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Obdachlos Hartz 4 beantragen: Ohne festen Wohnsitz keine Leistungen?

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Wie viele Menschen in Deutschland auf der Straße leben, lässt sich statistisch nicht genau ermitteln. Die Zahlen gehen aber in den fünfstelligen Bereich. Wie ist das in einem Land wie Deutschland möglich? Es stellt sich unweigerlich die Frage: „Wird Hartz 4 auch für Obdachlose bewilligt?“ und wenn ja, warum leben trotzdem so viele Menschen auf der Straße?

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  • Können Obdachlose Menschen Hartz-4-Leistungen erhalten?
  • Ist ein Konto vonnöten um das Arbeitslosengeld 2 in Anspruch nehmen zu können?
  • Welche Gründe können zur Obdachlosigkeit führen?
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Haben Obdachlose Anspruch auf Hartz 4? Dieser Frage gehen wir im nachfolgenden Ratgeber auf den Grund und informieren Sie, ob Sie Hartz 4 auch ohne Wohnung beantragen können.
Haben Obdachlose Anspruch auf Hartz 4? Dieser Frage gehen wir im nachfolgenden Ratgeber auf den Grund und informieren Sie, ob Sie Hartz 4 auch ohne Wohnung beantragen können.

Das Wichtigste zum Thema „Obdachlos und Hartz-4-Anspruch“ kurz und knapp zusammengefasst:

Können Obdachlose Hartz 4 bekommen?

Ja, auch Menschen, die obdachlos sind, können Hartz-4-Leistungen erhalten. Der Nachweis von einem festen Wohnsitz ist nicht zwangsläufig vonnöten.

Benötigen obdachlose Menschen dafür ein eigenes Konto?

Hartz-4-Leistungen für obdachlose Menschen können in Tages- oder Wochensätzen ausgezahlt werden. Ein eigenes Konto ist nicht notwendig, um die finanzielle Sicherung der täglichen Bedarfe erhalten zu können.

Wie sieht es mit drohender Obdachlosigkeit aus?

Wenn bei Hartz-4-Bezug Obdachlosigkeit droht, kann das Jobcenter dem Betroffenen beispielsweise in Form eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden unter die Arme greifen.

Inhalt

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  • Bekommen Obdachlose Hartz 4?
    • Voraussetzungen, um obdachlos Hartz 4 zu erhalten
    • Drohende Obdachlosigkeit bei Hartz-4-Bezug
  • Warum gibt es Obdachlose trotz Hartz 4?

Bekommen Obdachlose Hartz 4?

Obdachlos: Kann trotzdem Hartz 4 beantragt werden?
Obdachlos: Kann trotzdem Hartz 4 beantragt werden?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Menschen, die hilfebedürftig sind, das heißt, den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Damit sie Arbeitslosengeld 2 bekommen können, müssen Betroffene zudem in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können.

Menschen, die obdachlos sind, können Hartz-4-Leistungen demnach genauso bekommen wie andere Hilfsbedürftige, die über einen festen Wohnsitz verfügen. Zunächst sollen aber zwei Begriffe definiert werden, welche im Sprachgebrauch häufig fälschlicherweise synonym verwendet werden:

  • Obdachlosigkeit: Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die weder einen festen Wohnsitz noch eine Unterkunft haben. Sie schlafen meist in Parks, Bahnhöfen oder ähnlichem. Eine Obdachlosigkeit kann aus vielen verschiedenen Gründen entstehen. Denkbar sind beispielsweise der Verlust der Arbeit, hohe Schulden, häusliche Gewalt oder psychische Probleme wie Depressionen, Schizophrenie oder Sucht.
  • Wohnungslosigkeit: Wohnungslose verfügen hingegen über eine Unterkunft, haben diese allerdings nicht durch einen Mietvertrag abgesichert. Dies kann beispielsweise bei Bewohnern von Notunterkünften oder stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe der Fall sein.
Obdachlos sein und Hartz 4 beziehen – diese beiden Dinge schließen sich nicht grundsätzlich aus!

Voraussetzungen, um obdachlos Hartz 4 zu erhalten

Obdachlos und Hartz 4 beantragt? Der Bewilligungsbescheid muss trotzdem per Post zugestellt werden.
Obdachlos und Hartz 4 beantragt? Der Bewilligungsbescheid muss trotzdem per Post zugestellt werden.

Doch wie können Sie Hartz 4 beantragen ohne einen festen Wohnsitz? Dies hängt immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Wichtig ist in jedem Fall, dass ein Mensch, der obdachlos ist und Hartz 4 beziehen möchte, einen Personalausweis besitzt.

Dieser ist nämlich für einen Antrag vonnöten. Da der Bewilligungsbescheid in aller Regel per Post zugestellt wird, kann der Obdachlose beispielsweise in Absprache die Adresse einer karitativen Einrichtung angeben, welche den Brief entgegennimmt.

Wer obdachlos ist und Hartz 4 beziehen möchte, braucht in aller Regel nicht einmal ein eigenes Konto. Die Zahlungen können in Form von Schecks ausgestellt werden. Dabei ist es auch möglich, dass der Betroffene nur einen Tagessatz bekommt. Den entsprechenden Scheck muss sich der Obdachlose dann jeden Tag beim zuständigen Jobcenter abholen.

Drohende Obdachlosigkeit bei Hartz-4-Bezug

In Deutschland muss also grundsätzlich niemand auf der Straße leben. Aber was passiert, wenn einem Empfänger vom Arbeitslosengeld 2 die Obdachlosigkeit droht, etwa weil hohe Mietschulden bestehen?

In diesem Fall kann in begründeten Einzelfällen ein Darlehen zur Begleichung der Schulden gewährt werden, um die drohende Wohnungslosigkeit durch eine Zwangsräumung abzuwenden. Das Jobcenter kann zudem festlegen, dass es die Miete direkt an den Vermieter überweist, damit die Zahlung nicht für andere Zwecke missbraucht werden kann.

Warum gibt es Obdachlose trotz Hartz 4?

Bitte kein Hartz 4: Für einige Obdachlose ist dies ein Gefühl von Freiheit.
Bitte kein Hartz 4: Für einige Obdachlose ist dies ein Gefühl von Freiheit.

Zwar steht Menschen, die obdachlos sind, Hartz 4 zu, doch nicht jeder Betroffene nimmt dieses Angebot in Anspruch. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben, die Ihnen im Folgenden ein wenig erläutert werden:

  • Angst vor dem Gang zum Jobcenter: Viele Menschen sind durch das Leben auf der Straße der sozialen Isolation ausgesetzt. Der Gang zum Jobcenter kann zu einem großen Hindernis werden, wenn jemand der obdachlos ist, Hartz 4 beantragen möchte. Die Hemmschwelle, mit Menschen in Kontakt zu treten, kann in der Obdachlosigkeit schnell steigen.
  • Krankheiten, Alkoholsucht: Nicht selten kommt es vor, dass Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, von Krankheiten oder einer Sucht geplagt werden. Dann können alltägliche Dinge zu einer großen Herausforderung werden, sodass eine Lethargie entstehen kann.
  • Freiwillige Entscheidung, auf der Straße zu leben: Es gibt auch Menschen, die sich freiwillig dazu entscheiden, auf der Straße zu leben. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, viele Betroffene beschreiben aber ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit.
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Adina meint

    13. Februar 2018 um 20:46

    Darf bei einem obdachlosen eine 100prozent sperre vollstreckt werden? Wegen nicht vorstellung? Sie sollte einen monat lang früh morgens zu einer inventur. Sie war aber nie da. Sie sagt das mit der uhrzeit hätte sie nicht geschafft wegen der obdachlosigkeit. Daher kommen auch die angesammelten prozente. Es fing an zu einem bewerbungstraining zu gehen, dann sollte sie eigene bewerbungen schreiben, termine versäumen nichtvorstellung.. Nun jetzt stehen wir wieder vor der 100prrozent sperre. Meine schwester ist schon über ein jahr obdachlos.lg

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. Februar 2018 um 10:01

      Hallo Adina,

      wenn Termine nicht wahrgenommen werden, müssen dafür triftige Gründe vorliegen. Kann Ihre Schwester nachweisen, dass Sie keine Möglichkeit hatte, einen Termin rechtzeitig wahrzunehmen, so kann im Einzelfall von einer Sanktion abgesehen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Angelika P. meint

      11. November 2018 um 9:53

      Das tut mir wirklich leid. Die Behörden haben null Verständnis für Menschen die in der Scheisse sitzen. Wünsche Ihnen und Ihrer Schwester alles gute.

      Antworten
    • Das Ich meint

      5. April 2019 um 0:23

      Wenn mit der AnnahmeAdressse ausgemacht ist das nach Zustellung des Leistungsbescheides der Name wieder entfernt wird, zB. Briefkasten….. können im Anschluss keine Vorladungen ect. verschickt werden und demnach, ohne Einladung – kein Versäumnis….. Nach ca einem halben dreiviertel Jahr bekommt man von heute auf morgen Sperre 100%…..auf zum nächsten Center, den Sachverhalt erklären und neue Adresse angegeben…. wieder Ruhe für ca ……!
      🙋

      Antworten
  2. Ralf S. meint

    25. Februar 2018 um 5:57

    Hallo ich bin Obdachlos geworden, weil mein Vermieter verstorben ist. Das Haus wurde verkauft und der neue Vermieter bekam Probleme mit dem Brandschutz (Das Haus war ein Altbau). Also bekam ich eine Kündigung, ganz fristgerecht und ordentlich. Also habe ich mit der Suche nach einer passenden Wohnung begonnen.
    Das war im Juli 2017, bis ende September 2017 war keine Wohnung in Aussicht oder diese wurden vom Jobcenter Abgelehnt weil die Miete zu hoch war.

    Also erst einmal zu einem guten bekannten dort habe ich dann ca. 2 Monate Übernachtet.
    Ich konnte in meiner alten Wohnung angemeldet bleiben, und damit hatte ich wenigstens eine Postadresse und das Amt machte kein Stress und zahlte weiter den Harz-4 Satz auf mein Konto ein.

    Mittlerweile ging es auf ende Dezember 2017 zu, alle Wohnung wurden abgelehnt , aufgrund der Miete.

    Zum Anfang Januar 2018 lief dann mein Anspruch auf Harz 4 aus, und ich beantragte diesen neu.

    Ich bekam sehr schnell “Telefonisch” vom Jobcenter die Antwort das ich als Obdachlos gemeldet wurde, und ich damit keine Leistungen mehr bekomme.

    Am gleichen Tag noch hatte ich wieder eine Wohnung in Aussicht und habe mich eiligst zum Jobcenter begeben, um die erforderlichen Daten zur Wohnung dort einzureichen.

    Der Mitarbeiter vom Jobcenter sah sich die Daten der Wohnung an und sagte dann, “Diese Wohnung ist 14 Euro zu teuer, abgelehnt.” In diesem Moment sahn ich diesen Menschen an und sagte dann “Wie lange wir uns denn noch im Kreis drehen möchten.”

    Der Mietspiegel in der Stadt wo ich wohnte war einfach höher als der Regelsatz der einem bei einer Mietwohnung zusteht.

    Mir reichte es mittlerweile auch und ich sagte dem Mitarbeiter das ein Mensch so nicht aus einer Obdachlosigkeit kommen würden, und warum er sich wegen 14 Euro so anstellt ?

    Die Antwort lautete das wäre der höchstmögliche Mietsatz.

    Um es jetzt kurz zu machen ich bin immer noch Obdach und mittellos, kann aber bei einem sehr guten Freund übernachten.

    Wohnungen sind selbst bei der “Wohnungsbau Gesellschaft” in meiner Stadt rar.

    Das Jobcenter hilft einem auf jedenfalls nicht aus der klemme.

    Ich hoffe ich finde noch eine Bezahlbare Wohnung, noch habe ich nicht ganz aufgegeben.

    PS: Mein Arbeitsvermittler hat mich angerufen und er will mal schauen ob er was wegen diesen 14 Euro machen kann.

    Antworten
    • Bruno meint

      18. März 2018 um 13:39

      Hallo Herr bist du noch obdachlos???

      Antworten
    • Mike meint

      23. März 2018 um 13:43

      Hallo, warum können Sie die 14€ nicht aus Ihren normalen Regelleisten bezahlen , da haben Sie zwar 14€ weniger im Monat, dies ist aber immernoch besser als auf der Starße zu leben , bzw. bei einem Freund.
      Grüße Mike

      Antworten
      • Torsten meint

        23. Dezember 2018 um 14:19

        Das ist nicht möglich, weil das Jobcenter keine Mietzahlungen übernimmt, sofern der Mietvertrag den festgelegten Höchstbetrag übersteigt. Und wenn der Arbeitslose keine feste Meldeadresse angeben kann, dann gibt es gar kein Geld, weil die Jobcenter sich dann für nicht zuständig erklären.

        Antworten
    • lulu meint

      19. September 2019 um 16:41

      Nach einer gewissen Zeit Obdachlos hat man anrecht, auf eine Wohnung mit höherer Miete und zusätzlich dazu auch die Möglichkeit eine Erstausstattung neu zu beantragen.

      Antworten
  3. g.t. meint

    30. März 2018 um 15:35

    Hallo mein Kranker Sohn und ich sind Obdachlos gemeldet und haben Unterstützung vom Caritas Verband.
    Seit Letztem Jahr bin ich dauerhaft Krank und Krank gemeldet,die Arbeit als Schicht -Führerin musste ich aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
    Dazu kommt das ich nach Allg 1 mich beim Jobcenter gemeldet habe..und im Moment von 416,00 Euro leben muss da ich keinen festen Wohnsitz habe.Die bestehende Sozialwohnung wurde mir letztes Jahr fristlos gekündigt.
    Die Miete wurde nicht bezahlt und Leistungen entzogen,Begründung nicht mitgewirkt da ich zu dem Zeitraum zur stationären Behandlung im Kkh war..trotz Vollmacht wurde ich nicht angenommen.
    Kkh -Rechnungen und Krankenversicherungen wurden daher storniert.so das ich größere Beträge selbst auskommen und begleichen sollte.
    Dazu kommt noch, das min Sohn eine Schwere und seltene Krankheit hätte und wir es erst seit 3 Jahren damit schwer zu kämpfen haben.
    Alle nötigen Hilfen wurden abgewiesen.
    Ich brauche prof.Hilfe und Unterstützung…wer kann mir helfen.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 11:20

      Hallo G.T.,

      Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich Hilfe zu suchen. Zum Einen gibt es in vielen Städten die Möglichkeit zur Obdachlosenberatung. Erkundigen Sie sich dafür im Internet, bei der Stadt oder bei Ihrem Sozialamt.

      Dazu bieten viele öffentliche Träger, aber auch Kirchen und Vereine kostenlose Schuldner- und Haushaltsberatung an.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Besucher 2 meint

    4. April 2018 um 12:57

    Es ist im Moment in Deutschland eine Katastrophe wenn man als Obdachloser oder Hartz 4 Empfänger eine Wohnung sucht! Es gibt schlichtweg keinen bezahlbaren Wohnraum mehr in Westdeutschland!!! Im Osten steht viel leer doch wer will da hin!

    Antworten
  5. Huber meint

    3. Mai 2018 um 8:17

    Habe mir gestern eine Sendung von Obdachlosem angeschaut. Unsere Regierung sollte mal was für diese Menschen tun. Es ist eine Schande, dass in der heutigen Zeit Menschen so leben müssen. Ich kann mich nur noch aufregen, Hauptsache den Politikern geht es gut.

    Antworten
  6. Bergk M meint

    5. Juni 2018 um 23:11

    Mein Sohn ist seid 2015 Obdachloß gewurden ob wohl er keine Mietschulden hat bekommt er auch keine wohnung jetzt Rutscht er mir immer weider ab,für ihn hat alles keinen Sinn mehr sagt er mir.Er hat kein vertrauen mehr zu den Menschen.Bekommt aber noch sein Arbeitslosengeld .Langsam giebt eEr sich auf

    Antworten
    • Marcel meint

      24. Juli 2018 um 10:08

      Hei, er sollte nicht aufgeben. Ich bin selber auch Obdachlos geworden und habe Alg 2 beantragt. Aus welchen Stadtteil kommt ihr? Da gibt es doch sicherlich Hilfen und Einrichtungen. Also aufgeben darf er nicht, ich war auch schon kurz davor.

      Antworten
  7. Kalheinz M. meint

    22. Juli 2018 um 3:19

    Find ich alles gut aber was ist zb. Insolvenz am Laufen mega schlechte Schufa über 700 Wohnungsabsagen Vermieter hat Fristlos gekündigt nicht wegen Mietschulden sondern weil wir uns weigern einen Kühlschrank zu bezahlen der Angeblich 600 Euro kostet . Zudem Eigenanspruch auf die Wohnung angemeldet wurde usw. Vermieter in Recht mir zu Kündigen . Problem niemand kann mir helfen wegen dem Thema Wohnung da alle Vermieter dicht machen wegen der Insolvenz. Wohngesellschaft geht auch nicht wegen Alt Schulden aus der Jugend in Höhe von 3800 Euro. Diakonie und Caritas konnten mir nicht helfen. Was kann ich noch tun?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:38

      Hallo Kalheinz,

      in der Regel können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem kostenlose Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Frank F. meint

    28. Juli 2018 um 16:23

    Hallo,
    ich bin seit 8 Monaten ohne feste Meldeadresse. War zuletzt in Remscheid gemeldet. Habe aber einen Personalausweis wo noch die Adresse von Remscheid draufsteht. Ich habe seit über 10 Jahren kein Einkommen und auch keine Krankenversicherung mehr. Gemeldet war ich vom Wohnsitz aus Gefälligkeit bei einem Freund, damit Post ankommt. Nun habe ich aber eine Tochter (2 Jahre alt) und die wohnt alleinerziehend in Aachen. Sie wäre damit einverstanden wenn ich meine postalische Erreichbarkeit bei ihr anmelde. Nicht den Wohnsitz! Nun möchte ich mich gerne bei Jobcenter am Montag melden, bevorzugt in Aachen, weil ich mich dort eh immer aufhalte und weil es wegen des Kindes auch mein Lebensmittelpunkt sein soll. Ich hoffe das ich dann auch bei der AOK eine Krankenversicherung bekomme über das Amt, zuletzt war ich vor 10 Jahren bei der BKK Essanelle versichert. Ich weiß das ich theoretisch die Beiträge nachzahlen muss. Meine Frage ist: Kann ich am Montag einfach beim Jobcenter in Aachen vorstellig werden oder muss ich gezwungenermaßen in Remscheid zum Jobcenter weil meine letzte Meldeadresse dort war? Ich war noch nie in meinem Leben für Unterstützung irgendwo bei einem Jobcenter gemeldet und ich war zwischendurch 6 Jahre in Haft und bin 45 Jahre alt.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 11:08

      Hallo Frank,

      in der Regel müssen Sie sich an das Jobcenter in Ihrem letzten festen Wohnort wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. sandra meint

    28. August 2018 um 22:09

    hallo ich hab ein sehr guten bekannten
    leiter ist er vor 4 monate obdachlos geworde er war teilselbständig bekamm aber noch ein teil harz 4 und er hat immer alles ab gegeben seine verdieste beim amt jahre später also ca 2 jahre stellen sie fest er hätte garnix mehr bekommen dürfen muss nun alles zurückzahlen nun hat er einige tausend beim amt schulden seid 1 1 / 2 ist er auch nicht mehr jetzt beim amt gemeldet aber durch seine obdach losigkeit jetzt und hat seine selbständigkeit stille gelegt da er ja kein festen wohnsitz hat kann er keine rechnung schreiben und hat seid 3 Monaten auch kein geld kann er sich drotdem beim amt ohne wohnsitz und schulden beim amt wider Harz 4 anmelden

    entschuldigen sie meine rechtschreibung und gramatik bitte

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:13

      Hallo Sandra,

      Personen und in solchen und ähnlichen Situationen sollten sich an das Sozialamt oder einer Sozialberatungsstelle (diese gibt es in der Regel in jeder Stadt/Gemeinde/Bezirk) wenden. Hilfe erhalten sie auch bei gemeinnützigen Stellen (z. B. Caritas). Diese können über mögliche Lösungen beraten und auch Hilfestellung bei Obdachlosigkeit bieten. Grundsätzlich ist bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit das Amt für Soziales zuständig, das in jeder Region vertreten ist. Sie bzw. Ihr Bekannter sollte sich in keinem Fall vor eventuellen Hürden der Bürokratie abschrecken lassen. Lesen Sie auch gerne unseren Ratgeber zum Thema “Obdachlos und Hartz 4“.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. Frau K. meint

    11. November 2018 um 11:22

    Hallo ihr Lieben, ich kämpfe seit 12 Jahren seiteinem 24 Jahre langem ÜBERSEE Aufenthalt mit drohender Obdachlosigkeit in der BRD. Ich bin ursprünglich Sportlehrer im Hochleistungssport Übersee und Pfleger für geistig behinderte Pedophile sowie spezialisiert in der Pflege von Alzheimerpatienten Zeugnisse in der Brd nicht tolleriert. Nun zu meiner Frage. Ich bin durch mehrere Städte und Landkreise gereist musste mich Alg2 melden kurzfristige Arbeitsverträge. Nun musste ich einen Anwalt nehmen da ich innerhalb 2 Wochen ausziehen muss laut Mvertrag rechtsmaesig ich bin Untermieter eines sozialen Vereins. Kann meine Anwältin meine angehende Obdachlosigkeit für mich gewinnen? Die Wohnung ist gekoppelt mit der Stadt. Kündigungsgrund. .der soziale Träger könnte mir nicht mehr helfen.

    Antworten
  11. Krause meint

    3. Februar 2019 um 21:12

    Frage hiermit für einen Obdachlosen an:
    Ihm wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt als Vorwurf da er nicht auf Arbeitsangebote reagiert habe.
    Diesem voran ging ein Anhörungsbogen vom Arbeitsamt den er rcehtzeitig ausfüllte und zurückgesendet hat.Begründet wurde es damit das er auf Wohnungssuche war und demzufolge nicht rechtzeitig reagieren konnte.
    Dennoch wurden Ihm jetzt für den Monat Februar 30 % abgezogen.
    Der Anhörungsbogen war jedoch vom 13.12.2018 gewesen.Also er hat den Regelsatz für den Monat Januar in voller höhe erhalten.
    Frage,wie kann man jetzt weiter verfahren bzw.den entzogenen Leistungsanspruch rückgängig machen bzw.geltend ?

    Antworten
  12. Sandra meint

    17. April 2019 um 11:34

    Eine Freundin ist obdachlos, wohnt in einer baufälligen Gartenhütte mit ihren Hunden. Sie wurde obdachlos weil ihr Mann verstarb und der Gerichtsvollzieher alles pfänden lies. Mit 2 großen Hunden eine bezahlbar Wohnung zu finden war unmöglich. So wohnte sie in verschiedenen Gärten bis sie über eine hilfsbereite Person diesen Garten kaufen konnte. Alles verwuchtert, aber eine baufällige Hütte – besser wie auf der Straße. Die ganze Sache läuft jetzt schon zwischen 8-9 Jahren und seit einem Jahr bekommt sie wieder mal gar kein Geld. Wenn das Amt ihr Geld gab immer nur für einen Tag. Wie soll sie denn ohne Auto mit 2 Hunden, körperlich sehr schwach jeden Tag den kompletten Weinberg auf den sie lebt zu Fuß bis zum Amt schaffen? Das war reine Willkür anstatt das man ihr 1mal im Monat das Geld auszahlt.
    Ihre Habseligkeiten wurden damals eingelagert und jeden Monat ca 300€ Einlagerungskosten fällig. Mit welchem Geld bezahlen? Eine Freundin übernahm diese Kosten kann sie aber sei 4 Monaten nicht mehr bezahlen. Nun kam die Kündigung der Einlagerungsfirma – vollkommen verständlich die leben ja auch nicht von Luft und Liebe. Es haben sich somit mittlerweile über 3000€ an Einlagerungsschulden angesammelt. Es gibt nicht wenige die sie unterstützen. Wir tun unser bestes um sie mit Essen, Wasser usw zu versorgen. Aber 3000€ Einlagerungskosten woher nehmen, wohin mit den eingelagerten Sachen ohne Auto? Sie bräuchte dringend rechtliche Hilfe, an wen kann man sich da wenden?
    Rechtsanwälte wollen ja auch Geld – aber sie ist vollkommen Mittellos. Ich bin verzweifelt und weiss nicht wie ich ihr noch helfen kann.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 10:23

      Hallo Sandra,

      es besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem können Sie die Beratung für einen Anwalt (meist wird dann nur noch eine geringe Pauschale von ca. 10 Euro erhoben) in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es vielerorts kostenfreie Sozialberatungsstellen, die weiterhelfen können. Erkundigen Sie sich, ob es an Ihrem Ort eine gibt. Auch eine Wohnungslosenhilfe sollte es in jeder Region gegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  13. tabea meint

    12. Juli 2019 um 18:06

    hallo,
    wir haben folgendes Problem…
    meine Mutter hat im März ihre Wohnung verloren da das Haus in dem sie wohnte verkauft und vom neuen Besitzer abgerissen wurde. seit dem ist sie wohnungslos und kommt bei Freunden und Familie in unterschiedlichen Städten unter. sie bezieht alg2 und muss nun wieder einen Antrag stellen. Ihr wurde gesagt dass sie den antrag beim Jobcenter ihres letzten Meldeadresse stellen sollte und solange sie eine Postadresse angeben kann es kein Problem ist wenn sie sich nicht dauerhaft dort aufhält . Der Mitarbeiter der örtlichen ALS dagegen meinte sie müsse das alg2 immer dort beantragen wo sie sich grade aufhält auch wenn es nur für wenige Wochen ist. Wie muss sie denn nun vorgehen ?
    Eigentlich will meine Mutter nach Berlin ziehen um in der nähe ihrer Tochter und Enkelin zu sein und da sie in der Kleinstadt in der sie bisher lebte sehr unglücklich ist und keinerlei Perspektiven für sich sieht, doch leider ist die Wohnungssuche in Berlin derzeit eine Katastrophe grade für altere alg2 Bezieher scheint es fast aussichtslos. Gibt es vieleicht Anlaufstellen die bei der Vermittlung von Wohnungen für alg2 Bezieher behilflich sind ?
    würde mich sehr über Tipps und Adressen freuen …
    hoffnungsvoll
    tabea

    Antworten
  14. Tina T. meint

    25. September 2019 um 14:04

    Ich habe ein kind und muss bis ende des jahres die wohnung verlassen!! Ich bin durch krankeit arbeitslos! Ich habe insolvenz beantragt und find keine wohnung!muss ich jetz noch angst haben auf der strasse zu leben u das sie mir mein kind nehmen? Ich binnam endev! Uber100wohnungen in nrw angeguckt! Mfg

    Antworten
  15. Paula meint

    1. Oktober 2019 um 6:56

    Weiß jemand wie ich den sgb2 Antrag ausfülle wenn ich bei notgedrungen bei meiner Verwandtschaft unterkommen bin und keinen Mietvertrag habe? Dort wird nach meinem wohnverhältnis gefragt und keines davon trifft zu.

    Antworten
  16. Ingeborg meint

    4. Dezember 2019 um 4:05

    Hallo,
    Ich bin seit Februar 2019 im Prinzip ohne Obdach, bin mit Dreck und Lügen aus der Wohnung geklagt worden,
    es geht auf Weinachten zu, mein halbjähriger Bescheid ist abgelaufen.
    Jetzt lebe ich bei meinem Freund in einer anderen Stadt, kann mich aber dort nicht anmelden. Eine Postadresse bekomme ich morgen bei der Diakonie. Meine Frage: ich werde morgen auch zum Jobcenter gehen um mich dort anzumelden, möchte aber nicht die Adresse meines Freundes bekannt geben, was soll ich denen sagen wo ich verweile und selbst wenn ich denen sage wo ich wohne, wird dann sein Gehalt angerechnet? Lg Ingeborg

    Antworten

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