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Hartz 4 beziehen und Wohngeld erhalten: Geht das?

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Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Menschen zusteht, die ein geringes Einkommen aufweisen und daher einen Zuschuss zur Miete benötigen. Um diese Unterstützung zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen. Können auch Hartz-4-Empfänger Wohngeld erhalten?

Das Wichtigste zum Wohngeld kurz und knapp zusammengefasst

Können Hartz-4-Empfänger Wohngeld bekommen?

Nein, Wohngeld und Hartz 4 sind zwei Sozialleistungen, die sich ausschließen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld kann gewährt werden, wenn dadurch eine Hilfebedürftigkeit verhindert wird.

Wer zahlt bei Hartz-4-Bezug die Wohnung?

Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch auf Leistungen für Heizung und Unterkunft. Diese werden durch das Jobcenter getragen.

Sie haben Fragen zum Wohngeld? Hier finden Sie die Antworten!
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Inhalt

  • Was ist Wohngeld eigentlich?
  • Gibt es Wohngeld bei Hartz-4-Bezug?
    • Können Sie Hartz 4 und Wohngeld gleichzeitig erhalten?
  • Wie können Hartz-4-Empfänger Wohnungsgeld erhalten?

Was ist Wohngeld eigentlich?

Wie bereits erwähnt, ist das Wohngeld eine Form der Sozialleistung und soll dazu dienen, einkommensschwachen Menschen bei der Miete unter die Arme zu greifen. Um festzustellen, ob ein Anspruch auf den Mietzuschuss besteht, spielen unterschiedliche Faktoren eine wesentliche Rolle:

  • Die Höhe des jährlichen Einkommens,
  • die monatlichen Mietausgaben und
  • Anzahl und Einkommen der Personen, die mit dem Antragsteller in einer Wohnung leben (wenn vorhanden).

Ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen. In diesem müssen detailierte Angaben zum Wohnverhältnis sowie dem monatlichen Einkommen und der Miete gemacht werden. Auch Lohnbescheinigungen, der Mietvertrag und ein Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (wenn vorhanden), sind dem Dokument beizufügen.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn keine anderen Sozialleistungen (beispielsweise Hartz 4 oder Sozialhilfe) bezogen werden. Ferner ist keine Berechtigung für den Mietzuschuss vorhanden, wenn ein Anspruch auf Bundesausbildungs-Förderung (BAföG) oder Berufsausbildungs-Beihilfe (BAB) besteht.

Wird der Antrag auf Wohngeld genehmigt, wird dieses in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wie hoch der Mietzuschuss ausfällt, kann nicht pauschal angegeben werden. Es handelt sich immer um eine individuelle Summe, die im Einzelfall festgesetzt wird. Auszahlungsbeginn ist immer der Monat, in welchem die Antragstellung erfolgte. Ist der Bewilligungszeitraum beendet, kann ein Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht werden.

Gibt es Wohngeld bei Hartz-4-Bezug?

Wohngeld erhalten Menschen mit geringem Einkommen
Wohngeld erhalten Menschen mit geringem Einkommen

Hartz 4 und Wohngeld sind zwei Sozialleistungen, auf die Hilfebedürftige einen Anspruch haben. Das Arbeitslosengeld 2 dient dazu, arbeitslose finanziell zu unterstützen. Die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich finden sich im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II).

Mit dem Regelsatz soll die Grundsicherung gewährleistet werden. Im Gegensatz zu Hartz-4-Beziehern, die in der Regel arbeitssuchend sind, verfügen Wohngeldberechtigte über ein eigenes Einkommen, welches jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Die Anspruchsvoraussetzungen für Wohngeld sind im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Dieser Mietzuschuss kann sowohl für Mieter von Wohnraum als auch für Eigentümer als finanzielle Unterstützung zur Wohnraumsicherung gewährt werden.

Hartz 4 und Wohngeld schließen sich also grundsätzlich aus, letztere Leistung ist dabei dem Arbeitslosengeld 2 vorrangig. Wohngeld kann statt Hartz 4 ausbezahlt werden, wenn ein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Können Sie Hartz 4 und Wohngeld gleichzeitig erhalten?

Hartz 4 und Wohngeld können niemals gleichzeitig bezogen werden. Der Mietzuschuss ist dem ALG 2 gegenüber vorrangig. So können Hartz-IV-Empfänger aufgefordert werden, dieses zu beantragen, wenn dadurch eine Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Wie können Hartz-4-Empfänger Wohnungsgeld erhalten?

Hartz-4-Empfänger bekommen kein Wohngeld, aber Leistungen zur Wohnraumsicherung
Hartz-4-Empfänger bekommen kein Wohngeld, aber Leistungen zur Wohnraumsicherung

Es existiert zwar kein Wohngeld für Hartz-4-Empfänger, dies bedeutet allerdings nicht, dass diese sich einen Wohnraum aus den Leistungen vom Regelsatz finanzieren müssen. Den nach § 22 SGB II besteht ein Anspruch auf die Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Dabei ist wichtig, dass diese als „angemessen“ erscheinen. Für diese Beurteilung spielen Wohnungsgröße und Mietkosten eine entscheidende Rolle. Dabei richtet sich die angemessene Quadratmeterzahl auch nach der Anzahl an Personen, die in einem Haushalt als Bedarfsgemeinschaft leben.

Für Deutschland gibt es keine einheitliche Tabelle bezüglich der Miethöhe, da die Immobilienpreise regional stark variieren können. Daher ist immer der Mietspiegel der jeweiligen Region zu Rate zu ziehen.

Bedenken Sie: Die Heizkosten werden laut § 22 SGB II ebenfalls übernommen. Allerdings müssen auch diese in einem angemessenen Rahmen liegen. Wird sehr viel geheizt, obwohl das Wetter dies eigentlich nicht verlangt, muss eine etwaige Nachzahlung vom Leistungsempfänger selbst getragen werden.

Bildnachweise: fotolia.com/Björn Wylezich, fotolia.com/Daniel Jędzura

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. keine-adresse meint

    7. März 2019 um 14:34

    Ich finde es ist unerhört, was hier für Gesetze herrschen! Hartz 4 ist schon so wenig, und der Staat erlaubt kein Wohngeld zusätzliich! Ich finde das müsste schnellstens geändert werden! Es gibt soviele kranke Menschen, die nicht arbeiten können und am völligen Ende sind! Wie kommen die für die Miete auf, wohin bei den überteuerten Mieten, wenn sie die eigene Wohnung nicht mehr halten können, wo sie sich Zuhause fühlen! Eine Zumutung, das zu verlieren! Scheiiten Sie ein, und denken Sie menschlicher!
    Dieses richte ich an das Job -Center! Der Staat muß doch helfen!

    Antworten
  2. H. Beer meint

    16. August 2019 um 15:14

    Hallo. Ich möchte einen Harz 4 Bezieher, der schwer Herzkrank ist in meine Wohnung nehmen und er trotzdem das Wohngeld. ,das er jetzt für seine Wohnung in der er allein lebt und wir uns dauernd Sorgen
    machen müssen, weiterhin bezieht Er wohnt in einEM kleinem kaum zu erreichenden Ort ,aber auch beii mir kann ich. mir mit einer kleinen. Rente nicht erlauben,ihn ohne Zuschuss bei mir wohnen zu lassen..ICh bin 75 Jahre und kann nicht dauernd dort hinfahren zudem ist die Arztversorgung unter aller ….s….!!!!! WAS kann man hier mac hen. Bitte um eine Antwort,die zu verwerten ist, haben schon schlechte Erfahrungen mit de. JOBCENTER gemacht.

    Mit freund,ich Gruss. H.Beer

    Antworten
  3. Sven meint

    21. November 2019 um 20:32

    Hallo Meine Freundin und ich sind vor 1 Monat zusammen gezogen , in eine 70 Quadratmeter Wohnung. Meine Freundin bezieht Alg2 weil sie nicht arbeiten darf aus gesundheitlichen Gründen. Ich bin alleinverdiener und bekomme ca. 1600 € monatlich aber das variert weil ich in einer Zeitarbeitsfirma arbeite . Jetzt haben wir ein Antrag gestellt auf Alg2 und meine Freundin bekommt monatlich 90 € weil ich angeblich gut verdiene. Bezahlen aber Miete von 735 Euro warm die nicht wirklich bezuschusst wird . Am Ende des Monats haben wir mit allen Abzügen 50€ übrig . Kann mir da mal jemand ein Rat geben ?

    Antworten

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