Wohngeld beantragen: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Das Wichtigste zum Thema „Wohngeld beantragen“ zusammengefasst:

Wie kann ich Wohnungsgeld beantragen?

Um Wohngeld zu beantragen, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde wenden, die in aller Regel dem Bürgeramt angegliedert ist. Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, haben wir hier ausführlich für Sie aufgelistet.

Wer kann einen Antrag für Wohngeld stellen?

Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Wohngeldantrag mit Aussicht auf Erfolg stellen zu können.

In welcher Höhe wird Wohngeld ausgezahlt?

Eine pauschale Aussage über die Höhe vom Wohngeld ist nicht möglich. In welcher Höhe der Zuschuss zur Miete gewährt wird, ermittelt die Wohngeldbehörde für jeden Antragsteller individuell.

Wohngeldantrag: So holen Sie sich den Mietzuschuss

Wohngeldantrag stellen: Wer kann den Mietzuschuss wie erhalten?
Wohngeldantrag stellen: Wer kann den Mietzuschuss wie erhalten?

Die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt, gerade Menschen mit geringem Einkommen suchen häufig vergeblich nach bezahlbarem Wohnraum. Allerdings besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Worum es sich dabei genau handelt und wer eigentlich anspruchsberechtigt ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Was ist Wohngeld eigentlich?

Das Wohngeldgesetz, welche die Grundlage für den Bezug von Wohngeld darstellt, hat schon einige Reformen hinter sich. Erstmals trat es am 1. April 1965 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die Bürgern mit geringem Einkommen einen Zuschuss zur Miete gewährt.

Wohngeld beantragen: Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
Wohngeld beantragen: Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Auch Menschen, die selbstgenutztes Wohneigentum besitzen, können einen entsprechenden Zuschuss (dieser wird Lastenzuschuss genannt) erhalten. Grundsätzlich können Sie die jeweiligen Zuschüsse nur erhalten, wenn Sie Wohngeld beantragen.

Im Wohngeldgesetz (WoGG) wird der in § 1 der Zweck des Wohngelds folgendermaßen definiert:

(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Wer darf einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Grundsätzlich ist jeder Mensch berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Da es sich allerdings um eine Sozialleistung handelt, soll diese insbesondere Menschen zu Gute kommen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Auch vorhandenes Vermögen spielt eine wesentliche Rolle bei der Frage, ob jemand wohngeldberechtigt ist oder nicht. Übersteigen die Vermögenswerte 60.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 30.000 Euro (für jedes Haushaltsmitglied), ist der Bezug von Wohngeld in aller Regel nicht möglich.

Wenn Sie Wohngeld beantragen, führt die Wohngeldbehörde automatisch einen Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern durch. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller keine anderen Sozialleistungen bezieht, die dem Wohngeld entgegenstehen.

So ist es zum Beispiel nicht möglich, beim Bezug von Bürgergeld Wohngeld zu beantragen. Bürgergeld-Empfänger erhalten nämlich im Rahmen der Kosten der Unterkunft eine vollständige Übernahme der Miete, sofern diese angemessen ist.

Wichtig: Ein Anspruch auf den Bezug von Wohngeld besteht ebenfalls nicht, wenn der Mietzuschuss weniger als zehn Euro pro Monat betragen würde.

Wohngeld beantragen: So gehen Sie vor

Sie können den Wohngeldantrag in der Regel auch beim Bürgeramt einreichen.
Sie können den Wohngeldantrag in der Regel auch beim Bürgeramt einreichen.

Doch wie müssen Sie nun konkret vorgehen, wenn Sie Wohngeld beantragen wollen? Zunächst müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das kann zum einen das Wohnungsamt sein, zum anderen bieten auch viele Bürgerämter die Option, Wohngeld zu beantragen, an.

Das Antragsformular selbst ist ziemlich umfangreich, Sie müssen unterschiedliche Angaben tätigen. Neben den Personalien sind auch Angaben zum Wohnraum und der eigenen finanziellen Situation gefragt.

Haben Sie alle Unterlagen ausgefüllt, können Sie den Antrag absenden oder persönlich zur Behörde bringen. Nach der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihnen Wohngeld zusteht oder nicht.

Wichtig: Das Wohngeld online zu beantragen, ist in aller Regel nicht möglich. Sie müssen die Unterlagen entweder postalisch an das Wohnungsamt senden oder diese persönlich vor Ort abgeben.

Wohngeld beantragen: Wichtige Unterlagen

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, wenn Sie Wohngeld beantragen wollen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lohnbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweise über etwaige Mietänderungen
  • Nachweis über die Mietzahlungen der letzten drei Monate
  • Meldenachweise von allen Personen, die in dem betreffenden Haushalt leben
  • Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über Sozialleistungen (sofern diese bezogen werden)
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (sofern vorhanden)

Gut zu wissen: Stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag für das Wohngeld, müssen Sie nicht alle Unterlagen erneut einreichen. In diesem Fall reichen das Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen, die Verdienstbescheinigung und der Fragebogen zur Einkommensermittlung sowie die letzten 3 Mietquittungen aus.

Wie hoch fällt das Wohngeld aus?

Wohngeldanträge: Die Höhe der Zuschüsse wird individuell berechnet.
Wohngeldanträge: Die Höhe der Zuschüsse wird individuell berechnet.

Wohngeldanträge werden stets individuell bearbeitet. Das bedeutet auch, dass die Höhe vom Mietzuschuss variabel ist. Wichtige Faktoren zur Berechnung der angemessenen Höhe sind die nachfolgenden drei Faktoren:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Zu berücksichtigende Miete oder Belastung
  • Gesamteinkommen

Die konkrete Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage von § 19 Absatz 1 WoGG:

(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt

1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.

„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.

Wohngeldreform 2020 und Dynamisierung 2022: Was ist damit gemeint?

Mit Beginn des Jahres 2020 trat das sogenannte Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Laut Angaben vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sollen dadurch künftig rund 660.000 Haushalte einen Anspruch auf die Sozialleistung haben.

Kernpunkt des neuen Gesetzes war die Anhebung der Leistungen. Dadurch wurde das Wohngeld an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Zudem wird zusätzliches Einkommen geringer mit dem Wohngeld verrechnet. Auch die Höchstsätze für die Miete wurden angepasst.

In diesem Zuge wurde auch die neue Mietenstufe VII eingeführt. Diese soll Menschen, die in Regionen mit besonders hohen Mieten wohnen, gezielt bei den Wohnungskosten entlasten.

Ab 2022 tritt eine Dynamisierung des Wohngelds in Kraft. Das bedeutet, dass die Sozialleistung nunmehr alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden soll. Die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern sollen sich nach der Reform auf knapp 1,2 Mrd. Euro belaufen.

Zu 2023 trat eine weitere Wohngeldreform in Kraft. Durch das „Wohngeld-Plus“ haben mehr Haushalte Anspruch auf die Leistung und das monatliche Wohngeld verdoppelt sich im Durchschnitt. Zudem verlängert sich der Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monate.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Henry Czauderna, fotolia.com/ © Tiberius Gracchus, eigenes Bild

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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Ein Gedanke zu „Wohngeld beantragen: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  1. U.W-M

    >>Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
    1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.<<
    Gilt hier Strichrechnung vor Punktrechnung oder Punkt vor Strich ?

    U.W-M

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