Ab kommendem Jahr können Leistungsempfänger ihr Arbeitslosengeld bar an der Supermarktkasse erhalten. Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Das soll zum einen entsprechende Prozesse vereinfachen und Betroffenen mehr Möglichkeiten geben, zum anderen geht es dabei um Kosteneinsparungen.

Bargeldausgabe in Jobcentern wird eingestellt
Wer auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen ist, lebt nicht selten am Existenzminimum; ein Teil der Beziehenden besitzt nicht einmal ein eigenes Konto.
Bisher bestand für Leistungsberechtigte deshalb die Möglichkeit, Bargeld im Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur an dort befindlichen Automaten abzuheben. Dies soll sich nun ändern.
Die großen Lebensmittelmärkte und Drogerien, wie Rewe, Penny, real, Rossmann und dm, haben einer Beteiligung bereits zugesagt. Geplant ist diese Umstellung für das zweite Quartal 2018. Die Maßnahme soll bei dringender Geldnot Betroffenen schneller die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Die dafür benötigten Papiere seien neutral und unauffällig.
Die Auszahlung der Barmittel erfolgt unkompliziert, ohne Wartezeit und diskriminierungsfrei im normalen Lebensumfeld des Kunden.
äußerte sich ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit zu den Plänen.
Neues Verfahren verursacht weniger Transaktionskosten

Anstatt der begrenzten Jobcenter könnte nun ein größere Anzahl an Stellen für eine Auszahlung in Anspruch genommen werden. Jobcenter werden jedoch auch weiterhin Schecks ausstellen; entsprechende Geldautomaten sollen jedoch nach und nach abgebaut werden. Diese Maßnahme gilt nach wie vor nur für Ausnahmefälle, die üblichen Kontoüberweisungen bleiben bestehen.
Dass die Barauszahlungen von Arbeitslosengeld in den Supermarkt verlegt wurde, hat auch den Grund, dass die Bundesagentur so Kosten vermeidet. Im Jahr 2016 verursachten die Geldauszahlungen im Jobcenter 3,2 Millionen Euro Transaktionskosten, welche so künftig eingespart werden würden. Wie gut dieses Angebot in Anspruch genommen wird, bleibt abzuwarten.