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Arbeitslos ein Gewerbe anmelden: Worauf sollten Sie achten?

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Viele Hartz-4-Empfänger wollen raus aus der Arbeitslosigkeit. Ziel ist es, auf eigenen Beinen zu stehen, einen Job auszuüben und sich endlich etwas selbst leisten zu können. Da das Jobangebot oftmals begrenzt ist, wollen viele Betroffene, die arbeitslos sind, ein Gewerbe anmelden. Aber geht das überhaupt?

Das Wichtigste zum Thema „arbeitslos ein Gewerbe anmelden“ kurz und knapp zusammengefasst

Kann ich als Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe dürfen Hartz-4-Empfänger anmelden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderungsleistungen vom Jobcenter.

Was sollte ich dabei beachten?

Alle Einkünfte aus selbstständiger oder auch nicht selbstständiger Arbeit müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden.

Wie wirkt sich das auf die gewährten Leistungen aus?

Wollen sie ein Gewerbe anmelden, müssen Hartz-4-Empfänger damit rechnen, dass sich die Einkünfte auf den Regelsatz und die Leistungen vom Jobcenter auswirken.

Gewerbe anmelden: Wird Arbeitslosengeld 2 trotz Förderung weitergezahlt?
Gewerbe anmelden: Wird Arbeitslosengeld 2 trotz Förderung weitergezahlt?

Inhalt

  • Dürfen Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?
  • Wie wird das Hartz-4-Nebengewerbe auf die Leistungen angerechnet?

Dürfen Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?

Es ist vom Jobcenter durchaus erwünscht, dass Sie durch selbstständige Tätigkeiten Nebeneinkünfte erwirtschaften. Dadurch wird nämlich die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Grundsätzlich können Sie also, wenn Sie arbeitslos sind, ein Gewerbe anmelden.

Bezieher von Arbeitslosengeld I haben mittlerweile keinen rechtlichen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller persönlich für die Existenzgründung geeignet ist. Die Eignung muss dabei von der Agentur für Arbeit festgestellt werden.

Wenn Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 ein Gewerbe anmelden, werden die Leistungen weiter gezahlt.
Wenn Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 ein Gewerbe anmelden, werden die Leistungen weiter gezahlt.

Aber auch als Bezieher von Hartz 4 kann ein Kleingewerbe angemeldet werden. In diesem Fall besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung der Existenzgründung. So kann ein Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe durchaus anmelden, allerdings kann das Jobcenter diesen Antrag mit der Begründung, dass keine Ressourcen zur Verfügung stehen, ablehnen.

Die einzelnen kommunalen Träger verfügen über einen großen Ermessensspielraum, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden wollen. Wer allerdings eine Existenzgründung plant, ohne dass Finanzierungsbedarf besteht, kann einfach loslegen. Im Gegensatz zum ALG 1 besteht bei Hartz 4 und einem Nebengewerbe keine zeitliche Begrenzung.

Generell ist es aber wichtig, dass Sie das Nebengewerbe bei Hartz-4-Bezug an Ihren zuständigen Sachbearbeiter melden. Tun Sie dies nicht, kann dies zu Sanktionen führen.

Wie wird das Hartz-4-Nebengewerbe auf die Leistungen angerechnet?

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden und arbeitslos sind, wird Ihnen das Arbeitslosengeld nicht sofort gestrichen. Besonders nach der Gründung eines Kleingewerbes kann es einige Wochen oder gar Monate dauern, bis Sie genügend verdienen, um davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bis dahin zahlt das Jobcenter Ihnen auch weiterhin Hartz 4.

Einkünfte aus dem Gewerbe: Das Arbeitslosengeld kann gekürzt werden, wenn das Einkommen hoch ist.
Einkünfte aus dem Gewerbe: Das Arbeitslosengeld kann gekürzt werden, wenn das Einkommen hoch ist.

Grundsätzlich werden aber alle Einnahmen auf Ihre Leistungen vom Jobcenter angerechnet. Gleiches gilt auch, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden.

Sämtliche Einnahmen müssen beim Jobcenter gemeldet werden. Bei Einkünften aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit sind 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei.

Außerdem darf das Jobcenter 20 % der Einkünfte zwischen 100 und 1.000 Euro nicht anrechnen, wenn Sie ein Kleingewerbe bei Hartz-4-Bezug angemeldet haben. Bei Einkünften zwischen 1.000 und 1.200 Euro stehen Ihnen immerhin noch 10 % der Einkünfte zu. Der Rest wird auf den Regelbedarf von Hartz 4 angerechnet. Leben Sie mit einem oder mehreren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, erhöht sich die Obergrenze auf insgesamt 1.500 Euro, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden.

Interessant: Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger eine Gründungsförderung vom Jobcenter erhalten, stellt diese ein anrechenbares Einkommen dar. Dies dient der Eingliederung in Arbeit. Damit der Lebensunterhalt aber ebenfalls gesichert ist, kann zusätzlich ein Anspruch auf ALG 2 bestehen bleiben.

Bildnachweise: istockphoto.com/rjmiz, fotolia.com/gzorgz, istockphoto.com/villiers

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Peter meint

    7. Mai 2018 um 1:48

    Habe reisegewerbekarte angemeldet jobcenter informiert Prognose 1 Jahr 2500 Euro 2 Jahr 3500 lebe mit 1 Person in einer Bedarfsgemeinschaft was macht cirka 170 Euro im Monat. Was wird mir von meinem regelsatz abgezogen

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      7. Mai 2018 um 9:33

      Hallo Peter,

      jedes anrechenbares Einkommen, abzüglich der Freibeträge, wird vom Regelsatz abgezogen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Sascha meint

    27. Juli 2018 um 7:39

    Hallo, ich überlege mir seit längerem mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Zu meinem Gehalt bekomme ich noch ca 750€ ALG II. Ich trau mich nicht mit dem Jobcener zu darüber zu reden, da ich Angst habe das sie mir meine Leistung vom Begin der Selbstständigkeit so weit Kürzen das ich meine Normalen Zahlungen wie Unterhalt und Miete (ca. 900€) nicht nachkommen kann. Im Regelfall ist das ja so das JC kürzt die Leistung und macht am ende des Monats mit den Einnahmen eine Neuberechnung und Zahlt das Geld nachträglich was mir fehlt. Das kann bis zu 6 Wochen dauern das heißt, ich müsste ca 10 Wochen mit Weniger leben als das was mir zu steht. was für eine Gründung nicht gerade Vörderlich ist. Da ich für meinen Plan kein Grundvermögen würde ich auch den Gründerzuschuss nicht beantragen können, aber die Einnahmen würden nur langsam Steigen. Vermögen aufbauen mit ALG II Leistung ist ja ebenfalls nicht möglich da man keine Sparverträge oder sonstige vermögen haben darf denn die müssten zuerst aufgebraucht werden bevor man ALG II bekommt.
    Ich habe durch meine Arbeit auch nicht die Zeit in ein Gründerprogramm des JC zu gehen damit sie prüfen ob ich für eine Gründung bereit bin.
    Und ich möchte auch nicht, dass wenn ich die darauf anspreche sie mich unter druck setzen wann ich starte.
    Was Raten sie mir zu tun und finden Sie das meine Ängste begründet sind bzw. haben sie da andere erfahrungen als ich zur Zeit?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:58

      Hallo Sacha,

      durch das Zuflussprinzip soll in der Regel verhindert werden, dass es zu Zahlungsausfällen kommt. Dieses besagt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es erhalten wird. Wenn Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter ausreichend auseinandersetzen, können Sie außerdem in der Regel der Berechnung von übermäßig hohem fiktiven Einkommen entgegenwirken.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Luay meint

    31. Januar 2019 um 16:37

    Hallo,
    was mit den Terminen und allen Verpflichtungen zu Maßnahmen und Bewerbungen?!
    Darf das JC einen zu einer Maßnahme zwingen, wenn mann sich ein Gewerbe angemeldet hat?!

    Antworten
  4. Christian meint

    4. April 2019 um 9:39

    Hallo.
    Ich bekomme auf Grund langer Erkrankung Hartz 4.Jetzt ist mein Vater plötzlich verstorben.Er war Schreiner genau wie ich.Jetzt meine Frage.Kann ich Kleingewerbe anmelden,damit ich ggf.mal paar Kleinigkeiten noch erledigen kann?Wenn es hoch kommt,wären das 50 Euro im Monat an Verdienst,weil der Kundenkreis seit Jahren schon auf einem Minimum war.Mein Vater konnte aus gesundheitlichen Gründen keine großen und schweren Aufträge erledigen.

    Antworten
  5. TimoBl meint

    29. April 2019 um 13:02

    Hallo

    Ich rutsche jetzt in paar Tagen in ALG2 und bin am überlegen mich Selbstständig zu machen für ein Kleingewerbe oder als Familienunternehm da ich mich aber nicht richtig mit auskenne wollte ich gerne mal nachfragen wie man sich hilfe dabei holen könnte für Existenzgründung und Gewerbe anmeldung das man hilfe bekommt für die Gründerzuschuss und Einstiegsgeld da ich 2 kinder habe wird mir bestimmt viel angerechnet ich benötige deswegen dirkte hilfe um alles ordentlich hin zubekommen es ist nett wenn eine/einer hilft

    Antworten
  6. richard meint

    4. Mai 2019 um 14:04

    im Mai habe ich die Möglichkeit eigenes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu erwirtschaften.
    Mein Gewerbe wurde angemeldet und ich kann Rechnungen in eigenen Namen schreiben. Aufgrund der hohen Auftragslage im Monat Mai balaufen sich unsere Einnahmen über der Mindestgrenze der zu erhaltenden Summe einer Bedarfsgemeinschaft unserer Konstelation.

    Da wir über das Arbeitsamt sowohl auch über das Jobcenter gemeldet sind, weis ich nicht genau wer nun mein Ansprechspartner hinsichtlich dieser Situation ist. Zumal der Monat Juni schon wieder ganz anders aussieht. Aufgrund dessen habe ich Ihnen eine Einnahmentabelle für den Monat Mai und Juni erstellt, wobei der Juni noch nicht fest greift bzw erweitert werden kann, dies je nach Kundenandrang.

    Einnahmen MAI

    [von der Redaktion entfernt]

    Gesamteinnahmen der Bedarfsgemeinschaft [von der Redaktion entfernt] belaufen sich im Mai über den Monat verteilt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4002,91€

    abzüglich der am 15.05.2019 zurückerstatteten Summe in Höhe von 1141,00€ an das Jobcenter Mainz-Bingen, bleibt ein Rest von 2861,91€, dies übersteigt unseren Bedarf.

    -Wie wird also über den Mai entschieden?
    -Werden wir abgemeldet?
    -Im Juni muss die Bedarfsgemeinschaft dann wieder neu angemeldet werden?

    Bestimmt gibt es noch mehr Fragen die es zu beantworten gilt, so bitte ich Sie um Mithilfe mich hinsichtlich dieser Situation aufzuklären bzw zu unterstützen.

    Zum Schluss die Auflistung für die Einnahmen im Monat Juni nach bisherigem Stand. (ohne Jobcenter)

    Einnahmen JUNI

    [von der Redaktion entfernt]

    ich bitte um Prüfung meines Falles und der Mittelung des weiteren vorgehens.

    Mit freundlichen Grüßen

    Richard

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      9. Mai 2019 um 15:27

      Hallo Richard,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir sensible Angaben (Voller Name etc.) nicht veröffentlichen, die Angaben wurden deshalb aus dem Beitrag entfernt. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir Sie nur an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle verweisen, die Ihren Fall individuell einschätzen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Markus meint

    26. Mai 2019 um 14:08

    Wenn ich als Gewerbetreibender z.B. eine Bar betreibe aber diese zur Zeit zu wenig Umsatz / Gewinn abwirft und ich somit ALG 2 (Dazuverdiener) beantragen musste – kann ich dennoch eine geringfügige Kraft (450,00 €) einstellen um die Umsätze kurzfristig zu steigern? Diese Kraft kann Arbeiten erledigen die ich nicht kann und somit durch seine Fähigkeiten den Umsatz definitiv steigern.

    VG

    Antworten
  8. Martin meint

    7. Juni 2019 um 21:31

    Guten tag
    Meine frage ist
    Ich habe eine neben gewerbe auf gemacht kan ich won jobcenter eine credit bekomen?

    Antworten
  9. Andreas meint

    19. Juni 2019 um 14:47

    Hallo das was man hier so lesen kann ist schon sehr Interessant daher würde ich gerne wissen
    Meine Frau und ich sind Rückwanderer aus Paraguay und arbeiteten da als Erotikchater was ca 80 Prozent der Einwanderer macht
    nun gut jetzt sind wir wieder in Deutschland nach 8 Jahren Ausland und bzw vorerst Hartz 4
    Da ich aber noch sehr gute Verbindungen zu den Betreibern habe und die nachfrage besteht, ob Ich / Wir Unseren Job nicht weiter machen möchten besteht überlege auch ich jetzt eine UG zugründen wobei in Deutschland einige vorkosten auf mich zu kommen würden, was jedoch sehr schnell ausgeglichen wäre, daher benötige ich dann auch kein Gründungszuschuß was ich brauche habe ich ein Laptop sowie Internet der monatliche verdienst schwank aber je nach Leistung des Chats zwischen 600 -1000 €
    Nun jedoch meine frage wie wird es berechnet beim Bezug von Hartz 4 und wie schaut es dann aus mit der Pflichtversicherung ?
    Wird die Leistung bei Gründung dann gleich eingestellt oder ein Durchschnitt errechnet oder gar gleich eingestellt?
    Vielleicht kann mir da ein paar Infos geben
    Gruß Andreas

    Antworten
  10. Hallohallo meint

    7. Oktober 2019 um 20:07

    Würde gerne ein Gewerbe anmelden. Bekomme Hartz 4. wieviel darf ich im Monat dazu verdienen ? Nur 100 Euro ??? Von werden meine Leistungen gestrichen ?

    Antworten
  11. Sabine m. meint

    29. Oktober 2019 um 19:07

    Hallo
    Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld und Grundsicherung. Ich möchte als web cam girl arbeiten und muss dafür ein kleingewerbe haben. Wie wirkt sich das auf meine Leistung vom Jobcenter und Arbeitsamt aus?
    Habe wirklich Angst vorfinanzausfällen, da ich drei Kinder habe und diese versorgt werden müssen.
    Muss ich dann jeden Monat meine Einkünfte darlegen ( die sind von Monat zu Monat unterschiedlich)?
    Liebe Grüße

    Antworten
  12. Tanja G. meint

    19. November 2019 um 20:10

    Hallo ich habe eine Frage was ist wenn ich seit kurzem Arbeitslos gemeldet bin möchte aber ein Gewerbe anmelden u mich selbstständig machen zur Alltagshelferin..bleib ich dann über das Arbeitsamt versichert u bekomm Geld bis mein Unternehmen genug Umsatz macht?oder geht das nicht
    LG tanja

    Antworten
  13. R.W. meint

    20. November 2019 um 19:59

    Hallo,

    ich habe direkt zwei Fragen:
    1) ich habe vor ein Kleingewerbe an zumelden, beziehe aber ALG2. Wie läuftvdas mit den Zahlungen aus? Beispiel: am 31.01 gibt es das Geld für den Monat 02. In Monat 02 verdiene ich 250€. Word dass dann bei der Zahlung für Monat 03 verrechnet?

    2) ein Bekannter rutscht ketzt in die Erwerbsminderungsrente, dennoch würde er gerne ein Nebengewerbe anmelden. Wie soeht da der rechtliche Stand aus? Darf er das, eenn ja u ter welchen Bedingungen?

    Grüße R.

    Antworten
  14. Alessandro meint

    27. November 2019 um 16:56

    Hallo,

    Ich beziehe zurzeit vom Jobcenter ca 300€ als ALG 2. Zudem kriege ich knapp 500€ vom Bafögamt, da ich noch am studieren bin. Ich möchte mir seit einigen Monaten ein Kleingewerbe anschaffen, aber mache mir da Sorgen um die ganzen Kürzungen. Vom Bafögamt aus, darf ich 400€ monatlich bzw. 5000€ im Jahr zusätzlich verdienen ohne Probleme. Da ich aber zudem Geld vom Jobcenter kriege, frage ich mich wie es in diesem Falle aussieht. Durch das Gewerbe würde ich nicht im Jahr über die 5000€ kommen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten

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