Mit einer Ehe oder dem Zeugen von Kindern gehen allerhand Rechte und Pflichten einher. Trennen sich die Partner, rückt der Unterhalt besonders in den Fokus. Wer bekommt was von wem? Wie Sie Unterhalt beantragen und dessen Auswirkungen auf Hartz 4, lesen Sie im Ratgeber.
Das Wichtigste zum Unterhalt kurz und knapp zusammengefasst
Unterhalt muss beispielsweise für Kinder gezahlt werden, die nicht beim Unterhaltleistenden wohnen. Mehr zum Kindesunterhalt hier.
Unterhaltszahlungen können auch an den geschiedenen Ehepartner gehen. Bei Scheidung wird der Unterhalt aus den Einkünften der Betroffenen ermittelt. In welchen Formen die Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung erfolgen können, haben wir hier für Sie aufgelistet.
Leistungsempfänger von Hartz 4 müssen regelmäßig keinen Unterhalt zahlen, da Sie nicht als leistungsfähig eingestuft werden. Ist aber der Leistungsempfänger unterhaltsberechtigt, wird dieser auf den Hartz-4-Satz angerechnet.

Wichtige Informationen zum Unterhalt:
Inhalt
Formen vom Unterhalt nach Trennung und Scheidung
Unterhaltszahlungen können aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Trennen sich beispielsweise zwei Elternteile, muss der Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenlebt, in aller Regel Unterhalt für das Kind zahlen.
Dabei handelt es sich um den Kindesunterhalt. Weiterhin kommen Betreuungs- oder Trennungsunterhalt in Frage. Letzterer steht im Zusammenhang mit Scheidungen. Der Besserverdienende soll dann einen Teil der monatlichen Einkünfte als Unterhalt an den geschiedenen Partner abgeben.
Wann können Sie Unterhalt beantragen?
Um Unterhaltsgeld erhalten zu können, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen bestehen: Derjenige, der Unterhalt begehrt, muss bedürftig sein. Derjenige, der den Unterhalt leisten soll, muss entsprechend leistungsfähig sein.
Wie hoch fällt der Unterhalt bei Trennung und Scheidung aus?
Die Höhe vom Unterhalt hängt immer von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Es gibt keine einheitliche und für alle verbindliche Unterhaltstabelle. In aller Regel greifen die Richter aber auf die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ zurück.
Es gibt unterschiedliche Formen der Unterhaltszahlung nach Scheidung. Im Folgenden wollen wir Ihnen die wichtigsten Drei genauer vorstellen:
- Barunterhalt: Die klassische Form von einer Unterhaltszahlung bei Trennung ist der Geldunterhalt. Hierbei wird monatlich eine vorab definierte Summe an den Unterhaltberechtigten überwiesen.
- Naturalunterhalt: Zum Naturalunterhalt können eine Vielzahl von Leistungen gehören. Diese sind beispielsweise: Unterkunft, Betreuung, Gesundheits- und Krankenpflege, Nahrungsmittel, Kleidung, Unterricht und Erziehung, Freizeitgestaltung oder Taschengeld.
- Betreuungsunterhalt: Hierbei geht es um den Unterhalt für ein maximal dreijähriges Kind. Dieser Unterhalt muss an den Elternteil gezahlt werden, der sich vorrangig um die Verpflegung des Kindes kümmert.
Hartz 4 und Unterhalt: Wie passt das zusammen?

Wie verhält es sich nun aber mit dem Unterhalt, wenn beide Partien der Trennung bzw. Scheidung Arbeitslosengeld 2 beziehen? Kann dann überhaupt eine Zahlung für eine der beiden Parteien oder gemeinsame Kinder in Betracht kommen?
In den meisten Fällen ist dies nicht möglich, da in aller Regel keine der beiden Partien über genügend Einkommen verfügt, um Unterhalt zu zahlen.
Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich Hartz 4 erhalte?
Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Unterhaltszahlung, dass der Betroffene auch in der Lage ist, diese leisten zu können. Bei Hartz-4-Empfängern ist nicht davon auszugehen. Daher sind diese in aller Regel nicht dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
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