Die Existenzgründung ist der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgt die Existenzgründung zunächst bei gewerblichen Klein- und Mittelunternehmen sowie bei Freiberuflern in Einzelunternehmen. Auch für Hartz-4-Empfänger kann die Existenzgründung ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.
Das Wichtigste zur Existenzgründung kurz und knapp zusammengefasst:
- Um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, kann die Existenzgründung durch das Arbeitsamt oder das Jobcenter gefördert werden.
- ALG-1-Bezieher können den Gründungszuschuss erhalten. Hartz-4-Empfänger können beim Jobcenter das Einstiegsgeld beantragen.
- Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos an einer Beratung zur Existenzgründung teilnehmen.

Eine Existenzgründung ist auch bei Hartz-4-Bezug möglich. Wie Sie vom Jobcenter unterstützt werden, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Existenzgründung: Welche Fördermittel bietet das Arbeitsamt?
Wenn Sie planen, selbstständig zu werden, bekommen Sie u. a. vom Arbeitsamt Unterstützung bei der Existenzgründung. Das Arbeitsamt ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen. Wollen Sie sich selbstständig machen, kommt eine Förderung durch den Gründerzuschuss in Betracht.

Existenzgründung: Hilfe beim Aufbau des Gewerbes bekommen Sie von Experten.
Mit der Hilfe bei der Existenzgründung durch das Arbeitsamt können Sie in der Selbstständigkeit Fuß fassen. Haben Sie bereits eine Idee und die Bereitschaft sich selbstständig zu machen, sollten Sie mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt das Gespräch suchen.
Die Förderdauer für den Gründungszuschuss beträgt sechs Monate in der ersten und weitere neun Monate in der zweiten Phase. Ihre Existenzgründung kann also mit insgesamt 15 Monaten gefördert werden. In der ersten Phase erhalten Gründer eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung sowie das bisherige ALG 1.
In der zweiten Phase erhalten Sie ausschließlich die pauschalen 300 Euro für die Sozialversicherung. Wichtig für die Förderung durch den Gründungszuschuss ist allerdings, dass die Existenzgründung hauptberuflich erfolgt. Um für die Existenzgründung den Zuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten genügt es aber schon, eine nebenberufliche Tätigkeit in eine Hauptbeschäftigung zu überführen.
Hilfe vom Jobcenter zur Existenzgründung
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 erhalten, haben Sie als Gründer die Möglichkeit, für Ihre Existenzgründung eine Unterstützung zu erhalten. Diese Form der Förderung nennt sich Einstiegsgeld. Dieses können Sie beim Jobcenter beantragen.
Wenn Sie Hilfe brauchen: Existenzgründungsberatung

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist die Existenzgründerhilfe kostenlos.
Um sich optimal auf die Gründung und den Businessplan vorzubereiten, können Sie eine Beratung zur Existenzgründung besuchen. Diese ist mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenlos. Die Existenzgründerberatung findet durch einen speziellen Experten statt.
Den AVGS können sowohl Hartz-4-Empfänger als auch Bezieher von ALG 1 beantragen. Einen Rechtsanspruch darauf haben allerdings nur ALG-1-Bezieher, die das Arbeitslosengeld bereits länger als sechs Wochen beziehen. Wichtig ist in jedem Fall aber, dass Sie eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung haben.
Haben Sie einen AVGS erhalten, können Sie sich einen zertifizierten Gründungscoach aussuchen. Dabei sollte vor allem die Chemie stimmen, damit Sie sich ihm anvertrauen können. Er sollte sowohl zu Ihrem Beratungsbedarf passen als auch gewisse Referenzen aufweisen.
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