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Als Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag aufsetzen

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Das Jobcenter kommt für die Wohn- und Heizkosten von ALG-2-Empfängern auf, insofern diese angemessen sind. Bei zu hohen Kosten kann ein Umzug in eine günstigere Wohnung angeordnet werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Untermieter aufzunehmen. Doch wie sollten Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag formulieren?

Das Wichtigste zum Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger kurz und knapp zusammengefasst

Darf ich als Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag aufsetzen bzw. einen solchen eingehen?

Ja, Hartz-4-Empfänger dürfen als Untermieter auftreten. Genauso ist es möglich, dass Bezieher von ALG 2 einen Untermieter in ihre Wohnung aufnehmen, wenn der Vermieter dem zustimmt.

Was sollte ich dabei beachten?

Es sollte unbedingt ein Untermietvertrag aufgesetzt werden, damit das Jobcenter nicht davon ausgeht, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Was gilt, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Hartz-4-Empfänger können zur Untermiete bei ihren Eltern wohnen. Es ist wichtig, dass ein Untermietvertrag aufgesetzt und dem Jobcenter vorgelegt wird.

Was ist bei einem Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger zu beachten?
Was ist bei einem Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger zu beachten?

Inhalt

  • Untermiete bei Hartz-4-Bezug: Mittel zur Senkung der Wohnkosten
    • Warum ist für Hartz-4-Empfänger ein Untermietvertrag wichtig?
    • Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger: Muster zum kostenlosen Download
  • Müssen Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag mit den Eltern aufsetzen?

Untermiete bei Hartz-4-Bezug: Mittel zur Senkung der Wohnkosten

Sind die Wohnkosten für Hartz-4-Empfänger zu hoch oder ist die Wohnung zu groß, kann das Jobcenter einen Umzug in eine günstigere bzw. kleinere Bleibe fordern. Doch gerade in vielen Großstädten ist günstiger Wohnraum knapp. Dementsprechend schwer ist es oft, eine angemessene Wohnung zu finden.

Viele Betroffene möchten auch nicht aus ihrer liebgewonnenen Wohnung ausziehen. Um einem Umzug zu entgehen, kann es sich anbieten, einen Untermieter aufzunehmen. Im Vorhinein sollten Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag aufsetzen.

Bevor eine Person einen Untermieter in ihrer Wohnung aufnimmt, muss sie gemäß § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unbedingt eine Erlaubnis vom Vermieter einholen. Kommt ein Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann es zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter kommen.

Warum ist für Hartz-4-Empfänger ein Untermietvertrag wichtig?

Empfänger von Hartz 4 müssen den Untermietvertrag für die Wohnung beim Jobcenter vorlegen.
Empfänger von Hartz 4 müssen den Untermietvertrag für die Wohnung beim Jobcenter vorlegen.

Nehmen Bezieher von ALG 2 einen Untermieter in ihrer Wohnung auf, müssen sie dies sofort dem Jobcenter mitteilen. Damit die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass durch die Untervermietung eine Bedarfsgemeinschaft entstanden ist, müssen Betroffene dem Jobcenter den Untermietvertrag vorlegen.

Aus diesem sollte entnommen werden können, wie hoch die Miete und Nebenkosten ausfallen, wie viele Zimmer untervermietet und welche Räume gemeinsam genutzt werden.

Untermietvertrag für Hartz-4-Empfänger: Muster zum kostenlosen Download

Sie können, wenn Sie als Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag aufsetzen, unser Muster als Vorlage nehmen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie ein solches Muster stets sorgfältig überprüfen und für Sie anpassen müssen.

Laden Sie hier das Muster für den Untermietvertrag kostenlos herunter:

Untermietvertrag: Muster (.doc)
Untermietvertrag: Muster (.pdf)

Müssen Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag mit den Eltern aufsetzen?

Bei eintretender Arbeitslosigkeit sehen sich viele Menschen dazu gewzungen, wieder zurück zu ihren Eltern oder anderen Verwandten zu ziehen. Gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts haben Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten, wenn sie bei ihren Eltern leben und für eine Einliegerwohnung oder ein Zimmer Miete zahlen (Az.: B 14 AS 31/07 R).

Damit das Jobcenter dies nachvollziehen kann und die Übernahme der Wohnkosten genehmigt, sollten Hartz-4-Enpfänger einen Untermietvertrag mit ihren Eltern bzw. Verwandten aufsetzen. In diesem sollten alle Einzelheiten zur Wohnung und den Kosten detailliert aufgeführt werden.

Bildnachweise: fotolia.com/rilueda, fotolia.com/Björn Wylezich

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Als Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag aufsetzen
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nele meint

    29. August 2018 um 17:58

    Guten Tag!

    Ich möchte vorübergehend zur Untermiete ein Zimmer in einer Wohnung beziehen. Allerdings gibt es keinen Hauptmieter in dem Sinne, ich würde direkt mit der Wohnungseigentümerin zusammenwohnen, also mit meiner Vermieterin. Wie muss ich dies im Untermietvertrag darstellen? Dort steht ja oft, dies und jenes richtet sich nach den Angaben im Hauptmietvertrag, den es ja nicht gibt.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
    Nele B.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:18

      Hallo Nele,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht sagen können, wie Sie hier verfahren sollten. Ein Anwalt für Sozialrecht oder der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter kann Auskunft geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Sassy meint

      16. Februar 2019 um 17:20

      Sag mal bitte bescheid wie es bei dir aus gegangen ist

      Antworten
  2. Peter meint

    27. März 2019 um 9:37

    Hallo!

    Ich wohne mit meinen Großeltern in einem (abgezahlten) Einfamilienhaus. Mein Großvater bezieht eine sehr geringe Rente und meine Großmutter bezieht, aufgrund einer Sehbehinderung, ebenfalls eine sehr geringe Rente. Bis jetzt habe ich meinen Großeltern einfach einen gewissen Bertag zur Nutzung des Wohnraums bar gezahlt.

    Nun muss ich “Hartz 4” beantragen und müsste Wohngeld beziehen, damit ich finanziell einigermaßen zurechtkomme.

    1) Wäre diese Situation eine Vermietung oder eine Untervermietung?
    2) Ist eine Vermietung bzw. Untervermietung in dieser Situation möglich?
    3) Müssen bei einer solchen Vermietung bzw. Untervermietung Steuern gezahlt werden?

    Vielen Dank im vorraus!

    Antworten
  3. oz meint

    4. Februar 2020 um 9:33

    hi!
    Ich wohne bei mein eltern bin 28 jahre alt, habe ein zimmer bei mein eltern.
    Mein vater hat ein eigenturm haus die er minatlich abzahlt.
    Mein vater möchte ein zimmer miete haben.
    Würde der jobcenter dafür ja sagen?
    Sollte ich ein antrag stellen oder sollte ich auf ein antrag verzichten so das ich von mein ALG 2 mein vater das geld gebe.
    ich brauche euren rat.

    Antworten

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