Die Jobcenter in Deutschland müssen täglich Anträge bearbeiten. Da kann es vorkommen, dass einige Bescheide falsch berechnet werden. Auch Sanktionen sind nicht immer ausreichend begründet. Betroffene können dann fristwahrend einen Widerspruch einlegen, damit der Fall erneut überprüft wird. Wie das funktioniert, verrät unser Ratgeber.
Das Wichtigste zum Thema „Fristwahrend Widerspruch einlegen“ zusammengefasst:
Wollen Sie fristwahrend Widerspruch einlegen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Bescheids vom Jobcenter Zeit.
Grundsätzlich sollten Sie einen Widerspruch selbstverständlich begründen, andernfalls ist die Chance sehr hoch, dass dieser durch das Jobcenter abgelehnt wird. Wollen Sie nur die Frist wahren, können Sie aber zunächst einen Widerspruch ohne Begründung einlegen.
Lassen Sie die Frist für einen Widerspruch verstreichen, erwächst der Bescheid vom Jobcenter in Rechtskraft und Sie können keine Rechtsmittel mehr dagegen einlegen.

Fristwahrender Widerspruch: Wie lange haben Sie Zeit?
Erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter, muss dieser eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese gibt an, wie lange Sie Zeit haben, einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Innerhalb dieser Frist können Sie dann fristwahrend Widerspruch einlegen.
In aller Regel räumt Ihnen das Jobcenter dafür einen Monat ein. Sind Sie also mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden, können Sie ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Lassen Sie sich den Eingang auf jeden Fall bestätigen. So können Sie im Zweifelsfall belegen, dass Sie den Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist eingelegt haben.
Bedenken Sie: Auch wenn Sie fristwahrend Einspruch einlegen, hat dieser in aller Regel keine aufschiebende Wirkung. Etwaige Sanktionen treten somit erst einmal in Kraft und werden durch das Widerspruchsverfahren erst einmal nicht ausgesetzt.
Ist ein fristwahrender Widerspruch ohne Begründung gültig?

Viele Betroffene fragen sich, wenn sie fristwahrend Widerspruch einlegen, ob dieser begründet werden muss. Zunächst ist festzuhalten, dass ein Widerspruch ohne Begründung wenig Aussicht auf Erfolg bietet.
Allerdings bleiben Sie so innerhalb der Frist. Die Begründung können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und eine stichhaltige Begründung aufsetzen.
Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?
Wenn Sie fristwahrend Widerspruch einlegen, wird ein Widerspruchsverfahren eröffnet. Je nachdem, aufgrund welcher Entscheidung Sie Widerspruch einlegen, kann es zu einem Anhörungsverfahren kommen.
Im Rahmen dessen können Sie sich äußern und darlegen, warum Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind. Ist das Jobcenter zu einer Entscheidung gekommen, erlässt es den Widerspruchsbescheid.
Dort erfahren Sie, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wird oder dieser abgelehnt wurde. Ist letzteres der Fall, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen.
Bedenken Sie: Gelingt es nicht, dass Sie fristwahrend Widerspruch einlegen, so wird der Bescheid des Jobcenters rechtskräftig. Sie können dann rechtlich nicht mehr gegen diesen vorgehen und müssen die Entscheidung des Jobcenters akzeptieren.
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