Der Weiterbewilligungsantrag – wenn Hartz 4 immer noch benötigt wird

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zum (WBA):

Wann ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen?

Wenn Sie nach Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes weiterhin erwerbslos sein sollten und deshalb immer noch auf entsprechende Leistungen angewiesen sind, also ein Anspruch besteht, müssen Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung für das ALG 2 stellen.

Muss der Antrag gestellt werden oder erfolgt eine automatische Verlängerung?

Sie müssen selbst aktiv werden, der Antrag erfolgt nicht von Amts wegen. Oftmals wird Ihnen dieser durch das Jobcenter rechtzeitig zugeschickt, hierauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen.

Wie ist ein solcher Antrag zu stellen?

Der WBA ist durch ein vorgefertigtes Formular zu stellen. Was sonst für den Antrag notwendig ist, erfahren Sie hier.

Wer weiterhin auf Hartz 4 angewiesen ist, sollte rechtzeitig aktiv werden

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von Hartz 4 können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von Hartz 4 können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Hartz 4 wird nicht nur unter strengen Auflagen, sondern auch begrenzt erbracht – meist für eine Zeitspanne von zwölf Monaten. Haben Betroffene bis dahin immer noch keine Arbeit gefunden, dann gilt es, bei dem zuständigen Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Nachfolgenden.

Ein Weiterbewilligungsantrag wird nötig, wenn Sie auch künftig auf ALG 2 angewiesen sind
Ein Weiterbewilligungsantrag wird nötig, wenn Sie auch künftig auf ALG 2 angewiesen sind

Der Weiterbewilligungsantrag für das Arbeitslosengeld 2 ist ein festgelegtes Formular. Es wird in der Regel vor dem Ablauf des üblichen, einjährigen Bewilligungszeitraumes verschickt – mit dem Hinweis, dass Ihre Leistungen bald ablaufen.

Trifft dies nicht zu, finden Sie einen Vordruck online oder vor Ort im Jobcenter. Statt Weiterbewilligungsantrag wird auch häufig von Folgeantrag gesprochen. Es empfiehlt sich, einen Monat vor Ablauf der Frist einen entsprechenden Antrag auf Weiterbewilligung einzureichen.

Wie für viele bürokratische Angelegenheiten, gilt auch für den Weiterbewilligungsantrag: Sie sollten ihn so früh wie möglich stellen!

Nur weil ein Hartz-4-Antrag schon einmal bewilligt wurde, bedeutet das nicht, dass es nicht trotzdem zu Verzögerungen kommen kann. Zudem sollte stets mit einer Bearbeitungszeit in den Behörden gerechnet werden.

Was für einen Weiterbewilligungsantrag benötigt wird

Benötigen Sie weiterhin Hartz 4, muss der Weiterbewilligungsantrag nicht genauso umfangreich sein wie der Hartz-4-Erstantrag. Schon gemachte Angaben müssen dennoch überprüft bzw. korrigiert werden, sollten diese nicht mehr korrekt oder dem Jobcenter nicht bereits mitgeteilt worden sein. Dazu zählt u. a.:

  • ob Sie in den letzten Monaten ein Gehalt verdient haben – in diesem Fall sollten Sie entsprechende Abrechnungen bzw. anderweitige Nachweise beilegen
  • ob sich die Situation der Bedarfsgemeinschaft geändert hat, also ob jemand ausgezogen oder zugezogen ist
  • ob sich die Miete erhöht hat
Ein Antrag auf Weiterbewilligung sollte rechtzeitig und möglichst vollständig gestellt werden
Ein Antrag auf Weiterbewilligung sollte rechtzeitig und möglichst vollständig gestellt werden

Je nach Veränderung können dann nicht nur etwaige Mehrbedarfe geltend gemacht werden, sondern es werden auch weitere Anlagen nötig. Besagte Mehrbedarfe sind Zusatzleistungen, die bei bestimmten Voraussetzungen oder Lebenslagen in Anspruch genommen werden können – etwa, wenn eine Schwangerschaft vorliegt.

Abgesehen davon ist es üblich, Kontoauszüge der letzten drei Monate beizulegen. Auch wenn sich an bestimmten Umständen nichts geändert haben sollte, müssen derartige Anträge immer vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Schließlich haben Leistungsbeziehende eine Mitwirkungspflicht: Diese besagt, dass betroffene Personen zur richtigen Ermittlung und Darstellung eines Sachverhaltes beitragen müssen.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Weiterbewilligungsantrag nicht nur rechtzeitig, sondern auch persönlich vor Ort gestellt werden. Dann können Sachbearbeiter Ihnen genau sagen, welche weiteren Unterlagen noch benötigt werden.

Wenn Sie einen Weiterbewilligunsantrag für die Grundsicherung stellen müssen, dann ist dieser an das für Sie zuständige Sozialamt zu richten.
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