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Aktuelle Seite: Startseite / Für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen – So funktioniert es!

Für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen – So funktioniert es!

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Droht die Arbeitslosigkeit – beispielsweise durch das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages – müssen Betroffene einige Formalitäten klären. Zur Sicherung des Lebensunterhalts in dieser Situation erhalten die meisten Beschäftigungslosen Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt.

Das Wichtigste zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Bis spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss die Arbeitsuchendmeldung erfolgen.

Wo kann ich Arbeitslosengeld 1 beantragen?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Welche Unterlagen benötige ich?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie benötigen, um Arbeitslosengeld 1 zu beantragen.

Beim Arbeitslosengeld-I-Antrag sind einige Dinge zu beachten.
Beim Arbeitslosengeld-I-Antrag sind einige Dinge zu beachten.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:
  • ALG 1 beantragen: Diese Schritte sind zu durchlaufen
  • Dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 sind Unterlagen beizulegen

ALG 1 beantragen: Diese Schritte sind zu durchlaufen

Der Arbeitslosengeld-1-Antrag gilt als gestellt, wenn Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Der Arbeitslosengeld-1-Antrag gilt als gestellt, wenn Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Damit Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen können, müssen Sie verschiedene Fortmalitäten beachten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Die Agentur für Arbeit wird dann einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren. Erst wenn Sie diesen wahrnehmen, wird die Meldung wirksam.

Erfahren Sie kurzfristig von der drohenden Arbeitslosigkeit und können Sie deshalb diese Frist nicht einhalten, sind Sie dazu verpflichtet, die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes darüber zu informieren. Melden Sie sich nicht fristgerecht arbeitsuchend, wird eine Sperrzeit von einer Woche angesetzt. In dieser Zeit erhalten Sie dann kein ALG 1.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann arbeitslos melden. Dies geschieht persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. In einem Zug mit der Arbeitslosmeldung stellen Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag, sofern Sie keine anderslautende Erklärung abgeben.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbar, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen möchten. Fällt der erste Tag der Arbeitslosigkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, müssen Sie die Meldung am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet hat, nachholen.

Dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 sind Unterlagen beizulegen

Möchten Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen, müssen Sie einige Formulare bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Möchten Sie für das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag stellen, müssen Sie einige Formulare bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Damit Ihr Antrag auf ALG 1 so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, sollten Sie die folgenden Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung und andere Papiere Ihrer früheren Arbeitgeber
  • Beitragsnachweis über Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung

Dem Arbeitslosengeld-1-Antrag ist zudem der Grundantrag beizulegen. Die Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Zusätzlich steht Ihnen der Grundantrag als Online-Formular zur Verfügung. Sie müssen sich zunächst anmelden bzw. registrieren, damit Sie auf diesen Service zugreifen können.

Die Angaben aus dem Formular und die Arbeitsbescheinigung werden benötigt, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben. Werden ergänzende Informationen benötigt, ist die Arbeitsagentur dazu berechtigt, diese einzuholen. In einem solchen Fall müssen Sie weitere Formulate, die sogenannten Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, ausfüllen.

Einfach und bequem können Sie den Arbeitslosengeld-1-Antrag auch online stellen. Hierzu müssen Sie sich zunächst kostenlos registrieren. Beim Ausfüllen werden Sie durch Hinweise und Erläuterungen unterstützt. Bei Fragen können Sie sich an eine spezielle Service-Hotline wenden. Sollten die Einreichung weiterer Unterlagen nötig sein, werden Sie darauf hingewiesen. Sie können den fertig ausgefüllten Antrag direkt online an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Bildnachweise: istockphoto.com/© Milous, istockphoto.com/© okapistudio, fotolia.com/© ArTo

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Zava meint

    11. Juli 2018 um 7:50

    Ich möchte die ALG 1 beantragen

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:13

      Hallo Zava,

      wenn Sie Anspruch auf ALG 1 haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Arbeitsagentur.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Jutta meint

      28. August 2019 um 15:06

      ich möchte ablg 1 beantragen

      Antworten
      • Simone Schult meint

        29. Oktober 2019 um 8:16

        Ich möchte Arbeitslosengeld1beantragen ab heute

        Antworten
      • Sonja meint

        29. Dezember 2019 um 16:18

        Jede/r der Arbeitslosengeld beantragen muss, muss sich p e r s ö n l i c h bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit unter Vorlage eines Ausweises anmelden. Die Anträge kann man dann auch online ausfüllen. Erst ab der persönlichen Meldung hat man überhaupt Anspruch auf ALG I.

        Antworten
    • Irmgard W. meint

      1. Oktober 2019 um 16:43

      Sehr geehrte Damen und Herren habe am15 September 18 bei der Nachbarschafthilfe angefangen bis juli19 und danach ab29juli bei Café bauer möchte bin gekündigt zum 5 Oktober daher möchte ich alg1 beantragen mit freundlichen Gruß w.

      Antworten
  2. David Janich meint

    7. September 2018 um 0:01

    Ich möchte alg 1 beantragen

    Antworten
  3. Alex meint

    5. November 2018 um 13:31

    Hallo,
    habe ich als Referendar in Elternzeit einen Anspruch auf ALG 1, wenn ich seit 18 Monaten Referendar bin und vor dem Referendariat 6 Monate gearbeitet habe?

    Danke im Voraus un viele Grüße!

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. November 2018 um 15:52

      Hallo Alex,

      in der Regel haben Sie einen Anspruch auf Alg 1, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Nvnm meint

    9. November 2018 um 7:34

    Das Online-Portal für die Antragstellung ist wirklich der letzte Mist, wie immer wenn Vater Staat sich an irgendwas Digitalem versucht.

    Antworten
    • Paula meint

      24. März 2019 um 18:15

      Danke Nvnm, da hat sich die Agentur für Arbeit mit youtube so viel Mühe gegeben, aber einfach mal an den ArbeitlosenAntrag I eins zu gelangen…. ist mir ein Räätsel…. habe mich Registriert, e.t.c. pp, aber ich komme einfach nicht an den Antrag ran. für mich wäre es sehr wichtig, da ich in Arbeit bin und keine zeit habe da persönlich aufzuschlagen. 2018 hatte ich einen Antarg auf arbeitslosengeld I beantragt, jetzt erwartet das Jobcenter (was überbrückungsdienste leistete) da ich zum wiederholten male einen Antrag auf arbeitlosengeld beantrage… was verstehe ich ich hier bitte nicht? Januar 2018 habe ich das erste mal Arbeitslosengeld bentragt…. Wieso muss ich jetzt wieder, navh einem Jahr einen Antag ausfüllen….

      Antworten
  5. Chupi meint

    29. November 2018 um 14:42

    Bin derzeit in einer Transfergesellschaft die mich zum 01.01.2018 arbeitssuchend gemeldet hat; ich selbst habe mich zum 01.01.2019 arbeitslos gemeldet. Meinen Antrag auf Arbeitslosengeld werde ich aber erst in 01.2019 abgeben können. Wird das Arbeitslosengeld trotzdem für den kompletten Januar gezahlt?

    Danke und Gruß

    Antworten
  6. RikeNr13 meint

    10. Dezember 2018 um 22:44

    Hallo!
    Ich bin ab 1.2.2018 arbeitslos nach 3,5 Jahren im Unternehmen. Ich habe selbst gekündigt und möchte für 6-8 Monate auf Reisen gehen ab Ende Februar. Verstehe ich es richtig, dass ich ALG 1 beantragen muss – auch wenn höchstwahrscheinlich eine Sperrzeit eintritt – um in der Zeit zwischen 1. Tag der Arbeitslosigkeit und Abflugtag die Krankenversicherung von der Agentur für Arbeit gezahlt zu bekommen? Besteht nach meiner Rückkehr trotzdem noch der Anspruch auf ALG1? Vielen Dank!

    Antworten
  7. Manuela meint

    29. Dezember 2018 um 17:02

    Hallo, hätte gern gewusst WOHIN mit dem Formular vom Arbeitsamt?

    Bescheinigung
    gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB III)
    – vom Leistungsträger auszufüllen

    Lag beim Antrag auf ALG 1 bei….. wegen Nahtlosigkeit nach langer AU
    Muss das Schreiben an die Krankenkasse geschickt werden?
    Danke und freundliche Grüße

    Antworten
  8. Michikowski meint

    3. April 2019 um 13:58

    Hallo, ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen, da ich vor 9 Monaten ein Baby bekommen habe und Beruf und Familie sich in diesem Fall nicht vereinbaren lassen. Ich bin momentan noch in Elternzeit und konnte bisher leider keine passende Arbeitsstelle finden. Ich möchte nun meine alte Stelle kündigen und mir etwas anderes suchen. Ich habe das kurzfristig entschieden und gerade gelesen, dass ich dass allerding 3 Monate vorher melden muss, bis zum 01.07.2019 sind das leider nur knapp 3 Monate, bin also ein paar Tage zu spät. Ich nehme an, dass ich aufgrund der selbstständigen Kündigung sowieso eine 3-monatige Sperre erhalte, hofffe ich dass die Verzögerung nicht so schlimm ist??? Weiß jemand, wie das in meinem Fall oder Ähnlichem abgewickelt wird? Ab 07/19 erhalte ich kein Elterngeld mehr. Vielen Dank.

    Antworten
  9. Konrad meint

    4. April 2019 um 11:34

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf Altersteilzeit
    im Zusammenhang mit fehlenden Monaten
    nach Ende der Altersteilzeit
    bis zum Start der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte!“

    Hier fehlen 8 Monate!

    Sachverhalt:
    Die arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit endet am 30.6.2019!
    Der Start der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren ist am 1.3.2020!

    Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann nach meinem Kenntnisstand nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden!

    Frage:
    Können diese fehlenden 8 Monate vom 1.Juli 2019 bis 28.2.2010 durch ALG 1 überbrückt werden und wenn ja, was ist hierbei ggf. genau zu beachten?

    Muß ggf. eine Sperrzeit hingenommen werden oder fällt da keine Sperrzeit an?

    Antworten
  10. Chaganava meint

    11. Mai 2019 um 7:42

    Natela Chaganava.
    11.05.2019

    Guten Tag.
    Ich bin zurzeit Elternzeit. Mein Sohn wird Ende dieses Monat 8 Monat.ich bekomme biss September Eltengeld.Ab Oktober möchte ich Arbeitslos Geld. ALG 1,beantragen.
    Ich hab immer gearbeitet.in der Regel habe ich Anspruch ALG 1, bekommen Oder?!

    Antworten
  11. LucasM. meint

    6. Juli 2019 um 11:41

    Die oben genannten Schritte 1 und 2 habe ich nicht befolgt da ich das letzte Jahr auf einer weltreise war. Jetzt bin ich aber zurück und bin noch drei Monate Arbeitslos, hab ich noch ein recht auf arbeitslosengeld 1 bzw. lohnt es sich noch dieses zu beantragen wegen der Zeit die es dauert bis es bewilligt ist ?

    Antworten
  12. Anca R. meint

    22. Juli 2019 um 12:43

    Hallo,
    Ich habe Alg 1 beantragt und weiß nicht, ob ich recht dazu habe oder nicht. Ich habe von 15.09.2018 bis 30.06.2019, also befristet gearbeitet, so war mein Arbeitsvertrag. Er wurde nur bis Ende Juni vom Land gefördert. Ich habe mich rechtzeitig beim Arbeitsamt als Arbeitslos angemeldet und mir wurde einmal gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Alg 1 hätte.
    Eine schriftliche Antwort bekam ich noch nicht.
    Ich werde in Dezember 60 Jahre alt sein. Deswegen möchte ich gerne wissen, wie meine Rechte dazu stehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Renn

    Antworten
  13. dagi meint

    29. Juli 2019 um 22:11

    Hallo,
    ich habe bislang in Ausland für die Firma gearbeitet (Entsendung). Die Sozialbeiträge sind weiterhin in Deutschland bezahlt. Meine Tätigkeit endet hier zum Monatsende. Aus Privatgründen möchte ich erstmal im Ausland bleiben, und habe den Arbeitgeber entsprechend informiert. Sie bieten jetzt ein 3 Monatigen Freistellung an, wobei der Arbeitsvertrag nach den 3 Monaten endet. Meine Fragen sind:
    – wenn ich mich Arbeitslose melden möchte, sollte ich es gleich nach der Unterschrift des Vertrags (3 Monaten vor Beschäftigungsende) tun?
    – Soll ich mit einer Sperrzeit rechnen?
    – Wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe, kann ich überhaupt ALG beantragen?

    Danke im Voraus.

    Antworten
  14. Sven M. meint

    30. September 2019 um 7:41

    Wo kann ich den Antrag Arbeitslosengeld 1 runterladen wenn ich es nicht online machen will?

    Antworten
    • Martha T. meint

      29. März 2020 um 20:13

      Wo kann ich den Antrag Arbeitslosengeld 1 runterladen wenn ich es nicht online machen will?

      Antworten
  15. Julia H. meint

    12. November 2019 um 17:30

    Ist es richtig, dass das Einkommen aus einem 450Euro-Job in voller Höhe „behalten“ werden kann trotz Bezugs von AlG1, wenn dieser Job schon vor dem verlorenen versicherungspflichtigen Hauptjob bestand?

    Danke im Voraus und viele Grüße!
    J.H.

    Antworten
  16. lulu meint

    22. Dezember 2019 um 13:23

    Die 3 Monats Sperre ist jetzt knapp 2 Monate vorbei trotzdem habe ich noch immer kein alg1 gekd bekommen wie kann das sein? Es steht mir zu habe immer gearbeitet bin das erste mal arbeitslos, komme mir verarscht vor, kann keine Miete zahlen haben 3 Kinder meine Schulden wachsen dem Amt alles scheiß egal, warum behandeln due einen so? Hab seit kurzem wieder Arbeit wsr also 4,5 Monate arbeitslos, bekomme ich mein Geld überhaupt noch rückwirkend?
    Was kann man machen wenn man regelrecht ignoriert wird?

    Antworten

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