hin ich auswandern möchte? Oder hab ich das recht wenn ich mich rechtzeitig abmelde und keine leistung bekomme nicht zu sagen?

  9. Schmidt

    Warum sollte ich dem Jobcenter meine Kontoauszüge zeigen müssen?
    Eigentlich geht die das absolut nichts an, wovon in ich Zukunft leben werde und nicht einmal, ob ich das wirklich kann.

    Mal angenommen, man würde im Lotto gewinnen, wie will das Jobcenter einen korrekten Umgang mit dieser Information gewährleisten?

    Der Kontostand sagt doch auch nichts darüber aus, ob einem das „Geld“ wirklich gehört, oder vielleicht nur aus steuerlichen Gründen dort geparkt wurde, z.B. vom Vater oder dem Bruder.

  10. Privat

    Guten Tag, ich habe ALG2 gekündigt per Einschreiben, jedoch reagiert das zuständig Amt nicht auf meine Bitte das Schreiben zu bestätigen. Meine Frage, was soll ich nun tun? Auffordern zu bestätigen? Eigentlich habe ich meine Pflicht getan, die Kündigung eingereicht und das Einschreiben ist mein Beweis das es angekommen ist.

    Vielen Dank

  11. Silvia

    Mir ist Reisen sehr wichtig und normalerweise spare ich mir jeden Cent zusammen und kann mir dann einmal im Jahr eine für einen ALG-II-Empfänger relativ große Reise leisten. Nun kam aber die Pandemie dazwischen und ich bin 2020, 2021 und 2022 zu Hause geblieben. Gespart habe ich trotzdem wie wild und nun reicht es für eine Reise von sechs bis acht Wochen und die brauche ich auch nach diesen drei Horror-Jahren. Leider konnte ich die Ortsabwesenheitstage nicht ansparen. Mir stehen 2023 weiterhin nur drei Wochen zu.

    Nun habe ich überlegt, welches die beste Methode wäre, den Leistungsbezug zu pausieren, ohne dadurch große Nachteile zu haben. Es wäre für mich kein Problem, zwei Monate komplett auf die Leistungen zu verzichten, aber es scheint in der Bürokratie nicht so einfach zu sein. Es gibt da ja einige verschiedene Möglichkeiten, aber keine so richtig angenehme.

    1) Ich könnte des Leistungsbezug kündigen. Das müsste dann aber wohl erst sehr kurzfristig geschehen. Sich jetzt schon für den Herbst abzumelden, wird wohl nicht gehen. Das würde das Jobcenter dann wohl so sehen, dass man kein Interesse an einer Arbeitsaufnahme hat. Und dann müsste man hinterher wieder einen ganz neuen Antrag stellen. Wäre der wieder so kompliziert wie der erste? Mir sagte sogar jemand, man müsse jedes mal wieder den zehntägigen Basiskurs besuchen. Dazu würden die ganzen Nachweise kommen, die das Jobcenter bei einem Antrag verlangt. Das war damals sehr erniedrigend und ich will das nicht noch mal.

    2) Ich könnte Ortsabwesenheit beantragen. Die genehmigt das Jobcenter aber in der Regel nicht lange im Voraus. Man braucht aber eine lange Vorplanung für einen Urlaub. In der Vergangenheit bin ich daher mehrmals „heimlich“ verreist, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre. Eine Beraterin des Jobcenters sagte mir sogar mal ins Gesicht, Arbeitslose hätten keine Auslandsreisen zu unternehmen. Bei mehr als sechs Wochen würde auch nach einer Ortsabwesenheit leider ein Neuantrag nötig.

    3) Ich könnte sagen, mein Vermögen hätte 15.000 Euro überstiegen. Dann würde ich ja aus dem Leistungsbezug fallen. Würde ich dann nach den zwei Monaten wieder reinkommen, wenn ich dann wieder nachweise, weniger als 15.000 Euro zu besitzen? Und wäre ich in den zwei Monaten ohne Leistungsbezug dann wirklich frei in meiner Ortswahl, weil ich ja auch kein Geld bekomme?

    4) Ich könnte verreisen, ohne das Jobcenter zu informieren und hätte dann ein gewisses Risiko, dass das auffliegt. Dann müsste ich mit Sanktionen rechnen. Würde es nicht auffliegen, würde ich aber zwei Monate weiter meine Leistungen bekommen. Das wäre zwar formal ein Sozialbetrug, aber ich würde ja nur das nachholen, worauf ich wegen der Pandemie drei Jahre lang verzichtet habe. Und wenn meine Abwesenheit nach ein paar Wochen auffliegen würde, wüsste das Jobcenter ja nicht, dass ich schon so lange weg bin. Mein Jobcenter lädt mich in der Regel alle sechs Monate zu einem Termin ein. Den Rest der Zeit passiert fast gar nichts. Das Risiko, dass es auffliegen würde, wäre vielleicht 10 bis 20 Prozent. Und wie wären dann die Sanktionen? Höher, als wenn ich freiwillig zwei Monate auf Leistungen verzichte?

    Für einige mag das vielleicht ein Luxusproblem sein, aber ich bin jemand, der sich nicht jede Woche kleinen Freuden gönnt, sondern ein mal pro Jahr eine große. Mir macht es seelisch sehr zu schaffen, diese Freude mehrere Jahre nicht mehr erlebt zu haben. Ich finde es sehr frustrierend, dass es von Seiten des Jobcenters nicht die Möglichkeit einer unbezahlten Auszeit gibt. Mehr, als in der Zeit komplett auf meine Leistungen zu verzichten, kann man von mir doch nicht verlangen. Ich will gar nicht beim Jobcenter als Bittsteller auftreten.

    Ich bin für alle Ratschläge dankbar. Wie kann ich am besten zwei Monate Pause machen?

  12. Cornelia R.

    Hier wird nur darüber geredet wenn man selber sich abmelden tut die Problematik, aber ich habe jetzt nichts zu meinem Thema gefunden wenn das Jobcenter einfach einen von der Arbeitsvermittlung abgemeldet hat und aus was für einen Grund es passiert und warum man darüber nicht benachrichtigt wurde. Weil eigentlich ist man noch beim Jobcenter und bezieht Leistungen und sucht noch eine Ausbildung. Jetzt Stelle ich mir die Frage ob die das so einfach machen können?

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