Eltern haben eine gewisse Unterhaltsplicht gegenüber ihren Kindern. Kompliziert wird es, wenn sie Arbeitslosengeld (ALG) erhalten und unter Umständen nicht in der Lage sind zu zahlen. Müssen Hartz-4-Empfänger Unterhalt zahlen? Die Anrechnung des Betrages auf die Leistungen ist ebenfalls ein viel diskutiertes Thema. Lesen Sie in diesem Ratgeber mehr dazu.
Das Wichtigste zu den Themen „Hartz 4 und Unterhalt“ kurz und knapp zusammengefasst
Kann ein Hartz-4-Empfänger keinen Unterhalt zahlen, besteht die Möglichkeit, für die unterhaltsberechtigte Person einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser wird dann vom Leistungsträger (z. B. Jobcenter) gezahlt und kann ggf. von diesem später vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden.
Kinder müssen in der Regel keinen Unterhalt für Hartz-4-beziehende Eltern zahlen. Nur in seltenen Fällen besteht die Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt.
Ja, Unterhalt wird bei Hartz 4 berücksichtigt. Die Anrechnung findet immer voll statt. Ein Freibetrag – wie bei zusätzlichem Einkommen – wird nicht gewährt.

Inhalt
Müssen Hartz-4-Empfänger Unterhalt zahlen?

Unterhalt zahlen trotz Hartz-4-Bezug – das erscheint vielen Betroffenen unmöglich. Es gibt unterschiedliche Formen des Unterhalts, z. B. Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ehegattenunterhalt etc.
Grundsätzlich muss immer zuerst geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht und ob der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig ist. Es ist also kein „Muss“ für Hartz-4-Empfänger Unterhalt zu zahlen, wenn sie selbst hilfebedürftig und auf soziale Leistungen angewiesen sind.
Damit der alleinerziehende bzw. unterhaltsberechtigte Elternteil nicht alleine für das Kind aufkommen muss, springt in der Regel der Leistungsträger ein (sog. Unterhaltsvorschuss).
Hartz 4: Eltern zahlen Unterhalt für ihr Kind
Grundsätzlich haben Eltern ihren Kindern gegenüber eine Unterhaltspflicht. Diese endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. In einigen Fällen stehen Eltern noch so lange in der Pflicht, bis der Sprössling seine erste berufliche Ausbildung absolviert hat.
Hartz-4-Empfänger müssen sich aber keine Sorgen machen, dass sie sich das Kind nicht leisten können, denn jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wird berücksichtigt. Die Regelsätze sind je nach Alter der Kinder gestaffelt.
Auch nach einer Trennung kann es sein, dass ein Elternteil dem minderjährigen Kind oder der schwangeren Ex-Partnerin Unterhalt zahlen muss, sofern er leistungsfähig ist. Ein Hartz-4-Empfänger, der Unterhalt erhält, sollte wissen, dass der Betrag voll (und ohne Freibetrag) als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet wird.
Umkehrschluss: Kann die Unterhaltspflicht bei Hartz 4 auf die Kinder ausgeweitet werden?

Kinder müssen in der Regel nicht für ihre Eltern aufkommen. Das gilt selbst dann, wenn sie ein eigenes Einkommen haben, noch im Haushalt der Eltern leben und diese Hartz-4-Empfänger sind. Sobald Kinder ein eigenes Einkommen haben (z. B. Ausbildungsvergütung) und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Das heißt im Klartext: Das Einkommen wird nicht beim Bedarf für die Eltern berücksichtigt. Allerdings erhalten die Eltern auch nicht mehr den zusätzlichen Bedarf für das Kind, da das Jobcenter nun davon ausgeht, dass dies seine Kosten nun selbst trägt.
Trotzdem ist es nicht unmöglich, dass Eltern unterhaltsberechtigt gegenüber ihren Kindern sind. Sind sie hilfebedürftig und haben bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft, können sie sich an ihre Kinder wenden. Allerdings nur, wenn deren Jahreseinkommen mindestens 100.000 Euro beträgt.
Wer übernimmt die Unterhaltszahlung bei Hartz-4-Bezug?

„Der Vater zahlt keinen Unterhalt.“ Viele Hartz-4-Mütter sind mit dieser Tatsache konfrontiert. Nicht immer handelt es sich aber um Drückeberger. Manchmal ist der andere Elternteil aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, für das minderjährige Kind aufzukommen.
Wie erwähnt, springt in diesem Fall der Staat ein und es kann ein sogenannter Unterhaltsvorschuss beantragt werden, der dann vom Leistungsträger (z. B. Jobcenter, Jugendamt, Vorschusskasse) gezahlt wird. Das bedeutet aber auch, dass der Unterhaltsanspruch dann auf den Leistungsträger übergeht (vgl. § 33 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch) und ggf. später nur noch von diesem eingefordert werden kann.
Doch wann können sich Hartz-4-Empfänger den Unterhalt vorschießen lassen? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Kind ist minderjährig (unter 18 Jahre alt)
- Es lebt mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil zusammen (in Deutschland)
- Der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt
Wird Unterhalt bzw. Kindesunterhalt auf Hartz 4 angerechnet?

Unabhängig davon, wer den Unterhalt zahlt – die Anrechnung auf den Hartz-4-Regelsatz findet immer voll statt. Ähnlich wie Kindergeld gilt Unterhalt als Einkommen. Hartz-4-Empfängern wird er angerechnet. Das heißt, der Betrag wird ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vom Regelsatz abgezogen.
Doch wie genau wird Hartz-4-Empfängern der Unterhalt angerechnet? Grundsätzlich sind die Regelsätze für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft festgelegt. Alleinstehende bzw. Alleinerziehende erhalten derzeit 424 Euro, für Kinder zwischen 14 und 18 gibt es 322 Euro, für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zahlt das Jobcenter 302 Euro usw. (Stand: 2019). Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden jeweils getrennt im Berechnungsbogen aufgeführt.
Ist ein 15-jähriges Kind, welches noch kein eigenes Einkommen hat, unterhaltsberechtigt, wird der gezahlte Unterhalt direkt von dem Regelsatz abgezogen, welcher dem Kind laut Berechnungsbogen zusteht: Regelbedarfsstufe des Kindes (hier: 322 Euro) – Unterhaltszahlung = verbleibender Bedarf.
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