Der Hartz-4-Bescheid kann auf zwei Arten ergehen: Entweder Sie erhalten einen Ablehnungs- oder einen Bewilligungsbescheid. Letzterer besagt, dass Ihr Antrag auf Hartz-4-Leistungen bewilligt, also bejaht wurde und in welcher Höhe diese ausbezahlt werden.
Das Wichtigste zum Bewilligungsbescheid zusammengefasst
Der Bewilligungsbescheid bestätigt die beantragten Leistungen und enthält Informationen über deren Höhe und Zusammensetzung. Das Gegenteil wäre der Ablehnungsbescheid.
Das Jobcenter schickt den Bewilligungsbescheid immer zusammen mit dem Berechnungsbogen. Aus diesem geht hervor, wie die bewilligten Beträge berechnet wurden.
Wenn Sie mit der Berechnung der Leistungen nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen.

Inhalt
Bewilligungsbescheid: Was ist das?
Der Bewilligungsbescheid (nach Definition des Wortes) bestätigt die Bewilligung der beantragten Leistungen aus dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit wird Ihnen der Hartz-4-Anspruch sozusagen schriftlich bekräftigt.
Aber das ist nicht alles. Darüber hinaus zeigt der Bewilligungsbescheid, wie viel Arbeitslosengeld 2 der Antragsteller zu erwarten hat und für welchen Zeitraum die Leistungen bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt zunächst sechs Monate. Ist der Betroffene dann immer noch hilfebedürftig, muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Im Übrigen ist nicht nur bei Hartz-4-Leistungen vom Bewilligungsbescheid die Rede. Ganz allgemein wird von einem Bewilligungsbescheid gesprochen, wenn öffentliche Fördermittel beantragt und bewilligt werden. Synonym kann auch der Begriff Zuwendungsbescheid gebraucht werden. Mit „Zuwendungen“ sind in diesem Fall finanzielle Hilfen oder Fördermittel gemeint.
Diese Informationen sind im Bewilligungsbescheid vom Jobcenter enthalten
Der Bewilligungsbescheid für ALG 2 wird vom Jobcenter ausgestellt, sobald Ihr Antrag auf Leistungen aus dem SGB II bearbeitet wurde.
Neben Ihrer eigenen Anschrift und den Kontaktdaten des zuständigen Jobcenters bzw. Sachbearbeiters enthält der Bewilligungsbescheid auch die Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Diese ist wichtig, weil sie bei künftigen Mitteilungen an das Jobcenter stets genannt werden muss. Sie hilft, den zuständigen Sachbearbeitern Anfragen schneller und zielgerichteter zu bearbeiten.
Danach wird in einer meist kurzen Zeile mitgeteilt, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Die hier genannte Regelleistung ist aber nicht zwingend auch der Betrag, der am Ende auf Ihrem Konto landet.

Das liegt daran, dass z. B. Kosten für Unterkunft und Heizung darin enthalten sind, diese aber in manchen Fällen direkt an den Vermieter gehen. Ob dies der Fall ist, findet sich weiter unten auf dem Bewilligungsbescheid.
Weiterhin werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft tabellarisch gelistet. Daraus geht hervor, welche Ansprüche für jeden Einzelnen geltend gemacht werden. Genaueres zur Zusammensetzung der Beträge findet sich im beigelegten Berechnungsbogen.
Außerdem gibt der Bewilligungsbescheid auch Auskunft darüber, ob bzw. in welcher Höhe das Jobcenter die Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung zahlt (ggf. auch über Anrechnungszeiten zur Rentenversicherung).
Zuletzt (meist auf der Rückseite) ist die Rechtsbehelfsbelehrung zu finden. Darin wird der Leistungsempfänger über seine Rechte und Pflichten als solcher aufgeklärt, beispielsweise über das Recht, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
Handelt es sich um einen Erstantrag, erhalten Sie also zum ersten Mal einen Bewilligungsbescheid, ist meist auch ein Schreiben beigelegt, das bei der Beantragung der Befreiung von den Rundfunkgebühren vorgelegt werden muss.
Die Arbeitsagentur stellt ein Muster für den Bewilligungsbescheid zur Verfügung. Dieser zeigt, wie so ein Bescheid aussehen könnte und welche Informationen er enthalten muss. Nachfolgend können Sie den vom Jobcenter erstellten Beispiel-Bewilligungsbescheid drucken und genau durchlesen.
Nach dem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter: Wann kommt das Geld?

Idealerweise stellen Sie den Hartz-4-Antrag rechtzeitig. Die Bearbeitungszeiten der Jobcenter sind von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich müssen die Leistungen, anders als beim Gehalt vom Arbeitgeber, im Voraus und nicht am Monatsende ausgezahlt werden. Die Hartz-4-Auszahlung findet zu absehbaren Terminen statt, sodass das Geld spätestens am ersten Werktag des Monats auf dem Konto ist.
Wer das Geld nicht auf ein Konto überwiesen, sondern mangels Konto per Scheck oder bar bekommt, muss unter Umständen die längeren Brieflaufzeiten berücksichtigen.
Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld 2: Muster
Wenn Sie mit der Berechnung der Ihnen bewilligten Leistungen nicht einverstanden sind oder Grund zu der Annahme haben, dass dem Jobcenter dabei ein Fehler unterlaufen ist, können Sie Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen.
Gerne können Sie dafür unser kostenloses Muster nutzen, welches wir nachfolgend zur Verfügung stellen. Beachten Sie jedoch, dass es sich nur um eine Orientierungshilfe handelt. Insbesondere die Begründung muss individuell und ausführlich gestaltet werden. Es ist ratsam, sich dafür professionellen Rat, z. B. von einem Anwalt für Sozialrecht, zu holen.
Musterweg 1
1412 Musterhausen
Jobcenter Musterhausen
Musterstraße 2
1412 Musterhausen
[Datum]
Widerspruch gegen den Bescheid [Akzenzeichen] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bescheid [Aktenzeichen] vom [Datum] Widerspruch ein.
Der Widerspruch wird wie folgt begründet: [Begründung]
Ich bitte darum, den oben genannten Bescheid nochmals auf die von mir genannten Punkte zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster für den Widerspruch kostenlos herunter:
Bildnachweise: fotolia.com/guruxox, iStock.com/RTimages.
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