Was ist die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1?

Das Wichtigste zur Bemessungsgrundlage vom Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:

Welche Bemessungsgrundlage gilt für das Arbeitslosengeld 1?

Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Bruttoarbeitsentgelt, welches Sie in den 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielt haben. Hier können Sie nachlesen, welche unterschiedlichen Faktoren Einfluss auf die Bemessung der Höhe vom Arbeitslosengeld 1 nehmen.

Wie wird das Arbeitslosengeld nach dem Bezug von Krankengeld errechnet?

Welche Bemessungsgrundlage angewendet wird, wenn Sie nach dem Bezug von Krankengeld Arbeitslosengeld 1 beantragen, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Was zählt alles zum Einkommen, wenn das ALG 1 ermittelt wird?

Nicht nur Ihr reguläres Einkommen, auch Einmalzahlungen wie etwa Urlaubsgeld werden berücksichtigt.

Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld zusammen?

Die Bemessungsgrundlage vom Arbeitslosengeld 1 sind die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.
Die Bemessungsgrundlage vom Arbeitslosengeld 1 sind die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.

Wenn das Ende einer Beschäftigung ansteht, folgt für manche die harte Phase der Arbeitslosigkeit. Schon bevor die Phase eintritt, sind viele Menschen verunsichert, welche Pflichte sie haben oder welche Ansprüche ihnen vom Gesetz her zustehen. Eine der zentralen Fragen bei diesem Thema ist: Was ist die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1?

Das ALG 1 bemisst sich an den geleisteten Beiträgen, die immer einen gewissen Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Einkommens ausmachen. Die Beiträge für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung füttern den Versicherungstopf, aus dem dann die berechtigten Arbeitslosen ihr Versicherungsgeld beziehen.

Die Bemessungsgrundlage für das ALG 1 ist das Arbeitsentgelt, welches eine Person an einem Tag im Durchschnitt erzielt hat. Anhand dieses Wertes wird die Höhe des ALG 1 ermittelt.

Normalerweise wird die Frage nach der Höhe des ALG 1 mit 60% des letzten Bruttoverdienstes beantwortet. Doch diese Angabe ist, wenn auch eine gute Orientierung, nicht zu 100 % präzise. Denn die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld strukturiert sich nach mehreren Faktoren, die in die Berechnung des ALG 1 einfließen. Darauf kommen wir Im Folgenden zu sprechen.

Die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld

Zentraler Bezugspunkt für die Bemessungsgrundlage vom Arbeitslosengeld sind die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte aus den letzten zwölf Monaten. Diese stellen den Kern der Formel dar, aus der sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet.

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Zunächst wird ermittelt, wie hoch Ihr Arbeitsentgelt innerhalb der letzten Monate ausfiel. Berücksichtigt werden dabei auch Einmalzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Summe wird dann durch die Anzahl der Tage, an denen Sie gearbeitet haben, geteilt.

Im Anschluss werden von dieser Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1 folgende Posten abgezogen:

  • Lohnsteuer
  • Pauschale für die Sozialversicherung (20 Prozent)
  • u. U. der Solidaritätszuschlag

Vom Ergebnis werden dann 60 Prozent bei Personen ohne Kind bzw. 67 Prozent bei Personen mit Kind ermittelt. Das ist dann der Leistungssatz für einen Tag, der entsprechend auf einen Monat hochgerechnet wird.

Ist die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit anders?

Viele Menschen fragen sich, bevor sie über die Altersteilzeit nachdenken, ob diese Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage vom Arbeitslosengeld hat. Manche fürchten, noch vor dem Ruhestand entlassen zu werden oder das Arbeitsverhältnis anderweitig zu beenden, bevor eine abschlagfreie Rente bezogen werden kann, und dann wegen der Altersteilzeit nur einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Durch die Reform des Rentensystems sind einige Lebensentwürfe, die auf der Altersteilzeit basieren, nicht mehr durchführbar. Sie scheiden noch vor dem Erreichen der Berechtigung auf eine abschlagfreie Rente aus der Arbeit aus und müssen dann nochmal in die Arbeitslosigkeit wechseln oder entgegen der Planung eine geringere Rente hinnehmen.

Auch die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit bleibt die gleiche.
Auch die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit bleibt die gleiche.

Diese Befürchtung ist nicht unbegründet. Denn unabhängig vom Alter oder der Ausprägung der letzten Beschäftigung wird die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld auf Basis der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte der letzten zwölf Monate gebildet. So haben Arbeitslose, die aus der Altersteilzeit kommen, geringere Einkünfte, die sie als Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld geltend machen können.

Welche Bemessungsgrundlage hat das Arbeitslosengeld nach Bezug von Krankengeld?

Da sich die Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 auf die Beiträge der letzten zwölf Monate stützt, stellt sich die Frage, woran sich die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1 nach langer Krankheit orientiert. Denn das Krankengeld ist bereits nur ein Anteil des regulären Gehalts. Wenn auf dessen Grundlage das Arbeitslosengeld berechnet würde, wäre das Arbeitslosengeld noch geringer.

Um eine solche Ungleichbehandlung zu verhindern, wird für die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei Krankengeld die letzten zwölf Monate des regulären Gehalts herangezogen. Das heißt, dass die Zeit, in der Krankengeld von der Krankenversicherung bezogen wurde, bei der Berechnung außer Acht gelassen wird. So wird unterbunden, dass Menschen, die nach einer Krankheitsphase in die Arbeitslosigkeit geraten, noch weiter benachteiligt werden.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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2 Gedanken zu „Was ist die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1?

  1. Robert

    Hallo,
    Ich habe auf ärztlichen Rat einen Auflösungsvertrag mit 5 Monaten Lohnfortzahlung plus Abfindung unterschrieben.
    Ich bin also erst zum 01.01.25 arbeitslos gemeldet.
    Wenn ich nun ab dem 01.01.25 eine Stelle mit nur noch 20 Stunden pro Wochen suche, satt bisher mit 40 Stunden pro Woche, wird mein Arbeitslosengeld dann gekürzt?
    MfG
    R.CH.

  2. swen

    Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Bemessungsgrundlage?
    In meinem Fall werde ich nach langer Krankheit in das ALG 1 gehen.
    Ich wäre von daher sehr dankbar, wenn es eine Auskunft gibt.

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