Versäumnis der Stadt Kiel: Mietobergrenzen müssen angepasst werden

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Kiel. Bis zum 31.12.2016 galten die vergangenen Mietobergrenzen für Hartz-4-Empfänger. Die Stadt passte die Grenzen jedoch nicht rechtzeitig für die nächsten zwei Jahre an: Betroffene Hartz-4-Empfänger müssen seit Anfang des Jahres greifende Mieterhöhungen selbst finanzieren. Das Sozialgericht Kiel nahm die Stadt nun in die Pflicht.

Verspätung über Verspätung: Bis zu 60 Euro mussten Hartz-4-Empfänger seit Anfang des Jahres selbst bezahlen

Die Mietobergrenzen in Kiel müssen bis Oktober angepasst werden.
Die Mietobergrenzen in Kiel müssen bis Oktober angepasst werden.

Zum Jahresanfang werden die Mieten angepasst – meist nach oben. Das Problem: Die Miete mancher Kieler Hartz-4-Empfänger befand sich vor der Erhöhung bereits an der Mietobergrenze. Diese hätte zum 01.01.2017 erhöht werden müssen. Doch auch rund acht Monate später ist dies noch nicht passiert.

Durch das Versäumnis der Stadt, die Grenzen rechtzeitig anzupassen, müssen Betroffene seit Anfang des Jahres bis zu 60 Euro im Monat selbst bezahlen.

Zwei Hartz-4-Bezieher zogen aufgrund dessen vor das Sozialgericht in Kiel. Dieses verpflichtete nicht nur das Jobcenter dazu, die erhöhten Mieten der Hartz-4-Bezieher zu bezahlen, sondern entschied zusätzlich: Die Mietobergrenzen müssen angepasst werden – bis Ende September 2017.

Die vergangenen neun Monate waren für manch einen Hartz-4-Empfänger in Kiel besonders hart: Von ihrem Regelsatz (409 Euro) mussten 60 Euro wegen der Mieterhöhung abgezwackt werden.

Übersicht: Diese Mietobergrenzen gelten seit 2014

Je nachdem, wie viele Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören, gelten seit 2014 folgende Mietobergrenzen in Kiel:

  • Für 1 Person: 342,50 Euro
  • Für 2 Personen: 411 Euro
  • Für 3 Personen: 510 Euro
  • Für 4 Personen: 628,50 Euro
  • Für 5 Personen: 702,50 Euro
  • Für 6 Personen: 776 Euro
  • Für 7 Personen: 850 Euro

Diese Sätze müssen nun angepasst werden.

Die Stadt will ein Konzept zur Erhöhung der Mietobergrenze erstellen lassen

Die Stadt Kiel hat es versäumt, die Mietobergrenzen rechtzeitig anzupassen.
Die Stadt Kiel hat es versäumt, die Mietobergrenzen rechtzeitig anzupassen.

Zunächst wies das Sozialdezernat der Stadt Kiel die Schuld von sich: Da der Mietspiegel sieben Monate zu spät veröffentlicht wurde, konnte die Mietobergrenze – welche darauf basiert – nicht rechtzeitig angehoben werden.

Allerdings liegt die Veröffentlichung des Mietspiegels bereits knappe drei Monate zurück. Das Sozialdezernat will zunächst ein Konzept zu den Mietobergrenzen entwickeln lassen. Ab Anfang Oktober sollen die neuen Zahlen greifen.

Experten erwarten, dass die neue Mietobergrenze zwischen 3 bis 10 % über der alten Grenze liegen wird. Ob die Jobcenter die entstanden Kosten rückwirkend übernehmen, ist noch unklar.
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Versäumnis der Stadt Kiel: Mietobergrenzen müssen angepasst werden
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Versäumnis der Stadt Kiel: Mietobergrenzen müssen angepasst werden

  1. Eger

    Sehr witzig bis jetzt ist nicht nichts passiert

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