Schwarzarbeit: Welche Strafe droht?

Das Wichtigste zur Strafe für Schwarzarbeit zusammengefasst:

Steht Schwarzarbeit unter Strafe?

Ja. Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigungen werden durch den Zoll konsequent geahndet und gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sanktioniert.

Welche Strafe kann bei Schwarzarbeit ausgesprochen werden?

Grundsätzlich kann Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Für letztere droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wird ein Bußgeld für die Schwarzarbeit ausgesprochen. Dieses kann bis zu 500.000 Euro betragen.

Wie wirkt sich Schwarzarbeit auf die Bürgergeld-Leistungen aus?

Beziehen Sie Einkünfte aus einer Schwarzarbeit und erhalten gleichzeitig Bürgergeld-Leistungen, so handelt es sich in aller Regel um einen Sozialbetrug. Dieser kann neben der für die Schwarzarbeit angesetzten Strafe eine weitere Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Strafbarkeit von Schwarzarbeit: Was können die Folgen sein?

Ist Schwarzarbeit in jedem Fall strafbar?
Ist Schwarzarbeit in jedem Fall strafbar?

Wer in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht, muss Lohnsteuer zahlen. Daher muss die Arbeit entsprechend beim Finanzamt angemeldet werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen schwarzarbeiten. Doch wie hoch ist die für Schwarzarbeit angesetzte Strafe? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was ist Schwarzarbeit eigentlich?

Der Zoll stellt Schwarzarbeit unter Strafe.
Der Zoll stellt Schwarzarbeit unter Strafe.

Abgesehen von Minijobs sind alle Beschäftigungen in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Daraus ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitsnehmer Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, handelt es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um eine Schwarzarbeit, die unter Strafe steht.

Schwarzarbeit liegt hingegen nicht vor, wenn es sich um die Hilfe von Angehörigen oder eine Nachbarschaftshilfe handelt, die nicht regelmäßig erfolgt.

Gut zu wissen: Mit Schwarzarbeit zu vergleichen ist auch die illegale Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen, die keine Arbeitserlaubnis in Deutschland haben. Eine Strafe droht dann sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber.

Wie wird Schwarzarbeit aufgedeckt?

Kommt es vermehrt zu Schwarzarbeit, bedeutet dies hohe Steuerverluste für die Bundesrepublik Deutschland. Der Zoll ist daher gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz befugt, gegen die Arbeit an der Steuer vorbei vorzugehen.

Damit für Schwarzarbeit eine Strafe ausgesprochen werden kann, muss diese natürlich erst einmal aufgedeckt werden. Eine spezielle Einheit beim Zoll, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist dafür zuständig. Um ihrer Aufgabe nachzukommen, haben die Zollbeamten unterschiedliche Berechtigungen.

So dürfen sie beispielsweise Geschäftsräume und Grundstücke eines Arbeitgebers während der Geschäftszeiten betreten. Die dort befindlichen Personen können dann auch zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt werden.

Entsteht im Rahmen der Begehung bzw. Befragung ein Verdacht, sind die Beamten auch befugt, Unterlagen einzusehen, welche die Personen mit sich führen. Wird dadurch ein Arbeitnehmer der Schwarzarbeit überführt, wird dieser Fall entweder als Ordnungswidrigkeit vom Zoll geahndet oder die Zollbeamten erstatten eine Anzeige, wenn es sich um eine Straftat handelt.

Wichtig: Viele Betriebe, in denen Schwarzarbeit geleistet wird, können auch durch Hinweise aus der Bevölkerung überführt werden. Haben Sie einen entsprechenden Verdacht, können Sie sich an das zuständige Zollamt wenden.

Für Schwarzarbeit mögliche Strafen: Beispiele

Schwarzarbeit: Als Strafe kann ein Aufenthalt im Gefängnis drohen.
Schwarzarbeit: Als Strafe kann ein Aufenthalt im Gefängnis drohen.

Was bei einer Schwarzarbeit als Strafe ausgesprochen wird, hängt von den individuellen Umständen ab. Wie bereits erwähnt, kann es sich sowohl um eine Ordnungswidrigkeit als auch um eine Straftat handeln. Im nachfolgenden wollen wir Ihnen zwei Beispiele erläutern und aufzeigen, welches Strafmaß bei der Schwarzarbeit jeweils Anwendung findet:

  • Für Schwarzarbeit ausgesprochene Strafe für Arbeitnehmer: Wer als Privatperson dabei erwischt wird, dass er schwarzarbeitet, muss in aller Regel mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen. Es handelt sich dabei nämlich um eine Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich ist aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich.
  • Für Schwarzarbeit ausgesprochene Strafe für Auftraggeber: Für Arbeitgeber kann Schwarzarbeit eine Straftat darstellen. Diese geht nämlich in aller Regel mit einer Steuerhinterziehung bzw. einem Sozialversicherungsbetrug einher. Ob eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, entscheidet ein Richter im Einzelfall.

Trotz Bürgergeld-Bezug Schwarzarbeit geleistet: Strafe

Einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln decken können. Daher erfolgt bei jedem Bürgergeld-Antrag eine Einkommens- und Vermögensprüfung.

Da Einnahmen aus einer Schwarzarbeit in aller Regel nicht auf das Konto überwiesen werden, ist dieses Einkommen für das Jobcenter nicht zu ermitteln. Fliegt die Schwarzarbeit dann allerdings auf, handelt es sich nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Gut zu wissen: Der Bezug von Sozialleistungen während Sie Schwarzarbeit leisten, stellt einen zusätzlichen Straftatbestand dar. Es handelt sich hierbei nämlich um das Erschleichen von Leistungen bzw. einen Betrug. Dieser wird gemäß Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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