Nicht nur Personen ohne Arbeit haben Anspruch auf Hartz 4. Auch Geringverdiener können ALG 2 beziehen. Solche Personen werden umgangssprachlich Aufstocker genannt. Die Höhe der Leistungen, die sie erhalten, richtet sich nach ihrem Einkommen.
Das Wichtigste über Aufstocker zusammengefasst:
Eine Aufstockung mit Hartz IV bedeutet, Leistungen vom Jobcenter trotz Einkommen zu erhalten.
Das Einkommen wird auf den Hartz-4-Satz angerechnet, aber es gibt Freibeträge. Aufstocker behalten diesen Freibetrag zusätzlich zu der Summe aus der Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Einkommen und dem Betrag, der ihnen als Hartz-4-Empfänger zusteht.
Nicht nur Erwerbstätige, sondern unter anderem auch Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder von Elterngeld können Aufstocker werden.

Wichtige Informationen zum Thema Aufstockung bzw. Aufstocker
Inhalt
Wann ist ein Aufstocken mit Hartz 4 möglich?

Eine Aufstockung mit Hartz 4 ist unter anderem eine Option für Geringverdiener. Erwerbstätige, deren Gehalt niedriger ist als die Leistungen, die sie als Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter pro Monat beziehen würden, haben einen Anspruch auf ALG 2. Die Aufstockung kommt zum Lohn aus der Erwerbstätigkeit hinzu.
Es ist nicht möglich, einen pauschalen Betrag für das Gehalt zu nennen, ab dem ein Anspruch auf eine Aufstockung mit Arbeitslosengeld 2 besteht. Das Jobcenter berücksichtigt nämlich nicht nur das Einkommen, sondern auch das vorhandene Vermögen.
Das gilt nicht nur für dasjenige des Antragsstellers. Auch Einkommen und Vermögen der anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft fließen in die Berechnung mit ein. Eine grobe Orientierung erlaubt der Betrag, den ein Aufstocker als Hartz-4-Empfänger erhalten würde: Der Regelsatz bei Hartz 4 beträgt z. B. für Alleinstehende 409 Euro pro Monat. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wie viel aufstockendes Hartz 4 erhält ein Leistungsberechtigter?

Wenn ein Erwerbstätiger Hartz 4 als Aufstockung beantragt, wird sein Einkommen auf die Leistung angerechnet. Aber ihm werden auch Freibeträge zugestanden. Das gewährleistet, dass er als Aufstocker letzten Endes trotzdem mehr Geld zur Verfügung hat als ein arbeitsloser Hartz-4-Empfänger. Dadurch soll für Leistungsberechtigte ein Anreiz geschaffen werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Freibeträge bei Erwerbseinkommen sind folgende:
- 100 Euro vom Bruttoeinkommen
- 20 Prozent (von 100 bis 1000 Euro)
- 10 Prozent (ab 1000 Euro)
Bei 1900 Euro Bruttoeinkommen würden demnach folgende Freibeträge gelten:
- 100 Euro
- 20 Prozent von 900 Euro (1000 – 100 Euro) = 180 Euro
- 10 Prozent von 200 Euro bei einer Verdienstobergrenze von 1200 Euro (1200 – 1000 Euro) = 20 Euro
Das ergibt zusammengerechnet einen Betrag von 300 Euro, der nicht angerechnet wird. Das bedeutet, dass der Aufstocker diese Summe zusätzlich zum Hartz 4 erhalten würde.
Ein weiteres Beispiel soll zeigen, wie die Rechnung mit Freibeträgen bei einem Hartz-4-Aufstocker mit einem Minijob funktioniert:
Der Betroffene hat einen Minijob, durch den er 450 Euro im Monat verdient. Davon werden 100 Euro als Freibetrag betrachtet. Das gilt ebenfalls für 20 Prozent der restlichen 350 Euro, also für 70 Euro. Diese Freibeträge zusammen ergeben 170 Euro. Diese Summe behält der betreffende Aufstocker zusätzlich zum Hartz 4.
Welche Personen können ebenfalls mit Hartz 4 aufstocken?

Kann nur ein Geringverdiener eine Aufstockung erhalten? Es sind nicht nur Geringverdiener, die Aufstocker werden können. Auch Personen, die andere Formen von Einkommen beziehen, können unter Umständen mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken. Als Einkommen werden z. B. gewertet:
- Arbeitslosengeld 1
- Elterngeld
- Rente (wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit)
- Unterhalt
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Chris meint
Sehr gut erklärt. Dazu hätte ich mal eine spezielle Frage. Ich bin seit Juli 2018 arbeitsuchend. Das ALG1 liegt knapp unter dem Minimum, also stocke ich mit ALG2 auf. Das sind ca. 30 €. ALG1 geht bis September 2019 – ALG2 erstmalbis Juni 2019. Wie sieht es hier mit dem Zufluss aus? Ich werede wohl ein paar hundert Euro Steuerrückerstattung erhalten. Muss ich dies dem JC oder der AfA melden?
Wie verhält es sich mit einem MInijob mit ca. 130 €/Monat? Der AfA ist das zu melden, ok. Dem JC auch.
Ju meint
Ich bekomme als stellv. Anleiter einer MAE-Maßnahme, Aufstocker (Midijob), netto 170 Euro mehr als den reinen Hartz4 Satz.
Sehr frustrierend mitzubekommen, daß die Leute, die als meine „MAE“Mitarbeiter“ dort sitzen ab April 2 Euro Aufwandtsentschädigung bekommen, sprich 240 Euro, die sie komplett behalten dürfen.
Kann ich wohl irgendwann damir rechnen, daß der Selbstbehalt bei Aufstockung erhöht wird?
Zitat, siehe oben:
“ Das gewährleistet, dass er als Aufstocker letzten Endes trotzdem mehr Geld zur Verfügung hat als ein arbeitsloser Hartz-4-Empfänger. Dadurch soll für Leistungsberechtigte ein Anreiz geschaffen werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.“
So lohnt sich arbeiten gehen ja wirklich kaum
Jürgen meint
In Niedersachsen würde ich wegen meiner Rückenprobleme wohl 30%mehr h4 kriegen . Kann mir jemand sagen was ich hier machen muss
Charli meint
Ich bin vollzeit arbeiten für 9,50€/Stunde macht netto ca 1100€ kann ich da aufstocken?