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Bezug von ALG 1: Ist ein Umzug möglich?

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Ein Umzug bringt stets Kosten mit sich, ist in vielen Situationen jedoch nicht zu umgehen. Der Wechsel des Wohnorts kann beispielsweise aus persönlichen Gründen erfolgen. Häufig ist er jedoch vonnöten, weil am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle aufgenommen werden kann. Was müssen ALG-1-Empfänger beim Umzug beachten?

Das Wichtigste zum Umzug bei ALG-1-Bezug zusammengefasst:

Kann ich bei Bezug von ALG 1 umziehen?

Beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist ein Umzug in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt durchaus möglich.

Muss ich den Umzug anmelden?

Sie die zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über den Umzug in Kenntnis setzen.

Werden die Umzugskosten übernommen?

Die Kosten für einen Umzug werden unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was muss beachtet werden, wenn ALG-1-Empfänger einen Umzug planen?
Was muss beachtet werden, wenn ALG-1-Empfänger einen Umzug planen?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Umzug bei ALG-1-Bezug zusammengefasst:
  • Bezug von ALG 1: Ist der Umzug in eine andere Stadt möglich?
  • Werden bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 die Umzugskosten übernommen?

Bezug von ALG 1: Ist der Umzug in eine andere Stadt möglich?

Grundsätzlich ist beim Bezug von ALG 1 der Umzug in ein anderes Bundesland bzw. in eine andere Stadt möglich. Allerdings sollten Leistungsbezieher einige Dinge beachten, bevor sie den Wohnort wechseln.

ALG-1-Empfänger sind laut § 138 Abs. 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) dazu verpflichtet, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stehen. Hierzu gehört auch, dass sie stets auf dem Postweg erreichbar sein müssen.

Steht ALG-1-Empfängern ein Umzug bevor, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.
Steht ALG-1-Empfängern ein Umzug bevor, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.

Aus diesem Grund besteht die Pflicht dazu, dass Empfänger von ALG 1 den Umzug bei der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig – in der Regel eine Woche im Voraus – melden. Tun sie dies nicht, kann es dazu kommen, dass für den Zeitraum zwischen Umzugstag und Meldung des Umzugs der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erlischt.

Erst wenn der Betroffene sich dann bei der Arbeitsagentur am neuen Wohnort persönlich gemeldet hat, wird das ALG 1 nach dem Umzug wieder gezahlt. Wird die Meldung um mehr als sechs Wochen nach dem Umzug verzögert, wird die vorherige Arbeitslosmeldung ungültig. Wenn die Person dann persönlich bei der Agentur für Arbeit vorspricht, kann sie erst wieder Leistungen erhalten.

Wissen Sie, wann und wohin Sie umziehen, können Sie die Meldung beim Arbeitsamt zum einen ganz einfach online vornehmen. Zum anderen haben Sie auch die Möglichkeit, bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine sogenannte Veränderungsmitteilung auszufüllen. Denken Sie außerdem daran, dass nach dem Umzug unter Umständen eine neue Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist.

Werden bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 die Umzugskosten übernommen?

Die Umzugskosten werden für ALG-1-Empfänger nur in bestimmten Fällen übernommen.
Die Umzugskosten werden für ALG-1-Empfänger nur in bestimmten Fällen übernommen.

Der Wechsel der Wohnung bzw. des Wohnortes bringt in der Regel viele Kosten mit sich. Was geschieht, wenn ALG-1-Empfänger den Umzug nicht finanzieren können? Gibt es in solchen Situationen eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit?

Das Arbeitsamt muss die Umzugskosten für einen ALG-1-Empfänger nicht zwingend übernehmen. Ist der Wohnortwechsel jedoch nötig, damit der Betroffene einen neuen Job annehmen kann, ist es möglich, dass zusätzliche Leistungen bewilligt werden.

Hierbei handelt es sich um die Förderung aus dem sogenannten Vermittlungsbudget. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind in § 44 SGB III zu finden. Dort heißt es:

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Welche Leistungen für einen von ALG-1-Empfängern geplanten Umzug bewilligt werden, entscheidet die Agentur für Arbeit je nach Einzelfall. Sie ist auch dazu berechtigt, Pauschalen festzulegen. Im Regelfall sollte der Umzug in Eigenregie erfolgen. Ist geplant, ein Umzugsunternehmen damit zu beauftragen, müssen im Vorhinein mindestens zwei bis drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

Beim Bezug von ALG 1 werden die Umzugskosten in der Regel nur dann übernommen, wenn die Pendelzeit zum neuen Arbeitsort mehr als zweieinhalb Stunden beträgt.

Bildnachweise: fotolia.com/ © DOC RABE Media, fotolia.com/ © flashpics

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Bezug von ALG 1: Ist ein Umzug möglich?
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Baha meint

    7. Dezember 2018 um 13:18

    Ich bin seit Sep.18 wieder arbeitslos. Vorher war ich in Weiterbildung, die vom Amt finanziert wurde.

    Nun habe einen festen Jod in Ca. 600 km Entfernung. Nun weigert sich Arbeitsagentur die Kosten zu bewilligen. Ich soll erst die Spedition bezahlen und die Rechnung von Spedition mit den Antrag auf die Erstattung zu reichen. Danach wird erst über meinen Antrag entschieden.

    Ich frage mich woher hat ein Arbeitsloser, wie ich, über 3600€ in der Tasche, um erst in Vorkasse
    zutreten?!

    Habt Ihr eine Idee, was da los ist?

    Bin entsetzt.

    Grüße

    Antworten
    • Unbekannt meint

      25. Februar 2019 um 18:19

      Ich bin kein Experte bei ALGI aber habe viel Erfahrung mit ALGII – so läuft das sicher nicht.

      Man geht zum Amt, sagt dass man umziehen will .Punkt.

      Wenn man den Umzug allerdings bezahlt haben will muss man auch sagen warum, was uU mit nervigen Folgefragen verbunden ist, die nicht zwingend logischer Natur sein müssen. Sofern man die Begründung durchbekommt muss man als nächstes 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen, mit denen man wieder zum Amt dackelt. Die Suchen sich das günstigste aus und die Sache läuft …
      hat bei mir das erste Mal 2 1/2 Jahre gedauert weil ich keine Ahnung hatte und man mich überall vernatzt hat – wünschen allen anderen mehr Erfolg!

      Antworten
  2. dagdelen meint

    20. Februar 2019 um 9:00

    ich habt ALG 1 geld kommt ca 1165 euro kommt 180 km Entfennung kommt weiter meine ALG 1 oder abmeldung ALG 1

    Antworten
  3. M. meint

    23. Juni 2019 um 12:05

    Mir sind die Hände gebunden worden, da ich gerne wieder von meinen jetzigen Wohnort weg ziehen möchte und wieder dort hin ziehen möchte wo ich vorher gewohnt hatte, anderes Bundesland.

    Ich komme hier aus meinen jetzigen Wohnort kaum raus oder auch die Rückfahren sind fast unmöglich, mit den öffentlichen Verkehrsmittel.
    Vorstellungsgespräche oder auch Probearbeitszeiten sind daher zeitlich begrenzt.
    Daher sah ich keine andere Möglichkeit auch mit der Taxi zu fahren. Ich bekam sogar Ärger von der ALG1 Agentur.
    Mein Gedanke ist mir vorher eine Wohnung zu suchen und habe es auch schon versucht.
    Andere Vermieter sehen davon ab einen als Arbeitslose die Wohnung zu vermieten, andere ist es egal.
    Da ich ja wieder arbeiten will und ich keinen Ausweg mehr sehe, ist es doch besser ich mach es umgekehrt, erst die Wohnung und von dort aus gesucht, somit bin ich doch flexibler.
    Sollte sich das Amt sich querstellen, bezahle ich die Kosten eben selbst, auf der Hoffnung ich bekomme einen Job. Ich lass mich nicht von dem Arbeitsamt einsperren. Denn wo ich jetzt noch wohne, ist mein damaliger Arbeitsplatz bei meinen alten Chef.
    Alles das habe ich auch beim Amt berichtet, ich brach in tränen letztens aus, weil mir Vorschläge gemacht werden die mich unmöglich weiter bringen. Stattdessen wird man in die nächste Maßnahme geschickt.
    Kann man sich auch an jemanden anderen wenden und Hilfe holen, sodass ich auch vorher umziehen kann?
    Danke im Voraus!

    Antworten
  4. Fuhr meint

    21. September 2019 um 11:12

    Ich werde 4monaten 62 Jahre alt, bin aus privaten Gründen (Scheidung) von Niedersachsen ( Nordenham) nach Rostock zurück gezogen. Aber ich kann hier nicht mehr leben, Einsamkeit macht mein Leben zur Qual.
    Ich habe keine Arbeit und weiß auch nicht ob ich es noch mal schaffe, aber ich würde gerne zurück ziehen weil ich dort noch bessere Lebensumstände hätte und sozialen Kontakt habe.
    Gibt es eine Möglichkeit für mich das zu tun, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld zu verlieren ?

    Antworten

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