Einer bundesweiten Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) aus dem Jahr 2017 zu Folge, sind in Deutschland etwa 650.000 Menschen von einer Wohnungslosigkeit betroffen. Rund 48.000 Betroffene sind demnach gänzlich obdachlos, müssen also auf der Straße leben.
Aktuelle Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland

Von den 650.000 Menschen, die nach Schätzungen von der Wohnungslosigkeit betroffen sind, lebt ein großer Anteil in Notunterkünften. Bei über der Hälfte der Betroffenen handelt es sich demnach um Asylsuchende, die in entsprechenden Flüchtlingsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind.
Zu den übrigen 275.000 Menschen, die ohne Wohnung sind, zählen häufig alleinstehende Männer, Frauen würden der Schätzung nach „nur“ rund ein Viertel der Wohnungslosen ausmachen. Unter den Obdachlosen, die in Deutschland leben, finden sich zudem viele Menschen, die aus anderen EU-Staaten zugewandert sind.
Ein Faktor, der Wohnungslosigkeit bedingt, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Der BAGW äußert diesbezüglich in einer Stellungnahme Folgendes:
Benötigt werden pro Jahr 80.000 bis 100.000 neue Sozialwohnungen und weitere 100.000 bezahlbare Wohnungen[.]
Der soziale Wohnungsbau geht in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter zurück und sorgt für Diskussionen. Unser Ratgeber liefert einen Überblick, was sozialer Wohnungsbau ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine entsprechende Wohnung beziehen zu dürfen.
Ist ein Hartz-4-Bezug ohne festen Wohnsitz möglich?

Menschen die unter Wohnungslosigkeit leiden, haben häufig keinen Arbeitsplatz und sind auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, ohne festen Wohnsitz Hartz-4-Leistungen zu erhalten.
Diese ist deutlich mit „Ja“ zu beantworten. Ein fester Wohnsitz ist keine Grundvoraussetzung, um Arbeitslosengeld 2 beziehen zu können. Sie benötigen lediglich eine Adresse, an welche das Jobcenter Schreiben richten kann.
Dafür können häufig Postfächer sozialer Einrichtungen angegeben werden. Um Hartz 4 beantragen zu können, müssen Sie allerdings über einen gültigen Personalausweis verfügen und Anspruch auf die Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben.
Gut zu wissen: Beziehen Sie ALG 2 und die Wohnungslosigkeit droht, weil Sie beispielsweise Mietschulden angesammelt haben, ist es möglich, ein Darlehen vom Jobcenter zur Tilgung der Schulden zu beantragen.
Quelle: tagesschau.de