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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Alles Wichtige zur Förderung und Zuschüssen

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Die Existenzgründung ist der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgt die Existenzgründung zunächst bei gewerblichen Klein- und Mittelunternehmen sowie bei Freiberuflern in Einzelunternehmen. Auch für Hartz-4-Empfänger kann die Existenzgründung ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.

Das Wichtigste zur Existenzgründung kurz und knapp zusammengefasst

Gibt es Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung?

Um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, kann die Existenzgründung durch das Arbeitsamt oder das Jobcenter gefördert werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

ALG-1-Bezieher können den Gründungszuschuss erhalten. Hartz-4-Empfänger können beim Jobcenter das Einstiegsgeld beantragen.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos an einer Beratung zur Existenzgründung teilnehmen. Mehr dazu hier.

Eine Existenzgründung ist auch bei Hartz-4-Bezug möglich. Wie Sie vom Jobcenter unterstützt werden, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Eine Existenzgründung ist auch bei Hartz-4-Bezug möglich. Wie Sie vom Jobcenter unterstützt werden, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Existenzgründung: Welche Fördermittel bietet das Arbeitsamt?
    • Hilfe vom Jobcenter zur Existenzgründung
  • Wenn Sie Hilfe brauchen: Existenzgründungsberatung

Existenzgründung: Welche Fördermittel bietet das Arbeitsamt?

Wenn Sie planen, selbstständig zu werden, bekommen Sie u. a. vom Arbeitsamt Unterstützung bei der Existenzgründung. Das Arbeitsamt ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen. Wollen Sie sich selbstständig machen, kommt eine Förderung durch den Gründerzuschuss in Betracht.

Den Gründungszuschuss können Sie beim Arbeitsamt für die Existenzgründung beantragen. Dazu sollten allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Sie müssen zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen Tag lang ALG I bezogen haben. Erhalten Sie bereits ALG 1 sollte noch ein Anspruch auf weitere 150 Tage der Leistung bestehen.
Existenzgründung: Hilfe beim Aufbau des Gewerbes bekommen Sie von Experten.
Existenzgründung: Hilfe beim Aufbau des Gewerbes bekommen Sie von Experten.

Mit der Hilfe bei der Existenzgründung durch das Arbeitsamt können Sie in der Selbstständigkeit Fuß fassen. Haben Sie bereits eine Idee und die Bereitschaft sich selbstständig zu machen, sollten Sie mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt das Gespräch suchen.

Die Förderdauer für den Gründungszuschuss beträgt sechs Monate in der ersten und weitere neun Monate in der zweiten Phase. Ihre Existenzgründung kann also mit insgesamt 15 Monaten gefördert werden. In der ersten Phase erhalten Gründer eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung sowie das bisherige ALG 1.

In der zweiten Phase erhalten Sie ausschließlich die pauschalen 300 Euro für die Sozialversicherung. Wichtig für die Förderung durch den Gründungszuschuss ist allerdings, dass die Existenzgründung hauptberuflich erfolgt. Um für die Existenzgründung den Zuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten genügt es aber schon, eine nebenberufliche Tätigkeit in eine Hauptbeschäftigung zu überführen.

Hilfe vom Jobcenter zur Existenzgründung

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 erhalten, haben Sie als Gründer die Möglichkeit, für Ihre Existenzgründung eine Unterstützung zu erhalten. Diese Form der Förderung nennt sich Einstiegsgeld. Dieses können Sie beim Jobcenter beantragen.

Das Einstiegsgeld wird insgesamt für 24 Monate gezahlt. Anders als beim Gründungszuschuss ist die Höhe nicht festgelegt. Ihr Sachbearbeiter beim Jobcenter entscheidet letztendlich, wie hoch die finanzielle Hilfe für Existenzgründer ausfällt. Zusätzlich zum Lebensunterhalt ist es jedoch möglich, Anschaffungen für das Unternehmen durch das Einstiegsgeld zu finanzieren.

Wenn Sie Hilfe brauchen: Existenzgründungsberatung

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Existenzgründerhilfe kostenlos.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Existenzgründerhilfe kostenlos.

Um sich optimal auf die Gründung und den Businessplan vorzubereiten, können Sie eine Beratung zur Existenzgründung besuchen. Diese ist mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenlos. Die Existenzgründerberatung findet durch einen speziellen Experten statt.

Den AVGS können sowohl Hartz-4-Empfänger als auch Bezieher von ALG 1 beantragen. Einen Rechtsanspruch darauf haben allerdings nur ALG-1-Bezieher, die das Arbeitslosengeld bereits länger als sechs Wochen beziehen. Wichtig ist in jedem Fall aber, dass Sie eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung haben.

Haben Sie einen AVGS erhalten, können Sie sich einen zertifizierten Gründungscoach aussuchen. Dabei sollte vor allem die Chemie stimmen, damit Sie sich ihm anvertrauen können. Er sollte sowohl zu Ihrem Beratungsbedarf passen als auch gewisse Referenzen aufweisen.

Nach dem Coaching zur Existenzgründung müssen Sie die Nachweise bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen. Die Sachbearbeiter prüfen dann, ob Sie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten, sofern ihnen Ihr Businessplan zusagt und als Unternehmen umsetzbar ist.

Bildnachweise: istockphoto.com/shironosov, istockphoto.com/kzenon, depositphotos.com/logdog7

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