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ALG 1 im Ausland beziehen – Ist das möglich?

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Viele Arbeitslose, die keine Möglichkeit sehen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, tragen sich mit dem Gedanken, ins Ausland zu gehen. Da sich die Jobsuche im Wunschland einfacher gestalten lässt, dies jedoch auch finanziert werden muss, fragen sich Betroffene häufig, ob sie ALG 1 auch im Ausland beziehen können.

Das Wichtigste zum ALG-1-Bezug im Ausland zusammengefasst:

Kann ich im Ausland ALG 1 beziehen?

Unter gewissen Umständen kann eine Person, die arbeitslos ist, auch im Ausland Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Welche Voraussetzung muss dafür erfüllt sein?

Dies ist nur möglich, wenn Arbeitslose in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen.

Wie lange kann ich ALG 1 im Ausland erhalten?

Das Arbeitslosengeld 1 wird von der deutschen Agentur für Arbeit in der Regel drei, maximal jedoch sechs Monate lang gezahlt.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie ALG 1 im Ausland beziehen?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ALG 1 im Ausland beziehen?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum ALG-1-Bezug im Ausland zusammengefasst:
  • Voraussetzungen für den ALG-1-Bezug im Ausland
  • Wie hoch fallen die Zahlungen aus?

Voraussetzungen für den ALG-1-Bezug im Ausland

ALG 1 im Ausland beziehen: Suchen Sie in den Niederlanden nach einem Job, können Sie Leistungen erhalten.
ALG 1 im Ausland beziehen: Suchen Sie in den Niederlanden nach einem Job, können Sie Leistungen erhalten.

Generell besteht die Möglichkeit, dass Arbeitslose in einem anderen Mitgliedsstaat der EU auf Jobsuche gehen können. Unter gewissen Voraussetzungen können sie dabei das ihnen in Deutschland zustehende ALG 1 auch im Ausland beziehen.

Wichtig ist hierbei, dass Betroffene arbeitslos sind, sich in Deutschland arbeitslos gemeldet und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-1-Bezug haben.

Des Weiteren muss es sich bei dem Land, in dem die Jobsuche stattfindet, um einen Mitgliedsstaat der EU handeln, damit das Arbeitslosengeld 1 weiter gezahlt wird. Hierzu gehören alle Länder, die in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 genannt sind – beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Slowenien und Norwegen.

Des Weiteren müssen Arbeitslose die Pflichten, welche die ausländischen Rechtsvorschriften bezüglich der Arbeitssuche vorsehen, erfüllen. Hierzu gehört es unter anderem, dass Personen, die ALG 1 im Ausland beziehen, Melde- und Kontrolltermine beim zuständigen Träger wahrnehmen.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Arbeitslose die sogenannte Wartefrist erfüllt haben müssen. Das bedeutet, dass sie dem deutschen Arbeitsamt während der Arbeitslosigkeit mindestens vier Wochen vor Ausreise zur Verfügung standen. In gewissen Fällen kann diese Frist jedoch auch verkürzt werden.

Nehmen Personen, die ALG 1 im Ausland beziehen, dort eine kurzfristige Nebentätigkeit auf, müssen sie dies sowohl bei der deutschen Agentur für Arbeit als auch bei der zuständigen ausländischen Behörde melden. Die Anrechnung des Nebeneinkommens auf das Arbeitslosengeld 1 erfolgt nach deutschem Recht.

Wie hoch fallen die Zahlungen aus?

Nur wenn Sie die Wartefrist erfüllt haben, können Sie das ALG 1 im Ausland beziehen.
Nur wenn Sie die Wartefrist erfüllt haben, können Sie das ALG 1 im Ausland beziehen.

Wenn Personen das Arebitslosengeld 1 im Ausland beziehen, erhalten sie den gleichen Betrag, den sie auch in Deutschland erhalten hätten. Das Geld wird weiterhin von der deutschen Agentur für Arbeit ausgezahlt.

Es sollte beachtet werden, dass Personen erst dann die ALG-1-Leistungen im Ausland erhalten, wenn sie sich bei der zuständigen Stelle gemeldet haben. Dies muss spätestens sechs Tage nach der Abreise erfolgen.

In der Regel erhalten Betroffene die Leistungen drei Monate lang – dies wird als Mitnahmezeitraum bezeichnet. Dieser kann auf maximal sechs Monate verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag beim zuständigen deutschen Arbeitsamt gestellt werden.

Was geschieht, wenn der Arbeitslosengeld-1-Anspruch endet? In Deutschland erhalten Betroffene dann auf Antrag Hartz-4-Leistungen. Personen, die im Ausland auf Jobsuche sind, werden jedoch keine ALG-2-Leistungen gewährt.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Rex Wholster, fotolia.com/ © DR, istockphoto.com/ © AlexRaths

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Ioan meint

    22. Januar 2019 um 13:03

    .
    Ich arbeite seit 15.september 2014 in Westerwald. Ab den 1.Juli 2019 ziehe ich mit der Familie ins Ausland (rumanien).Hab ich anspruch auf arbeitslosengeld? Was fur Unterlagen muss ich vorbereiten? Mit wieviel zeit vor der ausreise muss ich die Unterlagen abgeben?
    Vielen dank

    Antworten
  2. Juan meint

    23. Februar 2019 um 12:02

    Hallo, ich beabsichtige auf Arbeitssuche im Ausland zu gehen und weiter ALG 1 dabei zu beziehen, wie hier angegeben und den Mitnahmebonus zu erhalten von der Arbeitsagentur. Frage; muss ich mich dann sofort hier abmelden oder kann ich die Wohnung erstmal weiter behalten bis zu 3 Monaten, falls es nicht klappt mit dem Job im EU Ausland? Danke und Gruß Juan

    Antworten
  3. Elina meint

    4. März 2019 um 20:12

    Hallo. Ich bin Arbeitslos gemeldet und werde für 3 Monaten in einem EU land das Geld kriegen. Was ist mit der Versicherung?

    Antworten
    • Oscar meint

      9. Mai 2019 um 17:54

      Du bist in dem Leistungszeitraum bei deiner gesetzlichen versichert. ( Innerhalb der EU)

      Antworten
  4. Keri meint

    23. Mai 2019 um 20:52

    Hallo. Ab dem 1. Juli werde ich arbeitslos sein. Da mein Mann in Österreich lebt werde ich zu ihm ziehen. Kann ich ALG 1 mitnehmen , bzw. Muss ich die Frist 1 Monat Aufenthalt ei halten bei Familienzusammenführung? Wie lange würde ich das ALG 1 bekommen.

    Antworten
  5. Zena meint

    25. Mai 2019 um 15:41

    Hallo,
    I bin arbeitslos gemldet und werde arbeitslosgeld 1 beziehen, weil Ich bin seit Zwei Jahren und immernoch krank , und Es sieht leider nicht gesundlich aus das Ich wieder arbeitsfähig werden kann, meine Frage kann Ich in der Turkey wohnen da meine ganze familie dort lebt und wir haben Dort einen familien Haus und dabei arbeitslosgeld 1 zu beziehen , weil sowieso kann Ich nicht weiter arbeiten und so kann Ich besser sparen ? Und wenn ja was soll Ich machen?
    Vielen Dank im Verraus

    Antworten
  6. Mathias meint

    11. September 2019 um 23:17

    Hallo. Ich war 8 Monaten in Süd Amerika und habe wahren dieser Zeit ALG II , 4 Monate lang bezieht. Ich habe es früher nicht gemeldet. Muss ich jetzt das Geld zurück zahlen ?

    Antworten
  7. Susana meint

    13. Oktober 2019 um 2:19

    Wie lange muss eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt worden sein um eine erneute Leistungsmitnahme für die Arbeitssuche in einem EU Mitgliedstaat beantragen zu können ?

    Antworten
  8. Piroschka meint

    24. Dezember 2019 um 2:40

    Hallo, ich habe ein Abfindungsangebot meiner Firma angenommen, mich ordnungsgemäss arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Mitnahme nach Portugal gestellt der mir bewilligt wurde. Ich habe mich binnen einer Woche beim hiesigen Arbeitsamt gemeldet und bin allen Auflagen nachgekommen. Dann erhielt ich einen Bescheid vom Arbeitsamt in DE dass mein Arbeitslosengeld gesperrt wurde, bzw sieben Monate ruht. Diese Frist endet nun. Auf Nachfrage würde mir mitgeteilt, dass ich meinen Auslandsanspruch nun verwirkt hätte, da ich ja keine Verlängerung beantragt hätte und bereits ausgereist sei. Ich bin mit Genehmigung ausgereist und niemand hat mir mitgeteilt , dass ich eine Verlängerung für eine Leistung beantragen müsste, die ich gar nicht bekommen habe. Welche Möglichkeiten habe ich meine Auslandsmitnahme doch noch geltend zu machen?

    Antworten
  9. Judy meint

    1. Februar 2020 um 3:18

    Ich reise am 10.02.2020 aus und bisher wurden mir das ALG für Januar nicht ausgezahlt. Kann die Agentur für Arbeit das ALG einstellen, obwohl es Leistungen einem anderen Zeitraum betreffen?

    Antworten

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