Hilfebedürftige Personen – also solche, die nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten – erhalten unter gewissen Voraussetzungen Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Umgangssprachlich wird diese Leistung meist Hartz 4 genannt. Wir erklären, wie sich die ALG-2-Leistungen berechnen lassen.
Der Hartz-4-Rechner ermittelt, wie viel Geld Ihnen zusteht
Das Wichtigste zur Berechnung vom Arbeitslosengeld 2 zusammengefasst:
Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen Hartz-4-Leistungen zustehen.
Der Rechner berücksichtigt entscheidende Faktoren wie Ihr Einkommen, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, einen eventuellen Mehrbedarf und wie hoch Ihre Wohn- und Heizkosten sind.
Gegen eine falsche Berechnung vom Jobcenter können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Inhalt
Hartz-IV-Berechnung: Diese Faktoren sind von Bedeutung
Nicht jede arbeitsuchende Person hat Anspruch auf die gleichen finanziellen Leistungen. Verschiedene Faktoren beeinflussen, wie hoch der Betrag ausfällt, der monatlich auf dem Konto eines Hilfebedürftigen landet. Möchten Sie das Arbeitslosengeld 2 berechnen lassen, müssen Sie deshalb einige wichtige Angaben machen.
Grundlegend ist zunächst der Hartz-4-Regelsatz für die Berechnung der Leistungen. Wie hoch dieser pauschale Betrag ausfällt, hängt in erster Linie von Ihrer Lebenssituation ab. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten beispielsweise einen niedrigeren Regelsatz als Alleinstehende, was der Rechner berücksichtigt.

In unterschiedlichen Fällen wird außerdem ein Mehrbedarf gewährt. Diesen gibt es unter anderem für Schwangere sowie für Personen, die auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind. Dies ist zu berücksichtigen, wenn Sie das Arbeitslosengeld 2 berechnen lassen.
Bei der Berechnung des ALG 2 ist außerdem von Bedeutung, ob Sie Kinder haben. Zum einen erhalten Sie für jedes Kind den zusätzlichen Regelsatz. Wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist, erhöht sich dieser mit zunehmendem Alter der Kinder. Zusätzlich ist die Höhe des Kindergeldes, welches Sie erhalten, im Rechner anzugeben. Dieses wird als Einkommen angerechnet und verringert damit Ihren Anspruch.
Machen Sie bei der ALG-2-Berechnung Angaben zu Ihren Ausgaben

Als Hartz-4-Empfänger steht Ihnen nicht nur der Regelsatz sowie in manchen Fällen ein Mehrbedarf zu. In der Regel werden auch die tatsächlich anfallenden Kosten für Ihre Miete und die Heizkosten übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung angemessen ist. Das bedeutet, dass sie weder zu groß noch zu teuer sein darf.
Wenn Sie das Arbeitslosengeld 2 berechnen lassen, müssen Sie deshalb auch Ihre Wohn- und Heizkosten angeben. Wenn Sie zum ersten Mal Hartz 4 beantragen möchten, sollten Sie daran denken, dass Ihre Wohnkosten bzw. die Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht automatisch übernommen werden. Sie müssen zusätzlich zum Hauptantrag die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung) ausfüllen und einreichen.
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Monika H. meint
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe oben in der Tabelle mein Hartz 4 Leistungssatz ausrechnen lassen ,
angezeigt wird mir ein Betrag von 1004 Euro angezeigt, das bekomme ich an
Leistungen nicht, Ich bekomme 832 Euro das man nicht die volle Miete bezahlt bekommt
ist klar, von meiner Miete gehen 160 Euro weg die sie nicht anrechnen.
Corbeanu M. meint
Hallo. Ich wohnen mit meine frau und zwei kinder 3 und 6 jahre. Meine netto gehalt ist 1.440.00€.. Kinder geld 408€ und vin jobcenter 302€…ist richtig?