• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1

Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Das Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt – wird als finanzielle Hilfe Personen ausgezahlt, die kürzlich arbeitslos geworden sind. Werden alle Voraussetzungen für den Bezug der Leistung erfüllt, stellt die zuständige Agentur für Arbeit einen Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 aus. Welche Informationen sind in dem Schreiben aufgeführt?

Das Wichtigste zum Bewilligungsbescheid fürs Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:

Wie sieht ein Bewilligungsbescheid aus?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit aussehen kann.

Was steht im Bewilligungsbescheid?

Im Bewilligungsbescheid wird aufgeführt, ab wann Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten, wie lange ein Anspruch besteht und wie hoch der tägliche Leistungsbetrag ausfällt.

Der Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Entdecken Sie Unstimmigkeiten oder wurde Ihrem Antrag nicht stattgegeben, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Welche Angaben sind im Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 enthalten?
Welche Angaben sind im Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 enthalten?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bewilligungsbescheid fürs Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:
  • Welche Informationen können Sie dem ALG-I-Bescheid entnehmen?
    • Wie sieht ein Arbeitslosengeld-1-Bescheid aus?
    • Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1: Muster zum Download
  • Was können Sie unternehmen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind?

Welche Informationen können Sie dem ALG-I-Bescheid entnehmen?

Im Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 ist aufgeführt, wie lange Sie Leistungen erhalten.
Im Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 ist aufgeführt, wie lange Sie Leistungen erhalten.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und haben Sie einen Anspruch auf die Leistung der Arbeitslosenversicherung, wird Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit einen Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 ausstellen.

Diesem ist unter anderem zu entnehmen, wann Ihr Anspruch beginnt – also ab wann Sie mit Zahlungen rechnen können – und wie lange dieser besteht. Des Weiteren wird aufgeführt, wie hoch der Leistungsbetrag ausfällt, der Ihnen täglich zusteht.

Wie sieht ein Arbeitslosengeld-1-Bescheid aus?

Als kleine Hilfe, damit Sie sich vorstellen können, wie der Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 aussieht und welche Informationen dieser erhält, können Sie das folgende Muster kostenlos herunterladen.

Beachten Sie, dass es sich bei diesem Bescheid über das Arbeitslosengeld 1 lediglich um eine Vorlage und kein offizielles Dokument handelt. Es soll lediglich der Veranschaulichung dienen.

Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1: Muster zum Download

Absender:
Agentur für Arbeit Musterhausen
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Empfänger:
Manuela Musterfrau
Musterweg 2
12345 Musterhausen

Bewilligungsbescheid zur Kundennummer _________________

Versicherungsnummer: 123456789
Geburtsdatum: 23.04.1975

Sehr geehrte Frau Musterfrau,

über Ihren Anspruch wird wie folgt entschieden:

Leistungsart: Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III
Kennziffer bei Zahlungen: XXXX
Anspruchsbeginn: 02.09.2019
Anspruchsdauer (Kalendertage): 300

von: 02.09.2018
bis: 01.07.2019
Leistungsbetrag täglich in Euro: 16,34
Ggf. Begründung, falls keine Leistung zusteht:

Laden Sie hier das Muster für den Bewilligungsbescheid kostenlos herunter:

Bewilligungsbescheid: Muster (.doc)
Bewilligungsbescheid: Muster (.pdf)

Was können Sie unternehmen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind?

Gegen einen ALG-I-Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Gegen einen ALG-I-Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Fallen Ihnen im Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1 Unstimmigkeiten auf oder wurde Ihrem Antrag gar nicht bzw. nicht in vollem Umfang entsprochen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Dies können Sie innerhalb von einem Monat, nachdem die Entscheidung bekanntgegeben wurde, erledigen. Sie müssen den Widerspruch gegen den ALG-1-Bescheid entweder schriftlich einlegen oder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Im Anschluss prüft die Agentur für Arbeit Ihren Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie dann Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ © rjmiz, istockphoto.com/ © mediaphotos, istockphoto.com/ © BernardaSv

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld 1
4.6 5 58
Loading...

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Magdalene meint

    13. Juni 2019 um 11:25

    Mein Anspruch auf ALG 1 begann am 01.01.2015. Da ich über sechzig Jahre alt bin, war der Bezugszeitraum zwei Jahre.
    Ich habe diesen Anspruch in den vier Jahren Anspruchszeitraum nicht gänzlich genutzt, weil ich meinen demenzkranken Vater gepflegt habe. Danach war ich zudem mehrere Monate krank.
    Die Agentur für Arbeit beruft sich auf die Gestzeslage, wonach ein Anspruch nach vier Jahren automatisch erlischt, egal aus welchem Grund die Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
    Ich werde also dafür bestraft, dass ich meinen kranken Vater gepflegt habe.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2021 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht