Personen, die Ihren Job verloren haben, bekommen zunächst Arbeitslosengeld 1, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Zeit wird auch Rahmenfrist genannt. Läuft der Anspruch aus, bekommen die Betroffenen Hartz 4. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit reicht das Arbeitslosengeld 1 oftmals jedoch nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt immer mehr Aufstocker beim ALG 1, welche zusätzliche Hartz-4-Leistungen benötigen.
Wenn das ALG 1 nicht ausreicht, muss das Jobcenter helfen

Laut einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann gibt es immer mehr Aufstocker beim ALG 1.
Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Betroffenen benötigen deshalb zusätzliche Hartz-4-Leistungen. Im Jahr 2017 haben in Deutschland 74.855 Personen gleichzeitig ALG 1 und Hartz 4 bezogen – das ist rund jeder Zehnte.
Wie hoch fällt das ALG 1 aus und wie lange wird es gezahlt?

Angesichts der Tatsache, dass es immer mehr Aufstocker beim ALG 1 gibt, kommt schnell die Frage auf, wie hoch diese Leistung überhaupt ausfällt. Grundsätzlich gilt Folgendes: Im Gegensatz zu Hartz 4 gibt es keinen pauschalen Regelsatz. Vielmehr bemisst sich die Höhe des ALG 1 am zuvor erzielten Bruttoarbeitsentgelt.
Es ist also entscheidend, wie viel eine Person vor der Arbeitslosigkeit verdient hat. Mit einer umfangreichen Berechnung wird das sogenannte pauschalierte Nettoentgelt ermittelt. Ledige ALG-1-Empfänger erhalten 60 Prozent davon, während Personen mit einem oder mehreren Kindern 67 Prozent bekommen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Arbeitslosengeld 1 nur zeitlich begrenzt ausgezahlt wird. Wie lange ein Anspruch auf ALG 1 besteht, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Ist der Betroffene danach immer noch arbeitslos, muss er einen Antrag auf Hartz 4 stellen.
Beschäftigungsdauer | Arbeitslosengeld-1-Anspruch |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
30 Monate (ab 50 Jahren) | 15 Monate |
36 Monate (ab 55 Jahren) | 18 Monate |
48 Monate (ab 58 Jahren) | 24 Monate |