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Umschulung – Berufliche Neuorientierung

Dass Menschen von der Ausbildung bis zur Rente den gleichen Beruf ausüben, ist in der heutigen Zeit eher die Ausnahme als die Regel. Können Betroffene ihren alten Beruf nicht mehr ausüben, ist eine Umschulung ein guter Weg in eine neue, erfolgreiche Zukunft.

Das Wichtigste zur Umschulung kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Bei einer Umschulung wird, im Gegensatz zur herkömmlichen Weiterbildung, ein völlig neuer Beruf erlernt.
  2. Die Umschulung kann durch das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter finanziert werden, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf.
  3. Erhalten Sie von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für die Umschulung, werden wie auch bei einer Weiterbildung die anfallenden Kosten übernommen.
Geförderte Umschulung: Mit einem Bildungsgutschein werden anfallende Kosten übernommen.

Geförderte Umschulung: Mit einem Bildungsgutschein werden anfallende Kosten übernommen.

Weitere Informationen rund um das Thema “Umschulung”

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Inhalt

  • Was ist eine Umschulung?
  • Umschulung vom Arbeitsamt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
    • Muss das Jobcenter die Umschulung genehmigen?
    • Bezug von ALG 1 oder Hartz 4: Wird eine Umschulung finanziert?

Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung kann für Hartz-4-Empfänger den Weg in eine bessere Zukunft ebnen.

Eine Umschulung kann für Hartz-4-Empfänger den Weg in eine bessere Zukunft ebnen.

Weiterbildung, Umschulung, Fortbildung: Diese Begriffe werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet, dabei handelt es sich um verschiedene Formen der Qualifikation im beruflichen Bereich.

Bei einer Weiter- bzw. Fortbildung wird an eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung angeknüpft und die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft bzw. ausgebaut. Dies wirkt sich positiv auf das Vorantreiben der Karriere aus.

Bei Umschulungen hingegen orientiert sich eine Person beruflich völlig neu. Sie erwirbt Fähigkeiten, die es ihr erlauben, einen anderen Beruf als den ursprünglich erlernten auszuüben. Wann ist dies aber nötig?

In den folgenden Fällen ist eine berufliche Neuorientierung durch eine Umschulung eine gute Option:

  • (Drohende) Arbeitslosigkeit: Ist oder wird eine Person arbeitslos, ist eine Umschulung ratsam, wenn keine realistische Möglichkeit mehr besteht, in dem erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist.
  • Gesundheitliche Gründe: Häufig ist es die angeschlagene Gesundheit, die es Personen nicht mehr erlaubt, ihren Beruf auszuüben. Hierzu gehören etwa Rheuma, Diabetes, Rückenprobleme, Hautkrankheiten oder Allergien. Auch psychische Erkrankungen können Umschulungen nötig machen.
Gibt es eine Umschulung von der ARGE? Diese Abkürzung steht für „Arbeitsgemeinschaft“. Seit 2010 wird dieser Begriff jedoch nicht mehr genutzt. Die ARGE wurde vom Jobcenter abgelöst, welches seitdem für die Beratung von Arbeitslosen und das Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz 4 genannt – zuständig ist. Betroffene müssen sich also an das Jobcenter und nicht die ARGE zwecks einer Umschulung wenden.

Umschulung vom Arbeitsamt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Können Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben, ist eine Umschulung eine gute Option.

Können Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben, ist eine Umschulung eine gute Option.

Umschulungen werden vom Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter nur unter gewissen Voraussetzungen gefördert. Hierzu gehört es, dass Interessenten mindestens 18 Jahre alt sind und bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Außerdem muss der Betroffene entweder bereits arbeitslos sein oder aber die Arbeitslosigkeit steht kurz bevor.

Des Weiteren wird eine Umschulung übers Arbeitsamt nur dann genehmigt, wenn es stichhaltige Gründe dafür gibt, dass jemand seinen erlernten Beruf nach der Ausbildung oder einigen Jahren der Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Berufskrankheit vorliegt. Auch wenn nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, kann eine Umschulung angebracht sein.

Eine weitere wichtige Voraussetzung die gegeben sein muss, damit Umschulungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gefördert werden, besteht darin, dass in dem neuen Beruf gute Chancen bestehen, eine Arbeitsstelle zu finden. Dies ähnelt den Anforderungen, die bei einer Weiterbildung bestehen.

Welche Umschulungen bietet das Arbeitsamt an? Eine Übersicht über interessante Möglichkeiten bietet Ihnen das Online-Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

Muss das Jobcenter die Umschulung genehmigen?

Sie sollten frühzeitig mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt über eine Umschulung sprechen und sich dahingehend beraten lassen. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass kein rechtlicher Anspruch auf die berufliche Neuorientierung besteht – auch dann nicht, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Bei einer Umschulung handelt es sich nämlich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Diese kann erbracht werden, muss es aber nicht zwingend. Vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall sowie die Entscheidung des Sachbearbeiters an.

Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Ziele Sie durch die Umschulung erreichen wollen. Legen Sie im persönlichen Gespräch außerdem begründet dar, dass Sie in dem neuen Beruf gute Jobchancen hätten und Sie dann nicht mehr von staatlichen Leistungen abhängig wären.

Bezug von ALG 1 oder Hartz 4: Wird eine Umschulung finanziert?

Umschulung vom Jobcenter: Die Bezahlung der anfallenden Kosten wird in einigen Fällen übernommen.

Umschulung vom Jobcenter: Die Bezahlung der anfallenden Kosten wird in einigen Fällen übernommen.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen und bewilligt der Sachverständige Ihren Antrag, wird Ihnen ein sogenannter Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser sichert Ihnen die Übernahme der Kosten der Weiterbildung sowie gegebenenfalls die Weiterzahlung des ALG 1 bzw. von Sozialleistungen zu.

Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, so wird Ihnen dies während der Umschulung weiter ausgezahlt. Sind Sie Hartz-4-Empfänger und auf die Leistungen angewiesen, so werden auch diese Zahlungen weiter getätigt.

Des Weiteren kommt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter für die folgenden Kosten von Umschulungen auf, wenn Sie einen Bildungsgutschein vorlegen können:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrkosten
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten

Zu den Lehrgangskosten bei einer Umschulung zählen unter anderem die Gebühren für den eigentlichen Lehrgang sowie für Lernmittel und Arbeitskleidung. Auch eventuell anfallende Prüfungskosten werden übernommen.

Bezüglich der Fahrkosten bei Umschulungen ist festzuhalten, dass hierunter die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte fallen. Findet die Umschulung an einem weiter entfernten Ort statt, so dass Sie dazu gezwungen sind, am jeweiligen Ort untergebracht zu werden, so zählen hierzu die An- und Abreise sowie eine monatliche Familienheimfahrt.

Erhalten Sie für die Umschulung einen Bildungsgutschein, werden auch die Fahrkosten übernommen.

Erhalten Sie für die Umschulung einen Bildungsgutschein, werden auch die Fahrkosten übernommen.

Bei einer auswärtigen Unterbringung erhalten Sie außerdem pro Tag 31 Euro, maximal jedoch 340 Euro im Monat. Zusätzlich dazu wird bei Umschulungen eine Verpflegungspauschale in Höhe von 18 Euro täglich, allerdings maximal 136 Euro im Monat, gezahlt.

Haben Sie aufsichtsbedürftige Kinder im Alter unter 15 Jahren, so werden auch die Kosten für die Kinderbetreuung während der Umschulung übernommen. Diese liegen bei 130 Euro im Monat.

Alle Personen, die ab dem 01.08.2016 eine Umschulung beginnen, können die sogenannte Weiterbildungsprämie erhalten. Diese wird sowohl für das Bestehen der Zwischen- als auch der Abschlussprüfung der Ausbildung gezahlt. Können Sie beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit einen Nachweis darüber vorlegen, erhalten Sie für die bestandene Zwischenprüfung 1.000 Euro sowie für die Abschlussprüfung 1.500 Euro.

Bildnachweise: istockphoto.com/© pressureUA, istockphoto.com/© anyaberkut, fotolia.com/© bernardbodo, fotolia.com/© AK-DigiArt

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Comments

  1. Dirk says

    9. April 2019 at 11:34

    Guten Tag,
    gibt es eine Liste mit Umschulungsangeboten die vom Jobcenter gefördert werden?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org says

      18. April 2019 at 15:21

      Hallo Dirk,

      falls es eine Liste gibt, so liegt sie uns nicht vor. Das kann auch von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Jobcenter/Sachbearbeiter vor Ort.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Dorit says

      23. Mai 2019 at 20:00

      Hallo Dirk,
      unter dem Stichwort Kursnet ([link von der Redaktion entfernt]) findest du alle Angebote zum Thema Weiterbildung/Teilquali/Umschulung/berufsabschluss nachholen.
      Die Angebote und Bildungsträger, die dort gelistet sind, sind über die Agentur f. Arbeit förderfähig.
      Stichwort Bildungsgutschein.
      Ist momentan auch mein Thema.
      Gruß, Dorit

      Antworten
    • sfygj says

      26. Mai 2019 at 0:19

      [link von der Redaktion entfernt]
      Im Suchfeld “Nur Angebote mit Bildungsgutschein” aktivieren. Hol dir einen Beratungstermin bei relevanten Anbietern und frage im Gespräch nach einer Bildungsempfehlung. Dann hast du schon was in der Hand, wenn du beim Amt den Bildungsgutschein beantragst.

      Viel Glück!

      Antworten
  2. Redmer says

    22. April 2019 at 12:50

    Guten Tag,
    werden die Weiterbildungsprämien bei Hartz 4, als Einkommen berechnet?

    Antworten
  3. stephanie S. says

    5. August 2019 at 18:04

    Hallo,
    wer zahlt während einer Umschulung die Kosten einer persönlichen Schutzausrüstung

    Antworten
  4. Mittek says

    14. August 2019 at 17:44

    Hallo zusammen. Ich bin zur Zeit in der Umschulung. Aber es wird noch etwas dauern bis ich die Prüfungungen ablegen kann. In kürze läuft dann mein Arbeitslosengeld 1 aus. Danach müsste ich Harz 4 beantragen meine mein Sachbearbeiter. Ist das korrekt so? Weil ich hatte
    Nie was mit Harz4 zu tun gehabt. Möchte ich auch nicht unbedingt!

    Antworten
  5. Michael says

    20. August 2019 at 13:30

    Ich habe 2017 meine Ausbildung zu Verkäufer abgeschlossen, seit dieser Zeit habe ich 2x den Arbeitgeber gewechselt. Seit gut einem Jahr finde ich keine neue Arbeitsstelle im Handel.

    Ein befreundeter Elektromeister würde mich Ausbilden. Da dieser jedoch dieses Jahr seinen Betrieb erst eröffnet hat, ist ihm eine Reguläre Ausbildung zu teuer und kann dies in der Anfangszeit nicht stemmen.
    Da mich die Motivation verlassen hat, noch weiter im Handel zu suchen, war die Überlegung, Elektriker zu Lernen, da der Fachkräftemangel doch sehr hoch ist und Elektriker immer gesucht werden.

    Mit wurde von meiner Sachbearbeiterin jedoch gesagt, das eine Umschulung nicht genehmigt wird, da ich mind. 4 Jahre keine Anstellung in meinem erlernten finden muss, bevor man darüber nachdenken kann.
    Wie sieht das denn damit aus?.

    Im Internet steht nichts darüber das ich eine gewisse Zeit Arbeitslos sein “muss” um eine Umschulung zu bekommen.

    Antworten
  6. Yousif says

    3. September 2019 at 12:08

    werden die Weiterbildungsprämien bei Hartz 4, als Einkommen berechnet?

    Antworten
  7. Inchen123 says

    1. Oktober 2019 at 9:46

    die Umschulung meiner Freundin läuft bis 10/20. Danach hat sie noch 4 Wochen Anspruch auf ALG1. Wie verhält es sich, wenn sie die Abschlussprüfung nicht besteht? Hat sie einen Anspruch auf Verlängerung, wird der Bildungsgutschein und somit die Auszahlung der monatlichen ALG1 Rate verlängert oder fällt sie dann trotzdem in ALG2 (mit der Möglichkeit, nach 6 Monaten die Prüfung zu wiederholen)?

    Antworten

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