Darf ein Hartz-IV-Empfänger eine Eigentumswohnung besitzen?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zu Hartz IV und Eigentumswohnungen in Kürze

Kann ich als Bezieher von Hartz IV Probleme bekommen, wenn ich eine eigene Wohnung besitze?

Hartz-IV-Empfänger dürfen Eigentumswohnungen besitzen, sofern diese angemessen sind.

Kann ich beim Jobcenter Unterstützung für meine Wohnung erhalten?

Ja, Sie können für diese auch Leistungen vom Jobcenter erhalten, insbesondere für Heiz- und Instandhaltungskosten.

Was passiert, wenn meine Wohnung nicht als angemessen gilt?

Sind die monatlichen Kosten zu hoch, kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten, das im schlimmsten Fall mit dem Verkauf des Eigenheims endet. Ausnahme: Wenn ein Verkauf unwirtschaftlich wäre, kann das Jobcenter weiterhin Leistungen zahlen. Weitere Informationen zum Kostensenkungsverfahren finden Sie hier.

Eigentumswohnung besitzen und Hartz IV beziehen: Geht das?

Welche Leistungen erhalten Hartz-4-Empfänger mit Eigentumswohnung? Unser Ratgeber verrät es Ihnen!
Welche Leistungen erhalten Hartz-4-Empfänger mit Eigentumswohnung? Unser Ratgeber verrät es Ihnen!

In Deutschland haben Arbeitslose einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Neben dem monatlichen Regelbedarf, welcher durch den Regelsatz abgedeckt wird, werden auch die Kosten zur Unterbringung und Heizung übernommen. Doch wie verhält es sich, wenn der Hartz-IV-Empfänger eine Eigentumswohnung besitzt?

Ein Eigenheim kann für finanzielle Erleichterungen sorgen. Da es sich im Besitz des Bewohners befindet, entfällt die monatliche Miete. Es ist grundsätzlich möglich, Hartz 4 zu erhalten und eine Eigentumswohnung zu besitzen.

Dafür muss diese allerdings „angemessen“ sein. Wie genau dieser Begriff definiert werden kann und wann der Hartz-4-Bezug bei einer Eigentumswohnung vom Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren begründen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Grundsätzlich hat jeder ALG-2-Beziehende Anspruch auf eine Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Dies ist in § 22 SGB II definiert. In Absatz 1 heißt es:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

In Absatz 2 des betreffenden Paragraphen wird angegeben, wie bei einem Hartz-IV-Empfänger mit Eigentumswohnung zu verfahren ist:

Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. […]

Es ist also auch möglich, bei einem Hartz-IV-Bezug mit Eigentumswohnung Leistungen für diese zu erhalten. Dies trifft insbesondere für die Heiz- und Instandhaltungskosten zu. Wichtig ist auch, dass der Wohnraum „angemessen“ ist.

Folgende Leistungen können bei Hartz IV für eine Eigentumswohnung übernommen werden:

  • Schuldzinsen und dauernde Lasten
  • Grundsteuern und andere öffentliche Abgaben
  • Versicherungsbeiträge
  • Unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur
  • Umlagefähige Betriebs, Heiz- und Warmwasserkosten
  • In Einzelfällen auch Tilgungsleistungen

Wann ist eine Eigentumswohnung bei Hartz-IV-Bezug anrechenbar?

Auch bei einer Eigentumswohnung mit Hartz-4-Bezug kann ein Kostensenkungsverfahren durch das Jobcenter eingeleitet werden.
Auch bei einer Eigentumswohnung mit Hartz-4-Bezug kann ein Kostensenkungsverfahren durch das Jobcenter eingeleitet werden.

Grundsätzlich zählt bei Hartz 4 die Eigentumswohnung zum sogenannten Schonvermögen. Sind die monatlichen Kosten für das Eigenheim allerdings zu hoch, kann durch das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

Im Rahmen dessen ist der Hilfebedürftige verpflichtet, die monatliche Belastung für Unterkunft und Heizung zu reduzieren. Ein Verkauf des Wohneigentums ist dafür allerdings nicht immer vonnöten. ALG-2-Beziehende können beispielsweise auch einen Teil der Wohnung untervermieten und dadurch die Kosten senken.

Ist dies nicht möglich, droht im schlimmsten Fall der Verkauf des Eigenheims. Allerdings darf dieser nicht unwirtschaftlich erscheinen. Folgende Umstände müssen zudem in der Angemessenheitsprüfung gewürdigt werden und können sich positiv für den Hartz-4-Empfänger mit Eigentumswohnung auswirken:

  • Perspektive des Leistungsbezugs
  • Zeitraum zwischen Eigentumserwerb und Eintritt der Hilfebedürftigkeit
  • Dauer der Restfinanzierung
  • Lebens- und Kreditbedingungen bei Abschluss des Kreditvertrages
  • Zustand der Immobilie (daraus kann der zukünftig zu erwartende Erhaltungsaufwand abgeleitet werden)
  • Sonstige Härtefallkriterien die im individuellen Einzelfall auftreten können

Wird anhand dieser Kriterien festgestellt, dass ein Verkauf des Eigenheims unangemessen und vor allem unwirtschaftlich wäre, kann das Jobcenter die Kosten weiterhin decken. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Sachbearbeiter alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen, damit sich dieser ein umfassendes Bild der Situation machen kann.

Dürfen Hartz-IV-Empfänger eine Eigentumswohnung kaufen?

Der Bezug von Hartz 4 trotz Eigentumswohnung ist also möglich. Doch wie verhält es sich, wenn Sie ein Eigenheim kaufen möchten und Leistungen vom Jobcenter beziehen? Grundsätzlich scheint dies nicht möglich zu sein.

Für den Kauf einer Wohnung ist ein Eigenkapital vonnöten, welches einem Anspruch auf ALG II entgegenstehen würde. Daher scheint es für einen Hartz-IV-Empfänger utopisch, eine Eigentumswohnung aus eigenen Mitteln zu kaufen.

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Darf ein Hartz-IV-Empfänger eine Eigentumswohnung besitzen?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

32 Gedanken zu „Darf ein Hartz-IV-Empfänger eine Eigentumswohnung besitzen?

  1. Kumar

    Sehr geehrte, ich wohne von Zeit 2013 in 68 qm Wohnung mit meine Frau und zwei Kinder. Vor 6 Monat hatte einer unsere Wohnung von Deutschannington gekauft er hat vesucht uns Raus Michener vin disease wohnung Aber geht nicht. Er hate uns gesagt ob wir diease wohnung kaufen will ansonsten er will weiter verkaufen. Wir Sind zeit 3 jahre beim Jobcenter, kann Jobcenter den Vermieter Geld bezahlen ?

  2. Maik P.

    Hallo, Ehepaar mitte 40, abbezahlte Eigentumswohnung 85qm, Wert 100t€ ,Stadt Olpe, beide ü25 Jahre gearbeitet, beide Arbeitslos geworden (ungewiss wie lange) , keine Tilgung da abbezahlt. Wird die monatliche gesamte Nebenkosten inklusive Heizkosten mit allem drum und dran 280€ von Sozialhilfe übernommen?

  3. Heinz Dominic B.

    Guten Tag,

    wenn ich Erbe zu der Zeit während ich Hartz IV Empfänger bin, habe ich vermutlich keinen Anspruch auf Hartz IV mehr. Kann ich mir dann eine Eigentumswohnung kaufen?
    Wie lange muss ich nach dem Kauf der Eigentumswohnung warten bis ich wieder Hartz IV beantragen darf?
    Ich werde später auch mal gemeinsam mit meinen beiden Schwestern, ein Haus und 2 Eigentumswohnungen erben. Ich will mich dann als Vermieter selbstständig. Wenn die Mieteinnahmen zu niedrig sind, darf ich dann noch Hartz IV beantragen oder muss ich eine der Wohnungen oder das Haus verkaufen und von dem Geld leben das ich so bekomme kann?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Heinz Dominic B.

  4. Hanna

    Ich habe eine Eigentumswohnung 27qm und beziehe Krankengeld, kann zur Zeit nicht arbeiten, wegen meiner Krankheit. Das Krankengeld ist 1500€ , meine darlehenszinsen sind 450€, Hausverwaltung mon. 160€, plus Nebenkosten.
    Kann ich das Krankengeld aufstocken, oder bekomme ich irgendwie einen Zuschuss ?
    Besten Dank für Ihre Auskunft

  5. Konrad J.

    mein Sohn ist seit Jahren krankheitsbedingt Hartz4 Empfänger und er hat vor Jahren eine Eigentumswohnung erworben die er jetzt verkaufen möchte, wird ihm in diesem Falle das Hartz4 Geld gestrichen ?

  6. Peter

    Hallo,
    ich bewohne 50m² einer 87m² Eigentumswohnung meiner Mutter mit einem Teilmietvertrag, der restliche Wohnraum wird momentan noch von meiner Mutter genutzt. Es besteht die Möglichkeit die Wohnung durch eine Schenkung von meiner Mutter überschrieben zu bekommen.

    Allerdings sind ja 87m² für eine Einzelperson, selbst wenn das Wohngeld und die Grundsteuer geringer ausfallen als der Ortsübliche Mietenspiegel für 50m², eher nicht als angemessen anzusehen denke ich?!

    Wie schätzen Sie die Situation ein, wäre eine Schenkung der Eigentumswohnung, ein Grund mir die Fortzahlung von Hartz IV zu verwehren?

  7. Claus

    Hallo, wie sieht das eigentlich aus, wenn mein Bruder mir (ich bekomme schon Hartz4) eine keine Eigentumswohnung (bis 50m2) kaufen würde und mir die dann schenkt? Das Wohngeld inkl. Heizung würde niedriger als meine jetzige Miete mit Heizung sein. Kann ich die Wohnung annehmen ohne das die mir angerechnet wird? Würde das Jobcenter das Wohngeld und die Betriebskosten übernehmen?

    Vielen Dank!

    LG Claus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claus,

      das ist eine Frage, die einer rechtlichen Beratung bedarf und diese können wir leider nicht anbieten. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Verena

    Hallo
    Ich beziehe Hartz 4 und erbe in Kürze eine Zweizimmerwohnung.
    Wenn die Wohnung leer ist möchte ich dort mit meinem minderjährigen Sohn einziehen.

    Kann ich die Wohnung als Eigentümer behalten, selbst wenn ich für die 20% Erbschaftszinsen einen Kredit bei der Bank aufnehmen muß?

    Danke

    LG Verena

  9. Melissa

    Hallo,

    ich habe eine Eigentumswohnung und bin gerade in Elternzeit. Mein Mann wollte eigentlich im 2. Jahr arbeiten, ist jetzt aber in einer anderen Stadt, wo er seine Mutter pflegen möchte. Ich bekomme vom Jobcenter die Zinsen bezahlt. Jetzt würde ich aber gerne auch zu meinem Mann ziehen.
    Die Wohnung möchte ich verkaufen. Weil der verkauf einer unvermieteten Wohnung leichter ist, und zudem die Gewinnsteuern nach Eigenbezug entfallen, möchte ich die Wohnung bis zum Verkauf unvermietet lassen.

    Kann mich das Amt zwingen, die Wohnung zwischenzeitlich zu vermieten? Werden mir weiterhin die Zinskosten ersetzt?

    Mein Amt teilte mir mit, ich müsste hierfür am neuen Wohnort fragen. Ohne vorab allerdings Bescheid zu wissen, traue ich mich nicht in die andere Stadt zu gehen, aus Angst es reicht dann finanziell nicht mehr für mein Kind und mich.

    Danke für eine Antwort!
    LG
    Melissa

  10. i

    Hallo,
    ich habe eine Frage und wäre sehr dankbar für eine Antwort! Wie verhält es sich mit den Tilgungsleistungen bei einer ETW – wenn diese bei einem Kredit NICHT übernommen werden würden, sondern nur die Zinsen – dann ist es ja eigentlich nicht möglich, länger in der ETW zu wohnen – denn in unserem Falle ist die Tilgung deutlich höher als die Zinsen, und da die Zinsbindung noch zehn Jahre fest ist, gehe ich nicht davon aus, dass man die Tilgung einfach so senken kann??
    Vielen Dank im Voraus!

  11. Schrauber

    Mir und meinem Sohn gehören zu je 50
    50 Prozent eine 60 m2 große bezahlte Eigentumswohnung. Ich bewohne die Wohnung die Wohnung alleine und bezahle meinen Sohn eine Miete .Diese Miete soll nur für Instandhaltung und Reperatur kosten einbehalten werden. In einem Monat werde ich Harz 4 Empfänger. Meine Frage werden diese Mietkosten die ich an meinen Sohn leiste auch vom Jobcenter übernommen und zur Regelleistung mir
    bezahlt. ??????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Schrauber,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Reinig

    Guten Abend,

    Meine Eltern wollen eine Wohnung kaufen und diese dann an die Tochter vermieten. Da Sie woanders lebt und zu uns ziehen möchte und die erste Zeit von Harz IV leben muss bis Sie hier bei uns in der Stadt eine Arbeit findet. Sie ist allein erziehende Mutter hat eine Tochter. Dürfen die Eltern diese Wohnung an Sie vermieten, bekommt Sie auch Leistungen dafür? Oder ist es besser wenn die Eltern diese Wohnung beim Kauf gleich auf die Tochter umschreiben, dass Sie die Eigentümerin ist? Die Wohnung hat ca. 70m² – 80m². Sie möchte dort mit Ihrer Tochter leben und die Mitte an die Eltern zahlen. Danke für die Antwort. mfg

  13. Inga N.

    Hallo. Ich bin Alleinerziehend und bekomme aufstockend Alg2. Nun mein Anliegen. Die Wohnung, in der ich zur Miete wohne, steht zum Verkauf für Kapitalanleger etc. Meine Angst, dass ich diese irgendwann wegen z. B. Eigenbedarf verlassen muss ist gross. Wie schaut es mit dem Kauf aus? Besteht in meiner Lage eine Möglichkeit, diese Wohnung mit Hilfe des Amtes zu kaufen, die monatlichen Mietzahlungen, in dem Fall dann Abzahlung laufen dann ja weiter, nur nicht mehr an den Vermieter, sondern dann an das Amt. Gibt es da Hoffnung, ist so ein Weg möglich?
    Vielen Dank.

  14. Heinrich Glückspilz

    Hallo,
    mein Bruder bezieht Hartz4.
    Da er aus einer Erbschaft zu Vermögen kommen kann, ist die Frage, ob er mit dem geerbten Geld eine Wohnung kaufen kann/darf.
    In der Zeit, in der das Erbe ausbezahlt ist ist er natürlich dann erst einmal kein Hartz 4 er mehr.
    Aber darf er trotdem mit seinem Erbe eine angemessene Wohnung (in der er dann auch selber einzieht und somit keine Mietausgaben für seine bisherige Mietwohnung mehr hat) käuflich erwerben?
    Kann das zu irgendwelchen Problemen führen?
    Es könnte ja dann irgendwann wieder einmal sein, daß (nach dem Wohnungskauf) sein Rest-Eigenkapital irgendwann einmal dann wieder so niedrig wird/ist, daß er grundsätzlich wieder ein Hartz 4 Bezieher wird.
    Könnte das dann bei einer erneuten Beantragung von Hartz 4 (jetzt ja mit einer eigenen angemessenen Eigentumswohnung) Probleme bringen?

    Danke für eine Antwort.

  15. Oliver

    Wie sieht es eigentlich aus wenn man eine abbezahlte Eigentumswohnung um ca 95 qm alleine bewohnt ?
    Monatliches Hausgeld 220, – plus Grundsteuer im Jahr 600,-

    Ist so eine Wohnung angemessen, obwohl sie mir gehört ?

    Zum Untervermieten geht sowas kaum in einer ETW.
    Ich meine ich kann das Zimmer was vieleicht zuviel an qm ist ja nicht zumauern ?

    Danke vielmals

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Oliver,

      die Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen können je nach Region variieren. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Christian P.

    Hallo,

    ich habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 46 m2.
    Ich habe noch ca. 40.000 Euro Schulden wegen der Wohnung. Ich habe 2 Bausparverträge laufen. Einer mit einem Wohnriester verbunden in dem momentan 8300 Euro angespart sind und einen normalen in dem ca. 7500 Euro angespart sind. Ich bin noch in einer Beschäftigung, aber die Aussichten sind nicht sehr gut. Angenommen ich werde jetzt mit 49 Jahren arbeitslos und finde keine Stelle mehr, von der ich meine Wohnung abbezahlen kann und in Hartz-IV falle. Wird mir das Amt helfen diese Wohnung mit Hartz-IV zu Ende zu finanzieren?! Monatlich muss ich bis 2025 mindestens 500 Euro für Tilgung, Hausverwaltung und Zins bezahlen. Zuzüglich kommt noch Strom und Telefon und natürlich Lebensmittel dazu. Klamotten und Schuhe habe ich mir schon lange keine mehr gekauft. Da ich auch noch Sondertilgungen mache, damit ich die Wohnung schnellstens abbezahlen kann.
    Wenn ich jetzt von den Schulden ca. 40.000 Euro die zwei Bausparverträge abziehe, die aber noch nicht voll angespart sind abziehe, dann hab ich noch ca. 24.000 Euro Schulden.

    Muss ich die Wohnung verkaufen die eigentlich gedacht war, im Alter mietfrei zu leben.

    Sollte ich sie verkaufen müssen, was dann?!

    Muss ich dann in ein Obdachlosenheim?!

    Bitte um hilfreiche Informationen!!!

    PS. Mit 49 gehört man heutzutage schon zum alten Eisen. Ich wohne ländlich und hier gibt es sehr wenig Arbeit. Aber in die Stadt ziehen und fahren kann ich mir bestimmt nicht mehr leisten, wenn ich meinen jetzigen Job verlieren sollte und keinen ähnlichen Job finden.

    Vielen Dank vorab!

  17. Susanne

    A) Was passiert eigentlich mit einer Eigentumswohnung die man erbt, in die man einziehen will?
    B) wie ist es wenn ich H4 beziehe und ich erbe und mir von diesem Erbe eine Wohnung kaufen will?
    Danke
    Susanne

  18. Viktoria S.

    Hallo,
    In 2014 habe ich ein Wohnung gekauft zu vermieten, zu der Zeit war ich noch berufstätig (alleinstehend). In zwischen bin ich in der Elternzeit (alleinerziehend) bis Dezember 2019. Der Wohnung ist noch nicht abbezahlt. Die Frage wäre, ob ich ein Anspruch auf ALG 2 habe oder muss ich der Wohnung verkaufen?
    Danke für für Ant7 im voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Viktoria,

      das können wir leider nicht beurteilen, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Nihat A.

    Hallo,
    was wird vom Jobcenter überhaupt bezahlt,wenn man Hartz 4 bezieht,und eine Eigentumswohnung hat, die noch abgezahlt wird ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nihat,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Mögliche Beteiligungen sind die Kreditzahlungen und die Betriebskosten. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Sachbearbeiter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Andreas S.

    Wie ist das eigentlich, wenn ich meine vermietete Eigentumswohnung dann endlich geschafft habe zu verkaufen?

    Überschuß aus Verkaufspreis abzüglich Bankschulden = ca. 18.000 Euro

    Wie wird der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung (keine Eigenbedarfsnutzung) beim Bezug von Hartz IV bewertet / angerechnet?

    Kann dieser Überschuß als Schonvermögen (insges. 15.250) zwischen beiden Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden obwohl der Erlös lediglich dem einen Partner zugeflossen ist?

    Muss der Bezug von Hartz IV – Leistungen unterbrochen (gekündigt) werden, selbst wenn nach Ablösung aktueller Schulden / Verbindlichkeiten das restliche gemeinsame Vermögen unterhalb der Schwelle des zulässigen Schonvermögens liegt?

    Im Voraus dankend.
    Andreas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      das Vermögen wird in der Regel dem Besitzer zugesprochen. Handelte es sich bei der Eigentumswohnung also um Ihren Besitz oder um geteilten Besitz? Zur zweiten Frage sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter auseinandersetzen, damit es nicht zu Missverständnissen und Zahlungsausfällen kommt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Hans G.

    Ich bin seit Beginn 2015 Harz 4 Bezieher. Ich besitze ein Haus in der Innenstadt, in dem ich wohne und ein Büro betreibe. Ich bin dort Selbstständig tätig und ein sogenannter Aufstocker. Die Wohnungsgröße beträgt allerdings 140 m² Wohnfläche. Jetzt nach 3 Jahren erklärt das Jobcenter die Wohnung auf einmal als unangemessen. Die monatliche Darlehensrate incl. Zinsen beträgt 420,- eur für das gesamte Haus. Da die Heizungsanlage seit 2 Jahren defekt ist, kann die Wohnung auch nicht beheizt werden und es gibt kein Warmwasser. Der monatliche Abschlag für die Wohnung beträgt für Gas, Wasser und Strom nur 30,- eur. Das Haus ist zudem teilweise stark sanierungsbedürftig. Das Dach ist undicht. Ein derzeitiger Verkauf wäre deswegen mit großen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Eine Wohnung und ein Büro wäre für 420,- keinesfalls zu mieten. Kann verlangt werden das ich mein Haus verkaufen muß?. Die Restschulden sind ca. 38.000,- eur, welche ich in 10 Jahren getilgt haben werde.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hans,

      das Jobcenter kann ein Kostensenkungsverfahren einleiten und im schlimmsten Fall auch einen Verkauf anordnen. In Ausnahmefällen können Sie aber mit der Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs argumentieren. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sachbearbeiter und im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Noplaceforyou

    Deutschland platzt bald vor Wut.

    1. Peter I.

      was soll diese Antwort? Es ist sogar bekannt, das Eigentum günstiger als Miete ist. wo gibt es den eine Wohnung mit 60 qm und nur 235 Euro Kaltmiete? da hängt der Hammer, jetzt kommt das Jobcenter und sagt, Tilgung zahle ich nicht. dann kostet die Wohnung 101 Euro. wo gibt es diese Wohnung? genau nicht vom Jobcenter. Und auch in keiner Stadt. die Mieten sind bei 6-7 Euro , die darf man aber nicht anmieten, weil zu teuer. Umziehen geht auch nicht, weil es gibt keine Kostensenkung. somit ist Eigentum günstiger als Mieten.

  23. s

    muss ich dann wenn ich nicht mehr Hartz iv beziehe, all das was Sozialamt bezahlt hat zurückzahlen, oder
    bleibt meine wohnung ohne schulden meins, wenn ich z.b. wieder arbeiten kann und nicht mehr sozialamt mehr brauche. ich habe auch keine kinder, nimmt dann sozialamt mir die wohnung, wenn ich sterbe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      nein, die Wohnung ist Ihr Eigentum. Eine Rückzahlung der Raten ist nicht notwendig, sofern diese nicht als Darlehen gewährt wurden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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