Darf ein Bürgergeld-Empfänger Sportwetten abgeben?

Das Wichtigste zu Sportwetten bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Darf ein Bürgergeld-Empfänger Sportwetten abschließen?

Grundsätzlich ist es für Bürgergeld-Empfänger nicht verboten, Sportwetten abzuschließen, sofern der monatliche Regelsatz dafür ausreicht.

Muss ich Gewinne beim Jobcenter angeben?

Gewinne, die durch Sportwetten erzielt werden, müssen beim Jobcenter als Einkommen angegeben werden.

Können durch die Gewinne meine Leistungen gekürzt werden?

Haben Sie hohe Gewinne erzielt, können diese zu einer Kürzung des Bürgergeldes für bis zu sechs Monate führen.

Sportwetten können wahre Geldfresser sein

Für Bürgergeld-Empfänger sind Sportwetten nicht grundsätzlich verboten.
Für Bürgergeld-Empfänger sind Sportwetten nicht grundsätzlich verboten.

Das Glücksspiel ist in der Gesellschaft allgegenwärtig: Von Spielautomaten beim Dönermann über Casinos mit Roulette und Poker bis hin zu Wetten auf Sportereignisse jeder Art, kann überall Geld gewonnen oder verloren werden.

Doch dürfen auch Bürgergeld-Empfänger Sportwetten abgeben, obwohl das Geld, welches Sie erhalten, dafür nicht vorgesehen ist? Dieser Fragestellung geht der folgende Ratgeber auf den Grund.

Sportwetten und Bürgergeld: Passt das zusammen?

Die Versuchung ist groß: Fast jedes Wochenende finden Spiele der ersten oder zweiten Bundesliga statt. Bei einigen Partien scheint der Ausgang schon von Anfang an klar: Der FC Bayern München gewinnt sowieso, Bayer Leverkusen ist auch nur schwer zu schlagen.

Was zunächst wie ein sicherer Tipp scheint, kann aber auch schnell anders ausgehen, etwa, wenn die Bayern die Stars für die Champions League schonen und das Spiel verlieren oder Bayer 04 nur ein Unentschieden geholt hat. Wurden dann von einem Bürgergeld-Empfänger Sportwetten auf die Siege beider Mannschaften abgegeben, ist der Einsatz futsch.

Doch dürfen Menschen, die Bürgergeld beziehen, überhaupt wetten?

Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten. Auch wenn das Glücksspiel nicht zur Grundsicherung gehört, scheiterten mehrere Versuche, für Bürgergeld-Empfänger Sportwetten zu verbieten, vor dem jeweiligen Oberlandesgericht.

Werden Bürgergeld-Empfängern bei Sportwetten die Gewinne angerechnet?

Erfolgreiche Sportwetten von Bürgergeld-Empfängern können zu einer Verminderung der Leistungen führen.
Erfolgreiche Sportwetten von Bürgergeld-Empfängern können zu einer Verminderung der Leistungen führen.

Doch wie sieht es aus, wenn die Sportwetten dem Bürgergeld-Empfänger einen oder mehrere Gewinne einbringen? Diese können auf die Leistungen angerechnet werden und diese somit verringern, so das Urteil verschiedener Gerichte in mehreren Fällen. Gleiches gilt auch für Gewinne, die bei einer Lotterie oder ähnlichem erzielt werden.

Jede zusätzliche Einnahmequelle muss dem Jobcenter offengelegt werden. Tun sie dies nicht, kann eine Rückzahlung bereits erhaltener Leistungen die Folge sein.

Erzielt ein Bürgergeld-Empfänger durch Sportwetten Gewinne, so muss er diese umgehend dem Jobcenter melden. Der Betrag wird auf die Leistungen angerechnet bzw. vermindern diese. Selbiges gilt im Übrigen auch für Sachgewinne.

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Darf ein Bürgergeld-Empfänger Sportwetten abgeben?
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

10 Gedanken zu „Darf ein Bürgergeld-Empfänger Sportwetten abgeben?

  1. Daniel

    Muss ich dem Jobcenter eine Aufstellung mit allen gewonnen Wetten liefern ? bzw Einsicht ins Wettkonto gewähren ?
    Hört sich super rechtswidrig und dubios an

  2. Jörg W

    Hallo , ich bin schon seit fast 1 Jahr Arbeitsunfähig geschrieben und möchte ein Darlehn über das Jobcenter beantragen . Macht das sinn oder muss ich erst in die arbeitslosigkeit gehen .

    1. Kyle

      darf Jobcenter die Einsicht in das Wettkonto erpressen?
      obwohl ein und Auszahlungen bekannt sind ?

  3. Troki J.

    Hallo,
    wenn ich bei Sportwetten einen Betrag einzahle und bei diesem Anbieter Gewinn erziele, diese aber nicht auszahle um weiterspielen zu können, habe ich dann bereits ein tatsächlich verfügbares Einkommen und kann der Gewinn dann vom ALG II Regelsatz abgezogen werden?

  4. Kai

    Hallo,

    ich habe noch eine Frage zu oben angezeigtem Thema, da ich heute Post vom Jobcenter bekam.Darin stand, dass ich in den letzten zwei Monaten Überweisungen in Höhe von 120€ bzw. 70€ erhalten hätte und nun dazu bitte (ok, „bitte“ stand da nicht) 🙂 ) Stellung nehmen solle.
    Natürlich habe ich alles gelesen was auf dieser Steite steht, eines jedoch verwundert mich.
    Gibt es nicht diesen sogenannten Freibetrag bei Empfang von Hartz IV und würden meine Gewinne nicht darunter fallen?
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.

    Herzliche Grüße

    Kai

    1. Bernhard

      Ja, das tun sie. Solange die Gewinne 100 € nicht übersteigen fallen sie unter den Freibetrag.

      Freundliche Grüße,
      Bernhard

  5. Patrick

    Hallo,

    ich habe ein Wettkonto und habe diesen Monat einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Unabhängig davon, ob ich mögliche Wettgewinne melde oder nicht, ist meine Frage ob das Jobcenter durch das Bundeszentralamt für Steuern oder andere Stellen erfahren kann, dass der Wettanbieter für Wetteinsätze oder -gewinne die Glücksspielsteuer abführt, oder ist dies nicht möglich, da die meisten Wettanbieter ihren Sitz in Malta oder steuervergünstigten Staaten haben.

    MfG

    Patrick

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patrick,

      unserer Kenntnis nach können die Jobcenter Angaben der Leistungsempfänger mit den Finanzämtern abgleichen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. 0laf

    Guten Tag,
    hätte da mal eine Frage ! Gibt es eine bestimmte Gewinnsumme die man behalten darf zum hartz 4, oder muss
    man jeden klein Betrag den man gewonnen hat dem Jobcenter melden

    MfG Olaf

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Olaf,

      ja, in der Regel sollten Sie alle Sach- und Geldgewinne dem Jobcenter mitteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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