Personen, die ALG II, auch bekannt als Hartz 4, beziehen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. So ist es in § 37 Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt. Aber was ist ein Weiterbewilligungsantrag und wann ist dieser zu stellen?
Das Wichtigste zum Weiterbewilligungsantrag auf Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst
Der Weiterbewilligungsantrag auf Hartz 4 ist ein Formular, das nur noch ausgefüllt werden muss.
Unter Umständen sind zusätzlich zu dem eigentlichen Formular Anlagen und Nachweise beim Jobcenter einzureichen.
Ein Weiterbewilligungsantrag nach SGB II ist erforderlich, wenn der Betroffene länger als zwölf Monate Hartz 4 benötigt. Denn die Grundsicherung wird zumeist nur für 12 Monate bewilligt.

Inhalt
Wann ist ein Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz 4 zu stellen?

Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug von Hartz 4 ist der sogenannte Erstantrag. Die Grundsicherung wird jedoch in der Regel nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Sollte die betreffende Person nach dem Ablauf dieser Frist immer noch Unterstützung benötigen, ist beim zuständigen Jobcenter ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) einzureichen.
Der Antrag auf Weiterbewilligung von ALG 2 sollte ungefähr vier Wochen vor Ablauf der Frist von zwölf Monaten gestellt werden. Dadurch kann eine Zahlungslücke vermieden werden. Das Jobcenter versendet den Weiterbewilligungsantrag in der Regel zu diesem Zeitpunkt per Post an die betroffenen Personen.
Was steht im Weiterbewilligungsantrag für das Jobcenter?
Bei dem für den verlängerten Bezug von Hartz 4 erforderlichen Weiterbewilligungsantrag handelt es sich um ein vorgefertigtes vierseitiges Formular. Der Antragsteller muss zutreffende Aussagen ankreuzen und bestimmte Felder ausfüllen.
Im Weiterbewilligungsantrag auf ALG 2 sind unter anderem folgende Angaben einzutragen:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum)
- Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Informationen über Einkommensverhältnisse
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Änderungen hinsichtlich der Absetzung des Einkommens im Vergleich zu den Angaben im Erstantrag
- Weitere Änderungen im Vergleich zu den Angaben im Erstantrag (z. B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung, zur Kranken- und Pflegeversicherung oder der Höhe des Vermögens)
Der Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld 2 ist vom Antragsteller oder dessen Betreuer zu unterschreiben.
Welche Anlagen und Nachweise sind erforderlich?

Für einen längerfristigen Bezug von ALG 2 ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich – aber unter Umständen auch bestimmte Anlagen und Nachweise. Wenn der Antragsteller z. B. umgezogen ist, hat er zusätzlich zum WBA-Formular die Anlage KDU auszufüllen.
Diese dient der Feststellung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Darin sind außerdem unter anderem die Anzahl der Räume und die Art der Energiequelle für die Heizung anzugeben. Nachweise sind beispielsweise für die Höhe der Miete und der Nebenkosten zu erbringen.
Sind Personen zur Bedarfsgemeinschaft hinzugekommen, sind die Anlage WEP sowie eine Meldebescheinigung beizulegen. Hier können weitere Nachweise notwendig sein. So ist z. B. für Schüler eine Schulbescheinigung vorzuweisen.

Sollte der Hartz-4-Empfänger Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, ist zusätzlich zum WBA-Antrag für das Jobcenter die Anlage EKS auszufüllen. Handelt es sich um Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit als Angestellter, genügt in der Regel die Vorlage einer Verdienstabrechnung.
Erhält der Antragsteller Kindergeld, ist z. B. der Kindergeldbescheid vorzuweisen. Der Bezug einer Rente ist durch die Kopie des Rentenbescheidszu belegen.
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Frieda meint
Guten Morgen,
ich habe eine Frage mein Sohn hatte bis Juli ALG II bezogen, er stand dann in Arbeit. Leider wird sein Vertrag nicht verlängert und läuft Ende März aus. Da ja meistens ein Antrag länger dauern kann muss er dann einen WBA stellen?
anonym meint
Ja sollte er um wenigstens erstmal die Grundsicherung zu erhalten im Falle der Arbeitslosigkeit
Thorsten meint
Thorsten K.
Ich wollte gerade meinen Weiterbewilligungsantrag für Alg 2 beim Jobcenter abgeben. (ich hatte dafür meine Kontoauszüge 3 Monate rückwirkend als Kopie beigelegt.) Was war passiert? Als ich aufgerufen wurde legte ich der Jobcenter Angestellten meinen Weiterbewilligungsantrag vor. . Gleichzeitig bat ich freundlich um eine Bestätigung (Stempel / Datum, vom Jobcenter und Unterschrift) das mein Antrag entgegen genommen wurde. (ich hatte bisher nie Problem dies zu bekommen!) Zu meinen Erstaunen fragte daraufhin die Jobcenter Angestellte in schnippischen Tonfall : Und was bringt Ihnen das? Ich antwortete: Sicherheit! Worauf sie verstummt. Sie blätterte daraufhin oberflächlich meinen Antrag durch und fragte, wie weit zurück ich meine Kontoauszüge kopiert hätte? Ich erklärte ihr : 3 Monate zurück!! Worauf sie dann meinte, ich müsse für 6 Monate (!) zurück meine Kontoauszüge vorlegen. Worauf ich erstaunt fragte: 6 Monate zurück??! Sie erzählte mir das sei jetzt NEU…da ich ja auch 1 jahr lang Leistung bekäme. (?!) Ich war so perplex und wußte im Moment nicht ob das stimmte. Irgendwie kam mir das MERKWÜRDIG vor. Sie schickte mich wieder weg. Zuhause angekommen rief ich das Jobcenter an und erkundigte mich. Ich erfuhr das bei Neu- Alg 2 Anträge Kontoauszüge 3 Mon. zurück vorgelegt werden müssen… und bei Weiterbewilligungsanträge nur bis zu 4 Wochen. Was soll man dazu sagen ! Ist das Schikane gewesen? Ich bin wirklich irritiert. Die Jobcenter Angestelle hat mir einfach eine falsche Auskunft gegeben und mich wieder weggeschickt.
Helmut meint
Zuviele Dinge sind im Verfahren ALG II reine Ermessenssache des Sachbearbeiters. Leider !! Wenn man einen netten,freundlichen Sachbearbeiter hat, sollte man beten, daß er nicht krank wird versetzt. Ich muß sagen, daß ich bisher wirklich Glück hatte, aber ich kenne auch genügend Fälle wie oben beschrieben.
Vor allem bekommt man von jedem Mitarbeiter des Jobcenters eine andere Auskunft. Ich habe das gerade bei meinem Umzug selbst erlebt, bis ich bei meinem jetzigen Sachbearbeiter gelandet bin.
Die ganze Organisation im Jobcenter ist eine LOTTERIE !
G.Goldmann meint
Weiterbewilligung Online stellen.
Immer wieder lese ich das dies nicht möglich ist.
Das stimmt nicht. Ich habe alles Online auf Jobcenter/digital ausgefüllt
alle Formulare als PDF eingescannt und dort hochgeladen.
Im Anschreiben stand ebenfalls: SIe können Ihren WBA auch Online stellen.
Warum ist das nicht mehr bekannt?
Beste Grüße