Dortmund – Welches Einkommen legitimiert die Kürzung des Arbeitslosengeld 2? Mit dieser Frage müssen sich Anwälte regelmäßig befassen. Ein solcher Fall erregte vor einiger Zeit nationales Aufsehen: Einem Leistungsberechtigten, welcher regelmäßig bettelte, wurde von seinem Jobcenter der Regelbedarf gekürzt. Nun wurde der Rechtsstreit beigelegt – mit einem Sieg für den Kläger. Der Bettler darf sein Geld doch behalten, dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Geschichte erfuhr landesweit Interesse

Ende November machte die Nachricht über den bettelnden Hartz-4-Bezieher aus Dortmund Schlagzeilen. Eine Mitarbeiterin eines Jobcenters hatte den Mann auf der Straße erkannt; dieser bettelt regelmäßig um Almosen, da die Grundsicherung nicht ausreiche.
Daraufhin wurde dem Betroffenen der Regelbedarf gekürzt. Begründung: Die so zusammenkommenden Almosen seien als Einkommen zu werten, weshalb seine Leistungen nach unten korrigiert wurden. Nach einem Widerspruch seiner Anwältin wurde die Kürzungen zwar von erstmals 270 auf 90 Euro verringert; dennoch wurde ein weiterer Termin mit dem betroffenen Jobcenter vereinbart, um diese vollständig aufzuheben. Nun wurde sich geeinigt.
Diese Methode soll fortan für ähnliche Fälle angewendet werden. Auch andere betroffene Bettler sollen dann Geld problemlos behalten dürfen, insofern dieses die Grenze des hälftigen Regelbedarfes nicht übersteigt.
Konflikt zwischen Gesetz und Menschlichkeit

Der Grund, warum die Geschichte solch eine mediale Abhandlung erfuhr, hängt unter anderem mit deren „Aufreger“-Qualitäten zusammen. Leistungsbezieher setzt die Gewissheit, ständige Kürzungen befürchten zu müssen, mitunter enorm unter Druck. Jemandem Almosen negativ auszulegen, erscheint aus zwischenmenschlicher Sicht äußert herzlos. Dass der Bettler das Geld nun doch behalten darf, dürfte viele dementsprechend freuen.
Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Mitarbeiter der Jobcenter dazu angehalten sind, zusätzliche Einnahmen mit den entsprechenden monatlichen Bezügen zu verrechnen. Die Grundsicherung soll nur denen erbracht werden, die auch wirklich bedürftig sind. Die entsprechenden Sachbearbeiter sollen ihre Anweisungen befolgen und handeln wohl kaum aus Boshaftigkeit – auch wenn solche Bürokratie im realen Alltag oftmals als schlichtweg schikanierend empfunden wird.
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das ist doch ungerecht, ein Hartz 4 Bezieher darf erbetteltes Geld behalten und ich, der es nicht schafft zu betteln, ist der Dumme.
Ich darf nichts behalten, 40,-€ Dividende im Jahr werden verrechnet mit Hartz 4, meine Schwester hat mir für Bekleidung 100€ überwiesen, auch hier verrechnet..
Ich kenne jemanden der seht jeden Tag von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr vor [von der Redaktion entfernt], das sind 25 Tage mal 30€ macht 750€ die Er behalten kann.
Da kann sich jeder ausrechnen was der im Monat netto hat, 1170€ +Miete und Heizung.